VincenteCleruzio wegen subeventionen - verlierer EU. EU-Recht ist bei mir lange her und in der Steuer hab i des nit so oft, aber gibs da nit die Gralshüter von der Wettbewerbsehörde vor denen man einseitige Subventionen erläutern muss?.
Wenn in Ö weniger USt an den Bund abgeführt wird, dann sinken dadurch auch die "MwSt.-Eigenmittel" der EU, der ein bestimmter Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten zusteht. Da unter "Wettbewerb" im Sinne des EU-Rechts wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen Unternehmen, aber nicht sportlicher Wettbewerb zwischen EBEL-Eishockey-GmbHs gemeint ist und diese GmbHs nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb zueinander stehen, juckte den EU-Wettbewerbskommissar die Subvention der Stadt Villach an die VSV-GmbH wahrscheinlich gar nicht.
VSVrulz: Die Rechnung für die sonstige Leistung Werbung, die der VSV erbringt, indem zB der Name "Villach" an prominenter Stelle der Trikots eislaufen geführt wird, stellt die VSV-GmbH aus. Diese Rechnung enthält den Preis für die Werbung, sagen wir Euro 200.000; und 20 % Umsatzsteuer = Euro 40.000, die die VSV-GmbH an den Bund abliefert. Kosten für die Bank: Euro 240.000; der VSV-GmbH bleiben Euro 200.000.
Die Bank erbringt ihren Kunden gegenüber Bankdienstleistungen, sie überweist Geld, gewährt Kredit, verwahrt Gold in ihren Schließfächern usw. All diese Bankdienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Bank stellt ihren Kunden deshalb keine Umsatzsteuer in Rechnung und führt auch keine ab. Weil sie aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (unecht umsatzsteuerbefreite Bankdienstleistungen), kann sie die Euro 40.000 aus der Rechnung der VSV-GmbH nicht "umsatzsteuermindernd" (als Vorsteuer) geltend machen (und von ihrer Umsatzsteuerschuld, die sie eh nicht hat, abziehen; oder, wie die echt Umsatzsteuerbefreiten, vom Fiskus fordern).
Dieselbe Trikotwerbung, die die Bank bisher 200.000 Euro gekostet hat, weil der (gemeinnützige und deshalb als "Nichtunternehmer" umsatzsteuerbefreite) VSV-Verein keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen musste und gestellt hat, kostete die Bank künftig real inklusive USt 240.000 Euro.
Wenn die Bank aber - und das ist ja die Sorge der VSV-Verantwortlichen - nicht bereit ist, für Trikotwerbung künftig mehr als die bisher gezahlten Euro 200.000 auszugeben, weil die Bank die Euro 40.000 USt eben nicht als Vorsteuer geltend machen kann, verliert die VSV-GmbH von der Bruttoeinnahme in Höhe von Euro 200.000 die 20 Prozent Umsatzsteuer (Euro 33.333,33) an den Fiskus.