Da die Rechte wohl bei ihm/seiner Agentur liegen lautet die Antwort JA!
Und wenn da das Recht verletzt wird ist es nun mal so, dass das eingeklagt wird.
Ok, jetzt weiß ich wenigstens wer für den, aus meiner Sicht, bescheidenen Relaunch damals verantwortlich zeichnet. Ich wär eh fürs Original