Durch die frühzeitige Füllung erspare ich mir die Chemie
Versteh ich nicht ganz.
Durch die frühzeitige Füllung erspare ich mir die Chemie
Versteh ich nicht ganz.
Versteh ich nicht ganz.
Wenn ich später alles in Betrieb setze ist der pool voller Algen. Normalerweise fülle ich immer nur nach, was ich für den Winter abgesenkt habe, da würde ich dann extremen Chemieeinsatz benötigen um das Wasser wieder algenfrei zu bekommen. So sauge ich ihn nur kurz, kippe einen Sack Salz rein und fülle auf. Filter eingeschaltet und das wars. Bei Wassertemperatur um die 20 Grad noch den PH Automaten und Elektrolyse zugeschaltet dann brauche ich bis zum Einwintern Ende Oktober keine Chemie.
Muss aber auch sagen, dass ich eine Abdeckung habe und wir keine exzessiven Poolbenutzer sind.
Und mit dem zusätzlichen Geld kaufen wir uns dann ein paar fette Regenwolken? Was ändert es an der, von dir angenommenen, Tatsache (zu trocken, zu wenig Wasser für die Gemeinschaft), wenn die (reichen) Poolbesitzer mehr bezahlen? 🤔
na, wir investierens z.b. in die unterstützung alleinerziehende mütter, zusätzliche lehrer, mehr inklusionsklassen, deutschkurse, die liste ist endlos, such dir was aus.
und so wenig bei nem euro pro liter wäre das nicht. ein pool, 4x3x1,8 braucht für die befüllung, wir bleiben großzügig 20 cm unter der maximalen befüllungsmenge, nur 19,200 l. also 20 000.-für ne vollen pool is a klacks für die "reichen" pool besitzer
.
Ich hab meinen Pool am Karfreitag befüllt, ich hab aber das Glück (oder besser die Weitsicht) dass ich vor Jahren einen neuen Hausbrunnen schlagen lassen hab.
und der verbraucht kein grundwassser oder wie ist das zu verstehen?
Ich glaub, ich hab den Grundwasserspiegel im Grundwasserkörper Machland um ca. 0,00000001mm gesenkt...
...wenn es überhaupt so viel war...
Ich glaub, ich hab den Grundwasserspiegel im Grundwasserkörper Machland um ca. 0,00000001mm gesenkt...
...wenn es überhaupt so viel war...
Ich schätze in der Gegend stammt das Gros des Trinkwassers aus Mischwasserbrunnen in Bereichen, in denen sich Donauwasser mit dem Grundwasser vermischt, deine Schätzung ist also ziemlich sicher überzogen.
Kannst getrost weiter befüllen. Wenn es vor/bei Starkregenereignissen machst, tust vielleicht sogar was Gutes damit.
neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at
VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔
aus dem Artikel:
ZitatDaraufhin sei der Angeklagte den beiden nachgelaufen. Er habe auf der Terrasse zwei Warnschüsse abgegeben, als die Flüchtenden schon im Garten waren, sich dann niedergekniet, um besser zielen zu können, und einen Schuss auf den Körper des Ungarn abgefeuert
für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch? ![]()
In Texas hättens mit einem Sturmgewehr auf ihn geschossen und da wärs zu gar keiner Anklage gekommen ![]()
neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at
VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔
aus dem Artikel:
für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch?
Überrascht mich jetzt auch etwas, aber wenn die Gechworenen seiner Argumentation mehr Glauben geschenkt haben, als jener der Staatsanwältin, dann ist das wohl so zu akzeptieren.
neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at
VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔
aus dem Artikel:
für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch?
Der von Dir zitierte Artikel über den Freispruch heute ist leider "für die Fisch", weil in den entscheidenden Punkten unklar/falsch/nichtssagend.
Informativer ist der Bericht vom ersten Verhandlungstag am letzten Freitag, in dem auch die Argumentation der Verteidigung dargestellt wird, der die Geschworenenbank heute gefolgt zu sein scheint:
Zunächst eine Anmerkung zu Dir: Dass es ein gezielter Schuss von hinten in den Kopf des Einbrechers gewesen wäre (das wäre ein starkes Indiz für Tötungs- = Mordvorsatz), wie Du geschrieben hast, hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft behauptet, sie ist von einem Schuss "auf den Körper des Einbrechers" ausgegangen.
Dabei hat der Angeklagte Tötungsvorsatz bestritten, er habe auf die Schulter gezielt, um einen (vermeintlichen) Angriff des Einbrechers auf ihn abwehren wollen und sei bei Abgabe des Schusses aus kurzer Distanz auch noch ausgerutscht.
Die Hauptfrage:(nach dem Delikt in der Anklageschrift): "Hat der Angeklagte das Opfer mit Tötungsvorsatz getötet?" , haben die Geschworenen einstimmig (8:0) verneint.
Und die Eventualfrage: "Hat der Angeklagte das Opfer mit Absicht schwer am Körper verletzt (worauf es in weiterer Folge verstorben ist)?" haben vier Geschworene bejaht und vier verneint. Weshalb der Angeklagte im Zweifel auch von diesem Vorwurf freigesprochen worden ist.
Ob, und wenn nein, warum nicht, weitere Eventualfragen nach zB (einfacher) vorsätzlicher Körperverletzung (mit fahrlässiger Todesfolge) an die Geschworenenbank gestellt worden sind und Zusatzfragen nach dem von der Verteidigung relevierten "Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt" (Putativnotwehr, der Angeklagte hat nach seinen Angaben einen Angriff des Einbrechers auf ihn wahrgenommen), der zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung usw führen kann, all das geben die Artikel auf ORF Soizburg nicht her.
Ich hoffe kompetentere Journalisten bringen Licht in mein Dunkel, dann melde ich mich wieder.
Nachmeldung: Leider habe ich keine Antwort auf meine Fragen gefunden. Laut "Kronen-Zeitung" haben die Geschworenen sogar Notwehr bejaht, was ohne weiteres zum Freispruch führt; und nicht nur "irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation", was zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung geführt hätte, wenn der Irrtum, es läge eine Notwehrsituation vor, einem sorgfältigen Menschen in der Situation bei der Abgabe des Schusses nicht unterlaufen wäre.
Für welches Delikt der Rechtfertigungsgrund der Notwehr von den Geschworenen bejaht worden ist, habe ich nicht herausgefunden.
Case closed.
Doch noch fündig geworden in den Salzburger Nachrichten, und das hat meine Neugierde gestillt (und meine Vermutung bestätigt):
"Hingegen bejahten die Geschworenen eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - und zwar verübt in - gerechtfertigter - Notwehr. Sie sahen beim Angeklagten somit auch kein straffbares Überschreiten von Notwehr. Der Schwurgerichtshof fällte daraufhin einen Freispruch - nicht rechtskräftig."
Alles anzeigenDer von Dir zitierte Artikel über den Freispruch heute ist leider "für die Fisch", weil in den entscheidenden Punkten unklar/falsch/nichtssagend.
Informativer ist der Bericht vom ersten Verhandlungstag am letzten Freitag, in dem auch die Argumentation der Verteidigung dargestellt wird, der die Geschworenenbank heute gefolgt zu sein scheint:
https://salzburg.orf.at/stories/3353397/
Zunächst eine Anmerkung zu Dir: Dass es ein gezielter Schuss von hinten in den Kopf des Einbrechers gewesen wäre (das wäre ein starkes Indiz für Tötungs- = Mordvorsatz), wie Du geschrieben hast, hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft behauptet, sie ist von einem Schuss "auf den Körper des Einbrechers" ausgegangen.
Dabei hat der Angeklagte Tötungsvorsatz bestritten, er habe auf die Schulter gezielt, um einen (vermeintlichen) Angriff des Einbrechers auf ihn abwehren wollen und sei bei Abgabe des Schusses aus kurzer Distanz auch noch ausgerutscht.
Die Hauptfrage:(nach dem Delikt in der Anklageschrift): "Hat der Angeklagte das Opfer mit Tötungsvorsatz getötet?" , haben die Geschworenen einstimmig (8:0) verneint.
Und die Eventualfrage: "Hat der Angeklagte das Opfer mit Absicht schwer am Körper verletzt (worauf es in weiterer Folge verstorben ist)?" haben vier Geschworene bejaht und vier verneint. Weshalb der Angeklagte im Zweifel auch von diesem Vorwurf freigesprochen worden ist.
Ob, und wenn nein, warum nicht, weitere Eventualfragen nach zB (einfacher) vorsätzlicher Körperverletzung (mit fahrlässiger Todesfolge) an die Geschworenenbank gestellt worden sind und Zusatzfragen nach dem von der Verteidigung relevierten "Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt" (Putativnotwehr, der Angeklagte hat nach seinen Angaben einen Angriff des Einbrechers auf ihn wahrgenommen), der zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung usw führen kann, all das geben die Artikel auf ORF Soizburg nicht her.
Ich hoffe kompetentere Journalisten bringen Licht in mein Dunkel, dann melde ich mich wieder.
vielen Dank für deine Zeit und einer Erklärung, die auch ich zumindest nachvollziehen kann - mich hat halt die Kombination "hinknien um besser zielen zu können" getriggert - weil das hat gefühlt nicht viel mit "Notwehr" zu tun ![]()
Informativer medienrechtlicher Artikel über den Servus-TV Wegscheider.
Einer der mutmaßlichen Täter zum Versuchten Anschlag auf das Taylor Konzert entschuldigt sich unter Tränen bei den Fans mit der Ansage, er wollte nur Aufsehen erregen. Wo kann man solche Irrläufer der Menschheit ein echtes Leben lang ersparen sprich wegsperren?
Am Besten außerhalb von Österreich, weil ich will für solche Verbrecher nicht auch noch zahlen.
Am Besten außerhalb von Österreich, weil ich will für solche Verbrecher nicht auch noch zahlen.
...so nach dem Motto "Tu felix Austria nube" ![]()
Am Besten außerhalb von Österreich, weil ich will für solche Verbrecher nicht auch noch zahlen.
Abgesehen davon, dass Beran A. österreichischer Staatsbürger ist und deshalb nicht ins Ausland verbracht werden darf: Welches "Ausland" konkret schwebt Dir denn vor, dem Du die Strafvollzugskosten "umhängen" willst, um Deine Geldbörse zu entlasten (sollte er verurteilt werden)?
Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wird ihm die Staatsbürgerschaft sowieso aberkannt werden. Mit ein bisschen Willen findest schon ein Land, dass ihn uns für einen einmaligen Pauschalbeitrag "abnimmt". Auf die EuGH Meinung in dem Fall kann ich auch verzichten. Jemand, der vor hatte Menschen bei einem Konzert umzubringen, hat wie bei den Amis jegliche Rechte verloren.
Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wird ihm die Staatsbürgerschaft sowieso aberkannt werden. ....
Erzähl, wie genau das geht ( "Schritt für Schritt"). Damit ich das auch verstehe.
Erzähl, wie genau das geht ( "Schritt für Schritt"). Damit ich das auch verstehe.
Nein weil ich genau weiß, worauf du raus willst. Er darf ja nicht staatenlos werden, wo wir wieder bei meinem Satz von vorhin sind. Der soll alle seine Rechte verlieren.
... Auf die EuGH Meinung in dem Fall kann ich auch verzichten. ...
Verstehe. Aber warum genau auf die "Meinung" des EuGH. Wäre der für irgendetwas in diesem Zusammenhang zuständig? Erzähl, damit ich's kapier.
Verstehe. Aber warum genau auf die "Meinung" des EuGH. Wäre der für irgendetwas in diesem Zusammenhang zuständig? Erzähl, damit ich's kapier.
Hat der nicht eine österreichische Abschiebung "blockiert", weil sie sich Sorgen um die Gesundheit bzw. den Verbleib vom abgeschobenen Afghanen gemacht haben? Was glaubst wie die reagieren, wenn ich einen vormals österreichischen Staatsbürger als Beispiel nach Afrika schicke, damit er dort seine Reststrafe absitzt ![]()
Hat der nicht eine österreichische Abschiebung "blockiert", weil sie sich Sorgen um die Gesundheit bzw. den Verbleib vom abgeschobenen Afghanen gemacht haben?
Der EuGH? Echt? Wo steht das, ich möchts nachschauen.
Nein weil ich genau weiß, worauf du raus willst. Er darf ja nicht staatenlos werden, wo wir wieder bei meinem Satz von vorhin sind. Der soll alle seine Rechte verlieren.
Nein, darauf wollte ich nicht hinaus. Ich wollte, dass Du mir "Schritt für Schritt" erklärst, wie das rechtlich geregelt ist im Staatsbürgerschaftsgesetz oder sonst wo mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft in diesem Fall.
Solche Sprüche wie:"Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wird ihm die Staatsbürgerschaft sowieso aberkannt werden" sind schnell gesagt, mir aber zu wenig überzeugend.
Also los!
Der EuGH? Echt? Wo steht das, ich möchts nachschauen.
fake news meinerseits, der EGMR wars ![]()
fake news meinerseits, der EGMR wars
Schau, was Du alles lernst dank meiner Hilfe! Gerne geschehen.
Und jetzt ackerst noch das Staatsbürgerschaftsgesetz durch - hat eh nicht viele Paragrafen - und beantwortest meine andere Frage. Ja, die nach der "Staatsbürgerschaft wird sowieso aberkannt werden'-Frage im Falle einer Verurteilung.