Grundsätzlich darf jede Mannschaft einmal den Videobeweis fordern, egal ob sie das Time-out noch haben oder nicht. Jedoch verlieren man ein Time-out wenn es nicht aufgeht.
Und zweitens: ist genau festgeschrieben für welche Fälle man einen Videobeweis fordern darf. Handpass steht da nicht mit drinnen und damit müssen die Schiedsrichter den Videobeweis ablehnen.
Punkt 4 Trifft nicht zu, weil gaffal das tor mit dem Schläger erzielt hat
§ 18 Regel 99 – Video Torrichter System
9 Kriterien für VGRS Überprüfung
(1) Der Puck hat die Torlinie komplett überquert.
(2) Der Puck gelangte in das Tor, bevor der Torrahmen verschoben wurde.
(3) Der Puck gelangte in das Tor, bevor oder nachdem das Drittel beendet
ist.
(4) Der Puck mit einer deutlichen Kickbewegung oder absichtlich mit einem
Teil des Körpers des angreifenden Spielers in das Tor gelenkt.
(5) Der Puck wurde von einem Spieloffiziellen in das Tor abgelenkt.
(6) Der Puck traf gegen einen Stock eines angreifenden Spielers über der
Höhe der Querstange, bevor er ins Tor gelangte, oder wurde von einem
angreifenden Spieler mit der Hand in das Tor geschlagen.
(7) Um die korrekte Spielzeit festzustellen, wann der Puck die Torlinie
komplett überschritten hat.
(8) Ein angreifender Spieler, entweder durch seine Position oder durch
Kontakt, beeinträchtigt die Bewegungsfreiheit des Tormanns innerhalb
seines Torraums bzw. seine Möglichkeiten sein Tor zu verteidigen.
(9) Ein angreifender Spieler initiiert absichtlich oder vorsätzlich den Kontakt
mit einem Tormann, egal ob innerhalb oder außerhalb seines Torraums