Eine offensichtliche Verletzung des Gegenspielers (also wenn er zB für den Rest des Spiels ausfällt) wird immer als key fact angegeben und zählt sehr wohl straferschwerend. Ist im normalen Strafrecht ja auch so, nicht nur die Tat, sondern auch die Folgen für das Opfer spielen eine Rolle, siehe unterschiedliche Formen von Körperverletzung mit unterschiedlichen Strafrahmen.
Stimmt, siehe Kernberger Foul seinerzeit.