Wann ist/war Transferschluß in der Nationalliga?
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Weiß irgend jemand ob es einen Vereinsbeschluß gibt, dass man die Transferzeit von 31-12-03 auf XX.XX.04 verlängert hat?
In den Durchführungsbestimmungen de ÖEHV zur NL steht unter § 7 Abs 4 folgendes
4. Ende der Transferzeit ist für alle Spieler (inkl. Transferkartenspieler und Spieler österr. Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen) der 31. Dezember 2003.
http://www.eishockey.org/?siid=72&sip=11&pagetype=main
Und wenn ich mich richtig erinnere, dann war Zell kurz vor Jahreswechsel sehr darum bemüht schnell Ersatz für Arronson zu finden, da die Transferzeit abläuft.
Im § 3 Abs 4 u. 5 steht auch:
Pro Verein dürfen nicht mehr als drei Transferkartenspieler angemeldet werden, ausgenommen Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen.
5. Jedem Verein stehen insgesamt drei Tauschvorgänge hinsichtlich der im Absatz 4 genannten Transferkartenspieler, ausgenommen Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, bis zum Ende der Saison zu.
Entweder stimmt § 3 oder § 7 - beides geht meiner Meinung nach sehr schwer. Und wenn beides gelten sollten dann ist § 7 höher zu bewerten wie § 3.

Weiß irgend jemand ob es einen Vereinsbeschluß gibt, dass man die Transferzeit von 31-12-03 auf XX.XX.04 verlängert hat?

In den Durchführungsbestimmungen de ÖEHV zur NL steht unter § 7 Abs 4 folgendes
4. Ende der Transferzeit ist für alle Spieler (inkl. Transferkartenspieler und Spieler österr. Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen) der 31. Dezember 2003.
http://www.eishockey.org/?siid=72&sip=11&pagetype=main
Und wenn ich mich richtig erinnere, dann war Zell kurz vor Jahreswechsel sehr darum bemüht schnell Ersatz für Arronson zu finden, da die Transferzeit abläuft.
Im § 3 Abs 4 u. 5 steht auch:
Pro Verein dürfen nicht mehr als drei Transferkartenspieler angemeldet werden, ausgenommen Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen.
5. Jedem Verein stehen insgesamt drei Tauschvorgänge hinsichtlich der im Absatz 4 genannten Transferkartenspieler, ausgenommen Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, bis zum Ende der Saison zu.
Entweder stimmt § 3 oder § 7 - beides geht meiner Meinung nach sehr schwer. Und wenn beides gelten sollten dann ist § 7 höher zu bewerten wie § 3.