Also was die Erstürmung von Wohnungen angeht, dann bin ich darin wirklich unfehlbar, perfekt und habe mich noch nie geirrt!

Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei
-
OldSwe -
22. Juli 2014 um 17:30 -
Geschlossen
-
-
Ist Antti Pusa jetzt bei der Cobra?
-
Ich frag mich eher, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Vögelei des Winkeladvokaten und der räumlichen Nähe eines gewaltbereiten Zuhälters gegeben hat...
-
Der ORF sollte mal wieder die Kottan Folgen mit Lukas Resetarits wiederholen - man könnte die Aufzeichnungen dann ja als Lehrfilm für die Polizei einsetzen...
-
Wenn alle Welt so unfehlbar und perfekt wäre wie wir in dem Forum da, würden viele schlechte und nachlässige Sachen sicher nie passieren ...
ein Fehler kann jedem passieren, auch den Beamten. Nur was ich dann danach sage, das ist dann eben der Unterschied... Ganz ehrlich: normalerweise müsste es da neben der selbstverständlichen Reparatur der Türe ein ordentliches Schmerzensgeld geben, weil da hast sicher einen ordentlichen Schock!
-
ein Fehler kann jedem passieren, auch den Beamten. Nur was ich dann danach sage, das ist dann eben der Unterschied... Ganz ehrlich: normalerweise müsste es da neben der selbstverständlichen Reparatur der Türe ein ordentliches Schmerzensgeld geben, weil da hast sicher einen ordentlichen Schock!
Ja, wird vermutlich ganz steif gewesen sein, der Arme.
-
@Eisprinz - das Original
Das war jetzt auch weniger auf diesen peinlichen Fall gemünzt oder die unsinnige Aussage von Hr.Knoflach, aber in unserem Bereich werden imo auch ziemlich oft die falschen Türen eingerannt und dann drum herum geredet. Wie in der Politik, den Medien et al. Kann man jetzt konkret und von den realen Folgen sicher nicht vergleichen, aber mMn ist das dann auch nur ein Unterschied der Möglichkeiten. Anders als z.B. Capsaicin bin ich mir nicht sicher, ob mir (würd' ich bei der Cobra sein) sowas bei einem Cobra-Einsatz nicht auch mal passieren könnte.Schadenersatzanspruch ist meines Wissens durch das Amtshaftungsgesetz geregelt, wobei die Juristen dahier besser sagen werden können, inwieweit darin sowas wie Schreck und Schock abgedeckt ist.
-
- Offizieller Beitrag
Wichtige Akten ungeschreddert im Müll
http://wien.orf.at/news/stories/2665800/ -
Ist bei unseren Mietern auch passiert, vor 3 Jahren, da wurde die falsche Tür ohne Vorwarnung "geknackt", während die wahren Täter aufgrund des Lärms einfach daraufhin die richtige Tür geöffnet haben.
Und die Türknackerei, weil Hunde verwahrlost in der Mietwohnung hausten und es einen Durchsuchungsbefehl gab. Klingeln und nachfragen reicht da nicht mehr bei sowas...
-
Jetzt wird wieder einmal ein Lehrstück über kriminalpolizeiliche Vernehmungen aufgeführt, wie sie nicht gemacht gehören:
"Der Anwalt der Fußballfans hinterfragt die Befragungstechnik der Polizei: „Warum legt man nicht ein Foto eines Beteiligten vor, und dazu zwei Fotos von Unbeteiligten? Wäre die Aussagekraft nicht höher gewesen? Außerdem steht es in der StPO, dass es so zu geschehen hat.“ – „Ich weiß es nicht“, sagt der Beamte, „ich war in Niederösterreich und wurde dann dorthin geschickt.“
-
eine sehr gutes interview, wie ich meine, vom justizsprecher der spö (jarolim) zu themen wie landfriedensbruch, polizei und justiz...
-
ich habe aus erster hand gehört, dass diese geschichte einigen durchaus nicht unmaßgeblichen leuten im BMI sehr, sehr sauer aufgestossen hat und auch nicht unwidersprochen bleiben wird. ... da wird jedenfalls polizeiintern noch etwas nachkommen. so viel ist sicher ..... auch, wenn man es in der öffentlichkeit wahrscheinlich nicht mitbekommen wird.
Die Öffentlichkeit ist gestern dank der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN sogar darüber informiert worden, was das BMI von dem nicht im Dienst gewesenen freiheitliche Personalvertreter mit dem "Eisernen Kreuz im Ohr" und dem "Thor-Hammer" am Finger und dem Parteifraktions-Poloshirt (und der gut sichtbaren Dienst-Glock an der Hüfte) hält: "Das Tragen der angefragten Symbole bei der Versorgung von Einsatzkräften mit Lebensmitteln durch Angehörige der Personalvertretung wird nicht als angemessen angesehen. Es wurden daher Vorerhebungen zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens wegen Verletzung allgemeiner Dienstpflichten eingeleitet ... Künftig wird im Zusammenhang mit der Versorgung von Einsatzkräften durch die Personalvertretung seitens der Landespolizeidirektion Wien darauf hingewirkt werden, dass durch das Erscheinungsbild der handelnden Personen nicht das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben und das Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung geschmälert werden. Mag.a Johanna Mikl-Leitner".Also immerhin schon "Vorerhebungen" zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens gibt es bereits.
Weiter gediehen ist eine andere Sache: Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs und Mitglied des Vorstands der NGO Transparency International Österreich, Rzeszut, wird Mitglied der vom BMI einberufenen Kommission zur Evaluierung des Ermittlungsverfahrens im Fall der jahrelang entführten Frau Kampusch. Aus welchen Gründen auch immer, Rzeszut geht mit nicht beweisbaren Behauptungen an die Öffentlichkeit, dass der Entführer Priklopil kein Einzeltäter gewesen sei und unterstellt Frau Kampusch, mit dem Entführer ein Kind zu haben.
Ein "FPÖ-naher" Polizist geht diesem Verdacht ohne gesetzliche Grundlage und ohne Auftrag nach und versucht, die DNA eines Mädchens zu erlangen, das er für die Tochter der Frau Kampusch hält, um herauszufinden, ob dieses Mädchen die leibliche Tochter der Frau Kampusch ist.
Bei seiner Vernehmung über den Grund seiner eigenmächtigen Ermittlungen beruft sich der Polizist auf den Ex-OGH-Präsidenten. Als Zeuge unter strafbewehrter Wahrheitspflicht befragt, sagt Rzeszut aus, diesen Polizisten nicht einmal zu kennen. Die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung sollen die Zeugenaussage von Rzeszut widerlegen.
Deshalb ist der ehemalige Präsident des OGH jetzt wegen falscher Zeugenaussage angeklagt - DER STANDARD
-
@Vincente
Du liest in der parlamentarischen Auskunft den öffentlichen Teil. BMI-intern hat es in dieser Angelegenheit jedenfalls ordentlich "gefunkt". Da die "Unangemessenheit" der Kleidung einzelner bei einem Versorgungseinsatz aber perse nicht strafbar ist, mutmaße ich, dass bei einem Disziplinarverfahren trotzdem nicht viel herauskommen wird.Ich kann Dir aber versichern, dass es jedenfalls genug Leute innerhalb des BMI und des Polizeiapparats an entscheidenden Stellen gibt, denen die unscharfe Grenze mancher zum rechten Rand nicht nur peinlich ist, sondern die das auch extrem ärgerlich macht. Es schadet dem Ruf der Exekutive insgesamt und das wissen zumindest alle Besonnenen. Du wirst die Gesinnung mancher simplen Geister nicht per Disziplinarverordnung ändern können, aber ich bin mir sicher, dass es "Symbolträger" als Versorgungseinheiten so schnell nicht mehr bei öffentlichen Einsätzen geben wird.
-
@donald, selbstverständlich kommt in einem Disziplinarverfahren gegen einen (blaunen) Personalvertreter wegen "unangemessener Kleidung" nichts heraus. Es kommt auch sonst fast nie etwas heraus. EDITH: Und dass es auch im BMI und sonst bei der Polizei genug besonnene Leute gibt, die mit solchen Aktionen keine Freude haben, glaube ich Dir gerne. Ein paar kenne ich selbst. Entscheidend wäre nicht nur für das Ansehen der Exekutive aber, dass in solchen Fällen von außen erkennbare Zeichen gesetzt werden. Nur dafür taugt das Disziplinarrecht leider wenig bis gar nichts.
Ich habe - nicht in meiner Funktion als Disziplinaranwalt - mit einigen anderen, auch mit den Dienstgebern, versucht, einen pragmatisierten Wissenschaftsbetrüger seiner "Disziplinierung" zuzuführen. Von zwei kurzen Suspendierungen durch den Dienstgeber abgesehen, ohne Erfolg. EDITH: Dieser Fall war - auch dank internationaler Berichterstattung vor allem in einem renommierten Wissenschaftsjournal - immerhin Auslöser dafür, dass der damalige Wissenschaftsminister Gio Hahn die "Agentur für wissenschaftliche Integrität" eingerichtet hat, ein Verein ohne jedes Zwangsmittel zur Investigation, alleine angewiesen auf den "Goodwill" aller Beteiligten ("Papiertiger"). Sie hat diesen Fall zu "ihrem Fall" gemacht. Worauf ihr der Dienstgeber des Wissenschaftsbetrügers diesen Fall - auch das ist vorgesehen - abgenommen hat, um ihn doch selbst zu klären: Herausgekommen ist dabei, wie zu erwarten, weil ja der Dienstgeber auch sein Fett durch allerlei Nachlässigkeiten abbekommen hätte, rein gar nichts. Nada. Zeit- und Papierverschwendung.
Fast sieben Jahre lang ist der Mann bei (abzüglich der kurzen Suspendierungszeiten) vollen Bezügen spazieren gegangen, weil ihn seine Dienstgeber zu Recht nicht mehr auf die Menschheit loslassen wollten. Wenn er neben zahlreichen anderen Personen (auch mich) nicht auch noch eine Staatsanwältin wiederholt und auch sie unter Verwendung gefälschter Dokumente verleumdet hätte durch eine Email an Staatsanwaltschaften und beim Verfassen dieser Email in einem Internet-Kaffeehaus von einem Privatdetektiv fotografiert worden wäre, würde dieser Mann mit Sicherheit bis zu seiner Pensionierung in gut 15 Jahren auf Staatskosten spazieren gehen. So aber ist er von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden; und damit ist automatisch der Amtsverlust verbunden.
Vergiss das Disziplinarrecht. Die Beispiele aus dem Polizeibereich (insbesondere bezüglich Bakary J.) kennst wahrscheinlich eh.
Ich könnte in dem vor mir genannten Fall Weiteres beisteuern, wie in Österreich "regimentsinterne Probleme" gelöst werden. Und auch wie Sektionschefs im Wissenschafts- und im Gesundheitsministerium über Wissenschaftsbetrug durch gefakte Arzneimittel-Studien denken (mit denen positive Behandlungsergebnisse vorgetäuscht worden sind, um einem auch mit viel Steuergeld subventionierten Biotechunternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen). Die zwei Patienten, die neben vielen anderen auf diese vorgetäuschten positiven Behandlungsergebnisse hereingefallen sind und bleibende körperliche Schäden erlitten haben, interessieren dabei niemanden. Ok, einen Sektionschef, der diesem Wissenschaftsbetrüger auch noch zu einem "Persilschein" verholfen hat, haben wir schlussendlich zu Fall gebracht, aber er ist - eh klar - auch finanziell "nach oben" gefallen.
-
Was mir in dem Thread nie ganz klar wird, versuchst Du da die Regel bzw. ein Sittenbild zu zeichnen oder schilderst da die Ausnahmen?
-
selbstverständlich kommt in einem Disziplinarverfahren gegen einen (blaunen) Personalvertreter wegen
Da hast dich sicher nur vertippt, oder?
-
Was mir in dem Thread nie ganz klar wird, versuchst Du da die Regel bzw. ein Sittenbild zu zeichnen oder schilderst da die Ausnahmen?
Ich vermag nicht - empirisch belegt - zu quantifizieren, ob die in meinen Beiträgen in diesem Thread geschilderten "Fälle" Ausnahmen oder Regelbeispiele darstellen bei all den unterschiedlichen Themen, die hier abgehandelt werden.Von der Praxis des Disziplinarrechts bei beamteten Wissenschaftern habe ich den Eindruck gewonnen, dass es nie gut funktioniert hat, in dem eben geschilderten Fall hat es sogar total versagt.
Aus dem Bereich der Polizei getraue ich mich zu sagen, dass es bei wirklich schweren Polizeiübergriffen auch nicht gut funktioniert hat und Entlassungen absolute Ausnahmen gewesen sind (dass die Mitglieder der beim Bundeskanzleramt angesiedelt gewesenen "Disziplinaroberkommission" - bis Anfang 2014 zweite und letzte Instanz in Disziplinarangelegenheiten für alle Bundesbeamten Österreichs - im Jargon "Barmherzige Brüder" genannt worden sind, wird seinen Grund gehabt haben; seit heuer ist das Bundesverwaltungsgericht in Wien Erdberg die zweite Instanz).
-
Seit Anfang dieses Jahres werden im Forum der Website https://www.eishockeyforum.at/www.dietiwag.org im Thread: "Polizei - Zustände in Tirol" (angebliche) Missstände in der Tiroler Polizei (parteipolitischer Postenschacher usw) gepostet.
Anfang August wird der Betreiber dieser Website vom einem Kriminalpolizisten des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruption (BAK) auf Behördenpapier mit Aktenzahl usw aufgefordert, IP-Adressen bestimmter anonymer Poster herauszugeben, weil der Verdacht besteht, dass diese Poster Amtsgeheimnisse verraten und Missbrauch der Amtsgewalt begangen hätten - weit und breit sind in diesen Postings keine Amtsgeheimnisse zu sehen, und Amtsmissbrauch setzt einen Hoheitsakt voraus, der durch Posten in einem Forum nie und nimmer gesetzt werden kann.
Damit nicht genug: Die Auskunft von Daten einer Nachrichtenübermittlung", hier konkret Zugangsdaten, setzt einen konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person voraus - hier werden diese Personen erst gesucht, daher ist dieses Auskunftsbegehren unzulässig (verbotene "fishing expedition") - und sie muss von der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft tätig gewordene Gericht angeordnet werden (drei Schritte: Antrag durch StA, Bewilligung durch Gericht, Anordnung durch StA).
Der Hero vom BAK hat in seiner Aufforderung dem Betreiber der Website geschrieben, dass er "wegen Gefahr im Verzug" (heißt: Ich kann die Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig erreichen, ohne den Ermittlungserfolg zu vereiteln) ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft die Auskunft haben will. Das nächste Foul gegen die Strafprozessordnung, weil keine Umstände vorliegen, die diese "Gefahr im Verzug" begründen.
Was war der Grund für dieses in vielen Punkten gesetzwidrige Auskunftsersuchen des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruption? Antworten im KURIER, Falter und hier.
-
Gibt's auch irgendwo einen Link zu dem Brief?
-
Gibt's auch irgendwo einen Link zu dem Brief?
letzter link -> unterster eintrag
-
Nö, das ist nur das Mail. Der Brief würd' mich mehr interessieren, da steht vermutlich die größere Unverforenheit drinnen ... .
-
hast recht, der "gefahr in verzug" teil fehlt irgendwo
-
Gibt's auch irgendwo einen Link zu dem Brief?
Nein ((?) noch nicht). -
Die Pizzarechnung wäre dann da: Räumung der "Pizzeria Anarchia" kostete 870.000 Euro
-
"In einem Abschlussbericht des Büros für Korruptionsbekämpfung werden schwere Vorwürfe gegen das Justizministerium laut: Der "Falter" veröffentlicht in seiner neuen Ausgabe Verschlussakten, die den sexuellen Missbrauch von Insassinnen der Justizanstalt Josefstadt dokumentieren. Justizwachebeamte sollen Gefangene in Jausenräumen, Putzkammerln und Wachzimmern missbraucht haben.
Der Wochenzeitung liegen zudem mehrere Zeuginnenaussagen vor, die jahrelangen und systematischen Missbrauch schildern. Die Frauen fürchteten teilweise, Besuchsrechte von Kindern oder Vergünstigungen in der Haft zu verlieren, wenn sie sich gegen den Missbrauch wehren. Dem Justizministerium seien laut "Falter" die Aussagen seit einem Jahr bekannt. Die beschuldigten Beamten wurden dennoch bislang nicht suspendiert. Eine Beamtin, die Alarm schlug, wurde versetzt. ..."
Der FALTER berichtet im Detail über die Fälle und über ihre Konsequenzen:
1. Nach dem Bericht über den verwahrlosten Häftling in Stein/Krems, dessen Fuß verfault ist, wurden der für die Abteilung dieses Häftlings verantwortliche Justizwachebeamte und FPÖ-Personalvertreter S und drei weitere Beamte, darunter die Leiterin des psychologischen Dienstes, medienwirksam vorläufig vom Dienst suspendiert. Diese Suspendierung wurde von den Disziplinarbehörden still und leise umgehend aufgehoben, der Disziplinaranwalt des Justizministeriums hat dagegen keine Berufung eingelegt ("Es hat ja keinen Sinn, so ein Vertrauter des Ministers").
Der Personalvertreter S, nur 10 Stunden pro Woche im Dienst, hat seine Aufgaben an seine Stellvertreter delegiert, und sich dann nicht darum gekümmert, ob sie sich um den psychisch kranken verwahrlosten Häftling gekümmert hatten. Weder ihm noch seinen Stellvertretern sei die Verwahrlosung des Häftlings aufgefallen. Die Anstaltspsychologin kannte den Häftling nur aus den Akten. Einzig der Anstaltsarzt hat den extremen Gewichtsverlust, die schweren Fieberschübe und die aufkommende Blutvergiftung wahrgenommen. Kurzum: Organisierte Verantwortungslosigkeit.
Zwischenbericht der Strafverfolger: Der Anstaltsarzt soll als Beschuldigter geführt werden..
2. In Suben misshandelt ein Justizwachebeamter einen Strafgefangenen vor laufender Videoüberwachungskamera (stößt ihn unter anderem mit dem Kopf gegen die Wand): Geldbuße von 100 Euro.
Und was passiert mit den drei Justizwachbeamten, die dem Geschehen tatenlos zuschauen und auch danach keine Anzeige erstatten? Nichts, laut Justizministerium mussten sie keine Strafanzeige erstatten, weil sie keinen Körperverletzungsvorsatz erkannt haben (kein § 83 StGB). Die bloße Misshandlung ist nicht gerichtlich strafbar, daher keine Anzeigepflicht und kein Amtsmissbrauch durch Unterlassung der Strafanzeige (kein § 302 StGB). Und auch nicht wegen Verleumdung (§ 297 StGB) sind sie dran, weil sie zwar wider besseres Wissen den Gefangenen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt beschuldigt haben, allerdings zu "nebulos" (sodass keine Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung des Gefangenen bestanden habe). Und eine falsche Zeugenaussage (bei der sie den Täter gedeckt haben) liege auch nicht vor, weil sie nur ihre "subjektive Empfindungen" zu Protokoll gegeben hätten (kein § 288 StGB). Und auch von "Quälen eines Gefangenen" (kein § 312 StGB) keine Rede, "wenn ein Beamter den Kopf eines Insassen gegen die Wand schlägt und ihm dabei sieben Tage anhaltende Schmerzen zufügt".
3. Die StA zieht die Anklage gegen den Chefinspektor und SP-Personalvertreter aus der Justizanstalt Klagenfurt zurück, der beim Versuch des Einbruchsdiebstahls in flagranti erwischt wird, der die Tat gesteht und der ein Privatgutachten beibringt (ist sonst nicht die Bohne), nach dem er wegen Burn-Outs schuldunfähig ist. Seine Versetzung in eine entlegene Justizanstalt - er ist vom Burn-Out genesen - bekämpft er erfolgreich. Der Bericht im FALTER habe ihn - laut einer dritten Gutachterin - allerdings so traumatisiert, dass er eine "psycho-reaktive Störung im Sinne einer Anpassungsstörung" erlitten habe und bis Ende 2014 krankgeschrieben wird. Nun soll er laut Justizministerium frühpensioniert werden. Mit 52.
4. In Graz Karlau wird ein psychisch kranker selbstmordgefährdeter Strafgefangener nach einer erfolgreichen medizinischen Behandlung wegen eines Alkoholrausches (Alk ist in einer Justizanstalt verboten) und rauschbedingter Beamtenbeleidigung sowie Selbstbeschädigung nach der medizinischen Behandlung in der - wegen der Selbstmordgefahr - videoüberwachten Spitalszelle zur Strafe in eine Absonderungszelle in den Keller gesperrt. Dort erhängt er sich mit seinem Gürtel an einem Heizkörper. Die Anstaltspsychologin hatte den Selbstmord befürchtet und sich gegen das Einsperren in die Einzelzelle ausgesprochen. Der Anstaltspfarrer, den der Gefangene im Keller angefleht hatte: "Hol mich da raus!", hatte nichts für ihn getan.
Der psychiatrische Sachverständige, ein Universitätsprofessor, der den Fall für die Staatsanwaltschaft untersucht hatte, kam zu der Erkenntnis, dass "keinerlei Hinweise auf das Vorliegen von Suizidideen" gegeben waren.
5.Die Justizwachebeamtin K in der Justizanstalt Wien Josefstadt zeigt im August 2012 ihren Vorgesetzten an, dass sich Insassinnen im Frauentrakt über sexuelle Ausbeutung insbesondere durch den Justizwachebeamten E beklagen, der sie auch mit Drogen versorge und der im Auftrag eines Promi-Anwalts einem seiner Mandanten ein Mobiltelefon in die Anstalt geschmuggelt habe. Der Falter berichtet darüber im März 2013. Erst daraufhin beauftragt die Staatsanwaltschaft Wien das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung mit Ermittlungen, die so durchgeführt werden, dass sich das Justizministerium einschaltet und per Weisung an die Staatsanwaltschaft Wien dafür sorgt, dass "wichtige Zeuginnen", nämlich die Opfer der behaupteten sexuellen Übergriffe, vernommen werden. Sie bestätigen Sex im "Jausenraum", in Toiletten und in Besenkammern mit dem Justizwachebeamten E, der sie "durch begehrte Lebensmittel (Red Bull, Raffaelo, Kornspitz)" und "ein Briefchen" (Kokain) - außerdem hatten sie Angst, Besuchsrechte zu verlieren - zum Sex mit ihm veranlasst habe. E bestreitet die Vorwürfe.
Der Abschlussbericht des BAK liegt der StA Wien seit Juli 2014 vor. Der zuständige Sektionschef im Justizministerium sagt vorgestern, dass er den Abschlussbericht nicht kennt. Die verdächtigen Justizwachebeamten versehen bis heute ihren Dienst in der Josefstadt. Die Justizwachebeamtin K wurde schon letztes Jahr "zu ihrem eigenen Schutz" in eine andere Anstalt versetzt.
-