- Offizieller Beitrag
Ach so
Ach so
Kannst es ruhig stehen lassen, ich sehe auch gelöschte Postings.
Ich hab in meinem rant übrigens alle angesprochen, aber klar, opfer ruhig weiter herum.
Allmächtiger Fanatic ![]()
warum kann man es einfach nicht lassen und die Vorgaben zur Kenntnis nehmen.
warum muss man e den wenig verbliebenen Mods noch schwerer machen, als es ohnehin schon ist.
es wird einfach gewünscht dass das Forum "politikfrei" bleibt und das finde ich gut so.
Linzaaaa ist das so schwierig zu kapieren?
der Großteil deiner postings besteht eh nur aus Provokation. sei froh, dass noch da sein darfst.
es wird einfach gewünscht dass das Forum "politikfrei" bleibt und das finde ich gut so.
Linzaaaa ist das so schwierig zu kapieren?
Wo habe ICH mich nicht daran gehalten?
Thermalwasser für private Pools
https://share.google/zM7L21vVumIPo9Wsy
um dann daheim gleich mal die Chlortabletten rein zu werfen ![]()
also in OÖ zahl i für 27.000 Liter knapp 900 Eur für normales Wasser.
Da is des Thermalwasser a Schnapper
also in OÖ zahl i für 27.000 Liter knapp 900 Eur für normales Wasser.
Da is des Thermalwasser a Schnapper
bist du dir da sicher? - mehr als 30€/m³ ? ![]()
![]()
ja leider
ja leider
da verdient sich aber wer a goldenes Naserl ![]()
Ich bin ja kein Volksschullkind, dass aufzeigt und der Lehrerin sagt, dass der Fritzi gemein war.
Na ja, aber deine Rechtschreibung lässt fast darauf schließen.![]()
bist du dir da sicher? - mehr als 30€/m³ ?
Tu mir sehr sehr schwer zu glauben, dass irgendwer in Ö soviel für Wasser zahlen muss. Würde sogar ganz frech behaupten, dass 30 Euro pro Kubikmeter Wasser nicht stimmt. Ist, nach kurzer, Internet Recherche in Ö auch nicht erlaubt.
Ist zwar nur KI gesucht, bei dem Usernamen gehe ich davon aus das es OÖ sein sollte
Nein, es gibt in Oberösterreich keine Gemeinde, die regulär 30 Euro pro Kubikmeter (m³) für die laufende Wasser- oder Kanalbenützung verlangt. Ein solcher Preis pro Kubikmeter ist in der Praxis der österreichischen Kommunalabgaben nicht existent und wäre rechtlich nicht haltbar. [1]
i geh mit dem KI Ergebnis mal zur Gemeinde.
i geh mit dem KI Ergebnis mal zur Gemeinde.
ich tu mir schwer mit den 30 Euro. wir zahlen 3,83 Euro (2,63 Kanalgebühr und 1,20 Wasserims je m³).
Bist dir sicher, dass der Zähler richtig zählt? wann wurde er zum letzten mal getauscht? oder sind die Gebühren in der Gemeinde tatsächlich so hoch ausgeschrieben?
Da der User von mir ausgeblendet ist noch ein paar Infos zu Wasser und Kanal in OÖ
Die Höhe der zumutbaren Benützungsgebühr für das Finanzjahr 2025 beträgt für Wasserversorgungsanlagen 2,27 Euro (excl. USt.) pro m³
Die Höhe der zumutbaren Kanalbenützungsgebühr für das Finanzjahr 2026 beträgt 5,29 Euro (excl. USt.) pro m³ eingeleitetes Abwasser.
macht einen maximal erlaubten Preis 7,56 pro Kubik, wenn man als Gemeinde eine Unterstützung vom Land will.
Na ja, aber deine Rechtschreibung lässt fast darauf schließen.
Haha, stimmt so gesehen. 😁👍
Da hat die Autokorrektur gnadenlos zugeschlagen.
Einerseits müsste man den Begriff des Politischen festlegen, denn im weiteren Sinne ist ziemlich alles politisch und im engeren Sinne wäre es halt parteipolitisch/ideologische Diskussion. Dass das zweitere im Sinne der Forumshygiene nicht gewünscht ist, ist nachvollziehbar und OK.
Dann stellt sich wiederum die Frage, ob ein harmloser politischer Witz oder ein Witz über einen Ex-Politiker da auch reinfällt.
Ich finde, Witze über öffentliche Personen und Politiker wie Hofer, Babler, Kickl, Nehammer, Mikl-Leitner, Dornbacher, Bauer, Schiling, oder die kärntner Sonne.... etc. zu machen sollte eigentlich doch vertretbar sein, insofern bestimmte Linien, die eigentlich alle kennen sollten, nicht übertreten werden. Vor allem da in Österreich die Realität das politische Kabarett eh regelmäßig überholt.
Ist zwar hoch-, wenn nicht sogar parteipolitisch, was der Oberste Gerichtshof hier entschieden hat. Hoffe aber doch, dass es nicht gegen die Forumsregeln verstößt.
Mir gefällt's, wenn im Sinne des Konsumentenschutzes solchen Rosstäuschermethoden Einhalt geboten wird.
Na wenn es dem "Billig-Flieger" so an den Kragen geht, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis der OGH das KAC-Abo adressieren wird. ![]()
Warum? Ist das auch so intellektuell anspruchsvoll?
Warum? Ist das auch so intellektuel anspruchsvoll?
Vermutlich nicht, aber die Transparenz was der arme KAC-Fan für die Gesamtsaison (CHL, Vorbereitung, GD, Playoff) löhnen muss, ohne zu wissen, ob der Kader Schonkost oder Haute Cuisine wird, schlägt vielen mehr oder weniger mündigen KAC-KonsumentInnen aka ZuschauerInnen doch gehörig auf den Magen, sodass die Bratwurst und das Hirter dann möglicherweise auf der Strecke bleibt im Winter beim Stadionbesuch.
Ein klarer Fall für Konsumentenschutz, OGH oder gleich EuGH, die sich dringend mit diesen Fährnissen für die Klagenfurter Brieftaschen zu beschäftigen haben.
... was der arme KAC-Fan ... löhnen muss, ohne zu wissen, ob der Kader Schonkost oder Haute Cuisine wird ...
Ein klarer Fall für Konsumentenschutz, ...
Gönn' Dir eine Saison lang ein HCI Abo und Du siehst das entspannter.
Wieso? Da weißt ja genau was du kriegst. ![]()
@ Wasserzähler versus Kosten
Passierte in der unmittelbaren Nachbarschaft wo ich nun sesshaft bin. Während einem Unwetter schlug der Blitz ⚡️ keine hundert Meter neben seinem Haus in die Wiese ein. Es folgte Lichtausfall und entsprechende Folgen. Das Leben ging weiter, auch als die nächste Wasserrechnung kam. Die war nämlich in etwa gleich hoch wie für den Rest der Haushalte im Ort. Und nein, der Blitz ⚡️ hat nicht in der Verrechnungsstelle der STW Klagenfurt eingeschlagen, es war eine Wiese in der Nähe seines Hauses. Es gab Einspruch, Mahnug, Klage, Verfahren. Zum Leidwesen der beklagten Partei STW war der Betroffene damals noch Sachverständiger und selbstständiger Elektrofachmann.
Er konnte tatsächlich nachweisen, dass der Blitz und infolge der Überspannung den Zähler verrückt spielen hat lassen und er sich einfach verzählt hat.
Wie wahrscheinlich wäre es denn, selbst ohne diese beeindruckende, perfekt zum Schadensfall passende Vita des Beschädigten, dass tatsächlich eine Wasserentnahme in der Menge des Verbrauchs der restlichen Ortschaft, geltend gemacht hätte werden können?