Quelle: ebel.at
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Der Protest der Moser Medical Graz99ers gegen die Wertung des Spiels vom 4. November 2012 gegen KHL Medvescak Zagreb wurde von der EBEL-Rechtskommission abgewiesen. Der 6:5-Sieg der Kroaten bleibt bestehen.Die EBEL Rechtskommission (Mitglieder Dr. Alexander Gruber und Dr. Reinhard Resch) gibt zum als „Protest“ bezeichneten Schreiben der Moser Medical Graz99ers vom 5.11.2012 gegen die Wertung des Spiels Moser Medical Graz99ers vs. KHL Medvescak Zagreb folgende Stellungnahmen ab:
1) Der Protest wird zurückgewiesen.
2) Der behauptete Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers durch Zagreb in der Spielzeit zwischen 32.01 und 34.32 beim Heimspiel am 4.11.2012 konnte nicht bewiesen werden.Sachverhalt
Auf Grund des Protestschreibens Ihres Vereins, der eingeholten Stellungnahmen der Schiedsrichter, der Strafbankcrew und der Einsichtnahme in das umfangreiche Videomaterial steht folgender Sachverhalt fest: Bei der Spielzeit von 32:02 wurde ein Bully durchgeführt. Während der Grazer Spieler #17 Manuel Ganahl von einem Gegner (#48 Zagreb, Kenny MacAuley) gecheckt wurde, schoss er die Scheibe tief ins Angriffsdrittel. Darauf entwickelte sich ein Raufhandel zwischen MacAulay und Ganahl. Das Spiel wurde sofort unterbrochen und es gab eine Rauferei zwischen diesen zwei Spielern, #5 von Graz (Dustin VanBallegooie) mischte sich als dritter Mann in die Rauferei ein. In der Folge mischten sich mehrere Spieler in den Raufhandel ein, wobei kein weiterer Spieler deshalb zu bestrafen war. Nach während dieser erste Rauferei brach ein zweiter Faustkampf zwischen der #7 von Zagreb (Adam Naglich) und der #72 von Graz (Kevin Moderer) aus.Diese Szene zeigt folgendes Video:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Die auf dem Spielbericht eingetragenen Spieler und Strafen sind korrekt: #17 Graz (Ganahl) und #48 Zagreb (MacAulay) waren die beiden Auslöser der Raufereien. Sie erhielten jeweils 5 Minuten für unnötige Härte und Spieldauerdisziplinarstrafen. #5 von Graz (VanBallegooie) mischte sich als erster in eine laufende Rauferei ein und bekam dafür eine Matchstrafe. #7 von Zagreb (Naglich) und #72 von Graz (Moserer) waren in die zweite Rauferei verwickelt und bekamen dafür jeweils 5 Minuten für unnötige Härte und Spieldauerdisziplinarstrafen.
Der im Protest genannte Spieler #6 von Zagreb (Kyle Greentree) war nicht Auslöser der ursprünglichen Rauferei, war an dieser nicht beteiligt und hat nichts gemacht hat, was eine große Bankstrafe, eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe gerechtfertigt hätte. Warum Kenny MacAulay und Manuel Ganahl nicht direkt vom Eis in die Kabine geschickt wurden, ist nicht feststellbar (ob auf Grund einer Verwirrung der Schiedsrichter, der Zeitnehmer oder einer missverständlichen Kommunikation der beiden Trainer). Ungeachtet seines Ausschlusses hat #17 von Graz (Manuel Ganahl) noch einen Wechsel gespielt, bevor der Fehler erkannt wurde. Als das Schiedsrichterteam das bemerkt hat, wurde er in die Kabine geschickt.
Diese Szene zeigt folgendes Video:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.#48 von Zagreb (MacAulay) kam nach dem Ausschuss nicht mehr zum Einsatz. Er saß drei Wechsel auf der Spielerbank mit einem Eisbeutel auf seinem im Zuge der Rauferei verletzten Knie. Nach dem Treffer zum 3:2 für Zagreb bei 34:32 wurde zunächst die #6 von Zagreb in die Kabine geschickt und noch in derselben Unterbrechung auch die #48.
Auch diese Szene im Video:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Die Nummer 6 von Zagreb (Greentree) kam später zurück aufs Eis, da gegen ihn keine Strafe ausgesprochen worden war.
1) Zur Zurückweisung des Protestes
Weder die Grundregeln noch die Durchführungsbestimmungen der EBEL kennen das Rechtsmittel eines Protestes zur Teilneuaustragung eines Spiels. Weil ein solches Rechtsmittel nicht vorgesehen ist, war dieses zurückzuweisen.2) Prüfung von Amts wegen
Die Rechtskommission nimmt das Schreiben zum Anlass, von sich aus die Sache zu prüfen und stellt fest, dass der vorgetragene Sachverhalt nicht mit dem sich aus dem Videomaterial ergebenden Sachverhalt übereinstimmt. Der angezeigte Sachverhalt (Vorwurf des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers durch Zagreb in der Spielzeit zwischen 32.01 und 34.32) konnte damit nicht nachgewiesen werden. Losgelöst vom Sachverhalt hält die Rechtskommission fest, dass eine rechtliche Nachprüfung der Vorgänge während eines Spiels nur in einem eingeschränkten Ausmaß zulässig ist. Grundsätzlich sind – soweit keine besonderen Regelungen bestehen – die Wettkampfrichterentscheidungen während eines Wettbewerbs sofort zu treffen, sodass der Wettbewerb ohne wesentliche Unterbrechung unverzüglich weitergeführt werden kann. Zeitnahe möglich endgültige Ergebnisse von Wettbewerben sind ein wesentlicher und notwendiger Gesichtspunkt bei der Abwicklung von Sportwettbewerben.Es mag nun im Einzelfall schwierig sein, eine Wettkampfrichterentscheidung als nicht nachprüfbare Tatsachenentscheidung oder als in Ausnahmefällen überprüfbare Entscheidung über einen Regelverstoß zu werten. Beim behaupteten (aber nicht erwiesenen) Sachverhalt liegt eine nicht nachprüfbare Tatsachenentscheidung vor: Eine unklare Situation wird nach kurzer Verzögerung bereinigt, wobei offen geblieben ist, aus wessen Sphäre die Ursache der Unklarheit stammt. Selbst wenn der Sachverhalt – wie in der Anzeige geschildert – vorgefallen wäre, wäre eine Nichtigkeit des Spiels oder von Teilen des Spiels nicht in Erwägung zu ziehen gewesen. Damit bleibt der 6:5-Sieg von KHL Medvescak Zagreb in Graz aufrecht.
Also m.M.n. passt da alles, vor allem sieht man auf der Laola Zusammenfassung, das Greentree zwar später dazukommt, aber eigentlich nur einen Grazer zurückhält bzw. sich dann auf ihn legt.