- Offizieller Beitrag
da sieht man wie weit du davon weg bist.
nur weil über die 5999 anderen nicht berichtet wird, heißt das, dass ihnen nichts passiert ist. aaaalles klar!
da sieht man wie weit du davon weg bist.
nur weil über die 5999 anderen nicht berichtet wird, heißt das, dass ihnen nichts passiert ist. aaaalles klar!
da sieht man wie weit du davon weg bist.
nur weil über die 5999 anderen nicht berichtet wird, heißt das, dass ihnen nichts passiert ist. aaaalles klar!
Naja, zumindest dürfte wohl keinem eine so ungerechte Sache passiert sein... Sonst hätte man u.U. davon gehört...
das wär ja noch schöner.
reichen eh ein paar blaue flecken auch.
Also bei ein paar comments da wie dort wäre eine s/w-Schaltung des Threads angebrachter.
Und so ich unsere Rechtslage kenne, ist dieser Entscheid nur für diesen Fall und eben für keinen anderen Fall anwendbar. §12 ABGB. Also kein Freibrief für irgendwas. Aber das können die Juristen dahier sicher besser klären (auch, ob bei solchen Fällen ein Gewohnheitsrecht im Richterrecht existiert?).
warum vermummt man sich, obwohl es ein Vermummungsverbot gibt?
Alleine diese Sache führt in der Regel schon zu einer Überreizung der angespannten Situation........
warum vermummt man sich, obwohl es ein Vermummungsverbot gibt?
super frage, wie passt das zum angesprochenen fall?
bin kein jurist, aber wenn das urteil, in der formulierung nicht zur berufung zugelassen werden würde, würd's mich wundern.
Was meinst du mit "nicht zur Berufung zugelassen werden"?
Ob der Verurteilte eine Berufung erhebt bzw. die angemeldete Berufung auch ausführt, obliegt ausschließlich ihm bzw. seinem Verteidiger; einer Zulassung bedarf es nicht, die Rechtsmittelmöglichkeit ergibt sich ja aus dem Gesetz (in diesem Fall § 280 StPO).
Eine andere Frage ist, ob der Berufung dann vom Rechtsmittelgericht stattgegeben wird oder nicht.
(Bemerkung an die Mit-Juristen im Forum: der Begriff "Berufung" ist im Sinne von Rechtsmittel zu verstehen, umfasst also die Berufung nach § 283 gleichermaßen wie die Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 StPO).
meinte letzteres, danke
super frage, wie passt das zum angesprochenen fall?
ja, weil es ja auch im angesprochenen Fall zu dieser Rechtswidrigkeit kam......nur weil´s kalt war werden sie sich nicht den Palästinenserschnäutzer nicht so hoch ins Gesicht gezogen haben..
Der Herr Josef war nicht vermummt lieber Herr 2Stein
.... Abgesehen davon brenne ich auf Vicentes Einschätzung , der kennt sich im gegensatz zu uns aus
War leider beruflich verhindert (http://search.salzburg.com/display/sn2420…014_41-53846176), mich früher in diese Diskussion einzumischen. Weil das meiste eh schon gesagt worden ist von anderen, die sich auch ganz gut auskennen, hier nur eine Zusammenfassung:
1. Der Landfriedensbruchparagraph ist per se problematisch (weggehen müssen, wenn eine Demo ausartet, fällt schwer) und sollte mit aller Vorsicht zur Anwendung gebracht werden, letztlich aber doch unverzichtbar.
2. Untersuchungshaft ist - seitdem es den europäischen Haftbefehl gibt, mit dem man einen EU-Bürger wie Josef S, so er der Ladung zur Hauptverhandlung nicht folgen sollte, leicht dorthin bringen kann - nicht notwendig gewesen und hat überdies auch für die strenge Wiener Strafpraxis zu lange gedauert (nach dem Ersturteil eh schon 2 Monate = 1/3 zu lang). Aber das Landesgericht für Strafsachen Wien geht (empirisch belegt) immer schon und noch immer recht locker um mit dem Rechtsgut Freiheit; die Wahrscheinlichkeit in Wien in Untersuchungshaft genommen zu werden, ist trotz vergleichbarer Parameter um das Zwei- bis Dreifache höher als im Sprengel zB des OLG Innsbruck.
3. Die Beweiswürdigung eines Gerichts ist eine Sache, die ich nicht gerne aus der Ferne beurteile, da geht es oft um ganz kleine Details: Ob die Aussage eines einzelnen Polizisten einen Schuldspruch trägt oder nicht, hängt nicht davon ab, dass andere Schuldbeweise fehlen.
4. Dass einem Beschuldigten nicht nur von der Kripo/Zoll- und Finanzamt/Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, sondern auch vom Gericht in der Hauptverhandlung entlastende Argument in belastende Argumente "umgedeutet" werden, ist leider eine häufig beobachtete Tatsache - Strafverfolger agieren trotz des Gebots zur Objektivität leider sehr selten wirklich objektiv, Strafrichter sind davor auch nicht immer gefeit (die vernünftige Forderung, dass Strafrichter nach einer bestimmten Zeit in Zivilabteilungen wechseln sollen, um nicht einseitig blind zu werden, steht leider schon lange nicht mehr im Justizprogramm der SPÖ; in den Programmen der anderen Parteien habe ich diese Forderung noch nie vorgefunden).
5. Deshalb ist es gerade im Ermittlungsverfahren oft sehr ratsam, sich vorerst gar nicht zu (vermuteten) Vorwürfen zu äußern, sondern vom Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, und zu warten, bis die Strafverfolger ihre Karten auf den Tisch gelegt haben und dann dagegen zu argumentieren; warum Josef S. auch noch in der Hauptverhandlung geschwiegen hat, ist ein meiner Meinung nach schwerer Fehler der Verteidigung, vor allem, weil es im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren keine zweite Tatsacheninstanz gibt.
6. Unsachliche Polemiken eines Anklagevertreters, wie in der HV gegen Josef S., sind Charaktersache und kommen leider häufig vor, dagegen kann man sich als Verteidiger auch kaum wehren, wenn der verfahrensleitende Richter nicht auch von der Anklagevertretung die "Achtung der Würde" des Gerichts und des Angeklagten einfordert. Da gibt es freilich gewaltige Unterschiede in Österreich, die "Verhandlungsatmosphäre" ist von Strafgericht zu Strafgericht ziemlich verschieden, im Westen von Österreich, insbesondere in Vorarlberg, ist das grosso modo aber kein großes Thema.
ja, weil es ja auch im angesprochenen Fall zu dieser Rechtswidrigkeit kam......nur weil´s kalt war werden sie sich nicht den Palästinenserschnäutzer nicht so hoch ins Gesicht gezogen haben..
Ich kenn nur das Video aus der ZIB aber da war er nicht vermummt. Hast du andere Bilder? Außerdem sah man nur wie er einen umgeworfenen Mistkübel wieder aufgestellt hat. Laut Polizist hat er den geworfen aber das ist nicht am Video zu sehen wurde im Bericht gesagt.
nein, nein Bitte nicht falsch verstehen. Ich bezichtige Herrn Josef nicht der "Ausübung des Tatbestandes der Vermummung"..... sollte nicht so rüberkommen.
Laut Polizist hat er den geworfen
Das war ja einer der Widersprüche. Diese Mistkübel wiegen 40-50 kg. Werfen ist da etwas schwierig. Aber O-Ton Richter: "Natürlich sieht man Sie nicht, wie Sie den Mistkübel werfen, aber Sie haben damit hantiert." Was soll man dazu noch sagen?
Im Übrigen ist es auch äußerst verdächtig, wenn man sich als Deutscher eine österreichische SIM-Karte kauft. Solltet ihr also mal Besuch bekommen, sagt ihm, dass er die Roaming-Gebühren besser in Kauf nimmt.
Nur da frag ich mich, was für einen Anwalt der Herr S gehabt hat...
Wenn so eine Mistkübel wirklich 40 - 50 kg wiegt (was sind das für Mistkübel?) kann ein Mann den wohl kaum allein werfen, maximal, wie weit????
Das zumindest hätte der Anwalt einwerfen müssen...
Sehr guter Beitrag von VincenteC (wie fast immer).
Wie ich schon sagte - über den Ablauf der Tat(en) bzw die Schuld des Herrn S. können Nicht-Augenzeugen kaum etwas sagen. Alles, was da als Empörung hoch geschwabt ist, mag berechtigt sein oder nicht - ist wohl eine Sache der Beweislage bzw die Würdigung derselben...
Was ich wirklich als skandalös ansehe, ist, dass man in Österreich für ein relativ harmloses Delikt (bei Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern usw ist das wohl eine andere Sache) 6 (!!!) Monate U Haft bekommt, ohne Gerichtsverhandlung und damit ohne Festlegung irgendeiner Schuld mal ein halbes Jahr einfährt.
Da müsste der Gesetzgeber ansetzen - das ist völlig unangemessen - was, wenn man im Prozess freigesprochen wird?
noch etwas skandalöser fand ich eher die begründung der untersuchungshaft mit "Tatbegehungsgefahr" (soweit ich mich ins Studium zurück erinnere gab's neben Verabredungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr, ja nicht mehr viele andere).
Habe da jetzt ein paar Wochen darüber nachgedacht und ich kann noch immer nicht verstehen wie diese Gefahr hier bestehen soll (wobei die anderen ja auch noch ein bisschen weiter her geholt, gewesen wären)
was sind das für Mistkübel?
Die Dinger stehen in der Innenstadt rum. Kann jeder gern mal versuchen hochzuheben. Was geflogen ist, war jedenfalls nicht das (ganze) Teil, mit dem man Josef im Video hantieren sieht. Evtl. das Innenleben davon:
[Blockierte Grafik: http://images.derstandard.at/2014/01/24/1389894918898-w0.jpg]
Aber nix genaues weiß man nicht und der Spiegel hat es ja wunderschön beschrieben: "Schuldig aus Mangel an Beweisen."
Okay - ist trotzdem nicht nett, wenn so was geflogen kommt...Stellt sich die Frage, warum hat Herr S. damit hantiert? Das Innenleben von Mistkübel würde ich nun nicht mal gerne angreifen wollen...Wollte er helfen aufzuräumen?
...Was ich wirklich als skandalös ansehe, ist, dass man in Österreich für ein relativ harmloses Delikt (bei Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern usw ist das wohl eine andere Sache) 6 (!!!) Monate U Haft bekommt, ohne Gerichtsverhandlung und damit ohne Festlegung irgendeiner Schuld mal ein halbes Jahr einfährt.Da müsste der Gesetzgeber ansetzen - das ist völlig unangemessen - was, wenn man im Prozess freigesprochen wird?
Es gibt schon Haftverhandlungen vor dem Einzelrichter des Landesgerichts mit Beschwerdemöglichkeit an das Oberlandesgericht und Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof in Wien. Der Punkt ist aber der: Wenn Du einmal in U-Haft bist, dann fällt es schwer, in absehbarer Zeit heraus zu kommen.
Der Hauptgrund, warum im Westen Österreichs deutlich weniger U-Haften verhängt werden,
war vor gut 30 Jahren ein Oberstaatsanwalt, der bei einer Behördenleiterbesprechung den Polizeioffizieren angekündigt hat, dass er gegen den nächsten Polizisten ein Strafverfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt einleiten wird, der eine (abgesehen von Betretung auf frischer Tat) Festnahme plus Einlieferung ins Gefangenenhaus binnen 24 Stunden ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft samt anschließendem Haftbefehl durch einen Richter vornimmt: Seitdem sind die U-Haftraten in Tirol und Vorarlberg deutlich gesunken, weil drinnen bist schnell, entlassen wirst aber nicht so schnell.
Die Justiz sollte die Polizei in ganz Österreich dazu bringen, vor der Festnahme einem Staatsanwalt den Tatverdacht und die Festnahmegründe präzise schildern zu müssen, so wie es die Strafprozessordnung eh verlangt, damit er bei Gericht einen Haftbefehl organisieren kann, dann würden, weil das nicht so leicht geht, viele Festnahmen, Einlieferungen in die Justizanstalt und anschließende Untersuchungshaften vermieden werden.
Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz _ wie lange darf eine U-Haft dauern im Hinblick auf die erwartete Freiheitsstrafe - ist längst geltendes Recht.
Dass bei Tatverdacht und Haftgründen die nationale Herkunft eine Rolle spielt, ist leider eine Tatsache, auch im Westen: Ein Ladendieb aus Rumänien hat auch dort eine deutlich höhere Chance in U-Haft zu kommen, als zB ein deutscher Ladendieb; bei politisch motivierten Straftaten dagegen sind Linke aus Deutschland ( die Justiz zittert heute noch vor den RAF-Terroristen) eher u-haftgefährdet, als zB Finnen.
@Vaclav Nedomansky: Er hat den Kübel aufgestellt, wenn ich das im ORF richtig gesehen habe... Er hat für mich aber schon vermummt ausgesehen, zumindest wenn eine Kapuze und ein Tuch bis über die Nase diesen Zustand definieren. Da gabs im ORF eben ein Video, wo man ihn (?) extra rot eingekreist hat,das hat für mich so ausgesehen, aber womöglich täusche ich mich.
warum hat Herr S. damit hantiert?
ich hebe in wien oft sachen auf, die irgendwo rum liegen - hab mir öfters gedacht, dass ich das in dieser situation einfach ohne drüber nach zu denken auch machen hätte können... hat das irgendwas damit zu tun, dass man damit jemanden angreift? und wenn du jetzt noch 30x versuchst irgendetwas strafbares zu unterstellen, bleibt das faktum, dass es keine beweise gibt und die indizien viel entlastender sind als, dass sie belastend wären.
Es gibt schon Haftverhandlungen vor dem Einzelrichter des Landesgerichts mit Beschwerdemöglichkeit an das Oberlandesgericht und Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof in Wien. Der Punkt ist aber der: Wenn Du einmal in U-Haft bist, dann fällt es schwer, in absehbarer Zeit heraus zu kommen.
aber logisch begründbar ist die wiederholungsgefahr in diesem fall nicht, oder check ich da einfach was nicht?
Dass bei Tatverdacht und Haftgründen die nationale Herkunft eine Rolle spielt, ist leider eine Tatsache, auch im Westen: Ein Ladendieb aus Rumänien hat auch dort eine deutlich höhere Chance in U-Haft zu kommen, als zB ein deutscher Ladendieb; bei politisch motivierten Straftaten dagegen sind Linke aus Deutschland ( die Justiz zittert heute noch vor den RAF-Terroristen) eher u-haftgefährdet, als zB Finnen.
bei einem rumänischen ladendieb (is halt die frage ob haft überhaupt in frage kommt), sehe ich aber wenigstens die fluchtgefahr irgendwo gegeben. hier von einem terroristen zu sprechen ist ohnehin eine unglaubliche schande für den österreichischen staat. wer den Staatsanwalt im hintergrund noch im job hält würde ich gerne wissen.
aber womöglich täusche ich mich.
ja, tust du
Ich brauch und will nichts Strafbares unterstellen, das haben bereits andere getan.
Für mich kann ich sagen, dass ich kaum mit fremden, öffentlichen Mistkübeln hantiere, schon gar nicht bei einer Demo - aber das mag jeder halten, wie er will...
Kann man irgendwo das Video anschauen?
Edit
Hab das Video schon gefunden.
Muss da dem Eisprinzen recht geben - wenn der Mann im roten Kreis Herr S. ist, trägt er schon Kapuze und ein Tuch bis über der Nase.
Aber, lieber VSVrulz,: Man sieht eben, was man sehen will...
Jetzt stellt sich die Frage, warum geht Herr S vermummt auf eine Demo? War im kalt?
gut moeglich, da hats einige minusgrade ghabt soweit ich mich erinnern kann.
schon mal dran gedacht den staatsanwalt bei humbolt zu machen? die polemik dafuer hast du schon.