Das ist sehr erfreulich, daß du uns an dieser Erkenntnis teilhaben läßt. Vor allem der Satz mit den Hallen-Rumors war süß, ein paar Tage nachdem du selbst so freudig ein Rumor (Schuldenlast 1,8 Millionen Euro) weitergetragen hast und damit die Debatte kräftig angefeuert hast.

EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19
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gino44 -
13. Mai 2018 um 07:08 -
Geschlossen
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Nach dem ich gestern mit jemanden ein Gespräch hatte, der beim Vsv derzeit hilft wieder auf Kurs zu kommen bin ich wieder optimistischer.Die Hallen Rumors wären bei besserer Kommunikation seitens des Vereines vermeidbar. Alles schaffbar wenn alle an einen Strang ziehen.....
Vielleicht sollte man auch nicht einfach jeden Schwachsinn glauben, den irgendein Zuseher von einer "sicheren Quelle" (wahrscheinlich von der Putzfrau, die heimlich den Vorstand am WC belauscht hat) erfahren hat? Die meisten Menschen sind Selbstdarsteller und kommen sich gut vor, wenn sie sich den anderen überlegen fühlen bzw. glauben mehr zu wissen als andere
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Da bin ich mit Fake News versorgt worden, und habe sie auch noch verbreitet.Habe nichts mit Trump gemeinsam.Die Putzfrau hat mir nichts zugesteckt,sondern jemand aus der Brauerei-Gegend.Selber Schuld wenn man alles glaubt...
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Das hätte er sich aber vorher überlegen müssen.
Im Nachhinein zurück ziehen, finde ich schon enttäuschend.
Es gibt eben Häuptlinge und Indianer. Rene´Wild ist kein Häuptling.
Schade, ich dachte er traut sich das zu.
Jetzt muss man eben ausschreiben, wer weiss für was das gut war.
Man wird einen guten Mann finden.
Pollastrone für weitere 2 Jahre freut mich sehr.
Solche Positionen schreibt man nicht aus, die head huntet man! Bei „unfriendly take over“ sollte die Richtung vorher klar sein, sonst schneidet man sich selbst.
Zu den Gehältern - eigentlich ganz einfach - bei 2,5 oder 3 Mio. Budget rechnest deine Rücklage ab und splittest die Kosten wie in einem Betrieb, unterm Strich bleiben dir 2 grosse Stellglieder Produktion (Mannschaft) und Umsatz (Publikum & Sponsoren). Wir reden nach wie vor von einem KMU, nichts dramatisches wennst dich im Zaubergarten des Unternehmertums auskennst.... 20 Jahre wurde das verschlafen, jetzt muss der VSV mal erst eine Firma werden und das nicht nur am Papier sondern auch in den Köpfen der Mitgestalter....
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Solche Positionen schreibt man nicht aus, die head huntet man! Bei „unfriendly take over“ sollte die Richtung vorher klar sein, sonst schneidet man sich selbst.
Zu den Gehältern - eigentlich ganz einfach - bei 2,5 oder 3 Mio. Budget rechnest deine Rücklage ab und splittest die Kosten wie in einem Betrieb, unterm Strich bleiben dir 2 grosse Stellglieder Produktion (Mannschaft) und Umsatz (Publikum & Sponsoren). Wir reden nach wie vor von einem KMU, nichts dramatisches wennst dich im Zauberharten des Unternehmertums auskennst.... 20 Jahre wurde das verschlafen, jetzt muss der VSV mal erst eine Firma werden und das nicht nur am Papier sondern auch in den Köpfen der Mitgestalte....
Ich glaube, gerade diese Anforderung war auch der Hauptgrund für die Übernahme des neuen Teams.
Trotzdem wird es nicht einfach, einen guten Geschäftsführer dafür zu finden.
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Vincente, bitte höflichst um eine fundierte Rechtsmeinung:
Haftet ein GF ex lege für die Aussenstände der Gesellschaft? Gibt es einen Unterschied zwischen schon bestehenden Schulden und zukünftigen? (nach Eintritt des GF)
Danke und schöne Grüsse ins heilige Land Tirol
Im Gegensatz zur Vereinswelt und zu Einzelunternehmern, die haften persönlich für ihr Handeln und Kapital, haftet der GF persönlich lediglich für sein richtiges Handeln. Achtung - die Gmbh haftet gegenüber Dritte und ist so das Schutzschild hin zum Eigentümer. Dh. der GF kann auch ohne Konsequenz eine GMBH „versenken“, wenn er sein 1x1 richtig beherrscht. Kann auch unverschuldet der GmBH passieren...
In ganz wenigen Fällen haftet der GF für Schulden der GMBH schon gar nicht, wenn ihm keine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bewusste wissentliche Fehlinformation und Handlungen gegen das UG gegenüber Behörde, Konsument, Mitarbeiter, Investoren, .... können private Konsequenzen nach sich ziehen. Spannend wird es bei Weisungen durch den Eigentümer, denn der GF ist an deren Umlaufbeschlüssen gebunden. Das ist das Spannende am Obmann eines Vereins, der 100%iger Eigentümer und gleichzeitiger GFler ist.....da bist dann in der Kacke.
Anders verhält es sich bei einer AG, dieses Szenario würde ich für Villach wählen, weil die Grundinteressen der Region mehr als Vereinsinteressen sein müssen....
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Du meinst eine AG wäre die bessere Lösung?
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Im Gegensatz zur Vereinswelt und zu Einzelunternehmern, die haften persönlich für ihr Handeln und Kapital, haftet der GF persönlich lediglich für sein richtiges Handeln.
Und für sein "unrichtiges Handeln" haftet der GF einer GmbH persönlich nicht?
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bezüglich haftung
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Du meinst eine AG wäre die bessere Lösung?
Was die Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Vorstands einer Aktiengesellschaft anbelangt, und das ist ja Gegenstand der Diskussion hier, gibt es (fast) keine Unterschiede zwischen dem GF einer GmbH und dem Vorstand einer AG.
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Du meinst eine AG wäre die bessere Lösung?
In Anbetracht der Stakeholder und der Wichtigkeit in der Region, denke ich kann man einen EC VSV ohne Kontrolle nicht einfach so schalten und walten lassen. Vor allem in Hinblick auf den Einsatz von öffentlichen Geldern. Hätten wir einen 2. Verein als interne Konkurenz für den Erhalt von öffentlichen Mittel, würde ich nicht die AG bevorzugen. So könnte ein Beteiligungsmodell auch Mitsprache einräumen und ggf. Verlustvorträge könnten kreative Anreize bieten?
In der GMBH kontrollierst den GF absolut durch die Gesellschafter oder einen nicht zwinglichen Aufsichtsrat. In der AG ist der Vorstand nicht weisungsgebunden, das macht das System politunabhängiger, klar mit Risiken durch die absolute Eigenverantwortung des Vorstandes, aber das würde es spannend machen. Das Kontrollorgan Aufsichtsrat ist mandatory, was ja in der GMBH erst ab gewisse Parameter schlagend wird.
Mich würde ja die derzeitige rechtliche Struktur interessieren. Welche Funktion die 6 Herren innehaben und durch wen legitimiert? Fragen über Fragen.....wenn der Verein der 100%ige Eigentümer also Gesellschafter ist, dann kann nur der Verein den Aufsichtsrat & GF bestimmen. Dazu müsse irgendwer im Verein ein ausserodentliche GV veranlassen, abhalten und exekutieren. Es stellt sich dann die Frage wer sind die Mitglieder aus denen der Vereinsvorstand umgegründet wird. Ab wann hat man ein Wahlrecht.... alles spanne de Fragen....
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Was die Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Vorstands einer Aktiengesellschaft anbelangt, und das ist ja Gegenstand der Diskussion hier, gibt es (fast) keine Unterschiede zwischen dem GF einer GmbH und dem Vorstand einer AG.
Das würde ich so nicht unterschreiben, denn der Vorstand in der AG ist niemandem weissungsgebunden, der GF sehrwohl. Trifft der GF die Entscheidung im Auftrag, ist er nicht automatisch haftbar im Falle einer Unregelmässigkeit, sondern die Auftraggeber Gesellschafter bzw. Aufsichtsrat.
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Und für sein "unrichtiges Handeln" haftet der GF einer GmbH persönlich nicht?
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt - der Obmann oder Einzelunternehmer haftet immer für richtiges und unrichtiges Handeln in Bezug auf Handelsrecht, Gewerberecht, wirtschaftlichen Misserfolg. Der GF haftet persönlich nur dann, wenn ihm unrichtiges Handeln nachgewiesen werden kann. Er haftet auch nicht für operative Misserfolge - klar als Kosequenz wird er wahrscheinlich abberufen, aber sein perönliches Kapital oder seine persönliche Freiheit bleibt unangetastet. Im Worstcase einer Insolvenz oder anderer gewerberechtlicher/handelsrechtlicher Belange haftet die Kapitalgesellschaft für sich selbst.
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Er haftet auch nicht für operative Misserfolge - klar als Kosequenz wird er wahrscheinlich abberufen, aber sein perönliches Kapital oder seine persönliche Freiheit bleibt unangetastet.
Das sieht der OGH in seiner jüngeren Judikatur zur Untreue (§ 153 StGB) aber eher differenziert.
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.....Frage, können Sportvereine als Genossenschaft geführt werden?
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Das würde ich so nicht unterschreiben, denn der Vorstand in der AG ist niemandem weisungsgebunden, der GF sehr wohl. Trifft der GF die Entscheidung im Auftrag, ist er nicht automatisch haftbar im Falle einer Unregelmäßigkeit, sondern die Auftraggeber Gesellschafter bzw. Aufsichtsrat...
Auch die "weisungsfreien" Vorstände einer Aktiengesellschaft haben von Gesetzes wegen oder aufgrund der Satzung für bestimmte (wichtige) Geschäfte die Genehmigung des Aufsichtsrats einzuholen. Aber sie sind, keine Frage, in ihren Entscheidungen freier als Geschäftsführer, wenn sich die Gesellschafter der GmbH ins operative Geschäft einmischen. Deren (straf)rechtswidrigen Weisungen brauchen bzw dürfen GF einer GmbH aber genauso wenig wie Vorstände einer AG befolgen.
Und weil es hier ja nicht um die Haftung des GF (Vorstands) gegenüber der GmbH (AG), sondern um die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH (oder AG) gegenüber Dritten geht, wie gegenüber dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und sonstigen Gläubigern der GmbH (oder der AG), gibt es keinen Unterschied zwischen GmbH und AG: Dass die Gesellschafter (bzw der Aufsichtsrat der AG) dem Geschäftsführer (dem Vorstand) etwas Illegales aufgetragen haben, was er dann befolgt, befreit ihn nicht im Geringsten von seiner Verantwortung.
Dazu ein kleines Beispiel, wie ich sie schon zu Dutzenden erlebt habe.
Der Alleingesellschafter einer GmbH mit rund 35 Mitarbeitern, der sich schon vor einiger Zeit aus der Geschäftsführung zurückgezogen hat, "animiert" den Geschäftsführer und Prokuristen (beide im Unternehmen sozialisiert) dazu, den Arbeitern und Angestellten, so wie all die Jahre zuvor, Löhne zum Teil "schwarz" auszuzahlen, um das Unternehmen, das hohe Darlehensschulden bei Banken plagen, am Rande der Insolvenz weiter führen zu können. So werden innerhalb der für die Abgabenfestsetzungsverjährung relevanten letzten 10 Jahre rund 300 TEURO Lohnsteuer hinterzogen.
Eine anonyme Anzeige lässt die Sache auffliegen. Die GmbH stellt einen Insolvenzantrag und überlebt nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens. Die Gläubiger müssen auf rund 80 Prozent ihrer Forderungen verzichten; das Finanzamt kommt dank alter Bankgarantien auf eine Quote von etwas über 50 Prozent.
Der GF der GmbH und der Prokurist werden zu Geldstrafen wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt, konkret zu 80 bzw 50 TEURO, zur Hälfte bedingt nachgesehen, was für den GF nicht ganz zwei Netto-Jahresgehälter und für den Prokuristen ein gutes Netto-Jahresgehalt bedeuten.
Dem Alleingesellschafter kann die "Animation" nicht nachgewiesen werden, die Hinterziehungen noch unter seiner Geschäftsführung sind verjährt.
Den Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Organisierter Schwarzarbeit und wegen Betrügerischem Datenverarbeitungsmißbrauch (zum Nachteil des Sozialversicherungsträgers) erledigt das Strafgericht ohne Hauptverhandlung durch "Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter Bestimmung einer Probezeit", weil es die Meinung des Verteidigers teilt, dass eine Lohnsteuerhinterziehung ohne Verwirklichung Organisierter Schwarzarbeit "eh kaum geht" und von einem Lohnsteuerhinterzieher nicht wirklich erwartet werden darf, dass er gegenüber dem Sozialversicherungsträger durch Mitteilung auch der Schwarzlöhne das Geständnis der Lohnsteuerhinterziehung ablegt, und dass der GF und der Prokurist wegen der Lohnsteuerhinterziehung "schon genug bedient" sind.
Danach betritt wieder das Finanzamt die Bühne, das gegenüber der GmbH um etwas mehr als 140 TEURO Lohnsteuer "umgefallen" ist, und zieht den GF und den Prokuristen aufgrund ihrer Verurteilung wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung zur Haftung für die nicht beglichene Lohnsteuerschuld der GmbH heran (an die GmbH, der es nach der Sanierung und Umstrukturierung auch ohne Schwarzlohnzahlungen wirtschaftlich einigermaßen geht, kann sich das Finanzamt nicht mehr wenden):
Nach Verhandlungen einigt sich das Finanzamt mit dem Prokuristen: Wenn er binnen 14 Tagen 40 TEURO zahlt, wird er aus der Gesamtschuld entlassen. Dieses Angebot nimmt er an. Ihn, der selbst keinen Cent aus der ganzen Sache gezogen hat, hat der "Spaß" also (unbedingter Teil der Geldstrafe plus Haftung) 65 TEURO oder gut drei Netto-Jahresgehälter gekostet.
Mit dem pensionsreifen und vermögenslosen GF, der ebenfalls keinen direkten Vorteil erzielt hat und der seine Geldstrafe noch nicht abgestottert hat, die ihn drei Jahre und vier Monate an den Rande des Existenzminimums bringt, hat sich das Finanzamt noch nicht geeinigt. Es will von ihm die jetzt noch aushaftenden 100 TEURO. Die Einbringung einer Abgabenforderung verjährt zwar nach fünf Jahren, wenn das Finanzamt aber innerhalb dieser Frist eine Einbringungsmaßnahme setzt, und dazu genügen die von der EDV der Fiskalverwaltung verschickten Serienbriefe mit der Aufforderung, jetzt endlich den noch aushaftenden Rest zu begleichen, verlängert sich diese Frist jeweils um weitere fünf Jahre.
Kurzum: So ihm kein Vergleich mit dem Finanzamt gelingt, um wenigstens zum Teil aus der Schuld entlassen zu werden, kann er bis zur Entrichtung der 100 TEURO durch Gehalts-/Pensionsexekutionen an den Rand des Existenzminimums gedrückt werden, unter Umständen bis an sein Lebensende.
So viel zum Thema "Haftung des Geschäftsführers" (und Prokuristen) einer GmbH im Falle der nicht wirklich seltenen (Lohn-, Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und KFZ-)Steuerhinterziehungen.
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Die KLZ ist heute sehr informativ. Kurzfassung einiger Highlights:
Schwab macht interimistisch die GF.
Ich hoffe, er steht bald im FB.
Der Vertrag von Sauvé gilt auch für 2019/20.
Joe Mion berät seit einem halben Jahr die Graz 99ers. Interessant, wie das jetzt in die Zeitung kommt?
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Das sieht der OGH in seiner jüngeren Judikatur zur Untreue (§ 153 StGB) aber eher differenziert.
Was ist Untreue? Genau ein Fehlverhalten! Damit schliesst sich der Kreis des gesagten - solange der GF sich an die Spieltegeln haltet und seinen Verpflichtungen und Auftrag nachkommt, passiert ihm gar nichts! Auch wenn die Firma den Bach runter fährt oder wie so oft geplant hinunter gefahren wird!
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Was ist Untreue? Genau ein Fehlverhalten! Damit schliesst sich der Kreis des gesagten - solange der GF sich an die Spieltegeln haltet und seinen Verpflichtungen und Auftrag nachkommt, passiert ihm gar nichts! Auch wenn die Firma den Bach runter fährt oder wie so oft geplant hinunter gegahren wird!
Genau deshalb verstehe ich nicht warum das Argument der GF Haftung immer strapaziert wird wenn ein Kandidat absagt
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Auch die "weisungsfreien" Vorstände einer Aktiengesellschaft haben von Gesetzes wegen oder aufgrund der Satzung für bestimmte (wichtige) Geschäfte die Genehmigung des Aufsichtsrats einzuholen. Aber sie sind, keine Frage, in ihren Entscheidungen freier als Geschäftsführer, wenn sich die Gesellschafter der GmbH ins operative Geschäft einmischen. Deren (straf)rechtswidrigen Weisungen brauchen bzw dürfen GF einer GmbH aber genauso wenig wie Vorstände einer AG befolgen.
Und weil es hier ja nicht um die Haftung des GF (Vorstands) gegenüber der GmbH (AG), sondern um die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH (oder AG) gegenüber Dritten geht, wie gegenüber dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und sonstigen Gläubigern der GmbH (oder der AG), gibt es keinen Unterschied zwischen GmbH und AG: Dass die Gesellschafter (bzw der Aufsichtsrat der AG) dem Geschäftsführer (dem Vorstand) etwas Illegales aufgetragen haben, was er dann befolgt, befreit ihn nicht im Geringsten von seiner Verantwortung.
Dazu ein kleines Beispiel, wie ich sie schon zu Dutzenden erlebt habe.
Der Alleingesellschafter einer GmbH mit rund 35 Mitarbeitern, der sich schon vor einiger Zeit aus der Geschäftsführung zurückgezogen hat, "animiert" den Geschäftsführer und Prokuristen (beide im Unternehmen sozialisiert) dazu, den Arbeitern und Angestellten, so wie all die Jahre zuvor, Löhne zum Teil "schwarz" auszuzahlen, um das Unternehmen, das hohe Darlehensschulden bei Banken plagen, am Rande der Insolvenz weiter führen zu können. So werden innerhalb der für die Abgabenfestsetzungsverjährung relevanten letzten 10 Jahre rund 300 TEURO Lohnsteuer hinterzogen.
Eine anonyme Anzeige lässt die Sache auffliegen. Die GmbH stellt einen Insolvenzantrag und überlebt nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens. Die Gläubiger müssen auf rund 80 Prozent ihrer Forderungen verzichten; das Finanzamt kommt dank alter Bankgarantien auf eine Quote von etwas über 50 Prozent.
Der GF der GmbH und der Prokurist werden zu Geldstrafen wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt, konkret zu 80 bzw 50 TEURO, zur Hälfte bedingt nachgesehen, was für den GF nicht ganz zwei Netto-Jahresgehälter und für den Prokuristen ein gutes Netto-Jahresgehalt bedeuten.
Dem Alleingesellschafter kann die "Animation" nicht nachgewiesen werden, die Hinterziehungen noch unter seiner Geschäftsführung sind verjährt.
Den Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Organisierter Schwarzarbeit und wegen Betrügerischem Datenverarbeitungsmißbrauch (zum Nachteil des Sozialversicherungsträgers) erledigt das Strafgericht ohne Hauptverhandlung durch "Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter Bestimmung einer Probezeit", weil es die Meinung des Verteidigers teilt, dass eine Lohnsteuerhinterziehung ohne Verwirklichung Organisierter Schwarzarbeit "eh kaum geht" und von einem Lohnsteuerhinterzieher nicht wirklich erwartet werden darf, dass er gegenüber dem Sozialversicherungsträger durch Mitteilung auch der Schwarzlöhne das Geständnis der Lohnsteuerhinterziehung ablegt, und dass der GF und der Prokurist wegen der Lohnsteuerhinterziehung "schon genug bedient" sind.
Danach betritt wieder das Finanzamt die Bühne, das gegenüber der GmbH um etwas mehr als 140 TEURO Lohnsteuer "umgefallen" ist, und zieht den GF und den Prokuristen aufgrund ihrer Verurteilung wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung zur Haftung für die nicht beglichene Lohnsteuerschuld der GmbH heran (an die GmbH, der es nach der Sanierung und Umstrukturierung auch ohne Schwarzlohnzahlungen wirtschaftlich einigermaßen geht, kann sich das Finanzamt nicht mehr wenden):
Nach Verhandlungen einigt sich das Finanzamt mit dem Prokuristen: Wenn er binnen 14 Tagen 40 TEURO zahlt, wird er aus der Gesamtschuld entlassen. Dieses Angebot nimmt er an. Ihn, der selbst keinen Cent aus der ganzen Sache gezogen hat, hat der "Spaß" also (unbedingter Teil der Geldstrafe plus Haftung) 65 TEURO oder gut drei Netto-Jahresgehälter gekostet.
Mit dem pensionsreifen und vermögenslosen GF, der ebenfalls keinen direkten Vorteil erzielt hat und der seine Geldstrafe noch nicht abgestottert hat, die ihn drei Jahre und vier Monate an den Rande des Existenzminimums bringt, hat sich das Finanzamt noch nicht geeinigt. Es will von ihm die jetzt noch aushaftenden 100 TEURO. Die Einbringung einer Abgabenforderung verjährt zwar nach fünf Jahren, wenn das Finanzamt aber innerhalb dieser Frist eine Einbringungsmaßnahme setzt, und dazu genügen die von der EDV der Fiskalverwaltung verschickten Serienbriefe mit der Aufforderung, jetzt endlich den noch aushaftenden Rest zu begleichen, verlängert sich diese Frist jeweils um weitere fünf Jahre.
Kurzum: So ihm kein Vergleich mit dem Finanzamt gelingt, um wenigstens zum Teil aus der Schuld entlassen zu werden, kann er bis zur Entrichtung der 100 TEURO durch Gehalts-/Pensionsexekutionen an den Rand des Existenzminimums gedrückt werden, unter Umständen bis an sein Lebensende.
So viel zum Thema "Haftung des Geschäftsführers" (und Prokuristen) einer GmbH im Falle der nicht wirklich seltenen (Lohn-, Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und KFZ-)Steuerhinterziehungen.
Woaaa... toller Langtext! Unterm Strich das bereits Gesagte: „Unrichtiges Verhalten des GF schützt vor seiner Strafe nicht!“ Das denke ich können wir langsam abhaken!
Richtiges Verhalten schützt ihn und seine Gesellschafter vor persönlichen Konsequenzen auch über den Kapitalbestand der Gesellschaft hinaus - das ist wohl einer der vielen grossen Unterschiede zum Einzelunternehmen und Verein. Die Gesellschaft schützt sich bei richtigem Verhalten selbstverantwortlich. Und von dem muss man prinzipiell ausgehen, dass alles ordentlich abgehandelt wird.
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Nach der heutigen Kleinen Zeitung hat man einen Zusatzsponsor aufgetan, der "die kleine Aufwandsentschädigung" für Strong, der ursprünglich keinen Cent wollte, bezahlt.
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Kompliment, der neue Vorstand arbeitet schon einmal sehr gut. Angesichts der gebotenen Turbulenzen und Eile werden jetzt (KLZ) auch nachträglich die bereits eingeleiteten Schritte kommentiert.
Man wird von vorhandenen Mitteln mehr in die Mannschaft bringen. Über das "Wie" bedarf es keiner weiteren Erklärung.......traurig genug, so etwas lesen zu müssen.
Verpflichtungen Fraser, Pollastrone, Sauve' für 2019 schon einmal perfekt. Bakala (bei entsprechendem Preis) und auch Sharp wären durchaus ok aus meiner Sicht. Der Rest der TK Spieker sollte gut geplant und überlegt werden.
Der Ansatz 9+1 erscheint auch wesentlich realistischer zu sein. Damit kann man ein entsprechendes Gerüst in die Tiefe des Kaders aufbauen, welches unsere jungen Spieler einfach brauchen.
Sehe den Entwicklungen zur Rückkehr auf die Erfolgsstraße - sprich sportlich und wirtschaftlich wettbewerbsfähigen Verein - seit langer Zeit wieder äußerst positiv entgegen!
Ich hoffe, dem Vorstand gelingt es, zukünftig auch weitere teamorientierte Personen für den Verein zu gewinnen.
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Wann hört ihr denn auf mit Eurer 9+1, 8+1 etc. Zählweise - so was findet man nur in Kärnten und sonst nirgends. Macht diese Ausdrucksweise irgend etwas schöner, besser, etc.
Wir spielen momentan mit 8 Legios, weil Gazley verletzt ist, sollen wir sagen wenn Michalek fängt spielenn wir 7 +1, wenn Herzog fängt 7 +0 (wir spielen ohnehin einen Schei-s und sind nach Zagreb ex Equo mit Villach die zweitschlechteste Mannschaft in den letzten 10 Spielen)
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Wann hört ihr denn auf mit Eurer 9+1, 8+1 etc. Zählweise - so was findet man nur in Kärnten und sonst nirgends. Macht diese Ausdrucksweise irgend etwas schöner, besser, etc.
Wir spielen momentan mit 8 Legios, weil Gazley verletzt ist, sollen wir sagen wenn Michalek fängt spielenn wir 7 +1, wenn Herzog fängt 7 +0 (wir spielen ohnehin einen Schei-s und sind nach Zagreb ex Equo mit Villach die zweitschlechteste Mannschaft in den letzten 10 Spielen)
Das machen wir damit sich Rest-Österreich und du sich darüber beschweren können
Mir ists egal, ich kann addieren...
Aber im Ernst, es geht halt einfach darum, dass man sagt man spielt mit maximal 10 Legionären, sollte man einen einheimischen 1er Goalie bekommen mit 9 Legionären, verstehe nicht was an der Aussage jetzt so schlimm ist?
PS: Keiner verbietet euch die Ausdrucksweise auch zu verwenden....
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Genau deshalb verstehe ich nicht warum das Argument der GF Haftung immer strapaziert wird wenn ein Kandidat absagt
Weil die Konstellation in der Verhangenheit eine schwierige war. Der Obmann des Vereins war GM(GF) der GMBH. Er kontrolliert sich selbst und wenn es blöd geht, nimmt er sich dadurch sogar den persönlichen Schutz, weil er Gesellschafter und GM in einem ist. Geht die GmbH den Bach unter „normaler“ Tätigkeit runter, weil halt die wirtschaftliche Lage das so bestimmt und der GM richtig handelte, passiert dem GM aus der GmbH nichts, aber als Obmann und 100% Gesellschafter verliert er gegenüber seinen Mitgliedern und Geldgebern. Die Verluste der GmbH, sofern richtig geführt, verantwortet die Kapitalgesellschaft selbst. Also Eigenverlust - geht zurück an die Eigentümer, somz Verein. Fremdverlust schluckt die GmbH.
Da ein Verein meist keine eigenen Resourcen hat, muss wohl irgendwer Haftungen gegenüber der Bank für die einhebrachten Eigenmittel ggf. persönlich unterschrieben haben. Die gilt es nun zu übergeben. Ich kenne den GmBH Mantel nicht und die Bilanz ist meines Wissens noch nicht veröffentlicht - da wird sich dann einiges öffnen und Beurteilungen realer erfolgen. Derzeit sind das alles nur Grundsatzvermutungen. Auf alle Fälle wäre es aus Transparenz einmal wichtig,zu erfahren wer der Verein überhaupt ist, wer dessen Funktionen inne hat und wer die wahlberechtigten Mitglieder sind. Daraus kannst dann die GmBH beurteilen.
Verwirrend für mich ist, dass es nach Aussen hin sehr unprofessionell wirkt einmal den, dann den, dann den als GF zu nennen. Wer bestimmt das und basierend auf was? Schliesslich sollte der Rauche als Notar und der Andy als Wirtschaftler wissen, was sie tun. Vom BGM und LH als „Großsponsor“ erwarte ich mir hier ggf. die Installation eines unabhängigen Kontrollorgans. Alleine einen Vereinsvorstand oder Aufsichtsrat zu vertrauen, zeige bereits die Vergangenheit, ist zu wenig, deshalb wäre ich für eine AG.
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