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Dies und Das - der Plauderthread

  • Powerhockey
  • 15. August 2010 um 21:56
  • Online
    The great Chris
    Knoblauch
    • 11. Mai 2026 um 12:49
    • #2.226
    Zitat von Spengler

    Durch die frühzeitige Füllung erspare ich mir die Chemie

    Versteh ich nicht ganz.

  • Spengler
    Loki
    • 11. Mai 2026 um 13:37
    • #2.227
    Zitat von The great Chris

    Versteh ich nicht ganz.

    Wenn ich später alles in Betrieb setze ist der pool voller Algen. Normalerweise fülle ich immer nur nach, was ich für den Winter abgesenkt habe, da würde ich dann extremen Chemieeinsatz benötigen um das Wasser wieder algenfrei zu bekommen. So sauge ich ihn nur kurz, kippe einen Sack Salz rein und fülle auf. Filter eingeschaltet und das wars. Bei Wassertemperatur um die 20 Grad noch den PH Automaten und Elektrolyse zugeschaltet dann brauche ich bis zum Einwintern Ende Oktober keine Chemie.

    Muss aber auch sagen, dass ich eine Abdeckung habe und wir keine exzessiven Poolbenutzer sind.

  • beckman99
    NHL
    • 11. Mai 2026 um 15:40
    • #2.228
    Zitat von Eisprinz

    Und mit dem zusätzlichen Geld kaufen wir uns dann ein paar fette Regenwolken? Was ändert es an der, von dir angenommenen, Tatsache (zu trocken, zu wenig Wasser für die Gemeinschaft), wenn die (reichen) Poolbesitzer mehr bezahlen? 🤔

    na, wir investierens z.b. in die unterstützung alleinerziehende mütter, zusätzliche lehrer, mehr inklusionsklassen, deutschkurse, die liste ist endlos, such dir was aus.

    und so wenig bei nem euro pro liter wäre das nicht. ein pool, 4x3x1,8 braucht für die befüllung, wir bleiben großzügig 20 cm unter der maximalen befüllungsmenge, nur 19,200 l. also 20 000.-für ne vollen pool is a klacks für die "reichen" pool besitzer :).

  • beckman99
    NHL
    • 11. Mai 2026 um 15:42
    • #2.229
    Zitat von Spengler

    Ich hab meinen Pool am Karfreitag befüllt, ich hab aber das Glück (oder besser die Weitsicht) dass ich vor Jahren einen neuen Hausbrunnen schlagen lassen hab.

    und der verbraucht kein grundwassser oder wie ist das zu verstehen?

  • Spengler
    Loki
    • 11. Mai 2026 um 15:48
    • #2.230

    Ich glaub, ich hab den Grundwasserspiegel im Grundwasserkörper Machland um ca. 0,00000001mm gesenkt...

    ...wenn es überhaupt so viel war...

  • Haxo
    NHL
    • 11. Mai 2026 um 17:37
    • #2.231
    Zitat von Spengler

    Ich glaub, ich hab den Grundwasserspiegel im Grundwasserkörper Machland um ca. 0,00000001mm gesenkt...

    ...wenn es überhaupt so viel war...

    Ich schätze in der Gegend stammt das Gros des Trinkwassers aus Mischwasserbrunnen in Bereichen, in denen sich Donauwasser mit dem Grundwasser vermischt, deine Schätzung ist also ziemlich sicher überzogen.

    Kannst getrost weiter befüllen. Wenn es vor/bei Starkregenereignissen machst, tust vielleicht sogar was Gutes damit.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 11. Mai 2026 um 19:41
    • #2.232

    neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at

    VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔

    aus dem Artikel:

    Zitat

    Daraufhin sei der Angeklagte den beiden nachgelaufen. Er habe auf der Terrasse zwei Warnschüsse abgegeben, als die Flüchtenden schon im Garten waren, sich dann niedergekniet, um besser zielen zu können, und einen Schuss auf den Körper des Ungarn abgefeuert

    für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch? :huh:

  • Online
    weile19
    TSN hockey insider
    • 11. Mai 2026 um 19:46
    • #2.233

    In Texas hättens mit einem Sturmgewehr auf ihn geschossen und da wärs zu gar keiner Anklage gekommen :D

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 11. Mai 2026 um 20:27
    • #2.234
    Zitat von ViecFan

    neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at

    VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔

    aus dem Artikel:

    für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch? :huh:

    Überrascht mich jetzt auch etwas, aber wenn die Gechworenen seiner Argumentation mehr Glauben geschenkt haben, als jener der Staatsanwältin, dann ist das wohl so zu akzeptieren.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Mai 2026 um 21:16
    • #2.235
    Zitat von ViecFan

    neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at

    VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔

    aus dem Artikel:

    für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch? :huh:

    Der von Dir zitierte Artikel über den Freispruch heute ist leider "für die Fisch", weil in den entscheidenden Punkten unklar/falsch/nichtssagend.

    Informativer ist der Bericht vom ersten Verhandlungstag am letzten Freitag, in dem auch die Argumentation der Verteidigung dargestellt wird, der die Geschworenenbank heute gefolgt zu sein scheint:

    Einbrecher erschossen: Notwehr oder Mord?
    Am Salzburger Landesgericht hat am Freitagvormittag einer der bisher aufsehenerregendsten Prozesse des Jahres begonnen: Es geht um einen Mann aus der Stadt…
    salzburg.orf.at

    Zunächst eine Anmerkung zu Dir: Dass es ein gezielter Schuss von hinten in den Kopf des Einbrechers gewesen wäre (das wäre ein starkes Indiz für Tötungs- = Mordvorsatz), wie Du geschrieben hast, hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft behauptet, sie ist von einem Schuss "auf den Körper des Einbrechers" ausgegangen.

    Dabei hat der Angeklagte Tötungsvorsatz bestritten, er habe auf die Schulter gezielt, um einen (vermeintlichen) Angriff des Einbrechers auf ihn abwehren wollen und sei bei Abgabe des Schusses aus kurzer Distanz auch noch ausgerutscht.

    Die Hauptfrage:(nach dem Delikt in der Anklageschrift): "Hat der Angeklagte das Opfer mit Tötungsvorsatz getötet?" , haben die Geschworenen einstimmig (8:0) verneint.

    Und die Eventualfrage: "Hat der Angeklagte das Opfer mit Absicht schwer am Körper verletzt (worauf es in weiterer Folge verstorben ist)?" haben vier Geschworene bejaht und vier verneint. Weshalb der Angeklagte im Zweifel auch von diesem Vorwurf freigesprochen worden ist.

    Ob, und wenn nein, warum nicht, weitere Eventualfragen nach zB (einfacher) vorsätzlicher Körperverletzung (mit fahrlässiger Todesfolge) an die Geschworenenbank gestellt worden sind und Zusatzfragen nach dem von der Verteidigung relevierten "Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt" (Putativnotwehr, der Angeklagte hat nach seinen Angaben einen Angriff des Einbrechers auf ihn wahrgenommen), der zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung usw führen kann, all das geben die Artikel auf ORF Soizburg nicht her.

    Ich hoffe kompetentere Journalisten bringen Licht in mein Dunkel, dann melde ich mich wieder.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (11. Mai 2026 um 21:50)

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 11. Mai 2026 um 22:27
    • #2.236
    Zitat von VincenteCleruzio

    Der von Dir zitierte Artikel über den Freispruch heute ist leider "für die Fisch", weil in den entscheidenden Punkten unklar/falsch/nichtssagend.

    Informativer ist der Bericht vom ersten Verhandlungstag am letzten Freitag, in dem auch die Argumentation der Verteidigung dargestellt wird, der die Geschworenenbank heute gefolgt zu sein scheint:

    https://salzburg.orf.at/stories/3353397/

    Zunächst eine Anmerkung zu Dir: Dass es ein gezielter Schuss von hinten in den Kopf des Einbrechers gewesen wäre (das wäre ein starkes Indiz für Tötungs- = Mordvorsatz), wie Du geschrieben hast, hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft behauptet, sie ist von einem Schuss "auf den Körper des Einbrechers" ausgegangen.

    Dabei hat der Angeklagte Tötungsvorsatz bestritten, er habe auf die Schulter gezielt, um einen (vermeintlichen) Angriff des Einbrechers auf ihn abwehren wollen und sei bei Abgabe des Schusses aus kurzer Distanz auch noch ausgerutscht.

    Die Hauptfrage:(nach dem Delikt in der Anklageschrift): "Hat der Angeklagte das Opfer mit Tötungsvorsatz getötet?" , haben die Geschworenen einstimmig (8:0) verneint.

    Und die Eventualfrage: "Hat der Angeklagte das Opfer mit Absicht schwer am Körper verletzt (worauf es in weiterer Folge verstorben ist)?" haben vier Geschworene bejaht und vier verneint. Weshalb der Angeklagte im Zweifel auch von diesem Vorwurf freigesprochen worden ist.

    Ob, und wenn nein, warum nicht, weitere Eventualfragen nach zB (einfacher) vorsätzlicher Körperverletzung (mit fahrlässiger Todesfolge) an die Geschworenenbank gestellt worden sind und Zusatzfragen nach dem von der Verteidigung relevierten "Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt" (Putativnotwehr, der Angeklagte hat nach seinen Angaben einen Angriff des Einbrechers auf ihn wahrgenommen), der zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung usw führen kann, all das geben die Artikel auf ORF Soizburg nicht her.

    Ich hoffe kompetentere Journalisten bringen Licht in mein Dunkel, dann melde ich mich wieder.

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    vielen Dank für deine Zeit und einer Erklärung, die auch ich zumindest nachvollziehen kann - mich hat halt die Kombination "hinknien um besser zielen zu können" getriggert - weil das hat gefühlt nicht viel mit "Notwehr" zu tun ;)

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