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22.R.: HCB Südtirol-EC Red Bull Salzburg

  • MrHyde
  • 17. November 2016 um 00:53
  • Dorschkopf
    KHL
    • 24. November 2016 um 15:55
    • #126
    Zitat von spieleragent

    Gab es ein Eröffnungsbully?

    Das Eröffnungsbully gilt wohl eher nur bildlich als geplanter Spielbeginn...glaube nicht,dass bei einer Verspätung eine Mannschaft aufs Eis geht, das Bully durchgeführt wird und dann setzen sich alle auf die Bank und warten...

  • Lehrbua
    Aushilfstrainer NZ
    • 24. November 2016 um 15:56
    • #127

    folgende Fragen an den Juristen:
    Liegt hier mit der Absage ein Nichantreten vor?

    In wie weit sind Regeln als Gesetzte im weiteren Sinn bei diesem Fall zu betrachten?

    Sind die Absprachen, die ja offensichtlich getroffen wurden, genaugenommen zulässig weil dieser Fall in den Durchführungsbestimmungen nicht geregelt ist?

  • spieleragent
    Wurstnudel 2000
    • 24. November 2016 um 15:57
    • #128
    Zitat von Dorschkopf

    Das Eröffnungsbully gilt wohl eher nur bildlich als geplanter Spielbeginn...glaube nicht,dass bei einer Verspätung eine Mannschaft aufs Eis geht, das Bully durchgeführt wird und dann setzen sich alle auf die Bank und warten...

    Doch, ich glaube, genau so läuft das. Wenn die andere Mannschaft einfach nicht auftaucht, steht eine Mannschaft am Bullypunkt, der Ref wirft den Puck und pfeift gleich wieder ab. Zumindest habe ich das früher so schon selbst miterlebt.

  • Dorschkopf
    KHL
    • 24. November 2016 um 16:00
    • #129
    Zitat von VincenteCleruzio

    Das "Nichtantreten" verlangt aber "Verschulden" von Bozen! Welchen "Vorwurf" (= Verschulden) kann man Bozen machen, wenn ein Großteil der Mannschaft plötzlich und wahrscheinlich unvorhersehbar Durchfall bekommt, weil irgendein Virus zugeschlagen hat?

    Diese Argumentation kann ich nachvollziehen...fragt mich aber ob es genug ist ein verschulden auszuschließen wenn der Mannschaftsarzt die Krankheiten bestätigt...sollte da nicht eine unabhängige Meinung Dritter eingeholt werden müssen?

  • Spengler
    Trottel
    • 24. November 2016 um 16:08
    • #130

    Es wurde auch ein unabhängiges Attest eingeholt

    von HF:"Die Erste Bank Eishockey Liga entscheidet zeitnahe, nach Vorliegen eines weiteren unabhängigen ärztlichen Attests, über die weitere Vorgehensweise."

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 24. November 2016 um 16:08
    • #131
    Zitat von Lehrbua

    folgende Fragen an den Juristen:
    Liegt hier mit der Absage ein Nichantreten vor?

    In wie weit sind Regeln als Gesetzte im weiteren Sinn bei diesem Fall zu betrachten?

    Sind die Absprachen, die ja offensichtlich getroffen wurden, genaugenommen zulässig weil dieser Fall in den Durchführungsbestimmungen nicht geregelt ist?

    ad Frage 1: Würde sagen "ja" - auch für mich kommt nur II. Spielbetrieb § 5 Abs 7 lit b Grundregeln in Frage, der das Nichtantreten oder das um mehr als 90 Minuten verspätete Antreten regelt und für die Strafverfizierung mit 5:0 eben Verschulden der nicht oder verspätet angetretenen Mannschaft verlangt. Die Füchse aus Bozen sind "nicht angetreten".

    ad Frage 2: Die "Grundregeln" der EBEL sind die einschlägigen Regeln (andere gibt es möglicherweise, ich kenne aber keine anderen)

    ad Frage 3. Keine Ahnung, ob und, wenn ja, welche "Absprachen" getroffen worden sind; für mich ist dieser Fall insoweit geregelt (so es nicht noch andere, mir allerdings unbekannte Regeln gibt), dass jedenfalls nach II. Spielbetrieb § 5 Abs 7 Grundregeln keine Strafverfizierung mit 5:0 für RBS zulässig ist.

    Vermutlich besteht die "Absprache" darin, dass Soizburg akzeptiert, dass Bozen kein Verschulden trifft, dass Soizburg daher auch kein Rechtsmittel dagegen einlegt, dass dieses Spiel nicht mit 5:0 strafverfiziert wird, und dass und wann man dieses Spiel nachholen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (24. November 2016 um 17:58)

  • Haxo
    NHL
    • 24. November 2016 um 16:09
    • #132
    Zitat von VincenteCleruzio

    Selbst und erst dann darf das Spiel mit 0:5 für RBS gewertet werden, wenn es "NICHT" nachgeholt wird!

    Das habe selbst ich mit meinem beschränkten Rechtsverständnis begriffen. Hast §6 (4) auch noch parat? *faul*
    Ansonsten ist für mich fraglich ob §5 im gegenständlichen Fall überhaupt heranzuhiehen ist, immerhin wurde das Spiel ja im Vorfeld schon verschoben/abgesagt, oder liege ich da falsch?

  • djchrisko
    The real Almerer ;-)
    • 24. November 2016 um 16:10
    • #133
    Zitat von Dorschkopf

    Diese Argumentation kann ich nachvollziehen...fragt mich aber ob es genug ist ein verschulden auszuschließen wenn der Mannschaftsarzt die Krankheiten bestätigt...sollte da nicht eine unabhängige Meinung Dritter eingeholt werden müssen?

    So gesehen hätte dass Spiel ja fast mit 5:0 für Bozen gewertet werden müssen. Weil da hätte Salzburg die Absage ignorieren müssen und die Bullen hätten sich zum Eröffnungsbully aufstellen müssen. Also die Bullen haben das verschuldet, somit klar 5:0 für Bozen :thumbup:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 24. November 2016 um 16:20
    • #134
    Zitat von Haxo

    Das habe selbst ich mit meinem beschränkten Rechtsverständnis begriffen. Hast §6 (4) auch noch parat? *faul*Ansonsten ist für mich fraglich ob §5 im gegenständlichen Fall überhaupt heranzuhiehen ist, immerhin wurde das Spiel ja im Vorfeld schon verschoben/abgesagt, oder liege ich da falsch?

    @Haxo, mir ist Dein Scherz nicht entgangen, um die Sache aber nicht noch komplizierter zu machen, als sie eh schon ist, und angesichts der zahlreichen ziemlich starken, auf wenig Kenntnis der Grundregeln der EBEL basierten Ansagen bisher, habe ich entgegen meinem Naturell ausnahmsweise einmal auf einen "Gegenscherz" (fast ganz) verzichtet.

    Eine "Absage" Stunden vor dem geplanten "Anpfiff" kann man wohl unter den Begriff "Nichtantreten" subsumieren; Gegenargumente höre ich mir aber gerne an und gebe dann meine Meinung dazu kund.

    § 6 Abs 4: "Wenn ein Spiel wegenverspäteter Anreise einer Mannschaft infolge höherer Gewalt nicht begonnenwerden kann, ist der reisende Verein zu einer telefonischen Meldungverpflichtet. Nach einer maximalen Wartezeit von 90 Minuten ist das Spiel vomSchiedsrichter abzusagen. Ein wegen technischer Probleme nicht begonnenes Spielmuss in Abstimmung mit der EBEL nachgeholt werden."

    Dieser § 6 Abs 4 ist wohl auch die Richtschnur @Lehrbua dafür, wie vorzugehen ist, wenn die Heimmannschaft ohne Verschulden nicht antritt.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (24. November 2016 um 16:49)

  • Thomas D
    EBEL
    • 24. November 2016 um 16:21
    • #135

    "Gratulation" zum Schaffen eines Präzedenzfalles :hilfe:

    Andere Mannschaften, die eine U20 unterhalten, hätten also mit diesen Spielern antreten müssen, Bozen aber nicht? Eine komplette Farce diese Entscheidung!

  • schooontn
    nicht liken!
    • 24. November 2016 um 16:31
    • #136
    Zitat von spieleragent

    Doch, ich glaube, genau so läuft das. Wenn die andere Mannschaft einfach nicht auftaucht, steht eine Mannschaft am Bullypunkt, der Ref wirft den Puck und pfeift gleich wieder ab. Zumindest habe ich das früher so schon selbst miterlebt.


    War z.b. damals beim Spiel zwischen Graz und Salzburg der Fall, bei dem die Salzburger wegen des Schneetreibens nicht anreisen konnten. Graz hat aufgewärmt, Schiri hat angepfiffen und kurze Zeit später wieder abgepfiffen.

  • Spengler
    Trottel
    • 24. November 2016 um 16:31
    • #137

    HF: Update zum Nachtragsspiel zwischen Bozen und Salzburg: es wird am kommenden Dienstag in der Palaonda ausgetragen. #EBEL

  • byebyeforum
    Gast
    • 24. November 2016 um 16:37
    • #138
    Zitat von MacReady

    Aha, soll also ein Verbrecher zB auch freigesprochen werden und aufs Gesetz gepfiffen werden, wenn er und der Geschädigte es so wollen? Sehr interessantes Rechtsverständnis ;)

    A geh MacReady, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Es ist immer noch Sport, wo neben dem Regelwerk durchaus auch mal ein wenig Fairness walten kann und soll.

    Wenn beide Mannschaften einer Neuaustragung zustimmen, sehe ich da erstens kein Verbrechen zweitens auch keinen Geschädigten und drittens auch keinen Präzendenzfall für zukünftige Entscheidungen.

    Auch der "was wäre wenn" Fraktion wird mit der Entscheidung ein wenig der Wind aus den Segeln genommen, weil hier über die Nutznießer der am grünen Tisch vegebenen Punkte nicht diskutiert werden braucht.

    Obgleich, das muss ich schon auch sagen, mir die Variante vom djchristo am besten gefallen hätte. :P :D

  • Almöhi
    Ehemaliger Fan
    • 24. November 2016 um 16:44
    • #139

    Ich hab die ein Likerl gegeben, weil in meinem tiefsten Inneren mag ich selten blöde Hunde (Der Begriff ist bei mir nicht unbedingt negativ besetzt, heutzutage muss man ja alles dazusagen)

  • WiPe
    Eishockeyfan
    • 24. November 2016 um 16:53
    • Offizieller Beitrag
    • #140
    Zitat von Dorschkopf

    Das Eröffnungsbully gilt wohl eher nur bildlich als geplanter Spielbeginn...glaube nicht,dass bei einer Verspätung eine Mannschaft aufs Eis geht, das Bully durchgeführt wird und dann setzen sich alle auf die Bank und warten...

    doch das wird es. selbst heuer schin erlebt in der U16 wo eine Mannschaft nicht kam und auch auf anruf wurde kurz vor Spielbeginn bestätigt "wir sind gar nicht erst weg gefahren"

    der komplette Tross - Heimteam Kampfgericht Sanitäter Schiris waren am bzw rund ums Eis haben 15 min gewartet

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  • Lehrbua
    Aushilfstrainer NZ
    • 24. November 2016 um 17:01
    • #141

    der Drops ist gelutscht.

    Dann muss RBS nur mehr gewinnen. :D

  • puntschi
    Nachwuchs
    • 24. November 2016 um 17:04
    • #142

    Die Anwort von Dalmacija gefällt mir auch.
    Für die klammen Südtiroler sind diese Einnahmen sicher (lebens)wichtig und spätestens in zwei Woche erinnert sich eh kein Mensch mehr an diese Partie.

  • Capsforever
    since 2001
    • 24. November 2016 um 17:06
    • #143

    Spiel wird am Dienstag nachgetragen
    Bozen gegen Salzburg wird nachgeholt

    http://www.laola1.at//de/red/winter…hgeholt/#mobile

  • Sbornaja1964
    Nationalliga
    • 24. November 2016 um 17:40
    • #144

    Chronologie einer Virus-Krankheit
    .
    Sonntag alle Topfit: 4: 0 gegen Villach
    Montag 13 Spieler schwer krank
    Dienstag Spielabsage . Alle anderen Vereine müssen ran.
    Donnerstag alle wieder gesund
    Freitag wichtiges Spiel gegen HCI
    Bozen 5 Tage Pause
    HCI 3 Tage Pause

    Alles Regelkonform
    Alle bestens

  • Jon Schnee
    NHL
    • 24. November 2016 um 17:46
    • #145

    wie froh ich doch bin, dass du dich hier angemeldet hast :thumbup:

    wünschenswert wäre ein Bozener 5-1 Auswärtssieg. allein zwecks der kommentare nach dem spiel.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 24. November 2016 um 17:47
    • #146

    Also eines ist jedenfalls fix: Morgen reite ich mit einem Aluhut und Pampers in die TWK-Arena ein.

  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 24. November 2016 um 18:07
    • #147

    Lustig zu lesen manche Beiträge, hinter jeder Ecke lauert ein Komplott.
    In unserer extrem egoistischen Zeit geht jeder davon aus, dass in der andere linken will.

    Für mich die sportlich fairste Lösung.
    Und noch eine Frage: Welche Mannschaft hatte in den vergangenen Spielzeiten auf einen Schnall 13 Ausfälle?

  • Haxo
    NHL
    • 24. November 2016 um 18:22
    • #148
    Zitat von VincenteCleruzio

    ...ausnahmsweise einmal auf einen "Gegenscherz" (fast ganz) verzichtet.

    Eine "Absage" Stunden vor dem geplanten "Anpfiff" kann man wohl unter den Begriff "Nichtantreten" subsumieren; Gegenargumente höre ich mir aber gerne an und gebe dann meine Meinung dazu kund.

    § 6 Abs 4: "Wenn ein Spiel wegenverspäteter Anreise einer Mannschaft infolge höherer Gewalt nicht begonnenwerden kann, ist der reisende Verein zu einer telefonischen Meldungverpflichtet. Nach einer maximalen Wartezeit von 90 Minuten ist das Spiel vomSchiedsrichter abzusagen. Ein wegen technischer Probleme nicht begonnenes Spielmuss in Abstimmung mit der EBEL nachgeholt werden."

    Der ja ob der Kenntnis von §6(4) aufgelegt war.
    Der Teufel steckt da im Detail, wird nicht begonnen, muss wiederholt werden. Wird jedoch Abgebrochen, ist es 0:5 zu werten.

    Nichtantreten nach §5 (7) b) bedingt ja ein Verschulden - wenn dieses nicht gegeben ist, was ja - der gegenständlichen Argumentation in Richtung "höherer Gewalt" folgend - der Fall zu sein scheint (Nichtantreten wegen zu weniger Spieler ist ja nicht geregelt), handelt es sich wohl um eine Art "Änderung des Spielplans". Explizit angesprochen ist Höhere Gewalt jedenfalls wohl nur für den Fall des anreisenden Teams. Für mich stellt es sich so dar, dass die Verfügbarkeit von zuwenigen Spielern aufgrund "höherer Gewalt" nicht als Verschulden gem. §5 (7) b) bewertet wird und demnach nicht geregelt ist. Somit ist es eine Ermessensentscheigung und schafft Probleme.

    Die Entscheidung ist für mich im Sinne der Statuten scheinbar in Ordnung, bin aber der Meinung, hier sollte präzisiert werden. Ein Team stellt zu wenige Spieler und kann zum Spieltermin nicht antreten, das Spiel wird für den Gegner strafverifiziert.

    Einmal editiert, zuletzt von Haxo (24. November 2016 um 18:32)

  • aubin26
    Hydrantenliga
    • 24. November 2016 um 18:28
    • #149
    Zitat von VincenteCleruzio

    Also eines ist jedenfalls fix: Morgen reite ich mit einem Aluhut und Pampers in die TWK-Arena ein.

    Mundschutz nicht vergesssen und dann bitte ein Selfie im Forum posten :thumbup:

  • ambOs
    Hobbyliga
    • 24. November 2016 um 18:28
    • #150

    Schluss aus Nikolaus, das Spiel wird nachgeholt und das ist auch gut so. Ich als Abobesitzer freu mich mega!!

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