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Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

  • OldSwe
  • 22. Juli 2014 um 17:30
  • Geschlossen
  • RandyBoyd
    Canadian Boy
    • 20. Februar 2015 um 11:31
    • #551
    Zitat von AlexR

    Ob sich "Randaliertouristen" (nettes, erfundenes Wort einer bestimmten Partei) dadurch abhalten werden, nach Österreich zu kommen und ihre Sicht der Dinge auf der Straße zu vertreten, bezweifle ich.

    Einspruch!
    "Randaliertourist" ist mir während des Schreibens eingefalles - sollte das also jemand anderer auch nutzen darf er das nur deshalb, weil ich keine Copyrightansprüche geltend gemacht hab.... leider ;)
    Ich befürchte übrigens auch, dass die EINE Verurteilung als Abschreckung viel zu wenig sein wird.... auch "leider"!

    Zitat von AlexR

    Ich finde die letzte Aussage schon etwas sehr hinterfragenswert, weil es aus meiner Sicht suggeriert, dass es in einem Rechtsstaat in Ordnung ist, per "Sündenbock" Verfahren zu agieren.
    Ob es jedoch im Sinne der Demokratie ist, dass man als friedlicher Demonstrant Gefahr läuft, aufgrund einer politischen Überzeugung als "Sündenbock" verklagt zu werden, bezweifle ich sehr.

    Darfst´ natürlich gern hinterfragen aber im Bezug auf MEINEN Beitrag ist das ist Blödsinn!
    Der Pepi war, das sah letztendlich bis zum Obergericht jeder (außer seine Mitstreiter und die zählen diesbezüglich glücklicherweise nicht) so, eben KEIN friedlicher Demonstrant!
    Hätte man ihn Deiner Meinung nach also mit der Begründung NICHT bestrafen sollen, weil man zu blöd war, die anderen Rowdies auch gleich einzusackeln, bzw. diese intelligent gennug waren, sich illegal zu vermummen und rechtzeitig abzuhauen? Komische Auffassung von Rechtsstaat (ein Einbrecher ginge also frei, weil sein Komplitzen abpaschen konnten und er dann der alleinige "Sündenbock" wäre? Nö, da kommen wir ned zsamm!).
    Vom Bestrafen FRIEDLICHER Demonstranten spricht KEINER (jedenfalls nicht ICH!)!

    Zitat von AlexR

    Auch, wenn ich die Ansichten von Pegida und ihren Ablegern in Österreich auf das Schärfste verurteile, so sollte auch dort nicht mit dem Mittel "einer ist besser als keiner" verurteilt werden, obwohl dieser nichts getan hat.
    Es sollten auch diejenigen verurteilt werden, die sich mit Hitlergrüßen in der Öffentlichkeit gezeigt haben und nicht einer, der sein Recht auf Demonstration wahr genommen hat und dabei nicht mit Wiederbetätigung aufgefallen ist.

    Sowieso - und das mit der vollen Härte des Gesetzes!
    Rechte, Linke, Mittlere, Religiöse, Atheistische, Rapidler.... vor dem Gesetz sollten ALLE "Arsc*löcher" GLEICH (und zwar GLEICH STRENG) behandelt werden!

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 20. Februar 2015 um 11:42
    • #552

    Ja, der Einzelrichter des LG Wien hat ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, weil seiner Ansicht nach die Übergriffe des angeklagten Justizwachebeamten auf weibliche Häftlinge nicht der angeklagte Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (§ 212 StGB: geschlechtliche Handlung eines "Beamten mit einer Person, die seiner amtlichen Obhut anvertraut ist"; Strafdrohung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), sondern eine Vergewaltigung (§ 201: Erzwingen des Beischlafs durch Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben; Strafdrohung: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren) gewesen wären, wenn es zu einem Schuldspruch käme.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 20. Februar 2015 um 11:46
    • #553
    Zitat von megatooth

    Für die Dauer eines Fußballspiels eine ebenso empfehlenswerte wie aufrüttelnde Doku über den maßgeblichen Initiator einer der wenigen erfolgreichen Revolutionen innerhalbs des Systems der Scheindemokokratien, über Justizwillkür und ein modernes Martyrium abseits von Religion:

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/b…rnet-Aktivisten


    Wieso das in diesem Thread landet? Weil ich keinen besseren gefunden habe - und wer unbedingt einen Österreich-Bezug benötigt: in Gedenken an den Tierschützerprozess...

    Danke für die Doku...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. März 2015 um 18:25
    • #554

    DER FALTER - tja. die Führung der Wiener Polizei und auch die Staatsanwaltschaft Wien sollten schon langsam in die Gänge kommen ...

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 11. März 2015 um 13:35
    • #555

    Lesson Learned: Seien Sie vernünftig. Haben Sie Angst vor dieser Wiener Polizei.

    Sehr heftig formuliert, aber in der Grundaussage muss ich dem Text leider zustimmen. Ich traue diesem Verein schon lange nicht mehr.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 11. März 2015 um 17:26
    • #556

    danke für's sharen

  • tiQui.taQua
    skydiver
    • 11. März 2015 um 20:00
    • #557

    warum heftig formuliert? triffts genau auf den punkt!

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. April 2015 um 19:16
    • #558

    Für die Strafverteidiger in diesem Forum ein Fundstück aus einem Ermittlungsakt, das gestern in einer Hauptverhandlung "ausgeapert" ist. Die Zeugin, ein gestandene Vorarlberger Steuerberaterin und Treuhänderin in Liechtenstein, erzählt in der Hauptverhandlung (ähnliches berichtete letzte Woche ein Zeuge, ein gestandener Betriebsprüfer), dass sie sich bei der Vernehmung durch einen Kriminalbeamten des LKA Vorarlberg vorgekommen wäre "wie im Wilden Westen": "Ich hab´ geglaubt, ich träum!"

    Der Kriminalbeamte hat das übliche Zeugenvernehmungsformular verwendet, auf dessen Seiten 2 und 3 all die Informationen über die Aussagebefreiungen und (Zeugnis)Verweigerungsrechte und die "Generelle Zeugenbelehrung" (über die Strafbarkeit einer Falschaussage) vorgedruckt sind, und dann auf Seite 4 eine eigene "Spezielle Belehrung" eingefügt und die Zeugin gefragt, ob sie diese "Belehrung verstanden hat" und dies unterschreiben lassen. Diese "Spezielle Belehrung" schaut so aus:

    Zwangsgewalt und Beugemittel, Ordnungsstrafen
    Zwangsgewalt und Beugemittel


    § 93. (1) Die Kriminalpolizei ist nach Maßgabe des § 5 ermächtigt, verhältnismäßigen und angemessenen Zwang anzuwenden, um die ihr gesetzlich eingeräumten Befugnisse durchzusetzen; dies gilt auch für die Durchsetzung einer Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Dabei ist die Kriminalpolizei unter den jeweils vorgesehenen Bedingungen und Förmlichkeiten ermächtigt, auch physische Gewalt gegen Personen und Sachen anzuwenden, soweit dies für die Durchführung von Ermittlungen oder die Aufnahme von Beweisen unerlässlich ist. Eine Anordnung zur Festnahme (§ 171 Abs. 1) berechtigt auch dazu, die Wohnung oder andere durch das Hausrecht geschützte Orte nach der festzunehmenden Person zu durchsuchen, soweit die Festnahme nach dem Inhalt der Anordnung in diesen Räumen vollzogen werden soll.

    (2) Verweigert eine Person eine Handlung, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, so kann dieses Verhalten unmittelbar durch Zwang nach Abs. 1 oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. Ist dies nicht möglich, so kann die Person, falls sie nicht selbst der Straftat verdächtig oder von der Pflicht zur Aussage gesetzlich befreit ist, durch Beugemittel angehalten werden, ihrer Verpflichtung nachzukommen.

    (3) Soweit und solange dies für die Durchführung einer Zwangsmaßnahme oder Beweisaufnahme erforderlich ist, ist die Kriminalpolizei von sich aus oder auf Grund einer Anordnung ermächtigt, Behältnisse oder Räumlichkeiten durch Anbringen eines Siegels zu verschließen oder Tatorte abzusperren, um nicht berechtigte Personen am Zutritt zu hindern.

    (4) Als Beugemittel kommt eine Geldstrafe bis zu 10 000 Euro und in wichtigen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen in Betracht. Über Anwendung und Ausmaß von Beugemitteln hat das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden (§ 105).

    (5) Die Ausübung unmittelbaren Zwangs ist anzudrohen und anzukündigen, wenn die davon betroffene Person anwesend ist. Hievon darf nur abgesehen werden, wenn der Erfolg der Ermittlung oder der Beweisaufnahme dadurch gefährdet wäre. Für den Waffengebrauch gelten die Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetzes 1969.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (17. April 2015 um 12:43)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 13. Mai 2015 um 23:28
    • #559

    berichtet:

    "Der Beamten-Skandal, den der KURIER aufdeckte, sorgt für viel Unmut im Justizministerium. Top-Jurist Franz Mohr, Leitender Staatsanwalt und Chef der Abteilung 15 (Exekutions- und Insolvenzrecht), hatte seinen Nebenjob für die BayernLB nicht gemeldet. Dieser wäre ihm auch gar nicht genehmigt worden. Konsequenzen gibt es trotzdem nicht.Mohr, der maßgeblich am Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) mitarbeitete, erstellte im Milliardenprozess der BayernLB gegen die Hypo-Abbaubank HETA im September 2013 im Auftrag der Bayern ein Gutachten. Genau über dieses Gesetz, Mohr unterstützte dabei die Argumentation der Bayern. Der Gerichtsgutachter berief sich im Prozess auf die Expertise von Mohr. Die HETA verlor das Verfahren, muss 2,6 Milliarden an die Bayern bezahlen und ging in Berufung ..." KURIER

  • Elbart
    Hüter des Momentums
    • 28. Mai 2015 um 13:42
    • #560

    Aus aktuellem Anlass:
    Die Schwyzer nehmen Leistungsträger fest? Derfens des überhaupt?
    Kann das jemand unser Exekutive und Judikative auch beibringen? :saint:

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 28. Mai 2015 um 15:43
    • #561

    Was glaubst wie schnell der KHG gesiebte Luft atmen würde, wenn das FBI das wollte?

  • Elbart
    Hüter des Momentums
    • 29. Mai 2015 um 18:45
    • #562

    Kann gut sein. Er war halt zu intelligent, um sich mit den Feds anzulegen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 14. Juli 2015 um 19:27
    • #563

    KURER - seit drei Jahrzehnten derselbe Befund:

    Im Oberlandesgerichtssprengel Wien (Wien, NÖ, Burgenland) ist die Wahrscheinlichkeit, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, mehr als drei Mal so hoch wie im OLG-Sprengel Innsbruck (Tirol, Vorarlberg).

    Dafür ist die Chance, ausschließlich mit einer Geldstrafe davon zu kommen, im Westen mit 67 % mehr als vier Mal so hoch wie im Osten (16 %)

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 14. Juli 2015 um 20:11
    • #564

    Sind bei dieser Statistik auch die Art des Verbrechens und mögliche Wiederholungstäter eingerechnet?

    Oder werden wirklich nur komplett statistisch gleiche Fälle heran gezogen?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 14. Juli 2015 um 20:41
    • #565

    Basis ist die jeweilige Zahl der Verurteilungen in den OLG-Sprengeln mit vergleichbarer Delikt- und Täterstruktur.

    Eine detaillierte frühere Studie hat ganz geringe Unterschiede beim Raub zu Lasten des Osten ergeben, der aber statistisch vernachlässigbar ist.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. August 2015 um 17:08
    • #566

    Der Falter: https://www.falter.at/falter/2015/08…-und-ein-video/

  • Tine
    Hockeyästhet
    • 11. August 2015 um 17:22
    • #567

    Na sigst, so kommt nun auch der Martinz Sepp zu seiner verdienten Fußfessel, nachdem er sich zuvor schon ein Jahr seiner Strafe quasi "schnell weggezahlt" hat. Ich empfinde mittlerweile die Relationen zwischen (schweren) Delikten und den daraus resultierenden Strafen wirklich als - naja, sagen wir, "verschwommen".

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. August 2015 um 17:51
    • #568
    Zitat von Tine

    Na sigst, so kommt nun auch der Martinz Sepp zu seiner verdienten Fußfessel, nachdem er sich zuvor schon ein Jahr seiner Strafe quasi "schnell weggezahlt" hat. Ich empfinde mittlerweile die Relationen zwischen (schweren) Delikten und den daraus resultierenden Strafen wirklich als - naja, sagen wir, "verschwommen".

    Als nicht vorbestrafter Ersttäter viereinhalb Jahre zu erhalten (bei einem Strafrahmen von einem bis zu 10 Jahren) und die Strafe nachträglich wegen der teilweisen Schadensgutmachung durch Zahlung von immerhin einer Million Euro um ein halbes Jahr zu mildern (da sind schon für weit niedrigere Beträge Haftstrafen um mehr als sechs Monate gemildert worden), halte ich nicht für Okkasionen.

    Hätte er früher die eine Million Euro zwecks Schadengutmachung gezahlt und wäre die Freiheitsstrafe nicht erst letzte Woche vom OLG Graz um die sechs Monate reduziert worden, dann hätte er wegen der voraussichtlich bedingten Entlassung aus der Haft bereits zur Hälfte der Strafzeit (Haftantritt Mai 2014) die Fußfessel - sie ist zulässig wenn der voraussichtliche Strafrest nicht länger als ein Jahr dauert - bereits im Mai 2015 erhalten können.

    Und so ein elektronisch überwachter Hausarrest ist auch nicht gerade ein Honigschlecken, glaub´ mir.

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 12. August 2015 um 09:45
    • #569
    Zitat von VincenteCleruzio

    Der Falter: https://www.falter.at/falter/2015/08…-und-ein-video/


    sag mir bitte, dass hier was gegen diese beamten unternommen wird.
    sag mit bitte, dass sie mit dem gegeseitigen decken nicht durchkommen.
    das gibts doch nicht.... :cursing:

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 12. August 2015 um 09:53
    • #570

    Gegen die Polizisten gibt es ein Disziplinarverfahren, zudem werden sie in den Innendienst versetzt.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. August 2015 um 12:19
    • #571

    Nach der brutalen Vorgangsweise gegen einen Gefesselten erschüttert mich als Strafverteidiger vor allem das amtliche Protokoll der Polizisten, in dem sie unter anderem schreiben:

    "Auf Höhe ... konnte er angehalten werden und wurde mit beiden Händen an der Wand fixiert. Er versuchte sich durch massives Winden mit dem Oberkörper, sowie Wegdrücken von der Wand mittels Oberkörper und Kopf aus der Fixierung zu lösen. Ihm wurden am Rücken die Handfesseln angelegt.

    Da die Sicherung nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, wurde der 27-Jährige zu Boden gebracht und kurzzeitig in Bauchlage fixiert ..."

    Und:

    "Im Rahmen der Amtshandlung wurden auch leichte Verletzungen dokumentiert, die sich der Betroffene beim ,mit dem Kopf von der Wand wegrücken zugezogen hat."

    Solch amtliche schriftliche Lügen werden dann von der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten, wenn es, wie im Regelfall, kein Video gibt, das das schlichte Gegenteil zeigt, für bare Münze genommen und die Verurteilung des verletzten Festgenommenen wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt (6 Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) ist die logische Folge.

    Die Wiener Polizeiführung ist trotz der bei solchen Anlässen gebetsmühlenartig vorgetragenen Beteuerungen, intern für Ordnung zu sorgen, nicht in der Lage (oder nicht willens?), das auch tatsächlich zu tun.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. September 2015 um 10:23
    • #572

    (und möglicherweise ein fake), aber lustig:

    [Blockierte Grafik: https://pbs.twimg.com/media/COhDQn5WcAAfWiM.jpg]

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. September 2015 um 13:07
    • #573

    Und einen hab´ ich noch, der hierher passt:

    In einem sehr strittigen Scheidungsverfahren, grillt ein bekannter und ziemlich eitler Innsbrucker Rechtsanwalt, der den Ehemann vertritt, einen Zeugen, und zwar einen Gynäkologen, der im Verdacht steht, mit der Ehefrau die Ehe gebrochen zu haben.

    Der Gynäkologe lässt sich nicht aus der Ruhe bringen und pariert alle noch so aggressiven und trickreichen Fragen des Anwalts souverän und nennt ihn fortlaufend "Herr Kollege!". Und zwar so lange, bis der Anwalt die Nerven weghaut und sich darüber heftig beschwert: "Nur weil Sie auch studiert haben, und zwar Medizin, sind wir noch lange nicht ´Kollegen´!"

    "Doch, Herr Kollege, sind wir!", antwortet der Gynäkologe, "schließlich arbeiten auch Sie ständig ´unter der Gürtellinie´".

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (10. September 2015 um 13:25)

  • steely
    Sudden Death
    • 11. September 2015 um 07:31
    • #574

    der gynäkologe bringt seiner freundin welche blumen mit ??

    richtig, einen strauß gürtelrosen ^^

  • christian 91
    NHL
    • 11. September 2015 um 11:03
    • #575

    Kärnten

    Temposünder zahlen jetzt mehr

    Seit 1. September gelten neue Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen. Für 2016 ist eine weitere Erhöhung der Verkehrsstrafen geplant.

    [Blockierte Grafik: http://www.kleinezeitung.at/images/uploads_520/5/f/d/4818429/1DF8ED83-08A9-452E-9963-62A4DA82CC08_v0_l.jpg]

    Seit 1. September müssen Fahrzeuglenker bei Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen tiefer in die Tasche greifen.
    Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen zahlte man bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von weniger als 20 Stundenkilometern bisher 25 Euro, fuhr man mehr als 20 bis 25 Stundenkilometer zu schnell, waren 30 Euro fällig und bei mehr als 25 bis 30 Stundenkilometern 35 Euro. Die neuen Strafen: Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bis zehn Stundenkilometer sind 20 Euro Strafe vorgesehen, bei mehr als zehn bis 20 Stundenkilometern berappt man 35 Euro, fährt man mehr als 20 bis 30 Stundenkilometer zu schnell, sind 50 Euro fällig, bei mehr als 30 bis 40 Stundenkilometer bei Feststellung mit Messgeräten 70 Euro.

    Höhere Strafen geplant

    Eine weitere Erhöhung für Verkehrssünder könnte mit 1. Jänner 2016 erfolgen: Der Plan der Koalition ist, die Verkehrsstrafen (Organstrafverfügungen) um fünf Prozent zu erhöhen. Diese Abgabenerhöhung soll (neben zahlreichen anderen Maßnahmen) mithelfen, das vom Bund vorgegebene Sparziel von 50 Millionen zu erreichen. Die gesetzliche Grundlage dazu müsse aber erst geschaffen werden, sagt Daniela Ebner, stellvertretende Büroleiterin von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ).

    Land muss sparen

    2,3 Millionen Euro bringen die Verkehrsstrafen derzeit jährlich ein, um geschätzte 150.000 Euro mehr pro Jahr wären es durch die Anhebung der Strafen. Noch in diesem Herbst will die Koalition die gesetzliche Grundlage dafür schaffen – im Landtag. Denn der für Verkehrsrecht zuständige Landesrat Christian Ragger (FPÖ) lehnt höhere Verkehrsstrafen ab. „Hier wird am zuständigen Referenten vorbei entschieden. Wenn das von der Koalition über den Landtag durchgepeitscht wird, sind ihm die Hände gebunden“, sagt Pressesprecher Markus Reiter.
    Auf welche Verkehrsstrafen im Detail die Erhöhung zutreffen könnte, steht noch nicht fest. Fakt ist, dass der Organstrafen-Katalog bundesländerweise erstellt wird.

    MICHAELA PRAPROTNIG, CLAUDIA FELSBERGER

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