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Hoeneß 3,5 Jahre Haft

  • eisbaerli
  • 13. März 2014 um 14:59
  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 14. März 2014 um 19:11
    • #51
    Zitat von hockey

    ... Jetzt kommt noch die Strafe dazu, ob er das finanziell so leicht durchstehen kann?

    aus derstandard.at: Nach sechs Monaten könnte Hoeneß Freigänger werden und auch wieder beim FCB arbeiten. Bei guter Führung könnte er nur zwei Drittel der Haft verbüßen.

    Hoeneß darf zwar einen eigenen Fernseher in seine Zelle mitbringen, Pay-TV für Fußballspiele ist allerdings nicht erlaubt. Arbeiten wird er auch müssen, wie Anton Bachl, der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland, erklärt: "Jeder Häftling in Bayern ist zur Arbeit verpflichtet. Dabei wird die Eignung des Gefangenen beachtet. Herr Hoeneß ist ja Wurstfabrikant. Er kann also in der Küche oder beim Anstaltsmetzger arbeiten, wenn die Justizvollzugsanstalt dies anbietet."

    Da kreiert er nebenbei in den nächsten Monaten die einzig-originale Uli Hoeneß Knastbratwurscht (nur echt zubereitet am Knastgrill, zu beziehen etwa hier: http://www.jva-online-shop.de/ ), die haut er dann in seiner Wurstfabrik tonnenweise raus, kommt schon wieder ein warmer Regen rein.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 14. März 2014 um 20:26
    • #52

    ob er das finanziell durchsteht? wenn ich 28 mio hinterziehe, muss ich MINDESTENS die hälfte erwirtschaftet haben. verluste in einem jahr, kann man durch rückstellungen sehr wohl über einen längeren zeitraum verteilen und dadurch in gewinnjahren weniger steuern zahlen UND es glaubt ja wohl wirklich keiner, dass der hoeneß privatvermögen in die firma nachschießt, wenns mal net so läuft ?(

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 14. März 2014 um 21:17
    • #53

    ich versteh's schon. geht auch a bisschen um vorbildwirkung. der allein hat eine summe hinterzogen, mit der mehrere schulen betreiben kannst. das ist kein kavaliersdelikt sondern diebstahl an der gesellschaft.

  • hockey
    CHL
    • 14. März 2014 um 21:42
    • #54
    Zitat von VSVrulz

    ob er das finanziell durchsteht? wenn ich 28 mio hinterziehe, muss ich MINDESTENS die hälfte erwirtschaftet haben. verluste in einem jahr, kann man durch rückstellungen sehr wohl über einen längeren zeitraum verteilen und dadurch in gewinnjahren weniger steuern zahlen UND es glaubt ja wohl wirklich keiner, dass der hoeneß privatvermögen in die firma nachschießt, wenns mal net so läuft ?(


    das gilt aber nicht fuer alle Einkommensarten wie z.B. Kapitalertraege od.sonstige Einkommen, sondern fuer EK aus Gewerbe oder EK aus selbstaendiger Taetigkeit, da koennte man Verluste vortragen. Nochmals, am Ende seiner Spekulationstaetigkeit hat UH keinen Gewinn gemacht, aber Steuern aus Spekulationsgewinnen aus Vorperioden hinterzogen. Und warum sollte ein Geschaeftsmann der an sein Firmenkonzept glaubt nicht privates Kapital in seine Firma nachschiessen? Genau das sind ja die Steuerhinterzieher die eine Firma den Bach hinuntergehen lassen und vorher schon das Kapital abgezogen haben (vorsaetzliche Krida) aber diese Mentalitaet schlummert ja in vielen Leuten aber sicherlich nicht in der von U.H.
    Unter Diebstahl an der Gesellschaft versteh ich aber ganz andere Tatbestaende und nicht die Besteuerung fiktiver am Ende nicht vorhandener Gewinne,

    Einmal editiert, zuletzt von hockey (14. März 2014 um 21:49)

  • AlexR
    EBEL
    • 14. März 2014 um 21:43
    • #55
    Zitat von Philipp K.-K.

    Ich versteh trotzdem den markanten Unterschied in D und A bei der Strafbemessung bei Delikten gegen Leib und Leben im Verhältnis zu Vermögensdelikten nicht.
    Aber hier geht es wohl um die "beharrliche Fortführung einer Straftat" (falls es diesen Erschwerungsgrund im dt. Strafrecht auch wie bei uns gibt).
    .

    Ich verstehe auch nicht, wieso die Deutschen Stimmenspliting bei der Bundestagwahl haben. Haben sie dennoch.

    tja, denke, wie schon geschrieben, dass es honeß aus dem grund angenommen hat, dass es noch ärger sein könnte. wobei man auch etwas mitleid mit ihm haben muss. er kann von den mitglieder nicht bestätigt werden.

    hockey: vor allem der deal mit adidas war ja überhaupt nicht komisch. ein adidas-chef gibt dem präsidenten des fußballvereins einen millionenkredit und dann wird es der sportausrüster des kreditgebers...najaj, wie man meint.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 14. März 2014 um 21:47
    • #56

    bei verlusten aus spekulationsgewinnen gibt's aber von mir auch kein pardon. und diese sauber-mentalität die du ihm hier anhängst kann es geben, oder auch nicht. ich will diese person nicht persönlich bewerten, sondern anhand der taten. ich kenn ihn nämlich auch nicht persönlich.

  • hockey
    CHL
    • 14. März 2014 um 21:54
    • #57
    Zitat von VSVrulz

    bei verlusten aus spekulationsgewinnen gibt's aber von mir auch kein pardon. und diese sauber-mentalität die du ihm hier anhängst kann es geben, oder auch nicht. ich will diese person nicht persönlich bewerten, sondern anhand der taten. ich kenn ihn nämlich auch nicht persönlich.

    Verluste aus Spek.gewinnen kuemmert die Finanz nicht, da muss in einem Kalenderjahr schon ein Ueberschuss entstanden sein.
    wie schon gesagt in AUT brauchst dafuer nicht ins Gefaengnis gehen.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 14. März 2014 um 21:56
    • #58

    bei AUT musste man vor kurzem für so manche hoch fragwürdige sachen nicht einmal eine ermittlung befürchten. einiges wurde verbessert, vieles nicht.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. März 2014 um 12:15
    • #59
    Zitat von Tony Soprano


    ... Im Interesse der Wahrheitsfindung wäre es vielleicht angebracht, dass die Staatsanwaltschaft in Revision ginge...
    Ich vermag es zwar nicht die Reihe: 3,5-18,5-27,2-... logisch fortzusetzen, könnte aber auch nicht ausschließen, dass da ganz am Ende der ruhmreiche FC Bayern zu finden wäre.
    Mir erscheinen die kolportierten Summen (laut Stern sogar bis zu 350 Mio) für den Manager, Präsidenten, Aufsichtsratsvorsitzenden, Wurstfabrikanten, oder was auch immer Uli Hoeness einfach a bissl gewaltig...

    Aber vielleicht ist bei mir einfach auch nur der Wunsch nach zukünftigen Derbys Bayern gegen Ismaning der Vater des Gedankens! 8))


    Auf Grund einer Revision würde der BGH nur das erstinstanzliche Urteil prüfen, sonst gar nichts.

    Die Staatsanwaltschaft wäre auch außerhalb des Verfahrens gegen Ulrich H. durch nichts gehindert, den von Dir angedeuteten Verdacht nachzugehen. Aber gibt es den überhaupt? Die Bankauszüge des Kontos von Ulrich H bei der Vontobelbank hat die Finanz knapp von Beginn der Hauptverhandlung erhalten und an die Justiz weitergereicht. Die können ja jetzt ausgiebig studiert werden. Wenn darin nichts in die von Dir angedeutete Richtung zu finden ist, dann wüsste ich nicht, was sonst "gegen" den FC Bayern München vorliegt.

  • Online
    schreibfaul
    EBEL
    • 15. März 2014 um 19:40
    • #60
    Zitat von VincenteCleruzio

    Das Urteil ist keineswegs falsch, weil die Selbstanzeige wegen Unvollständigkeit der Ergänzung unvollständiger Angaben schlicht unwirksam ist und daher die Strafbarkeit nicht aufgehoben hat. Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe bei einem Hinterziehungsbetrag von 28,5 Mio Euro sind in Deutschland extrem milde. Die fünf bis sechs Jahre, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, auch bei einem Ersttäter absolut die Regel bei solch einer Summe.

    Nach meinem Rechtsempfinden, das sich ganz offenbar nicht mit der deutschen Spruchpraxis deckt, sollte eine unter Entdeckungsangst, aber VOR tatsächlicher Entdeckung verfasste, unvollständige Selbstanzeige, mit der aber aufgrund der Offenlegung der Tatsache, dass mit Spekulationen auf Konto Nr.... bei der Vontobel Bank steuerpflichtige Gewinne in exorbitanter Höhe erzielt wurden, von Vornherein klar ist, dass die wahre Abgabenschuld errechnet werden kann einer formell korrekten Selbstanzeige zumindest nahe kommen und nicht dazu führen, dass man als Ersttäter mit geradezu idealer Sozialprognose eine unbedingte ausfasst.

    Vor allem sollte dies dann gelten, wenn der Beschuldigte an der Aufklärung danach noch mitwirkt, indem er die Kontounterlagen liefert, sodass er sich eben selbst ans Messer liefert.

    Ob und inwieweit es dem Stern tatsächlich gelungen wäre, das Konto Hoeneß zuzuordnen, ist nämlich tatsächlich reine Spekulation.

    Mangels Kenntnis der dt. StPO, gibts dort was vergleichbares wie den 281 Abs 1 Z 9b StPO als Revisionsgrund zur Frage der Wirksamkeit der Selbstanzeige? Wobei die Unwirksamkeit dürte eh klar gewesen sein, und alles andere ist Strafbemessung und damit wohl nicht revisibel, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von schreibfaul (15. März 2014 um 20:03)

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 15. März 2014 um 19:51
    • #61

    ich finde da eher, dass die stern-recherchen und die tatsache, dass das über jahrzehnte anscheinend so ging (die rede war von nachversteuerung des solidaritätszuschlags - das war doch nach dem mauerfall ?( ) eher erschwerend eingehen. von dem was ich bisher gesehen habe, ist ganz klar kriminelle energie vorhanden.

  • iron-markus
    T-Rex
    • 16. März 2014 um 08:32
    • #62

    Sicher, steckt da taktik dahinter. ABER, Taktik ode rnicht, hat zumindest Charakter und sucht sein Vergehen bzw. die Schuld nicht bei Anderen.

    Schau dir da den taboga an, der sucht die Schuld jetzt beim SV Grödig bzw, bei den Anderen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. März 2014 um 13:56
    • #63
    Zitat von schreibfaul

    Nach meinem Rechtsempfinden, das sich ganz offenbar nicht mit der deutschen Spruchpraxis deckt, sollte eine unter Entdeckungsangst, aber VOR tatsächlicher Entdeckung verfasste, unvollständige Selbstanzeige, mit der aber aufgrund der Offenlegung der Tatsache, dass mit Spekulationen auf Konto Nr.... bei der Vontobel Bank steuerpflichtige Gewinne in exorbitanter Höhe erzielt wurden, von Vornherein klar ist, dass die wahre Abgabenschuld errechnet werden kann einer formell korrekten Selbstanzeige zumindest nahe kommen und nicht dazu führen, dass man als Ersttäter mit geradezu idealer Sozialprognose eine unbedingte ausfasst.

    Vor allem sollte dies dann gelten, wenn der Beschuldigte an der Aufklärung danach noch mitwirkt, indem er die Kontounterlagen liefert, sodass er sich eben selbst ans Messer liefert.

    Ob und inwieweit es dem Stern tatsächlich gelungen wäre, das Konto Hoeneß zuzuordnen, ist nämlich tatsächlich reine Spekulation.

    Mangels Kenntnis der dt. StPO, gibts dort was vergleichbares wie den 281 Abs 1 Z 9b StPO als Revisionsgrund zur Frage der Wirksamkeit der Selbstanzeige? Wobei die Unwirksamkeit dürte eh klar gewesen sein, und alles andere ist Strafbemessung und damit wohl nicht revisibel, oder?

    Ob der Sternreporter tatsächlich eine Gefahr bedeutet hat für Ulrich H., wissen wir nicht, Ulrich H. hat ihn augenscheinlich als so große Gefahr angesehen, dass er zur Selbstanzeige geschritten ist.

    Das deutsche StGB sieht so wie das österreichischen nur für Freiheitsstrafen von nicht mehr als 2 Jahren die "Aussetzung zur Bewährung" (=bedingte Strafnachsicht) vor (anders als das österreichischen StGB kennt das deutsche keine "teilbedingte" Nachsicht einer Strafe, bei uns kann sogar eine dreijährige Freiheitsstrafe zum Teil bedingt nachgesehen werden).

    Das Münchner Gericht hat in diesem Fall entgegen der Anklage und trotz der 28,5 Mio Euro Hinterziehungsbetrag, auf die sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Hauptverhandlung "geeinigt" haben, keinen "besonders schweren Fall" einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 371 Abs 3 AO angenommen, der nach dieser Bestimmung unter anderem dann vorliegt, wenn Steuern in "großem Ausmaß" hinterzogen werden ("Regelbeispiel"), und der eine Strafdrohung von 6 Monaten bis 10 Jahre bedeutet hätte.

    Das umfassende Geständnis des Ulrich H., sein erkennbarer Wille zur Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, insbesondere dokumentiert durch die Ausfolgung der Bankunterlagen usw, haben das Gericht diesen "besonders schweren Fall" verneinen und nur eine "einfache" Steuerhinterziehung annehmen lassen mit einem Strafrahmen bis zu 5 Jahren. Zur Verneinung des "besonders schweren Falles" hat das Münchner Gericht die eben beschriebene Kooperation des Ulrich H. verwertet, sie darf dann nicht noch einmal bei der Strafzumessung im engeren Sinn verwertet werden, indem unter Berufung auf sie zB nur auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren erkannt wird, die dann auch noch bedingt nachgesehen werden könnte ("Doppelverwertungsverbot").

    In einer Talkshow hat Wolfgang Kubicki, FDP-Politiker und Rechtsanwalt und auf Steuerstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger, gesagt, dass er keinen Fall kennt, bei dem an die 30 Mio Euro Einkommensteuer hinterzogen worden ist. Ich kenne auch keinen solchen Fall, auch nicht in Österreich (bei der Hinterziehung anderer Steuern wie Verbrauchssteuern (Tabaksteuer), Zölle und Umsatzsteuer kenne ich auch weit größere österreichische Fälle). Bei einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren wegen dieser wahrscheinlich einmalig hohen Hinterziehungssumme auf 3,5 Jahre und wegen Steuerhinterziehung "in sieben Fällen" (= sieben unvollständige Einkommensteuererklärungen in sieben Jahren) usw zu erkennen, ist daher nach deutschem Strafrecht sachgerecht ("Vater" Graf wurde 1997 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 12,3 Millionen Mark (= 6,15 Mio Euro) in "elf Fällen" zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt).

    Dass in Deutschland die Steuerhinterziehung anders gesehen wird als in Österreich, sieht man alleine schon an den Strafdrohungen (dort Freiheitsstrafen, bei uns primäre Geldstrafen und zusätzlich Freiheitsstrafe als Nebenstrafe; seit 2011 allerdings primäre Freiheitsstrafen auch bis 10 Jahre ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 500.000 Euro beim Abgabenbetrug = Abgabenhinterziehung zB unter Verwendung falscher Beweismittel wie Scheinrechnungen usw; meines Wissens noch kein Fall gerichtsanhängig, aber da kommt auf die österreichischen Abgabenhinterzieher noch Einiges zu).

    Auch der BGH hat seine Rechtsprechung gerade zur Selbstanzeige im Laufe der letzten Jahre verschärft und zB keinen "zweiten" Selbstanzeigen mehr strafaufhebende Wirkung zuerkannt (1. zuerst Selbstanzeige wegen der Liechtenstein-CD; und dann, als auch ein Mitarbeiter einer Schweizer Bank Daten über deutsche Kontoinhaber der deutschen Finanz verkauft hat, 2. erneut Selbstanzeigen über die Hinterziehung von Kapitalerträgen in denselben Jahren, die schon von den Selbstanzeigen auf Grund der Liechtenstein-CD erfasst waren).

    Früher hat die deutsche Finanz/Justiz hinsichtlich des Erfordernisses der Berichtigung falscher Angaben, der Nachholung unterlassener Angaben und - hier interessant - der Ergänzung unvollständiger Angaben in Abgabenerklärungen "in vollem Umfang" bei einer Selbstanzeige Toleranz geübt und Abweichungen bis 10 Prozent zugunsten des Abgabenhinterziehers als unschädlich akzeptiert. Das scheint inzwischen auch Geschichte zu sein, daher immer der Rat, wenn Unterlagen fehlen, eine zu Lasten des Selbstanzeigers "großzügige" Selbstschätzung vorzunehmen.

    Ulrich H. scheint seine Selbstanzeige - ich kenne leider immer noch nicht alle Details, obwohl ich das immer wissen wollte - gründlich versemmelt zu haben, insbesondere dadurch, dass seine als "tatsächlich richtig ausgegebenen Angaben" oder seine auch als solche bezeichnete "Selbstschätzung" um Hausecken zu niedrig ausgefallen ist, sonst wäre nicht bereits drei Monate nach der Selbstanzeige ein - einmalig nach meinem Kenntnisstand nach einer Selbstanzeige ! - ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden, den er nicht erfolgreich bekämpfen, sondern dessen Vollzug er "nur" durch eine Kaution abwenden konnte.

    Und sich dann über ein Jahr lang Zeit zu lassen, die Bankunterlagen dem Finanzamt auszufolgen, statt sie selbst durchzuackern und dem Finanzamt so schnell wie möglich die Bemessungsgrundlage für den Abgabenbescheid zu liefern - bei unserer Selbstanzeige muss die Offenlegung der für die Festsetzung bedeutsamen Umstände "ohne Verzug" nach der Darlegung der Verfehlung erfolgen, ein, zwei Wochen werden dafür akzeptiert -, war auch nicht gerade hilfreich, ist wahrscheinlich aber deshalb so spät erfolgt, weil eh schon klar war, dass die Selbstanzeige nie als unwirksam gewertet werden wird: Damit hat man verhindert, dass für die Gerichtsverhandlung der exakte, womöglich deutlich höhere Hinterziehungsbetrag bereits vorliegt, und andererseits den "Willen zur Kooperation" gezeigt. Würde mich nicht wundern, so wir es je erfahren werden, dass das Finanzamt die Abgabenschuld deutlich höher als 28,5 Mio Euro festsetzen wird.

    Die Wirksamkeit der Selbstanzeige wäre eine Revisionsgrund, allerdings glaubte Ulrich H. selbst nicht daran, sonst hätte er das (milde) Urteil wahrscheinlich bekämpft.

  • Tine
    Hockeyästhet
    • 16. März 2014 um 14:23
    • #64

    Die "Taktik" von Hoeneß ist für mich nachvollziehbar. Er bekommt trotz seines Deliktes Zuspruch von nahezu allen Seiten und steht eigentlich nach wie vor als "grader Michl" und charakterstarker Macher da, was sein Verzicht auf eine Revision für den neutralen Beobachter wohl noch einmal unterstreicht. Somit hast einen Uli, der als wahrer Charaktermensch einsieht, was er angstellt hat und die Konsequenzen daraus zieht.
    Dann wird er wegen guter Führung wohl nur einen Bruchteil seiner Strafe absitzen und steht danach in der Öffentlichkeitswahrnehmung eigentlich besser da, als wenn er jetzt in Revision gegangen wäre.

  • iron-markus
    T-Rex
    • 16. März 2014 um 14:32
    • #65
    Zitat von Tine

    Die "Taktik" von Hoeneß ist für mich nachvollziehbar. Er bekommt trotz seines Deliktes Zuspruch von nahezu allen Seiten und steht eigentlich nach wie vor als "grader Michl" und charakterstarker Macher da, was sein Verzicht auf eine Revision für den neutralen Beobachter wohl noch einmal unterstreicht. Somit hast einen Uli, der als wahrer Charaktermensch einsieht, was er angstellt hat und die Konsequenzen daraus zieht.
    Dann wird er wegen guter Führung wohl nur einen Bruchteil seiner Strafe absitzen und steht danach in der Öffentlichkeitswahrnehmung eigentlich besser da, als wenn er jetzt in Revision gegangen wäre.


    Die Leute merken auch langsam immer mehr und mehr vom Uli die Taktik

  • alekhin
    WTF?
    • 16. März 2014 um 20:51
    • #66

    Da scheinst du den "Grossteil der Leute" um einiges interessierter wahrzunehmen als ich das behaupten koennte.
    Glaub die meisten haben keinen Schimmer was da wirklich passiert sein koennte.

  • Philipp K.u.K.
    immer zu langsam
    • 16. März 2014 um 21:37
    • #67

    Ich stell mir das Innenleben des U.H. der vergangenen Jahre nicht schön vor. Immer in der Doppelrolle zu sein - nach Aussen hin der große Macher, der sozial Engagierte, der Mann für's Grobe zu sein - aber innerlich stets Angst haben zu müssen, einmal erwischt zu werden. Vielleicht war das Urteil für U.H. ja auch eine Erleichterung.


    Eine juristische Frage hätte ich noch:

    Wären die St.-Reporter nicht VERPFLICHTET gewesen, bei Kenntnisnahme einer Straftat Anzeige zu erstatten, statt mit "Enthüllung" zu drohen? Ich denke, es gibt die Verpflichtung, bei Kenntnisnahme einer unmittelbar bevorstehenden oder schon begonnenen Vorsatzstraftat diese durch Strafanzeige zu verhindern (ausgenommen hier mMn nur die Interessensabwägung im Verhältnis Verschwiegenheitspflicht vs. öffentliches Interesse bei Ärzte-und Pflegepersonal)

    Oder?

  • Online
    schreibfaul
    EBEL
    • 17. März 2014 um 09:36
    • #68

    @Vincente

    Danke für die ausführliche Antwort. Mangels rechtsvergleichender Tätigkeit beschränkt sich meine Kenntnis des deutschen Rechts auf einige wenige Gebiete, die ich fallbezogen angesehen habe, dt.Finanzstrafrecht gehört nicht dazu.
    Die Erkenntnis, dass die Selbstanzeige tatsächlich völlig daneben gegangen sein muss, ist bei mir mittlerweile auch durchgesickert, die Schätzung muss gehörig in die Binsen gegangen sein, was nur durch die Panik bei der Verfassung erklärbar ist. Natürlich ist es komplex und zeitaufwendig aus 50.000 Transaktionen, die nie jemand versteuern wollte, nachträglich herauszufiltern, was der Steuer unterliegt und was womit verrechenbar ist, wenn man die Daten nicht in einer darauf abgestimmten Datenbank zur Verfügung hat. Auch ich gehe davon aus, dass die tatsächlich festgesetzte Summe wesentlich höher liegen wird, anders ist die Verteidigungsstragie nicht zu erklären.

    Offen gesagt finde, um zur Rechtsvergleichung zurückzukehren, die österreichische Lösung der Abstufung mittels teilbedingter Strafe wesentlich sachgerechter, wobei diese natürlich bei 3,5 Jahren nicht mehr möglich ist. Im wesentlichen hat ja bei einem Ersttäter niemand was davon, wenn er lange sitzt, wenn es nicht zur Vermeidung weiterer Straftaten nötig ist.

    Irgendwie fehlt mir trotz allem immer noch die Relation, bei mir ist die Einstufung von Steuerhinterziehung auf einer Ebene mit schweren Gewaltdelikten einfach gedanklich nicht gegeben, gerade wenn es nicht um die für mich nach meinem Rechtsempfinden viel eher als Verbrechen einzustufenden Einfuhrumsatzsteuerbetrug oder ähnliche Dinge geht, sondern um Steuern, die aus dem Zocken mit bereits versteuertem Geld (zumindest gehe ich bislang davon aus) stammen, das unterm Strich nicht einmal erfolgreich war, weil eben Verluste nur teilweise verrechenbar sind.

    Und auch wenn die Summe exorbitant hoch ist, muss man diese meines Erachtens bei der Bestimmung der individuellen Täterschuld nicht nur in absoluten Zahlen, sondern immer in Relation zu den täterbezogenen Einnahmen und entrichteten Abgaben sehen. Jetzt ist nur noch spannend, wie die Staatsanwaltschaft reagiert, wobei ich mir alles andere als eine Deal, dass auch diese nichts macht, fast nicht vorstellen kann, außer Hoeneß ist juristisch beratungsresistent und hat tatsächlich diese Entscheidung ausschließlich aus persönlichen Gründen, um den Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen und um schnellstmöglich Ruhe in den FC Bayern zu bringen getroffen.

    Die Nichtannahme des besonders schweren Falles würde wohl einen Revisionsgrund bilden, wenngleich dann wohl die hohe Summ, um keine Doppelverwertung vorzunehmen, nicht mehr erschwerend gewertet werden dürfte und etwas mehr als 1/3 des dann zur Verfügung stehenden Strafrahmens ob der Milderungsgründe bei einem Ersttäter immer noch ordentlich Schmalz wäre.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. März 2014 um 12:29
    • #69

    Jetzt ist das Urteil rechtskräftig, auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision.

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