ich hätte da 2 Fragen an unseren Profi:
1) Da ja PF am Anfang dieses Desaster in einem Interview auf die Frage.. warum bei den beiden GmbH's (Profi- u. Marketing) nicht der Verein Gesellschafter ist sondern er und seine Frau.. gesagt hat.. "Das hat ihm die Finanz so gesagt dass es kein "Verein" sein darf...
Meine Frage: war das einmal so und wurde das geändert ?
2) Bei einer Hausdurchsuchung aufgrund eines Finanzstrafverfahrens werden da ALLE Unterlagen sämtlicher Firmen wo mann/frau Gesellschafter bzw. Geschäftsführer ist beschlagnahmt oder nur von der einen Firma um die es sich handelt?
DANKE vorweg für die Aufklärung !
1. (Allein)Gesellschafter einer GmbH kann auch ein Verein sein. Wenn es aber ein gemeinnütziger (= insbesondere nicht umsatz-, körperschaftssteuerpflichtiger) Verein ist wie dier BWL-Verein, dann darf die Stammeinlage des Vereins für die GmbH nicht aus den Mitteln aufgebracht werden, die im Verein zur Erfüllung des gemeinnützigen Vereinszwecks (zB Förderung des Jugend-Eishockey) gewidmet sind (und - aber das ist hier reine Theorie - Erträge aus der Beteiligung an den GmbHs müssten dem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb des Vereins zugeordnet werden).
Aber das alles wäre ohne größere Schwierigkeiten zu bewältigen gewesen (beim HCI ist meines Wissens der Verein der Alleingesellschafter der GmbH).
2. Da wird nur das sichergestellt, was man aufgrund des konkreten Tatverdachts - das ist ja Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Hausdurchsuchung - in einem oder in mehreren Unternehmen sucht: In der Anordnung der Hausdurchsuchung wird das Gesuchte konkret beschrieben, auch um dem Betroffenen die Chance zu geben, es freiwillig herauszurücken.
Keinesfalls darf alles mitgenommen werden aus all den Unternehmen, in denen der Beschuldigte Geschäftsführer oder Gesellschafter ist.