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  1. eishockeyforum.com
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  3. Allgemeines

EBEL: Strafen 2013/2014

  • Fan_atic01
  • 26. September 2013 um 16:15
  • Honso
    EBEL
    • 29. Januar 2014 um 23:12
    • #776
    Zitat von sonne

    Der Dornbirner Spieler ist der Scheibenführende, absichtlich ist der Kniecheck vielleicht nicht, das spielt auch keine Rolle.


    Seit wann spielt das keine Rolle? Normalerweise gibt es doch bei absichtlichen, böswilligen Fouls eine höhere Strafe als bei einem harten, aber unabsichtlichen Foul. Und das ist auch gut so.

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 29. Januar 2014 um 23:12
    • #777

    @vincente
    mir war schon klar, auf was du hinaus wolltest bzgl "vurschrift is vurschrift",
    dennoch ist es mir immer nu ned ganz klar (und ja mir is wiederum schon klar, dass ich bei so ner diskussion gegen eine juristen den kürzeren zieh, aber seis drum)

    paar bsp ausm sport:

    • ich bin leider zu unkreativ, was paint usw angeht, deshalb die bitte an dein (euer) vorstellungsvermögen, is bissal weird ich weiß, sry:
      fußball: stürmer A geht ca bei der strafraumseitenlinie durch (nicht weit von der toroutlinie entfernt), verteidiger B rutscht in tackling manier rein, A überhebt den anrauschenden spieler, der ball würde wohl ins torout gehen, fällt aber ganz kurz vor der toroutlinie dem am boden rutschenden B auf die hand und dann ins torout)
      absicht: null
      "gefahr" für team B: null, weil ball mit 100%iger wahrscheinlichkeit nach den regeln der physik, ins torout gegangen wär
      entscheidung: elfer ja/nein?
    • american football
      face mask
      wird, soweit ich das weiß, sofort gepfiffen bei der leichtesten berührung
      und warum wird das gemacht, weil die verletzungsgefahr einfach hoch is, hand an maske runter und nacken ab (vgl. mMn mit dem kopftatscherl)
    • handball
      stürmer geht durch wirft und wird beim torwurf ganz ganz leicht an der hand berührt, korrigiert mich, aber gibts da nich in jedem fall 7meter?

      nun ausm nicht sportlichen bereich:

    • bundesstraße: es is hellichter tag, geradeaus, gute straßenverhältnisse und du bist allein auf der straße
      der radarkasten wird unabh. von den nebenbedingungen blitzen, wennst da zb 130 fährst, nix mit vurschrift usw, wenn jedoch die straßen verschneit sind, einiger verkehr, und du fährst mit 90 (wohl wesentlich gefährlicher), der blitzer bleibt ruhig
      die nächsten bsp. würden mich echt interessieren:
    • durchgeknallter junkie1:
      will nachts in ne apotheke einbrechen, schlägt die scheibe ein, verletzt sich dann beim einstieg und wird halt aufgegriffen im schaufenster, bekommt der ne anzeige wegen sachbeschädigung (die scheibe) oder wegen versuchten raub?
    • durchgeknallter junkie2:
      hat irgendwas eingeworfen, dass er meint , er is da king: geht in ne bank und schreit "überfall", formt seine finger zu ner pistole, "ichmeins ernst! geld her!" was bekommt der?


    die vergleiche sollen zeigen, dass oftmals auch in anderen bereichen keine gefahr da ist (wie beim Schuller), dennoch wird das vergehen sanktioniert, oder?

  • sonne
    EBEL
    • 30. Januar 2014 um 00:35
    • #778

    Honso,

    damit meine ich es ist egal, ob das Foul Absicht ist oder nicht, es ist ein Foul. Wie die Dauer der Strafe festgelegt wird,
    das weiß wahrscheinlich nur das DOPS. Vielleicht spielt es eine Rolle, dass Oraze verletzt ist.

    Mir ist es grundsätzlich Wurst, ob das DOPS eine Strafe ausspricht oder wie lange diese Dauert.
    Erstens trifft es mich nicht, zweitens kann ich es nicht ändernd, drittens sollten Spieler auf dem Eis geschützt werden.

  • eisbaerli
    Gast
    • 30. Januar 2014 um 06:24
    • #779
    Zitat von sonne

    jop das DOPS macht keinen guten Job.

    beim spiel also von Dornbirn gegen den KAC wurde auch nichts gesehen... Wenn das DOPS anfängt - zumindest auf dem KAC Auge Blind zu werden - brauchen wir dieses Rechtsorgan nicht. Machen wir es wie früher, es wird gewürfelt....


    tja wenn es gegen die hündle geht , dann schreibt unser freund wapedo so wie hier zitiert :thumbup: :thumbup:

    wenn es für die hündle geht, passt alles was dops beschließt :thumbup:

    und wer jetzt glaubt, da liegen jahre dazwischen, der täuscht sich. es liegen ungefähr 40 tage dazwischen [winke] [winke] [winke] [Popcorn] [Popcorn]


    klassische diagnose vereinsaschenbecher :P wapedo/ sonne prost [prost] [prost]

  • traunsteiner
    SBR
    • 30. Januar 2014 um 10:23
    • #780

    nein nein, Sonne ist nicht Wapedo. Der hat doch damals hoch und heilig versprochen sich nicht mehr über die Schiedsrichter zu äußern :rolleyes:
    Oder war das doch schon Sonne  :S

  • VEUforever
    Gast
    • 30. Januar 2014 um 10:29
    • #781
    Zitat von sonne

    Objektiv... im Zweifel für den Angeklagten? Das ist im Eishockey nicht vorgesehen, du scheinst hier was zu verwechseln!!


    Ähm doch ist es, keine Ahnung woher du den Blödsinn hast, aber wenn man sich nicht sicher ist wird es auch keine Strafe geben.
    Und weiters ist zuerst wichtig war es ein Foul oder war es keines (ganz unabhängig ob jemand verletzt wurde oder nicht).
    War es tatsächlich ein Foul kommen weitere erschwerende Faktoren hinzu wie Verletzungsfolge, Absicht und Wiederholungstat. Daran wird die Höhe festgemacht und ich widerspreche dir: nur weil DU nicht weißt wie das DOPS die Strafen bemisst heißt das nicht dass nur das DOPS weiß wie es zu solchen Strafen kommt.
    Aber eisbaerli hats schon gesagt, die Vereinsbrille drückt manchmal auf den Kopf....

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Januar 2014 um 10:55
    • #782
    Zitat von Powerhockey

    @vincente
    mir war schon klar, auf was du hinaus wolltest bzgl "vurschrift is vurschrift",
    dennoch ist es mir immer nu ned ganz klar (und ja mir is wiederum schon klar, dass ich bei so ner diskussion gegen eine juristen den kürzeren zieh, aber seis drum)

    paar bsp ausm sport: ...


    kann ich nichts sagen, weil ich mich weder bei den (igittigitt) Fußball-, noch den (geht eh) American Football-, noch bei den (ist mir zu brutal) Handballregeln auskenne.

    Zitat von Powerhockey


    nun ausm nicht sportlichen bereich:
    [*]bundesstraße: es is hellichter tag, geradeaus, gute straßenverhältnisse und du bist allein auf der straße
    der radarkasten wird unabh. von den nebenbedingungen blitzen, wennst da zb 130 fährst, nix mit vurschrift usw,


    Die anderen Verkehrsteilnehmer stellen sich auf Bundesstraßen auf maximales Tempo 100 auf Bundesstraßen ein - entgegenkommende Überholer zB -, daher ist auch in solch einer Situation durch die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sehr wohl ein konkretes Gefährdungspotential vorhanden, das die Sanktionierung verständlich macht. Überdies dienen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch dem Umweltschutz ("zwengs Verbrauch warats").

    Zitat von Powerhockey


    wenn jedoch die straßen verschneit sind, einiger verkehr, und du fährst mit 90 (wohl wesentlich gefährlicher), der blitzer bleibt ruhig


    Weil der - wie man hier in Riggiu di Calabria zu ihm sagt - "Blechputz" (poliziotto di ferro) zu wenig intelligent (programmiert) ist, in solch einer Situation zu "blitzen". Wenn Dich ein "poliziotto" aus Fleisch und Blut in flagranti auf einer verschneiten Straße mit einigem Verkehr mit Tempo 90 erwischt, dann wird er Dich auspreisen, weil Du Deine Geschwindigkeit entgegen der Straßenverkehrsordnung "nicht den Verhältnissen" angepasst hast.

    Zitat von Powerhockey


    die nächsten bsp. würden mich echt interessieren:
    [*] durchgeknallter junkie1:
    will nachts in ne apotheke einbrechen, schlägt die scheibe ein, verletzt sich dann beim einstieg und wird halt aufgegriffen im schaufenster, bekommt der ne anzeige wegen sachbeschädigung (die scheibe) oder wegen versuchten raub?
    [*] durchgeknallter junkie2:
    hat irgendwas eingeworfen, dass er meint , er is da king: geht in ne bank und schreit "überfall", formt seine finger zu ner pistole, "ichmeins ernst! geld her!" was bekommt der?

    [/list]
    die vergleiche sollen zeigen, dass oftmals auch in anderen bereichen keine gefahr da ist (wie beim Schuller), dennoch wird das vergehen sanktioniert, oder?

    Alles anzeigen

    Meine Antworten darauf morgen, muss ab 11 Uhr prüfen und werde den Studenten diese Deine Fälle präsentieren: Schauen wir einmal, was sie dazu sagen.

  • gm99
    Biertrinker
    • 30. Januar 2014 um 11:00
    • #783
    Zitat von Powerhockey

    durchgeknallter junkie1:
    will nachts in ne apotheke einbrechen, schlägt die scheibe ein, verletzt sich dann beim einstieg und wird halt aufgegriffen im schaufenster, bekommt der ne anzeige wegen sachbeschädigung (die scheibe) oder wegen versuchten raub?

    Raub sicher nicht, weil der die Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben voraussetzt. So wie du es formuliert hast (will einbrechen), ist es ein klassischer versuchter Einbruchsdiebstahl, die (vollendete) Sachbeschädigung wäre eine straflose Begleittat.

    Vorausgesetzt natürlich, der Junkie in deinem Beispiel ist nicht so "durchgeknallt", dass es ihm an der Zurechnungsfähigkeit nach § 11 StGB mangelt.


    Zitat


    durchgeknallter junkie2:
    hat irgendwas eingeworfen, dass er meint , er is da king: geht in ne bank und schreit "überfall", formt seine finger zu ner pistole, "ichmeins ernst! geld her!" was bekommt der?

    Wahrscheinlich kein Geld :P
    Meiner Meinung nach ein absolut untauglicher Versuch eines Raubes.

  • Gordfather
    Wichsomat
    • 30. Januar 2014 um 11:50
    • #784
    Zitat von eisbaerli

    ok dann weiss ich dass ich falsch liege ;)

    Das ist aber nicht nett, Eierbärli!

  • mejokim
    EBEL
    • 30. Januar 2014 um 14:58
    • #785
    Zitat von sonne

    zum glück hatte das DOPS in diesem Fall die richtige Vereinsbrille an um das aus der Entfernung richtig zu entscheiden


    der war :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 30. Januar 2014 um 18:28
    • #786

    @vincente hmm, es geht ja ned per se um das regelwerk, sondern um die auslegung (außer beim handball, wo ich es einfach nur glaube, kann ich dir bei den anderen beiden sportarten versichern, dass die regel so lautet)
    weiters, das hab ich gestern vergessen:
    du hast doch selbst bereits (mMn völlig zurecht) mindestens einmal ganz klar stellung bezogen, bei checks gegen goalies außerhalb des torraums:
    korrigier mich bitte, wenn ich es falsch in erinnerung habe "ein goalie sollte auch außerhalb des torraums auch nicht nur leicht gecheckt werden, weil er aufgrund seiner ausrüstung ein höheres verletzungsrisiko aufweist"
    wo ist da der unterschied zu Schuller?

    gm99 ajo klar, das mit raub und einbruch sagt mir als jusn00b sogar was, dann frag ich aber jetzt ganz verwirrt nach:
    warum ist dann fall junkie2 ein versuchter raub? von dem zeigefinger kann ja noch keine gefährdung für leib und leben abgeleitet werden, oder?

  • Blauwurzn
    Gast
    • 30. Januar 2014 um 18:33
    • #787

    ...was philosophiert man da noch immer groß wegen dem Schuller tapperl rum?
    ...ich sag nur wehret den Anfängen, ein Andeuterl und oops ein Spiel weg, alle Spieler wissen jetzt "Kopferl tut man nicht am Gegner stessn, net amol a bissl"...

  • gm99
    Biertrinker
    • 30. Januar 2014 um 19:43
    • #788
    Zitat von Powerhockey

    warum ist dann fall junkie2 ein versuchter raub? von dem zeigefinger kann ja noch keine gefährdung für leib und leben abgeleitet werden, oder?

    Eh nicht, deshalb ja auch absolut untauglicher (= strafloser) Versuch - aber mal schauen, was Vincentes Studiosi dazu meinen 8))

  • sonne
    EBEL
    • 30. Januar 2014 um 22:44
    • #789

    tja, eisbärli

    nächstes jahr werde ich die spiele von Dornbirn als Schiedsrichter unterstützen, gleichzeitig als Mitglied im DOPS werden Spieler von den anderen Vereinen wegen Schiedsrichterkritik Wochenlang gesperrt.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Januar 2014 um 23:23
    • #790
    Zitat von Powerhockey

    @vincente hmm, es geht ja ned per se um das regelwerk, sondern um die auslegung (außer beim handball, wo ich es einfach nur glaube, kann ich dir bei den anderen beiden sportarten versichern, dass die regel so lautet)

    domani

    Zitat von Powerhockey

    @
    weiters, das hab ich gestern vergessen:
    du hast doch selbst bereits (mMn völlig zurecht) mindestens einmal ganz klar stellung bezogen, bei checks gegen goalies außerhalb des torraums:
    korrigier mich bitte, wenn ich es falsch in erinnerung habe "ein goalie sollte auch außerhalb des torraums auch nicht nur leicht gecheckt werden, weil er aufgrund seiner ausrüstung ein höheres verletzungsrisiko aufweist"
    wo ist da der unterschied zu Schuller??


    Du zitierst mich richtig und gibst mir ein gutes Argument für meine These, dass nicht jedes "Nickerchen" als "Kopfstoß" im Sinne des Art 529 IIHF-Rulebook gewertet werden sollte.

    Nicht jede "Berührung" des gegnerischen Goalies (nach Art des "Nickerchen" des Dave) wird als verbotener "Check" des Goalies gewertet und bestraft, sondern erst die zwar "leichte", aber doch heftigere als eine Berührung ausgeführte Überprüfung (= deutsch für "Check") seiner Standfestigkeit. Weil eben erst dadurch das auf Grund seiner ausrüstungsbedingten Schwerfälligkeit verpönte Verletzungsrisiko des Goalie heraufbeschworen wird.

    Zitat von gm99

    Eh nicht, deshalb ja auch absolut untauglicher (= strafloser) Versuch - aber mal schauen, was Vincentes Studiosi dazu meinen 8))


    Raub ist ein "Vermögensdelikt", bei dem der Täter dem Opfer durch Gewalt (= Einwirkung auf den Körper des Opfers zB durch Schlagen oder Betäuben mit KO-Tropfen) eine vermögenswerte Sache wegnimmt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben abnötigt (= herausgeben lässt). Geschütztes Rechtsgut ist nicht primär das Leben, die Gesundheit, körperliche Unversehrtheit des Opfers, sondern sein Vermögen - Raub ist systematisch untergebracht im Strafgesetzbuch im Abschnitt: "Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen" und nicht im Abschnitt: "Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben".

    Hier haben wir es mit einer Drohung zu tun: Der Räuber muss dem Opfer "nur" in Aussicht stellen, also ihm die Vorstellung vermitteln, dass er willens und in der Lage sei, das angedrohte Übel wie die Tötung oder eine Körperverletzung durch einen Schuss aus der Pistole zu verwirklichen für den Fall, dass es die begehrte Sache nicht herausrückt oder sich nicht wegnehmen lässt.

    Dass der Räuber das gar nicht kann, weil er dem Opfer zB den Antennenstummel seines Uraltmobiltelefons von hinten kommend in den Rücken drückt und ihm ins Ohr flüstert: "Kohle her, sonst drück ich ab", ändert nichts an der Einordnung als Raub: Wenn das Opfer an eine Pistole glaubt und um sein Leben fürchtet, ist das kein Betrug, sondern vollendeter Raub, so es das begehrte Geld herausgibt; wenn es aber den Bluff durchschaut und nicht zahlt, ist es der mit gleicher Strafsanktion bedrohte Raubversuch (1 bis 10 Jahre; wenn nur Sache geringen Werts geraubt werden sollte, 6 Monate bis 5 Jahre). Nachzulesen hier.

    Man kann also auch durch Täuschen "drohen" und fremdes Vermögen strafbarerweise verschieben.

    Der OGH geht noch weiter: Wenn der Räuber mit einer ungeladenen und daher harmlosen Pistole droht (eine Pistole ist eine Waffe im Sinn des Waffengesetzes), dann wendet er den "schweren Raub" wegen "Verwendung einer Waffe" an (Freiheitsstrafe 5 bis 15 Jahre); wenn es sich aber um eine täuschend echt aussehende Pistole handelt, die in Wahrheit eine Wasserspritz-Glock ist, dann verneint der OGH inkonsequenterweise die Waffeneigenschaft. Wir kalabrischen Strafrechtler verneinen auch im Falle der ungeladenen Pistole die Bestrafung wegen "schweren Raubs" (5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe statt 1 bis 10 Jahre), weil von einer ungeladenen Pistole wie von einer Spielzeugpistole im Gegensatz zu einer geladenen Pistole keine wirkliche Gefahr für Leib und Leben des bedrohten Raubopfers ausgeht, die die erhöhte Strafdrohung rechtfertigen kann. Und den Räubern, die oft Profis sind, soll durch diese Auslegung des Gesetzes ein Anreiz gegeben werden, dass sie mit ungeladenen und daher ungefährlichen Pistolen rauben gehen, wenn es schon unbedingt sein muss.

    gm99: Meine Studenten haben gesagt: "Herr Fessa, Sie haben doch wiederholt in den Lehrveranstaltungen gesagt, dass Sie den "absolut untauglichen Versuch" nicht prüfen, weil Sie ihn selbst nicht verstehen". Ich darauf: "Ja, das stimmt. Aber es gibt da eine diesbezügliche Anfrage im Eishockeyforum". Die Studenten haben sinngemäß und übereinstimmend geantwortet: "Nie und nimmer ein absolut untauglicher = straffreier Versuch, dieser "Fingerkrümm-" oder "Finger-in-der-Manteltasche-Streck-Trick". Der funktioniert doch immer wieder hervorragend zum täuschend Drohen und führt immer wieder zur Vollendung des Raubs, dann ist gar nicht Versuch zu prüfen. Und wenn so ein Trick = Bluff wie in der mit dem Handyantennenstummel in der Entscheidung des OGH vom 15. 12. 1998, der 11. Senat war´s (siehe link oben), vom Opfer durchschaut wird und die Beute nicht herausgegeben wird, dann kann keine Rede davon sein, dass dieser Trick unter gar keinen Umständen geeignet gewesen wäre, das Opfer zur Herausgabe der Beute zu nötigen." Und alle haben sie die Prüfung bestanden.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (30. Januar 2014 um 23:29)

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 30. Januar 2014 um 23:58
    • #791
    Zitat von VincenteCleruzio

    Und wenn so ein Trick = Bluff wie in der mit dem Handyantennenstummel in der Entscheidung des OGH vom 15. 12. 1998, der 11. Senat war´s (siehe link oben), vom Opfer durchschaut wird und die Beute nicht herausgegeben wird, dann kann keine Rede davon sein, dass dieser Trick unter gar keinen Umständen geeignet gewesen wäre, das Opfer zur Herausgabe der Beute zu nötigen."


    nur damit ich dieses kalabrisch richtig versteh: also wird man selbst bei nem offensichtlichen ungefährlichen angriff nicht straffrei ausgehen?
    (weil ja das opfer traumatisiert werden könnte, was ich noch versteh)
    also wenn ich das richtig verstanden hab, worin liegt dann der unterschied zum Schuller?
    goalie "check" vergleich, ok der geht an dich

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 31. Januar 2014 um 00:54
    • #792
    Zitat von Powerhockey


    nur damit ich dieses kalabrisch richtig versteh: also wird man selbst bei nem offensichtlichen ungefährlichen angriff nicht straffrei ausgehen?
    also wenn ich das richtig verstanden hab, worin liegt dann der unterschied zum Schuller?


    Was heißt da "ungefährlicher Angriff" (aufs Vermögen), wenn ich dem Raubopfer den Handyantennenstummel ins Kreuz drücke, "Geld her oder Leben" flüstere, mir die volle Brieftasche überreichen lasse, damit abpasche und mir Heroin kaufe. Oder bei der Raika vorspreche zwecks eines "Küchenrenovierungskredits", aber nie und nimmer vorhabe, die Küche zu renovieren und den Kredit, wie vereinbart, zurückzuzahlen, sondern mir mit der Darlehenssumme Heroin kaufe bis zum Abwinken (hab´ einmal so einen Betrüger verteidigt): In beiden Fällen wird dem Opfer/dem Bankangestellten aus der Kreditabteilung der Raika kein Haar gekrümmt, in beiden Fällen erleidet das Opfer aber einen realen Vermögensschaden, der Strafe verdient.

    Der Unterschied zum Schuller liegt darin, dass Drohen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (Raub) und Täuschung über die Tatsache der Zurückzahlungswilligkeit und Zurückzahlungsfähigkeit der Darlehenssumme (Betrug) zu realen Vermögensschäden führen oder - wenn die Bluffs durchschaut werden und daher nur Versuch vorliegt - zu solchen Vermögensschäden führen hätten können, so die Bedrohten/Getäuschten nicht so fixe Burschen/Mädels gewesen wären.

    Ein "Nickerchen" dagegen, wenn es so zärtlich ausgeführt wird wie das vom Dave, hat jedoch nicht zu(r) Kopfweh/Platzwunde/Nasenbeinbruch/Gehirnerschütterung beim LEFEBVRE Guillaume geführt und wäre, wenn es - weil zB die Schiris blitzschnell dazwischen gegangen wären - gar nicht zur Berührung der Köpfe gekommen und daher beim Versuch geblieben wäre, gar nicht geeignet gewesen, solche Verletzungen herbeizuführen. So ein "Nickerchen" ist für mich nicht potentiell gesundheitsgefährdend und daher, so wie die bloße Berührung des Goalies kein verbotener und damit kein strafbarer "Check" ist, kein "Kopfstoß" im Sinne des Art 529 IIHF-Rulebook. Für einen "Kopfstoß" im Sinne dieser Bestimmung setze ich Gefährdungspotential voraus und verlange daher mehr "Wucht".

    Das DOPS freilich hat es anderes gesehen und die herrschende Meinung verlangt für die Anwendung des Art 529 IIHF-Rulebook laut @eisbaerli1975 keine Prüfung der Gefährlichkeit des Kopfstoßes und damit keine wie immer geartete "Wucht". Ich finde diese Auslegung nicht überzeugend, kann damit aber leben. Zumal "Kopfstöße", auch völlig ungefährliche, keine zivilisierten Umgangsformen sind, auch und gerade nicht unter Hockeyspielern.

    Bonne nuit!

  • EpiD
    Wikinger
    • 31. Januar 2014 um 05:17
    • #793

    Also langsam rentiert sich ein Jus-Thread wirklich.... Mods, ist da jemand?

  • Honso
    EBEL
    • 31. Januar 2014 um 08:37
    • #794
    Zitat von VincenteCleruzio


    Ein "Nickerchen" dagegen, wenn es so zärtlich ausgeführt wird wie das vom Dave, hat jedoch nicht zu(r) Kopfweh/Platzwunde/Nasenbeinbruch/Gehirnerschütterung beim LEFEBVRE Guillaume geführt und wäre, wenn es - weil zB die Schiris blitzschnell dazwischen gegangen wären - gar nicht zur Berührung der Köpfe gekommen und daher beim Versuch geblieben wäre, gar nicht geeignet gewesen, solche Verletzungen herbeizuführen. So ein "Nickerchen" ist für mich nicht potentiell gesundheitsgefährdend und daher, so wie die bloße Berührung des Goalies kein verbotener und damit kein strafbarer "Check" ist, kein "Kopfstoß" im Sinne des Art 529 IIHF-Rulebook. Für einen "Kopfstoß" im Sinne dieser Bestimmung setze ich Gefährdungspotential voraus und verlange daher mehr "Wucht".


    Ist ja alles schön und gut, aber wenn bereits der Versuch eines Kopfstoßes strafbar ist, dann ist es gelinde gesagt schei*egal, ob, wie stark und mit oder ohne Helm er trifft. Die Bewegung war die eines Kopfstoßes. Ergo automatisch Matchstrafe. Ich schreib mal ab von https://www.eishockeyforum.at/www.swiss-icehockey.ch, IIHF-Regelbuch 2010-2014:

    Art. 529
    Ein Spieler, der einem Gegenspieler bewusst einen Kopfstoß versetzt oder zu versetzen versucht, erhält eine Matchstrafe (MS). Versuchter Kopfstoß schließt alle Fälle ein, bei denen ein Kopfstoß angedeutet wird, aber keine Berührung stattfindet.

    Also, die Andeutung des Kopfstoßes ist auf jeden Fall gegeben. Bewusst ist es auch. Ist sogar die Berührung da. Ergo, Matchstrafe. Da steht eben nicht: "...einen Kopfstoß versetzt, der eine Verletzung hervorrufen könnte oder hervorruft..." Sprich, die Intensität des Stoßes ist absolut irrelevant. Und deshalb ist die Entscheidung nur insofern falsch, als dass der Schiri sofort eine Matchstrafe hätte aussprechen müssen, mit dem obligatorischen Spiel Sperre.

    Wäre die Verletzungsabsicht da gewesen, hätte die Strafe höher ausfallen müssen. So hat Moritz Müller von den Kölner Haien am 05.01. im Spiel gegen die DEG einen Kopfstoß gegen einen Spieler ohne Helm ausgeführt, der jedoch nicht zu einer Verletzung geführt hat. Die Strafe war MS, 6 Spiele Sperre und € 1.800 Geldbuße.

    Einmal editiert, zuletzt von Honso (31. Januar 2014 um 08:45)

  • avatar
    NHL
    • 31. Januar 2014 um 08:49
    • #795
    Zitat von Honso


    Ist ja alles schön und gut, aber wenn bereits der Versuch eines Kopfstoßes strafbar ist, dann ist es gelinde gesagt schei*egal, ob, wie stark und mit oder ohne Helm er trifft. Die Bewegung war die eines Kopfstoßes. Ergo automatisch Matchstrafe. Ich schreib mal ab von https://www.eishockeyforum.at/www.swiss-icehockey.ch, IIHF-Regelbuch 2010-2014:

    Art. 529
    Ein Spieler, der einem Gegenspieler bewusst einen Kopfstoß versetzt oder zu versetzen versucht, erhält eine Matchstrafe (MS). Versuchter Kopfstoß schließt alle Fälle ein, bei denen ein Kopfstoß angedeutet wird, aber keine Berührung stattfindet.

    Also, die Andeutung des Kopfstoßes ist auf jeden Fall gegeben. Bewusst ist es auch. Ist sogar die Berührung da. Ergo, Matchstrafe. Da steht eben nicht: "...einen Kopfstoß versetzt, der eine Verletzung hervorrufen könnte oder hervorruft..." Sprich, die Intensität des Stoßes ist absolut irrelevant. Und deshalb ist die Entscheidung nur insofern falsch, als dass der Schiri sofort eine Matchstrafe hätte aussprechen müssen, mit dem obligatorischen Spiel Sperre.

    Wäre die Verletzungsabsicht da gewesen, hätte die Strafe höher ausfallen müssen. So hat Moritz Müller von den Kölner Haien am 05.01. im Spiel gegen die DEG einen Kopfstoß gegen einen Spieler ohne Helm ausgeführt, der jedoch nicht zu einer Verletzung geführt hat. Die Strafe war MS, 6 Spiele Sperre und € 1.800 Geldbuße.

    Ich denke du redest ein wenig an Vincente vorbei. Vincente hat in einem Post bereits gesagt, wenn die IIHF das so sieht (jeder Kopfstoß ist zu bestrafen, sogar der Versuch), dann passt das auch so, er hinterfragt nur die Sinnhaftigkeit (im Sinne der Möglichkeit ob mit einem Nickerchen überhaupt eine wirkliche Verletzungsabsicht bestehen kann).

    Die juristischen Ausführungen finde ich überdies sehr interessant und weiterbildend - Danke dafür! (ob das jetzt der richtige Thread dafür ist, lass ich mal dahingestellt)

  • Spezza19
    NHL
    • 31. Januar 2014 um 09:12
    • #796

    Prinzipiell schon ersichtlich um was es geht, aber haben wir (also der Großteil der User) nicht auch immer darum gebeten den Schiris weniger interpretationsspielraum zu geben um eine Gleichbehandlung zu "garantieren"?

    Das find ich persönlich schon gut eine klare Linie zu haben. im Gegensatz zur neuen Regel bei "Kritik": Waren das früher IMMER 10 min kann der Schiri Heuer ja dafür auch 2min geben.

    Und wie der Teufel so will: Heuer gegen uns 2 min und pp inkl Tor für den Gegner und ein anderes mal gegen den Gegner und dann "nur" 10 min ohne pp.
    Das ist mmn viel schlechter nachzuvollziehen warum was gegeben wurde oder gibt's da einen entsprechenden Pasus?

  • avatar
    NHL
    • 31. Januar 2014 um 09:16
    • #797
    Zitat von Spezza19

    Prinzipiell schon ersichtlich um was es geht, aber haben wir (also der Großteil der User) nicht auch immer darum gebeten den Schiris weniger interpretationsspielraum zu geben um eine Gleichbehandlung zu "garantieren"?

    Das find ich persönlich schon gut eine klare Linie zu haben. im Gegensatz zur neuen Regel bei "Kritik": Waren das früher IMMER 10 min kann der Schiri Heuer ja dafür auch 2min geben.

    Und wie der Teufel so will: Heuer gegen uns 2 min und pp inkl Tor für den Gegner und ein anderes mal gegen den Gegner und dann "nur" 10 min ohne pp.
    Das ist mmn viel schlechter nachzuvollziehen warum was gegeben wurde oder gibt's da einen entsprechenden Pasus?

    Den Oberhammer finde ich ja bei diesen beiden Beispielen, dass es - wenn ich mich richtig erinnere - beide Male dasselbe Schiedsrichtergespann war...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 31. Januar 2014 um 12:30
    • #798
    Zitat von Honso


    Ist ja alles schön und gut, aber wenn bereits der Versuch eines Kopfstoßes strafbar ist, dann ist es gelinde gesagt schei*egal, ob, wie stark und mit oder ohne Helm er trifft ...


    Letzter Versuch:

    I. Wuchtiger Kopfstoß, der gegnerischen Kopf trifft (= vollendetes Head-Butting), und wuchtiger Kopfstoß, der gegnerischen Kopf nicht trifft, zB weil Gegner seinen Kopf blitzartig wegdreht (= versuchtes Head-Butting): Beides strafbar nach Art 529 IIHF-Rulebook`.

    II. "Nickerchen" à la Dave Schuller, das gegnerischen Kopf trifft, und "Nickerchen" à la Dave Schuller, das gegnerischen Kopf nicht trifft, zB weil Gegner seinen Kopf blitzartig wegdreht: Nach DOPS usw wie unter I als vollendetes Head-Butting bzw versuchtes Head-Butting strafbar nach Art 529 IIHF-Rulebook; nach meiner "einschränkenden" Auslegung dieser Bestimmung, weil ein "Nickerchen" à la Dave Schuller kein wuchtiger = kein gefährlicher Kopfstoß ist, weder als vollendetes, noch als versuchtes Head-Butting strafbar.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (31. Januar 2014 um 17:16)

  • R.Bourque
    KHL
    • 31. Januar 2014 um 12:50
    • #799

    Jetzt habe ich's: Das Wort "versucht" bedeutet in der Juristerei, wie so viele andere im übrigen, nicht "versucht", sondern "probiert aber aufgrund von Umständen nicht passiert". Im Gegenzug bedeutet es jedoch im Sportstrafgewerbe (frisch erfunden, die Bezeichnung) tatsächlich "versucht" im Sinne von "probiert", "angedeutet" oder sogar "den Anschein erweckt, als ob".

    Daher auch die These, dass ein "versuchter" Kopfstoß im Sinne der juristischen Auslegung des Dottore wenn nicht gar Professore, straffrei ausgehen könne. Was er aber anhand der IIHF-Regelauslegung nicht kann. Und hier endet das Stück von und mit Davide Schuller, der gegen los piccolo Canes so sehr gefehlt hat dass die Società Athletica Klagen furt (la denuncia continua, fast wortwörtliche Übersetzung) in der Overtime eine Niederlage erlitt. Nächster Vorhang: Morgen abend zu Il Capitale della Carinzia.

  • Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 31. Januar 2014 um 22:01
    • #800
    Zitat von EpiD

    Also langsam rentiert sich ein Jus-Thread wirklich.... Mods, ist da jemand?

    Wozu brauchst da einen Mod?

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