Ein Arbeitskollege (Bezirk Innsbruck-Land) bekam das Schreiben nach telefonischer Kontaktaufnahme von den Behörden per E-Mail zugestellt, in dem aber auch ganz klar drin stand, dass du eine Antwort zu senden hast, dass es angekommen ist.
Somit hat hier auch ein E-Mail Relevanz
Nein, hat es nicht, auch wenn sie uns das glauben machen wollen. Ihnen selbst ist das sehr wohl bewusst dass dies rechtlich nie halten würde.