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Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

  • OldSwe
  • 22. Juli 2014 um 17:30
  • Geschlossen
  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 4. August 2014 um 18:36
    • #401

    Die Streuung des Niveaus an österreichischen Hochschulen ist ohnehin sehr bedenklich... Aber ist wohl so wie in der Schule,wo man sich am Ende auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hat

  • Online
    Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 4. August 2014 um 19:05
    • #402

    Muss entweder ein mords-Studium oder aber so eine Art "Gold Will Hunting" -Lehrling sein... ^^

  • Elbart
    Hüter des Momentums
    • 4. August 2014 um 21:06
    • #403
    Zitat von VincenteCleruzio

    DER STANDARD heute: "Alpen-Donau erhielt Info, wer Seite als rechtsextrem gemeldet hat".


    "zH. Hr. Mag Kronawetter"

    So trifft man sich wieder. :)

  • nordiques!
    Brachialmoralist
    • 4. August 2014 um 21:06
    • #404
    Zitat von VSVrulz

    Die Streuung des Niveaus an österreichischen Hochschulen ist ohnehin sehr bedenklich... Aber ist wohl so wie in der Schule,wo man sich am Ende auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hat


    Das sind ja fast bürgerliche Töne :D

    Und OnTopic: Die Geschichte mit der Weitergabe der Namen beweist leider wiedermal, wie gefährlich Dummheit und Sorglosigkeit sein können.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 4. August 2014 um 21:16
    • #405

    Ja, als ich klein war, dachte ich, dass Leute mit Universitätsabschluss viel gelernt haben und schlau sind. Dann habe ich studiert... :)

    Aber ich habe es vor allem in der HAK gemerkt, dass wenn die Schüler nichts lernen, halt der Notenschlüssel gesenkt wird, bevor man irgendwo jemanden durchfallen lässt.

  • Online
    Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 4. August 2014 um 21:33
    • #406
    Zitat von VSVrulz

    Ja, als ich klein war, dachte ich, dass Leute mit Universitätsabschluss viel gelernt haben und schlau sind. Dann habe ich studiert... :)

    Aber ich habe es vor allem in der HAK gemerkt, dass wenn die Schüler nichts lernen, halt der Notenschlüssel gesenkt wird, bevor man irgendwo jemanden durchfallen lässt.


    @erster Absatz: :thumbup: ging mir genauso - unglaublich was man da so erlebt...
    @zweiter Absatz: also das war bei mir im Gymnasium (dem damals schwierigen in Villach ;) ) ganz und gar nicht der Fall: da bist schneller durchgeköpfelt, als "Herr Fessa" sagen hast können... :D

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2014 um 00:32
    • #407
    Zitat von Elbart


    "zH. Hr. Mag Kronawetter"

    So trifft man sich wieder. :)


    Im Verfahren gegen Stefan S. hat StA Kronawetter die Namen sämtlicher Polizisten, die als Zeugen in Frage gekommen sind, zu ihrem Schutz anonymisieren lassen. Warum hier nicht?

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 5. August 2014 um 08:50
    • #408
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nach Prüfung aller Umstände komme ich zum Ergebnis, dass Bernie Ecclestone in Österreich nicht mit einer Diversion durch Zahlung eines Geldbetrags davon kommen könnte.

    Liest denn der Standard jetzt schon hier im Forum mit? ;) http://mobil.derstandard.at/2000003993198/Prozess-im-Finale

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 5. August 2014 um 09:16
    • #409

    Ende im Bestechungsprozess: 08/15-Gesetz rettet Milliardär Ecclestone

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2014 um 16:53
    • #410

    Off Topic: Aber sehr interessant - ARD Monitor zum TTIP

  • WBO
    Hobbyliga
    • 5. August 2014 um 17:13
    • #411
    Zitat von Capsaicin

    Ende im Bestechungsprozess: 08/15-Gesetz rettet Milliardär Ecclestone


    Schmiergeldprozess gegen Ecclestone eingestellt
    http://diepresse.com/home/sport/mot…=/home/index.do

  • OldSwe
    The Dude abides
    • 5. August 2014 um 18:28
    • Offizieller Beitrag
    • #412

    10 fragen und Antworten zur Alpen Donau Daten Affäre :

    http://mobil.derstandard.at/2000004031376/…au-Datenaffaere

    Besonders interessant finde ich :
    Frage: Hätten die Hinweisgeber mit vollen Namen in den Akt aufgenommen werden müssen?

    Antwort: Nein. Der zuständige Staatsanwalt hätte entscheiden können, dass ihre Daten geschwärzt werden, da ihnen bei Nennung Gefahr droht. Dies beurteilte der zuständige Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter offenbar anders, obwohl Alpen-Donau-Betreiber Richard P. erstinstanzlich wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde. Kronawetter war erst vor kurzem beim Prozess um den deutschen Studenten Josef S., der bei der Anti-Akademikerball-Demo randaliert haben soll, in Erscheinung getreten. In diesem Verfahren waren alle als Zeugen auftretenden Polizisten anonymisiert.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • nordiques!
    Brachialmoralist
    • 5. August 2014 um 18:38
    • #413
    Zitat von VSVrulz

    Liest denn der Standard jetzt schon hier im Forum mit? ;) http://mobil.derstandard.at/2000003993198/Prozess-im-Finale

    Nur spielt das wenig Rolle, da die Gesetzeslage in Deutschland nun mal anders ist als in Österreich. Aber dass da der Beschuldigte mit einem Angebot die Initiative zum Prozessende ergreift und nicht das Gericht wie in §153a StPO formuliert, finde ich etwas gewöhnungsbedürftig. Wahrscheinlich im Ergebnis wurscht und vielleicht war's dann eh so.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2014 um 18:54
    • #414

    Ich kann aus § 153a deutsche StPO nicht herauslesen, dass die Initiative zur vorläufigen Einstellung durch das Gericht vom Gericht selbst ausgehen müsste.

    Anlass für das gerichtliche Einstellungsverfahren nach § 153a Abs 2 deutsche StPO kann neben der Eigeninitiative des Gerichts auch die Anregung eines Verfahrensbeteiligten sein, sowohl der Staatsanwaltschaft, als auch des "Angeschuldigten", wie der Angeklagte in Deutschland genannt wird.

  • nordiques!
    Brachialmoralist
    • 6. August 2014 um 00:07
    • #415

    Ich werde mit einem Juristen sicher nicht über sein Metier streiten, aber für die Neugier eines juristisch interessierten Laien: aus welcher Formulierung oder Interpretation geht das hervor?


    § 153a - kein Privileg für Reiche

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. August 2014 um 01:01
    • #416

    Dass die “Initiative“, wie in dem verlinkten Artikel behauptet, für eine vorläufige Einstellung während der Hauptverhandlung vom Gericht ausgehen müsse, steht nicht in § 153a StPO; und für die vorläufige Einstellung im Ermittlungsverfahren muss die “Initiative“ dazu auch nicht vom Staatsanwalt ausgehen: Wer die Einstellung in Gang zu setzen hat, dazu schweigt die deutsche StPO.

    Daher kann den ersten Schritt immer auch der Beschuldigte setzen und die vorläufige Einstellung im Ermittlungsverfahren beim Staatsanwalt anregen, der sie mit Zustimmung des erkennenden Gerichts anordnet; und nach Zulassung der Anklage durch das erkennende Gericht bei diesem anregen, das sie mit Zustimmung des Staatsanwalts beschließt - beides auch hinsichtlich der Auflage (Geldbetrag usw) immer nur mit Zustimmung des Beschuldigten.

    Steht so auch in den Kommentaren zur deutschen StPO.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (6. August 2014 um 08:47)

  • OldSwe
    The Dude abides
    • 6. August 2014 um 08:27
    • Offizieller Beitrag
    • #417

    Zu Staatsanwalt Kronawetter gab es übrigens bereits 2011 folgende sehr interessante parlamentarische Anfrage:


    http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/…name_236417.pdf

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 6. August 2014 um 08:53
    • #418

    Mal eine andere Frage an Vincente.

    Die VDS war ja angeblich nur für schwere Delikte geplant. Benutzt wurde es bei jedem Schmarren. Brauchte man da einen Beschluss? Wenn ja, sind die Erteiler da nicht zur Rechenschaft zu ziehen? Schwere, illegale Eingriffe in die Privatsphäre, oder so?

  • OldSwe
    The Dude abides
    • 6. August 2014 um 09:58
    • Offizieller Beitrag
    • #419

    Ein anderes Haus ein paar Gassen weiter, hat den Kampf gegen die Castella Gmbh gewonnen:

    http://www.profil.at/articles/1432/…mpf-spekulanten

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. August 2014 um 11:36
    • #420
    Zitat von VSVrulz

    Mal eine andere Frage an Vincente.

    Die VDS war ja angeblich nur für schwere Delikte geplant. Benutzt wurde es bei jedem Schmarren. Brauchte man da einen Beschluss? Wenn ja, sind die Erteiler da nicht zur Rechenschaft zu ziehen? Schwere, illegale Eingriffe in die Privatsphäre, oder so?

    Ja, ja, Terrorismus, Organisierte Kriminalität usw hat man vorgegeben, sollte durch die Vorratsdatenspeicherung bekämpft werden.

    Die (äußeren Kommunikations-)Daten mussten von den Telekommunikationsbetreibern auf Grund des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden (vom Verfassungsgerichtshof inzwischen aufgehoben). Der Zugriff auf diese Daten erfolgt dann aber erst durch Anordnung der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Gericht (§ 137 Abs 1 StPO).

    Materielle Voraussetzung für die "Auskunft über Vorratsdaten" (§ 135 Abs 2a iVm Abs 2 Z 2 bis 4 StPO):

    a. Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als 6 Monate Freiheitsstrafe bedroht ist, wenn der/die Anschlussinhaber zustimmen;

    b. Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist ohne Zustimmung der Anschlussinhaber; und

    c. Ausforschung eines flüchtigen/abwesenden Beschuldigten, der einer solchen Straftat dringend verdächtig ist.

    Die - im April 2014 vom EUGH aufgehobene - Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG) hat hinsichtlich der Schwere der Tat keine Einschränkung vorgesehen und es den Mitgliedstaaten überlassen, wie hoch der Level sein muss, um Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern und auf diese Daten zu greifen. Und Österreich hat eben einen einmalig tiefen Level gewählt. Und das kam so:

    In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ist die (inhaltliche) Telefonüberwachung gesetzlich geregelt worden ist, und zwar ohne besonderes Grundrechtsverständnis. Seither ist die "Überwachung von Nachrichten" ("Telefonüberwachung") - und das ist der weitgehend unbekannte rechtsstaatliche Skandal - unter den eben geschilderten niedrigen Standards erlaubt, der - weil tiefer geht es eh nicht mehr, ohne sie ohne jede Einschränkung zuzulassen - auch für die Auskunft über Vorratsdaten vorgesehen ist.

    Kennt wer eine Rechtsordnung, in der zur Aufklärung einer Straftat Telefongespräche von staatlichen Organen heimlich mitgehört, aufgezeichnet und auch gegen Dritte verwertet werden dürfen, wenn dies der Aufklärung einer Straftat dienen soll, die bloß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist? Ich nicht.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 6. August 2014 um 11:45
    • #421

    Dazu auch damals noch meine PN an dich ;) (Terrorismus etc.)

    Aber könntest du mal Beispielhaft aufzählen, was alles über 1 Jahr Freiheitsstrafe fällt?

    Einmal editiert, zuletzt von VSVrulz (6. August 2014 um 12:01)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. August 2014 um 12:46
    • #422

    Nur ein Beispiel:

    In Österreich bereits zur Aufklärung des Diebstahl eines Gegenstands mit Wert von mehr als 3.000 Euro (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).

    In Deutschland ist die Telefonüberwachung bezüglich Diebstahl zulässig nur beim Bandendiebstahl (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre) und beim schweren Bandendiebstahl (1 bis 10 Jahre).

    Im zehn Mal so bevölkerungsreichen Deutschland wurden im Jahr 2012 in 5.708 Ermittlungsverfahren Telefonüberwachungen durchgeführt. In Österreich waren es 2.226.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 6. August 2014 um 12:54
    • #423

    Danke, das ist sehr eindrücklich

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 6. August 2014 um 12:55
    • #424

    Wenn wir gerade dabei sind: Heimliche Handy-Ortung: Deutsche Behörden versenden Zehntausende "stille SMS"

  • EpiD
    Wikinger
    • 6. August 2014 um 13:52
    • #425

    @VincenteCleruzio, das sind erschreckende Zahlen. Danke für die Infos.

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