Der Amtsarzt sah also keine Notwendigkeit sie psychiatrisch einzuweisen nachdem sie sich mit der Infusion selbst richten wollte? Spannende Sache, normal ist da Gefahr in Verzug und die Rettung fährt mit Polizeigeleit auf die Psychiatrie wo man laut UBG untergebracht wird. Soll jetzt kein Geschwurbel sein, aber die Vorgehensweise ist hier höchst fragwürdig.
Ps: sie hätte es vermutlich e irgendwann durchgezogen, aber das ist schon extrem stümperhaft
Der verlinkte Artikel widerspricht der vielfach propagierten Empfehlung an Medien, keine Details eines Suizids zu berichten ("Mit ihren inneren Dämonen kämpfte die Landärztin aus Seewalchen am Attersee freilich schon länger"), weil sie - das ist wissenschaftlich belegt - Nachahmungssuizide auslösen ("Werther-Effekt").
Dass sich die Kronen-Zeitung zur Befriedigung der Sensationsgier ihrer Leserinnen nicht daran gehalten hat, und in einem Aufwasch noch die beim Schutz der Frau Kellermayr wenig erfolgreiche, ja, unrühmlich agierende OÖ-Polizei weiß zu waschen ("gibt der IT-Ermittler der LPD OÖ bekannt, dass die Spur der Internetadresse ins Darknet führt, eine Verfolgung rechtlich nicht möglich sei"), überrascht mich genau so wenig, wie der Umstand, dass Du diesen Artikel hier verlinkst
und dass Du schreibst, dass sich Frau Kellermayr "selbst richten wollte": Welch fürchterliches Verbrechen hat sie denn begangen, dass sie sich "(hin)richten" wollte?