Mal danke für die gute Ausführung. In dem Artikel (den ich jetzt aber nicht deswegen verlinkt habe) wird aber sehr wohl betont, dass die Initiatve nur formell vom Gericht ausgehen müsse. Also die Möglickeit und Handhabung eines Ansinnens der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigen vorab wird ja nicht in Abrede gestellt. Ich vermute mal, dass der Gesetzestext nicht ganz ohne Grund so formuliert worden ist (dass der Beschuldigte/Angeschuldigte zustimmt), um auch einem Makel des Freikaufens oder Deals entgegen zu wirken. Was im Fall Ecclestone mit dem Angebot in einer Höhe, die sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Gericht etwas in die Enge treibt, aber sehr wohl passiert ist. Ob dieses doch offen kundgetan'e Angebot noch etwas mit einem Ansinnen oder einer Anregung zu tun hat, würde ich persönlich mal etwas in Frage stellen. Weil in diesem Fall bleibt die Optik, dass Staatsanwaltschaft und schlußendlich Gericht dem Angebot des Angeschuldigten zugestimmt haben. Womit aber auch der Punkt irgendwie ad absurdum geführt wird, dass das Gericht dem Angeschuldigten Auflagen und Weisungen erteilt. Etwas, das ich selber von mir aus angeboten habe, hat wohl nur noch bedingten Wert als Erteilung einer Auflage. Ein Unterschied zwischen 'was kostet es mich, damit ...', 'das kostet es dich, damit' und aber 'das ist, und das kostet es dich'.

Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei
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OldSwe -
22. Juli 2014 um 17:30 -
Geschlossen
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Mal danke für die gute Ausführung. In dem Artikel (den ich jetzt aber nicht deswegen verlinkt habe) wird aber sehr wohl betont, dass die Initiatve nur formell vom Gericht ausgehen müsse. Also die Möglickeit und Handhabung eines Ansinnens der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigen vorab wird ja nicht in Abrede gestellt. Ich vermute mal, dass der Gesetzestext nicht ganz ohne Grund so formuliert worden ist (dass der Beschuldigte/Angeschuldigte zustimmt), um auch einem Makel des Freikaufens oder Deals entgegen zu wirken.Was im Fall Ecclestone mit dem Angebot in einer Höhe, die sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Gericht etwas in die Enge treibt, aber sehr wohl passiert ist. Ob dieses doch offen kundgetan'e Angebot noch etwas mit einem Ansinnen oder einer Anregung zu tun hat, würde ich persönlich mal etwas in Frage stellen. Weil in diesem Fall bleibt die Optik, dass Staatsanwaltschaft und schlußendlich Gericht dem Angebot des Angeschuldigten zugestimmt haben. Womit aber auch der Punkt irgendwie ad absurdum geführt wird, dass das Gericht dem Angeschuldigten Auflagen und Weisungen erteilt. Etwas, das ich selber von mir aus angeboten habe, hat wohl nur noch bedingten Wert als Erteilung einer Auflage. Ein Unterschied zwischen 'was kostet es mich, damit ...', 'das kostet es dich, damit' und aber 'das ist, und das kostet es dich'.
Es müssen alle Beteiligten (Staatsanwalt, Gericht und Angeschuldigter) der vorläufigen Einstellung "zustimmen", und zwar auch hinsichtlich der "Auflage", die hier 99 Mio Euro an die Staatskasse Bayerns und 1 Mio Euro an eine gemeinnützige Einrichtung betragen hat.Selbstverständlich ist es dabei zugegangen, wie im Basar: Die Staatsanwaltschaft wollte ursprünglich - so hat es geheißen - ja 100 Mio Euro, also fast 30 % mehr als die 100 Mio US-Dollar, die es letztlich geworden sind.
Was sind die Gründe, warum alle zustimmen müssen?
a. Der Staatsanwalt muss der Einstellung zustimmen, weil er Anklage erhoben hat, von der er - nur dann durfte er sie erheben - ursprünglich davon ausgegangen ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird.
b. Das Gericht muss zustimmen, weil es (in Deutschland) die Anklage zum Hauptverfahren zugelassen hat, auch in der (vorläufigen) Meinung, dass die Anklage in eine Verurteilung münden wird und jetzt von dieser Meinung abweichen soll; und weil es als unabhängige Instanz die Voraussetzungen der Einstellung (keine öffentlichen Interessen an der Strafverfolgung auf Grund der Auflage und keine schwere Schuld des Angeschuldigten, die der Einstellung entgegen steht) zu beurteilen hat; und - siehe auch die Pflicht zur Zustimmung des Gerichts bereits im Ermittlungsverfahren - als unabhängige Instanz den Beschuldigten schützen soll vor "erpresserisch hohen" Geldauflagen usw der Staatsanwaltschaft.
c. Der Angeschuldigte/Beschuldigte muss zustimmen, weil er ein (Menschen)Recht hat auf ein faires (Beweis)Verfahren vor einem unabhängigen Gericht (Art 6 EMRK), um das er im Ermittlungsverfahren durch Entfall der Hauptverhandlung und während der Hauptverhandlung durch Abbruch des Beweisverfahrens gebracht und trotzdem mit einer staatlichen Sanktion (Auflage der Zahlung eines Geldbetrags, Täter-Opferausgleich, gemeinnützige Leistungen) belegt wird.
Die "Eignung" der "Auflage", das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung entfallen zu lassen, wenn man zur Auflage "Zahlung eines Geldbetrags" (und nicht zu gemeinnützigen Leistungen oder Täter-Opfer-Ausgleich) greift, hängt auch davon ab, dem Angeschuldigten einen vermögensrechtlichen Nachteil zuzufügen, den er "spürt", auf dass er in Zukunft nicht wieder aus derselben schädlichen Neigung heraus straffällig wird, ihm also einen "Denkzettel" zu verpassen: Einsperren hätte man den 83 Jahre alten B. E. wahrscheinlich wegen Haftunfähigkeit auf Grund seines (bei Rechtskraft des Urteils) noch höheren Alters ohnedies kaum mehr können; eine Geldstrafe wäre bei den angeklagten Delikten, so es zur Verurteilung gekommen wäre, nicht möglich gewesen.
So hat man B. E. einen saftigen finanziellen "Denkzettel" verpassen können, den auch er und seine Erben spüren; und den er angeboten hat - wer die Initiative ergriffen hat, ist wegen der Zustimmungspflicht aller Beteiligten doch bedeutungslos - oder bereit gewesen ist zu akzeptieren bei den wenigen Jahren, die ihm noch bleiben und die er lustvoller gestalten wollte, als noch einige Zeit lang in einem Gerichtssaal in München dem ungewissen Ausgang dieses Verfahrens entgegen zittern zu müssen.
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So hat man B. E. einen saftigen finanziellen "Denkzettel" verpassen können, den auch er und seine Erben spüren;Naja, ca. 3 % seines Vermögens.
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Naja, ca. 3 % seines Vermögens.
100 Mio US-Dollar sind viel Geld und die höchste Summe, die unter diesem Titel je einem Beschuldigten in Deutschland abgeknöpft worden ist. Über wie viel Vermögen B.E. wirklich verfügt und wie viel davon "flüssig" ist, weiß wer wie genau? -
100 Mio US-Dollar sind viel Geld und die höchste Summe, die unter diesem Titel je einem Beschuldigten in Deutschland abgeknöpft worden sind. Über wie viel Vermögen B.E. wirklich verfügt und wie viel davon "flüssig" ist, weiß wer wie genau?Nur gegoogelt.
Mir kommts trotzdem komisch vor. -
Nur gegoogelt.
Mir kommts trotzdem komisch vor.Also laut Prozessbericht der Zeitung DIE WELT schaut die Vermögenslage von B.E. nicht so aus, als dass er nur "3%" seines (flüssigen) Vermögens abliefern musste. Und laut diesem Bericht hat sich das Amtsgericht München mit der Vermögenslage von B.E. gründlich auseinandergesetzt: "Der werde einen "spürbaren" Anteil seines Vermögen los, werde gleichwohl aber nicht "überfordert".
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...alles sehr interessant, jedoch gehört der Threadtitel wohl etwas überarbeitet....
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Zitat
Der Preis, den Ecclestone für eine Einstellung des Verfahrens zu bezahlen hat, sank deswegen beträchtlich. Nach Informationen der "Welt" waren vor Prozessbeginn noch ganz andere Summen im Gespräch gewesen. Mehr als 250 Millionen US-Dollar sollen diskutiert worden sein – eine Summe, die bereits heruntergehandelt worden war.
Dann folgten die Gespräche der vergangenen Tage. Die Staatsanwaltschaft wollte nach Informationen der "Welt" eigentlich eine Summe von 150 Millionen Euro haben. Doch auch diese Summe handelte Ecclestone herunter. Und zwar persönlich.Also wenn diese Angaben von der Welt stimmen (in der SZ oder Im Spiegel ist zumindest auch die Rede von den 100 Mio €), war meine (und wohl auch die verbreitete) Annahme eines Angebots seitens Ecclestone wohl nur teils zutreffend. Wohl mindestens gleich viel 'das kost's' zu 'was kost's?'. Irgendwíe passt das angebliche Gefeilsche dann aber auch wieder zum Prozessgegenstand. It's all about money. Und mit Ecclestone in Geldverhandlungen einzutreten, ist halt ein ziemlich wagemutiges Unterfangen. Das ist sein Metier. Möchte gar nicht wissen, wie viele Millionen Schilling alleine das Land Steiermark in den Achtzigern an den Briten überweisen hat dürfen, weil er die damalige Landesregierung voll im Griff gehabt hat. Darum nehme ich es ihm auch nur bedingt ab, dass ihn die 100Mio wirklich treffen. Ich glaube eher, der lacht sie wiedermal ins Fäustchen, wie billig er einmal mehr davon gekommen ist. Denn was spürbar ist, ist ein sehr relativer und subjektiver Begriff. Wie oft muss man mit seinem Privatvermögen leben können? Wenn parallel dazu Einkommen und Anteile selbiges wachsen lassen und den eigenen Lebensstandard mehr als genug absichern. Ecclestone wäre nicht das geworden und bis heute geblieben, wenn er sein Umfeld nicht immer so kontrolliert hätte, dass er als Gewinner aussteigt. Mir fällt es schwer zu glauben, dass dies ausgerechnet bei seiner Vermögensabsicherung nicht der Fall gewesen sein soll.
Aber stimmt, genug des OT.
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- Offizieller Beitrag
In Zürich findet gerade eine ähnliche Räumungsaktion wie die der Pizzeria statt. Im Einsatz sind 80 (in Worten Achtzig) Polizisten.
Vorgeschichte :
http://www.zueritipp.ch/home/home/farb…story/16976021/Ticker :
http://www.watson.ch/Front/articles…Labitzke-Areals
Wien 1.700 Zürich 80, Kantersieg! -
Von Tetron habe ich jetzt schon ewig nichts mehr gehört.
Sudern hilft:
DerStandard.at: Blaulichtfunk: Mensdorff-Pouilly im Visier der Justiz
Kein Ende rund um das Telekom-Korruptionsverfahren:
Der Staatsanwalt will nun Mensdorff-Pouilly in der Tetron-Affäre anklagen -
Offizieller Beweis, dass der Standard hier mit liest
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Hier die parlamentarische Anfrage des Justizsprechers der Grünen, Steinhauser und Freundinnen, an die Frau Innenminister zum "Einsatz" des AUF-Gewerkschafters mit dem "Eisernen Kreuz" im Ohr und der Krachen um die Hüfte bei der Räumung der Pizzeria.
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Offizieller Beweis, dass der Standard hier mit liest
Offizieller Beweis, dass die Staatsanwaltschaft hier mitliest
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- Offizieller Beitrag
Neonazi verpruegelt Kind Vater beklagt Polizeieinsatz:
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Die Neonazis füllen sich immer sicherer in Österreich. Kein Wunder bei der Polizei und bei Staatsanwälten wie Kronawetter.
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sorry, aber die glaubwürdigkeit dieses artikels hört bei mir schon bei der schlagzeile auf
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Ist dir der hier lieber? http://kurier.at/chronik/oester…-mit/79.746.974
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Interessant auch dass das Jugendamt informiert wird wenn du in den Sommerferien mit deinen Kindern nach 10 unterwegs bist.
Ob die das immer melden?
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- Offizieller Beitrag
Interessant auch dass das Jugendamt informiert wird wenn du in den Sommerferien mit deinen Kindern nach 10 unterwegs bist. Ob die das immer melden?
Theoretisch kannst als Erziehungsberechtigter rund um die Uhr mit dem Kind draußen unterwegs sein, solangs vom Standpunkt des Jugendschutzes unbedenklich ist und das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.
Wird wohl darum gehen, dass das Wohl des Kindes in dieser Situation offensichtlich gefährdet war, wenn es auch tatsächlich angegriffen wurde und der Vater im Grunde dafür teilverantwortlich ist.
Man müsste sowieso mehr Einzelheiten kennen, um tatsächlich darüber urteilen zu können, aber von außen betrachtet ist die Meldung ans Jugendamt mMn nicht ganz unbegründet.
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Wird wohl darum gehen, dass das Wohl des Kindes in dieser Situation offensichtlich gefährdet war, wenn es auch tatsächlich angegriffen wurde und der Vater im Grunde dafür teilverantwortlich ist.
Man müsste sowieso mehr Einzelheiten kennen, um tatsächlich darüber urteilen zu können, aber von außen betrachtet ist die Meldung ans Jugendamt mMn nicht ganz unbegründet.
Im Kurier-Artikel steht ja, dass sie extra draußen geblieben sind damit die Kinder keiner Gefahr in der Lokalität ausgesetzt werden.Aber zu deiner Aussage, was kann der Vater dafür wenn das Kind angegriffen wird? Dann dürfte man ja mit den Kindern nirgendwo (im öffentlichen Bereich) hingehen, könnte ja immer sein, dass irgendein "Vogel" das Kind aus dem Nichts angreift.
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Hier geht´s zum steiermärkischen Jugendgesetz - steht alles drinnen, was man für diesen Fall braucht.
Kurier: "Was aber sehr wohl in die Anzeige mitaufgenommen wurde, ist, dass der Vater mit seinen Kindern um 22.30 Uhr noch "unterwegs" war. "Wir sind nicht diejenigen, die das bewerten. Das wird das Jugendwohlfahrtsreferat Bruck/Mürzzuschlag machen", heißt es seitens der Polizei."
Da scheinen wieder einmal besonders eifrige und rechtlich überforderte Mitarbeiter des BMI im Einsatz gewesen zu sein. Auch wenn sie sich für die der (juristische) Bewertung des Sachverhalts nicht kompetent erachten, zum Schreiben einer Anzeige reicht es allemal.
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Wird wohl darum gehen, dass das Wohl des Kindes in dieser Situation offensichtlich gefährdet war, wenn es auch tatsächlich angegriffen wurde und der Vater im Grunde dafür teilverantwortlich ist.
Also weil was passiert ist war es offensichtlich gefährlich? Waren die Eltern von den Kindern die der angsoffene Geisterfahrer getötet hat auch teilschuld weil das Risiko für angesoffene Geisterfahrer so spät nachts auf der Autobahn höher ist und das daheim nicht passiert wär?
Kinder unbeaufsichtigt lassen ist was anderes, aber man kann ja net alles meiden wo sich potentiell Kriminelle rumtreiben. -
- Offizieller Beitrag
Ich sagte ja, dass die Details fehlen, um darüber urteilen zu können, ob die Meldung berechtigt ist oder nicht. Ich frag mich halt vor allem, was das für ein Lokal war. Wenn es ein angemessenes Lokal ist, um mit Kindern um diese Uhrzeit hinzugehen, ok. Macht auf mich aber nicht so den Eindruck, wenn man dann von einem Neonazi tätlich angegriffen wird. Würdest du mit deinen Kindern in der Nacht in so ein Lokal gehen, wo solche Kundschaft verweilt?
Im Kurier-Artikel steht ja, dass sie extra draußen geblieben sind damit die Kinder keiner Gefahr in der Lokalität ausgesetzt werden.
Passiert ist trotzdem was, auch wenns draußen geblieben sind. Abgesehen davon gehört auch der Gastgarten zum Lokal und wie der Vorfall auch zeigt, kommt man auch im Garten mit den anderen Gästen in Kontakt.
Aber zu deiner Aussage, was kann der Vater dafür wenn das Kind angegriffen wird?
ZB die Auswahl des Lokals zu dieser Uhrzeit?
Dann dürfte man ja mit den Kindern nirgendwo (im öffentlichen Bereich) hingehen, könnte ja immer sein, dass irgendein "Vogel" das Kind aus dem Nichts angreift.
Das könnte theoretisch in der Tat immer sein, nur wirds am Tag im Zoo vermutlich nicht so wahrscheinlich passieren wie in einem Lokal in der Nacht, wo hauptsächlich Besoffene verweilen
Und anscheinend auch Neonazis.
Und ich will die Polizei jetzt nicht mal verteidigen, aber dass das Jugendamt informiert wird, ist unter Umständen nicht ganz unbegründet.
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Ist jetzt eh nur eine Vermutung weil die Details eben fehlen...aber selbst in einem "angemessenen" Lokal kanns sein dass Kundschaft verkehrt, die (wie in diesem Fall) ein Neonazi, etc. etc. ist
Zum Rest möcht ich eigentlich nichts sagen, das wirkt mir etwas zu "trotzig" (wie mein Avatar-Untertitel "dafür dagegen zu sein")
Alleine das "passiert ist trotzdem was" find ich schon etwas lustig...nachher ist man immer schlauer oder?
Auch das "wo hauptsächlich Besoffene verweilen" find ich an einem Sonntag Abend schon bedenklich (vorallem ohne Details). Darum wärs wohl schlau einfach die Diskussion auf Eis zu legen bis wirklich was handfestes vorliegt.
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Nachdem Punks anscheinend viel gefährlicher sind als Rechte solltest dann in Linz besser auch nicht untertags Einkaufen mit Kindern
Und zu deinem Beispiel mit dem Zoo: Wenn ein Kind von einem Tier gebissen wird durch fahrlässiges Verhalten der Angestellten? Dann war's dort offensichtlich gefährlich und wär in einem Lokal wahrscheinlich nicht passiert.
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