Die Streuung des Niveaus an österreichischen Hochschulen ist ohnehin sehr bedenklich... Aber ist wohl so wie in der Schule,wo man sich am Ende auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hat

Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei
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OldSwe -
22. Juli 2014 um 17:30 -
Geschlossen
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Muss entweder ein mords-Studium oder aber so eine Art "Gold Will Hunting" -Lehrling sein...
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DER STANDARD heute: "Alpen-Donau erhielt Info, wer Seite als rechtsextrem gemeldet hat".
"zH. Hr. Mag Kronawetter"So trifft man sich wieder.
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Die Streuung des Niveaus an österreichischen Hochschulen ist ohnehin sehr bedenklich... Aber ist wohl so wie in der Schule,wo man sich am Ende auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hat
Das sind ja fast bürgerliche TöneUnd OnTopic: Die Geschichte mit der Weitergabe der Namen beweist leider wiedermal, wie gefährlich Dummheit und Sorglosigkeit sein können.
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Ja, als ich klein war, dachte ich, dass Leute mit Universitätsabschluss viel gelernt haben und schlau sind. Dann habe ich studiert...
Aber ich habe es vor allem in der HAK gemerkt, dass wenn die Schüler nichts lernen, halt der Notenschlüssel gesenkt wird, bevor man irgendwo jemanden durchfallen lässt.
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Ja, als ich klein war, dachte ich, dass Leute mit Universitätsabschluss viel gelernt haben und schlau sind. Dann habe ich studiert...
Aber ich habe es vor allem in der HAK gemerkt, dass wenn die Schüler nichts lernen, halt der Notenschlüssel gesenkt wird, bevor man irgendwo jemanden durchfallen lässt.
@erster Absatz:
ging mir genauso - unglaublich was man da so erlebt...
@zweiter Absatz: also das war bei mir im Gymnasium (dem damals schwierigen in Villach) ganz und gar nicht der Fall: da bist schneller durchgeköpfelt, als "Herr Fessa" sagen hast können...
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"zH. Hr. Mag Kronawetter"So trifft man sich wieder.
Im Verfahren gegen Stefan S. hat StA Kronawetter die Namen sämtlicher Polizisten, die als Zeugen in Frage gekommen sind, zu ihrem Schutz anonymisieren lassen. Warum hier nicht? -
Nach Prüfung aller Umstände komme ich zum Ergebnis, dass Bernie Ecclestone in Österreich nicht mit einer Diversion durch Zahlung eines Geldbetrags davon kommen könnte.
Liest denn der Standard jetzt schon hier im Forum mit?
http://mobil.derstandard.at/2000003993198/Prozess-im-Finale
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Off Topic: Aber sehr interessant - ARD Monitor zum TTIP
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Schmiergeldprozess gegen Ecclestone eingestellt
http://diepresse.com/home/sport/mot…=/home/index.do -
- Offizieller Beitrag
10 fragen und Antworten zur Alpen Donau Daten Affäre :
http://mobil.derstandard.at/2000004031376/…au-Datenaffaere
Besonders interessant finde ich :
Frage: Hätten die Hinweisgeber mit vollen Namen in den Akt aufgenommen werden müssen?Antwort: Nein. Der zuständige Staatsanwalt hätte entscheiden können, dass ihre Daten geschwärzt werden, da ihnen bei Nennung Gefahr droht. Dies beurteilte der zuständige Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter offenbar anders, obwohl Alpen-Donau-Betreiber Richard P. erstinstanzlich wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde. Kronawetter war erst vor kurzem beim Prozess um den deutschen Studenten Josef S., der bei der Anti-Akademikerball-Demo randaliert haben soll, in Erscheinung getreten. In diesem Verfahren waren alle als Zeugen auftretenden Polizisten anonymisiert.
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Liest denn der Standard jetzt schon hier im Forum mit?
http://mobil.derstandard.at/2000003993198/Prozess-im-Finale
Nur spielt das wenig Rolle, da die Gesetzeslage in Deutschland nun mal anders ist als in Österreich. Aber dass da der Beschuldigte mit einem Angebot die Initiative zum Prozessende ergreift und nicht das Gericht wie in §153a StPO formuliert, finde ich etwas gewöhnungsbedürftig. Wahrscheinlich im Ergebnis wurscht und vielleicht war's dann eh so.
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Ich kann aus § 153a deutsche StPO nicht herauslesen, dass die Initiative zur vorläufigen Einstellung durch das Gericht vom Gericht selbst ausgehen müsste.
Anlass für das gerichtliche Einstellungsverfahren nach § 153a Abs 2 deutsche StPO kann neben der Eigeninitiative des Gerichts auch die Anregung eines Verfahrensbeteiligten sein, sowohl der Staatsanwaltschaft, als auch des "Angeschuldigten", wie der Angeklagte in Deutschland genannt wird.
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Ich werde mit einem Juristen sicher nicht über sein Metier streiten, aber für die Neugier eines juristisch interessierten Laien: aus welcher Formulierung oder Interpretation geht das hervor?
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Dass die “Initiative“, wie in dem verlinkten Artikel behauptet, für eine vorläufige Einstellung während der Hauptverhandlung vom Gericht ausgehen müsse, steht nicht in § 153a StPO; und für die vorläufige Einstellung im Ermittlungsverfahren muss die “Initiative“ dazu auch nicht vom Staatsanwalt ausgehen: Wer die Einstellung in Gang zu setzen hat, dazu schweigt die deutsche StPO.
Daher kann den ersten Schritt immer auch der Beschuldigte setzen und die vorläufige Einstellung im Ermittlungsverfahren beim Staatsanwalt anregen, der sie mit Zustimmung des erkennenden Gerichts anordnet; und nach Zulassung der Anklage durch das erkennende Gericht bei diesem anregen, das sie mit Zustimmung des Staatsanwalts beschließt - beides auch hinsichtlich der Auflage (Geldbetrag usw) immer nur mit Zustimmung des Beschuldigten.
Steht so auch in den Kommentaren zur deutschen StPO.
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- Offizieller Beitrag
Zu Staatsanwalt Kronawetter gab es übrigens bereits 2011 folgende sehr interessante parlamentarische Anfrage:
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Mal eine andere Frage an Vincente.
Die VDS war ja angeblich nur für schwere Delikte geplant. Benutzt wurde es bei jedem Schmarren. Brauchte man da einen Beschluss? Wenn ja, sind die Erteiler da nicht zur Rechenschaft zu ziehen? Schwere, illegale Eingriffe in die Privatsphäre, oder so?
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- Offizieller Beitrag
Ein anderes Haus ein paar Gassen weiter, hat den Kampf gegen die Castella Gmbh gewonnen:
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Mal eine andere Frage an Vincente.
Die VDS war ja angeblich nur für schwere Delikte geplant. Benutzt wurde es bei jedem Schmarren. Brauchte man da einen Beschluss? Wenn ja, sind die Erteiler da nicht zur Rechenschaft zu ziehen? Schwere, illegale Eingriffe in die Privatsphäre, oder so?
Ja, ja, Terrorismus, Organisierte Kriminalität usw hat man vorgegeben, sollte durch die Vorratsdatenspeicherung bekämpft werden.
Die (äußeren Kommunikations-)Daten mussten von den Telekommunikationsbetreibern auf Grund des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden (vom Verfassungsgerichtshof inzwischen aufgehoben). Der Zugriff auf diese Daten erfolgt dann aber erst durch Anordnung der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Gericht (§ 137 Abs 1 StPO).
Materielle Voraussetzung für die "Auskunft über Vorratsdaten" (§ 135 Abs 2a iVm Abs 2 Z 2 bis 4 StPO):
a. Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als 6 Monate Freiheitsstrafe bedroht ist, wenn der/die Anschlussinhaber zustimmen;
b. Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist ohne Zustimmung der Anschlussinhaber; und
c. Ausforschung eines flüchtigen/abwesenden Beschuldigten, der einer solchen Straftat dringend verdächtig ist.
Die - im April 2014 vom EUGH aufgehobene - Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG) hat hinsichtlich der Schwere der Tat keine Einschränkung vorgesehen und es den Mitgliedstaaten überlassen, wie hoch der Level sein muss, um Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern und auf diese Daten zu greifen. Und Österreich hat eben einen einmalig tiefen Level gewählt. Und das kam so:
In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ist die (inhaltliche) Telefonüberwachung gesetzlich geregelt worden ist, und zwar ohne besonderes Grundrechtsverständnis. Seither ist die "Überwachung von Nachrichten" ("Telefonüberwachung") - und das ist der weitgehend unbekannte rechtsstaatliche Skandal - unter den eben geschilderten niedrigen Standards erlaubt, der - weil tiefer geht es eh nicht mehr, ohne sie ohne jede Einschränkung zuzulassen - auch für die Auskunft über Vorratsdaten vorgesehen ist.
Kennt wer eine Rechtsordnung, in der zur Aufklärung einer Straftat Telefongespräche von staatlichen Organen heimlich mitgehört, aufgezeichnet und auch gegen Dritte verwertet werden dürfen, wenn dies der Aufklärung einer Straftat dienen soll, die bloß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist? Ich nicht.
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Dazu auch damals noch meine PN an dich
(Terrorismus etc.)
Aber könntest du mal Beispielhaft aufzählen, was alles über 1 Jahr Freiheitsstrafe fällt?
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Nur ein Beispiel:
In Österreich bereits zur Aufklärung des Diebstahl eines Gegenstands mit Wert von mehr als 3.000 Euro (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
In Deutschland ist die Telefonüberwachung bezüglich Diebstahl zulässig nur beim Bandendiebstahl (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre) und beim schweren Bandendiebstahl (1 bis 10 Jahre).
Im zehn Mal so bevölkerungsreichen Deutschland wurden im Jahr 2012 in 5.708 Ermittlungsverfahren Telefonüberwachungen durchgeführt. In Österreich waren es 2.226.
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Danke, das ist sehr eindrücklich
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Wenn wir gerade dabei sind: Heimliche Handy-Ortung: Deutsche Behörden versenden Zehntausende "stille SMS"
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@VincenteCleruzio, das sind erschreckende Zahlen. Danke für die Infos.
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