Ja, aber Wohne in Deutschland seit 27 Jahren
hier nochmals ich kanns nicht ändern stell dich auf den Kopf hilft nichts..
2.Mutter Deutsche, Vater Österreicher: Das Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von der Mutter (§ 4 Abs. 1 S. 1 StAG).Und jetzt belassen wir es hier ist ein anderes Thema im thread!
Wow - Kankra - Du bist aber rechthaberisch Du lebst wohl schon zu lange als Lieblingsnachbar in Piefgonien
Ist nicht böse gemeint! Sorry vorweg!