Sein poetischer Auftritt als Spieler des Eishockeyrekordmeisters mit seinem Kumpel aus dem Kreise des Fussballrekordsmeisters bezüglich des Einlasses in ein VIP-Zelt [winke]
Danke, @Erbertonumerotrenta.
Ganz gestillt ist mein Wissensdurst allerdings noch nicht. "Poetischer Aufritt" deutet in diesem Kontext, konkret beim offenbar vom "Kortnobreisser" (wie ich diese Wortspende von down under liebe!) bzw Securityman nicht erlaubten Zutritt ins VIP-Zelt auf den Straftatbestand der Beleidigung hin. Dabei dürfte es aber, weil solche Kleinigkeiten selten vor Gericht landen, nicht geblieben sein.
Gehe ich recht in der Annahme, dass auch physische Gewalt zur Anwendung gekommen ist und eine Person oder mehrere Personen nicht nur an der Ehre, sondern am Körper verletzt worden sind?
EDITH: Rätsel gelöst!
§§ 269 Abs 1 und 83 Abs 1 StGB.
Auch danke.
Beim § 269 Abs 1 StGB kein Versuch? Die Verhinderung der verfahrensgegenständlichen Amtshandlung also gelungen?
Die drei Jusstudenten, die ich im Laufe meines bisherigen Lebens als Service meines Dienstgebers wegen dieses Deliksts verteidigt habe und die es jeweils nach demselben Schema begangen haben - Mitarbeiter des BMI erlaubten sich, die Studenten auf die Sperrstunde aufmerksam zu machen, worauf diese jene auf das Grundrecht auf einen heiligen Rausch auch nach der Sperrstunde aufmerksam gemacht hatten, welches den Mitarbeitern des BMI auf der damaligen Gendarmerieschule in Mödling bedauerlicherweise nie zur Kenntnis gebracht worden war, sodass es zunächst zu verbalen und dann zu physischen Grundrechtsdiskussionen gekommen ist, bei denen die Studenten immer unterlegen sind -, die drei Jusstudenten also haben es jeweils nur zum Versuch gebracht. Aber meine Mandanten hatten ja auch keine Ausbildung zum Eishockeyspieler genossen.
Tja, Dave Schuller, so etwas wird von den Strafgerichten gar nicht gerne gesehen. Und Bonus für starke Männer, selbst wenn sie verdiente Poeten und beim Rekordmeister engagiert sind, gibt es dafür überlicherweise gar keinen.
EDITH2: Danke auch an @quasi. Dave "ich bin unschuldig" Schuller also auch nicht kräftiger als meine Jusstudenten, es ist also auch bei ihm (wie eh fast immer) beim Versuch geblieben. Wenigstens hat er damit einen wichtigen Milderungsgrund auf seiner Seite.