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Ausländerbestimmungen in Ligen, die die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ("Bosman") zu berücksichtigen haben

  • blueboys
  • 14. Mai 2011 um 21:30
1. offizieller Beitrag
  • blueboys
    Gast
    • 14. Mai 2011 um 21:30
    • #1

    Bin per Zufall über einen interessanten Bericht gestolpert:

    Pustertal verliert fünftes Finalspiel 0:5 am grünen Tisch

    Der Pusterer Torhüter Mikko Strömberg

    Was sich wie ein schlechter Aprilscherz anhört, ist bittere Realität. Aufgrund eines technischen Fehlers hat Sportrichter Giuseppe Detomas das gestrige Play-Off-Finale zwischen dem HC Pustertal und Asiago 5:0 am grünen Tisch für den amtierdenen Italienmeister gewertet.


    Der HC Pustertal hatte am Donnerstag das fünfte Finalspiel gegen Asiago souverän 7:2 gewonnen und dem Team aus dem Veneto in der bis zum Bersten gefüllten Leitner-Solar-Arena klar die Grenzen aufgezeigt. Aufgrund eines Fehlers haben die Wölfe die Partie im Nachhinein allerdings verloren.

    Denn der HC Pustertal hat im Tor Mikko Strömberg aufgestellt und auf der Bank Tommi Nikkilä Platz nehmen lassen. Beide Finnen sind laut Reglement Spieler der Kategorie B, also Spieler mit ausländischem Pass. Laut Reglement ist dies allerdings nicht erlaubt. Im Text heißt es wörtlich:

    "Jedes Team, welches in der Saison 2010/2011 an der Serie A teilnimmt, muss auf dem Schiedsrichterbogen 20 Feldspieler und 2 Tormänner aufstellen (ohne diese auch einsetzen zu müssen), die wie folgt aufgeteilt sind:
    - Mindestens 11 Spieler und einen Tormann der Kategorie A
    - Maximal 10 Spieler der Kategorie B. Von diesen 10 Spielern der Kategorie B müssen zwei Spieler der Kategorie B3 eingesetzt wurden und dürfen maximal fünf Spieler der Kategorie B2 eingesetzt werden."

    Der Verband verpflichtet mit dieser Norm jeden Verein, einen einheimischen Tormann aufzustellen - eine Regel, gegen die der HC Pustertal gestern eindeutig verstoßen hat.

    Obwohl Nikkilä nicht eingesetzt wurde und so gar nicht Einfluss auf den Ausgang der Partie genommen hat, hat nun der HC Pustertal die Begegnung, in der Asiago regelrecht an die Wand gespielt wurde, trotzdem 0:5 verloren. Damit führt Asiago in der Best-of-seve-Serie mit 3:2-Siegen und kann am morgigen Samstag zu Hause im Odegar-Stadion mit einem weiteren Sieg den Meistertitel erfolgreich verteidigen. Sollte hingegen der HC Pustertal gewinnen, dann würde erst ein siebtes Finalspiel am kommenden Dienstag in Bruneck die Serie endgültig entscheiden.

    Soviel ich weiß haben die Italiener nicht gerade wenig Legios und eben auch (im Unterschied zur EBEL) mehrere Skandinavier in der Serie A. Ohne mehr - als das Obenstehende zu kennen (vl. kann @eisbeerli nachhelfen :P) - über die Regelung zu kennen, scheint es eine "unaufgeregte" und EU-Rechts konforme faktische LegioBESCHRÄNKUNG zu geben [kaffee]

    Kennt jemand (noch) Beispiele wo so etwas funktioniert? Achtung Schwitz zählt nicht :D

  • sicsche
    Nightfall
    • 14. Mai 2011 um 21:35
    • #2
    Zitat von blueboys

    EU-Rechts konforme


    und schon hast meilenweit danebengeschossen. Die is genau so EU-Konform wie jedes andere GA dieser Art in Europa, mit anderen Worten wenn wer klagt in Italien fällt auch dort die Regel schneller als du Importbeschränkung sagen kannst.

  • ZigaretteDanach
    NHL
    • 14. Mai 2011 um 21:42
    • #3

    Und die EU wird auch schneller zusammenfallen, als ihr mich narr nennen könnt. :P

  • KAC-Lennon
    EBEL
    • 14. Mai 2011 um 21:43
    • #4

    Nicht unbedingt.

    Es ist den Clubs ja nicht verboten, mehrere ausländische Goalies unter Vertrag zu nehmen. Der Club hat ja nur gegen die Ligaregel verstoßen, dass bei einem Spiel (auf dem Spielberichtsbogen) wenigstens ein italienischer Torhüter aufzuscheinen hat. Unter Vertrag haben kann er auch hundert haben, aber bei einem Spiel darf nur ein Legionärstorwart anwesend sein.

    Wüßte nicht, wieso das nicht EU-Rechts-konform sein sollte. Ist eine ganz normale Regelung. Genausogut könnte ein Club auch dagegen klagen, dass er bei einem Spiel nur 2 Goalies oder 20 Feldspieler einsetzen darf, obwohl er vielleicht mehr unter Vertrag hat. Da könnte man auch sagen, der 3. Goalie darf wegen rechtswidriger Regelungen seinen Job nicht ausüben.

  • blueboys
    Gast
    • 14. Mai 2011 um 21:46
    • #5

    Hoffentlich habe ich mit "unaufgeregt" nicht auch einen Fehlschuss gelandet. Im übrigen wäre ein wenig Substanz gefragt, einfach vom Tisch wischeln ist gar nicht ähh konstruktiv. Btw. deine Position ist mir gs. bekannt.

  • #25
    EBEL
    • 14. Mai 2011 um 22:47
    • #6
    Zitat von KAC-Lennon

    Es ist den Clubs ja nicht verboten, mehrere ausländische Goalies unter Vertrag zu nehmen. Der Club hat ja nur gegen die Ligaregel verstoßen, dass bei einem Spiel (auf dem Spielberichtsbogen) wenigstens ein italienischer Torhüter aufzuscheinen hat. Unter Vertrag haben kann er auch hundert haben, aber bei einem Spiel darf nur ein Legionärstorwart anwesend sein.

    Wüßte nicht, wieso das nicht EU-Rechts-konform sein sollte. Ist eine ganz normale Regelung. Genausogut könnte ein Club auch dagegen klagen, dass er bei einem Spiel nur 2 Goalies oder 20 Feldspieler einsetzen darf, obwohl er vielleicht mehr unter Vertrag hat. Da könnte man auch sagen, der 3. Goalie darf wegen rechtswidriger Regelungen seinen Job nicht ausüben.


    Solang ein EU-Bürger in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit verletzt wird, is es rechtswidrig. Dh wenn er durch irgendeine Regelung bei seiner Arbeitsplatzssuche eingeschränkt wird, die nicht z.B. öffentlichen Interesse dient bzw. die nicht "notwendig" (vereinfacht gesagt) ist.
    Und meiner Meinung nach stellt auch die Regelung, dass ein inländischer Goalie auf der Bank sein muss, durchaus eine Benachteiligung gegenüber Inländern dar.

    Is aber nur meine bescheidene und auf sehr vereinfachten Fakten basierende Meinung - ich leg dem ganzen nur mein Rechtsgrundlagenwissen vom Studium (nicht Jus) zugrunde, da können die Juristen unter uns sicher mehr dazu sagen. ;)

  • KAC-Lennon
    EBEL
    • 14. Mai 2011 um 23:33
    • #7

    Das meine ich ja: es wird ja nicht verhindert, dass ein ausländischer Goalie bei einem Club Arbeit findet. Der Club kann ja so viele Legio-Goalies verpflichten wie er will, und es dürfen auch alle jederzeit spielen - nur dürfen eben bei einem einzelnen Spiel nicht zwei ausländische Goalies gleichzeitig eingesetzt werden. Das beeinflusst ja nicht die freie Arbeitsplatzwahl. Und ein Recht zum Spielen hat ein Spieler nirgends, es wird immer einer auf der Bank oder auch auf der Tribüne sitzen müssen und zuschauen.

    EDIT: ich glaub, die Auslegung der Gesetze wird manchmal schon ein wenig arg überbogen, so richtig sie im Kern auch sind. Oder kann ein Spieler jetzt schon einklagen, dass er spielen darf, auch wenn ein Trainer vielleicht mal sagt: "Hör mal, du hast in den letzten zwei Wochen Scheiße gebaut, jetzt gibt es mal eine Pause."? Wenn es mal so weit ist, dann brauchen wir auch keine Vereinspolitik mehr - dann warten einfach alle Clubs den Sommer über ab, wer sich so alles bei ihnen einklagt, und ab Herbst wird halt damit gespielt, was da ist.

  • sicsche
    Nightfall
    • 14. Mai 2011 um 23:35
    • #8

    lennon
    #25 hats zwar eh schon gesagt, aber genau genohmen ist sogar die Punkteregel ein Konstrukt das du als Spieler kippen könntest wenn du damit argumentierst das du aus unberechtigten Gründen höher als Spieler Y benotet bist und dir dadurch ein Arbeitsplatz versaut wurde.

    Deine Argumentation träfe ja auch auf die alte Importbeschränkung in Ö zu, konnte ja auch damals Euro-Imports noch und nöcher engagieren. Aber dadurch das ich sie nicht anmelden (oder wie in Italien halt nich einsetzen kann) wird deine Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt.

  • KAC-Lennon
    EBEL
    • 14. Mai 2011 um 23:47
    • #9

    Na, schön.
    Und was ist, wenn ein Spieler klagt, weil er als 22-jähriger in der U20-Liga nicht spielen darf? Ist auch Diskriminierung, nur halt nicht aufgrund der Nationalität. Oder was passiert, wenn eine Frau klagt, um in der EBEL spielen zu dürfen?

    Mir ist schon klar, was das Gesetz alles besagt. Aber eine dermaßen wortwörtliche Auslegung hat - für mich als Laie - dann doch Konsequenzen, die weit über das hinausgehen, was man so auf den ersten Blick sieht. Im Grunde genommen könnte sich jeder professionelle Eishockeyspieler überall hin einklagen - mit allen noch so abstrusen Haken und Ösen.

  • sicsche
    Nightfall
    • 15. Mai 2011 um 00:00
    • #10

    Um auf dein 22er in U20 Beispiel zu kommen, der Unterschied is das die U20 Liga eben eine Ausbildungsliga ist (im EU Gesetz steht nämlich auch das im Falle von speziellen Interessen bla bla eine Einschränkung der Freizügigkeit möglich ist) und wir bei den Hockeyligen dann aber von Profiligen reden wo die Leute ihren Fulltime Job nachgehen. Wenn ein Nachwuchsspieler ein Taschengeld kriegt is das ja schon viel, da is es ja sorum das die Eltern oft nich wenig zahlen.

    Naja ich kann maximal einklagen das eben eine bestimmte Regelung (in dem Fall halt eine Importbeschränkung) mich an meiner Arbeitsausübung hindert und diese fällt. Bedeuted ja nicht das ich mir einen Vertrag bei den Bullen einklagen kann damit ich finanziell ausgesorgt hab ;)

    Ein konkretes Beispiel wäre halt: Importbeschränkung auf 5 Spieler, Team hat bereits 4 unter Vertrag hätte eigentlich gern noch 2 weitere mit dennen auch verhandelt wird darf aber eben nur einen verpflichten. Das Team sagt nun zum 2. Spieler: Sorry wir würden dich gern verpflichten aber wir dürfen nicht da wir sonst einen Import zuviel hätten.
    Und genau mit diesen groben Wortlauten hat der Spieler dann tatsächlich die Möglichkeit beim EU Gericht anzurufen und zu sagen hallo da wird meine Arbeitnehmerfreizügigkeit behindert.

  • #25
    EBEL
    • 15. Mai 2011 um 01:34
    • #11
    Zitat von KAC-Lennon

    Na, schön.
    Und was ist, wenn ein Spieler klagt, weil er als 22-jähriger in der U20-Liga nicht spielen darf? Ist auch Diskriminierung, nur halt nicht aufgrund der Nationalität.

    Naja man darf nicht vergessen, dass eine Diskriminierung in bestimmen Fällen durchaus erlaubt ist, es kommt lediglich auf die Umstände drauf an.
    Eine Diskriminierung ist vereinfach gsagt dann erlaubt, wenn sie verhältnismässig (http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A…Figkeitsprinzip) ist, also wie man aus dem Wiki Artikel schon entnehmen kann muss sie geeignet, erforderlich und vorallem angemessen sein. ("Angemessen (verhältnismäßig im engeren Sinn) ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.")

    Und genau diese Auslegung is meistens die Schwierigkeit. Bei der U20 könnte man argumentieren dass es definitiv geeignet, erforderlich und angemessen ist, nur unter 20 jährige Spielen zu lassen, weil die Vorteile (herantrainieren von jungen Talenten, Spielpraxis etc.) eindeutig die Nachteile der Diskriminierung überwiegen.
    Bei der Ausländerfrage is die Auslegung natürlich ein bisschen schwieriger, im schlimmsten Fall muss dann der europäische Gerichtshof in letzter Instanz entscheiden ob es wirklich "notwendig" bzw. angemessen ist, Ausländer zu diskriminieren, um die eigene Jugend zu fördern bzw. in welcher Relation die Vor- und Nachteile stehen.

  • blueboys
    Gast
    • 15. Mai 2011 um 11:47
    • #12

    1. Danke erst einmal, dass jemand die unglückliche aber effektuierte Punkteregel als GA enttarnt hat. Also jede Regel, an die sich die ihr Unterwerfenden halten, ist ein gute, weil taugliche Lösung (die Geschichte mit den Förderungen a la Hufball halte ich für bestenfalls witzig/niedlich oder einfach Augenauswischerei). Wer sollte im eingangs zitierten italienischen Beispiel wen aus welchem Grund klagen? Der zweite Legio Goalie (Eu-Bürger!) hat keinen Schaden, d.h. ist in seiner Erwerbsfreiheit - weder durch die Regel, noch durch die Auslegung (Strafverifizierung) nicht behindert.

    2. Können wir hier außer Streit stellen, dass die EU mit den "4 Freiheiten" nicht die NORDAMERIKANISCHEN Eishockeyprofis protegieren möchte?

    3. Werde ich das Gefühl nicht los, dass bei den vehementen Argumenten gegen eine Regelung - leider nicht deklariert, denn sonst wäre es absolut nachvollziehbar, transparent und ok - Spielervermittlerinteressen dahinter stehen.

    Also wie so oft kein rechtliches Problem (ieS), sondern ein "politisches" bei dem das EU Recht - von Beginn an, zum. seit der Diskussion die zur Einführung der Punkteregel führte - als Totschlagargument eingesetzt wird :|

  • RexKramer
    NHL
    • 15. Mai 2011 um 12:09
    • #13
    Zitat von blueboys

    Also wie so oft kein rechtliches Problem (ieS), sondern ein "politisches" bei dem das EU Recht - von Beginn an, zum. seit der Diskussion die zur Einführung der Punkteregel führte - als Totschlagargument eingesetzt wird

    Essentiell ist es eigentlich ein ökonomisches Problem. Damit erhält es auch eine rechtliche und politische Dimension. Das EU Recht inkl. des Bosman Urteil (bei dem die verletzte Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne der "Ausländerquoten" ja überhaupt nicht im Vordergrund stand, sondern vielmehr die Tatsache, dass es üblich war Ablösen für vertragslose Spieler zu verlangen und so deren Mobilität am Arbeitsmarkt im Allgemeinen einzuschränken) ist insofern ein gutes "Totschlagargument" indem Regelungen bezügl. der Einschränkung der Freizügigkeit klagbar sind (und zwar nicht nur von Betroffenen, sondern auch von der Kommission selbst). Damit müssen die Verbände, wenn sie schon Regelungen vorschreiben, schauen auf der sicheren Seite zu sein und nix vorschreiben was mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit bei einer Klage nicht halten würde ODER nur etwas rechtlich nicht haltbares vorschreiben, wenn unter den maßgeblichen Beteiligten Konsens darüber herrscht und somit niemand klagen würde (auch wenn eine Klage vermutlich erfolgreich sein würde).

    Mit den NA Profis hat das alles ökonomisch sehr wohl was zu tun, nur ist der EU diese Dimension egal, da die EU ja ihre Märkte auch in x anderen Bereichen durch Zölle und Quoten abschottet bzw. das Subjekt nationalstaatlicher Kompetenz ist.

  • Petz_[gone]
    Gast
    • 15. Mai 2011 um 12:28
    • #14

    Wobei ich mich dann schon frage, warum sich die Ü22 Spieler die durch die abstruse Punkteregelung durch den Rost fallen, nicht einen Vertrag bei ihren Vereinen einklagen können!?

  • 127.0.0.1
    KHL
    • 15. Mai 2011 um 13:15
    • #15
    Zitat von Petz

    Wobei ich mich dann schon frage, warum sich die Ü22 Spieler die durch die abstruse Punkteregelung durch den Rost fallen, nicht einen Vertrag bei ihren Vereinen einklagen können!?

    Wenn ein Ü22 Spieler an einen EBEL Verein ein "Bewerbungschreiben" schickt und der Verein eine Einstellung wegen zu vielen Punkten ablehnt könnte der Ü22 dies mMn sogar tun. Nur so blöd wird halt kein Verein sein. Wenn der Verein wie üblich ablehnt mit "Leider haben Sie im Vergleich zu den anderen Kandidaten zu wenig Skills" kann der Spieler nix tun.

  • Online
    MacReady
    Johnny Hockey
    • 15. Mai 2011 um 14:47
    • Offizieller Beitrag
    • #16

    Es ist in der Tat ein Totschlagargument und wird mMn von manchen Usern viel dramatischer dargestellt, als es ist. Da hätte ich ein paar Fragen:

    1.) Wir hatten schon mal eine Legiobeschränkung. Wann hat jemals ein Spieler in Erwägung gezogen, Klage zu erheben? Da wird immer nur gesagt, der Spieler könnte es einklagen. Aber das ist mMn völlig hypotetisch, weil es nie passiert ist und vermutlich auch nicht passieren wird.
    2.) Es gibt auch andere EU-Länder mit Legiobeschränkungen. Warum funktioniert das dann dort?
    3.) Wird es ein Spieler schwer haben, selbst bei einer Legiobeschränkung zu beweisen, dass er nur wegen seiner Nationalität keinen Vertrag bekommen hat. Der Verein kann jederzeit argumentieren, dass der Spieler einfach nicht in ihr Konzept gepasst hat. Zumal der Spieler sehr wohl die Möglichkeit hat, in Österreich zu arbeiten. Wenn er sich gegen andere Legios nicht durchsetzen kann, sind seine Skills halt zu niedrig. Es ist ja nicht so, dass er grundsätzlich keine Möglichkeit hat, hier zu arbeiten..
    4.) Sind Nordamerikander auch EU-Bürger? Da wird immer von EU-Bürgern gesprochen und ich glaube, wir haben in der ganzen Liga vielleicht 5 Imports aus EU-Ländern.
    5.) #25 hats schon angesprochen. Solche Maßnahmen wären sehr wohl erlaubt, wenn sie angemessen sind. Und das sind sie sehr wohl, wenn sie zur Entwicklung des Sports im eigenen Land beitragen. Oder auch anders formuliert: Werden nicht ohne Legiobeschränkung unsere einheimischen Spieler (die ja meines Wissens nach auch EU-Bürger sind) benachteiligt, weil sie nun mal bei uns einfach schlechter ausgebildet werden als nordamerikanische Spieler und ihnen dann durch eine Legiofreigabe nicht auch Chancen genommen werden, ihren Beruf auszuüben? Vielleicht könnten Ibounig, Reisinger und was weiß ich wer noch alles auch eine Sammelklage einklagen?
    6.) Auch die österreichische Regierung erwägt regulative Maßnahmen, weil man fürchtet, dass Firmen aus ehemaligen Ostblockstaaten, die jetzt auch den freien Personenverkehr genießen, sich bei uns einnisten und mit Arbeitern aus dem eigenen Land billiger produzieren können und somit unseren Markt untergraben. Wie wäre das dann möglich, hmmm?

    • Nächster offizieller Beitrag
  • RexKramer
    NHL
    • 15. Mai 2011 um 15:30
    • #17
    Zitat von MacStasy

    Es ist in der Tat ein Totschlagargument und wird mMn von manchen Usern viel dramatischer dargestellt, als es ist. Da hätte ich ein paar Fragen:

    1.) Wir hatten schon mal eine Legiobeschränkung. Wann hat jemals ein Spieler in Erwägung gezogen, Klage zu erheben? Da wird immer nur gesagt, der Spieler könnte es einklagen. Aber das ist mMn völlig hypotetisch, weil es nie passiert ist und vermutlich auch nicht passieren wird.

    Richtig festgestellt, es GAB eine Beschränkung. Das Imperfekt deshalb, weil der Eishockeyspieler Jean-Marc Malhomme aus der Provence (EU Bürger), der sein LEben lang davon geträumt hatte für den KAC zu spielen, wusste, wenn der KAC nur 3, 4 ITC pflichtige Spieler verpflichten darf er es mit seinem CV nicht schaffen würde (stand nicht bei Th. Cijan unter VErtrag, der arme). Daher hat Malhomme seinen Anwalt beauftragt den OEHV wissen zu lassen, dass er klagen werde, wenn sich das nicht ändert. Der OEHV und die EBEL Klubs haben, dann sofort eingesehen, dass es so nicht geht und die Beschränkung fallen gelassen bzw. durch das Punktesystem ersetzt. Andere Personen wie zB Reklamefachkraft Hans S., Maschinenschlosser Jochen P., Anwalt Willi W., Ratrakfahrer Günther H. und ihre Hobbyeishockeyvereine haben damit nichts zu tun.

    Zitat von MacStasy


    2.) Es gibt auch andere EU-Länder mit Legiobeschränkungen. Warum funktioniert das dann dort?

    In diese seligen Gefilde wollte der üble JM Malhomme nicht, darum leben die noch immer im gesegneten Zustand des von den Ausländern befreit sein. Der OEHV möge schnellstens Fact finding Missions entsenden um herauszufinden wie das geht.

    Zitat von MacStasy


    3.) Wird es ein Spieler schwer haben, selbst bei einer Legiobeschränkung zu beweisen, dass er nur wegen seiner Nationalität keinen Vertrag bekommen hat. Der Verein kann jederzeit argumentieren, dass der Spieler einfach nicht in ihr Konzept gepasst hat. Zumal der Spieler sehr wohl die Möglichkeit hat, in Österreich zu arbeiten. Wenn er sich gegen andere Legios nicht durchsetzen kann, sind seine Skills halt zu niedrig. Es ist ja nicht so, dass er grundsätzlich keine Möglichkeit hat, hier zu arbeiten..

    Wenn die ganzen Schweden, Finnen, Slowaken, Tschechen, Letten, Deutschen, Franzosen etc. die Addresse des Anwaltes von Jean Marc Malhomme rausbekommen hilft das ganze "sie haben nicht ins Profil gepasst" der Huber Bua von neben an aber schon nichts mehr. Der Mann ist tödlich und wird von der internationalen Weltverschwörung gegen das österreichsiche Eishockey unterstützt (Büro an der Ostküste, wast eh...damit ist nicht zu spaßen).

    Zitat von MacStasy


    4.) Sind Nordamerikander auch EU-Bürger? Da wird immer von EU-Bürgern gesprochen und ich glaube, wir haben in der ganzen Liga vielleicht 5 Imports aus EU-Ländern.

    Schnell zum OEHV gehen, der Malhomme hat nur geblufft!!! Das das bis jetzt noch keiner bemerkt hat, nur 5 EU Imports...5 nur.

    Zitat von MacStasy


    5.) #25 hats schon angesprochen. Solche Maßnahmen wären sehr wohl erlaubt, wenn sie angemessen sind. Und das sind sie sehr wohl, wenn sie zur Entwicklung des Sports im eigenen Land beitragen. Oder auch anders formuliert: Werden nicht ohne Legiobeschränkung unsere einheimischen Spieler (die ja meines Wissens nach auch EU-Bürger sind) benachteiligt, weil sie nun mal bei uns einfach schlechter ausgebildet werden als nordamerikanische Spieler und ihnen dann durch eine Legiofreigabe nicht auch Chancen genommen werden, ihren Beruf auszuüben? Vielleicht könnten Ibounig, Reisinger und was weiß ich wer noch alles auch eine Sammelklage einklagen?
    6.) Auch die österreichische Regierung erwägt regulative Maßnahmen, weil man fürchtet, dass Firmen aus ehemaligen Ostblockstaaten, die jetzt auch den freien Personenverkehr genießen, sich bei uns einnisten und mit Arbeitern aus dem eigenen Land billiger produzieren können und somit unseren Markt untergraben. Wie wäre das dann möglich, hmmm?

    Noch ein Grund zum OEHV und zu den EBEL Klubs zu gehen...auf die Argumentation haben sie seit Jahren gewartet. Einfach die Erwerbmsöglichkeiten der schlechten Eishockeyspieler gegen die der guten aber falsch bereisepaßten aufrechnen und schon get sich eine Sammelklage aus. Am besten das ganze noch erweitern, jetzt da unsere Ö Eishackler nachweislich voll schlecht sind (WM!) ist zu erwarten, dass die zukünftig ausgebildeten noch schlechter sein werden und deshalb schon ex ante gegen die Ausländer chancenlos sind was einen klaren Fall von unrechtmäßiger Inländerdiskriminierung darstellt, die sofort durch reverse Ausländerdiskriminierung abgestellt gehört. Weil als nächstes kommt dann noch Slovan Bratislava mit 22 Slowaken, nistet sich bei uns ein und verkauft Stehplatzkarten um 5 Euro Fuffzg (billiger als in der Nationalliga!!) wo kommen wir denn da hin, das geht doch wirklich nicht.

    McStasy, danke für das öffnen meiner Augen.

  • cm89
    Pennsylvania's Finest
    • 15. Mai 2011 um 16:34
    • #18
    Zitat von MacStasy

    5.) #25 hats schon angesprochen. Solche Maßnahmen wären sehr wohl erlaubt, wenn sie angemessen sind. Und das sind sie sehr wohl, wenn sie zur Entwicklung des Sports im eigenen Land beitragen. Oder auch anders formuliert: Werden nicht ohne Legiobeschränkung unsere einheimischen Spieler (die ja meines Wissens nach auch EU-Bürger sind) benachteiligt, weil sie nun mal bei uns einfach schlechter ausgebildet werden als nordamerikanische Spieler und ihnen dann durch eine Legiofreigabe nicht auch Chancen genommen werden, ihren Beruf auszuüben? Vielleicht könnten Ibounig, Reisinger und was weiß ich wer noch alles auch eine Sammelklage einklagen?

    Kannst du deinen Arbeitgeber verklagen, weil der deinen Job an jemanden Anderen vergeben hat der eine bessere schulische Ausbildung hat?....Nein, kann du nicht (Bitte nicht böse nehmen das ich in "DU-Form" geschrieben habe)

    Bezüglich Beschränkung, jede Art von Beschränkung die es EU-Ausländern nicht erlaubt oder erschwert ihrem Beruf nachzugehen sind illegal und würden daher vor keinem Gericht halten. (Der Beruf von Eishockeyspielen ist nicht das trainieren oder das verpflichtet sein)

    Erlaubt sind Beschränkungen wenn dies ernsthafte Folgen für das Land bzw. das Volk haben würde. Daher wurde schon einamal erwägt eine Studienbeschränkung für Nicht-Österreicher beim Medizinstudium einzuführen (denn die Medizinstudenten kommen ja in Scharren zu uns studieren), da in Österreich sonst ein Mangel entstehen könnte und das hätte Folgen die dem GANZEN österreichischen Volk schaden könnte. Wo wären die Gefahren für das österreichische Volk, wenn es keine Legioeinschränkung gibt? (Nur als Hinweis, Arbeitslosigkeit ist kein Grund)

    Die ganzen Situationen die ich beschrieben habe sind zwar nur mit meinem Jus-Wissen aus der Schule beantwortet, dürfte aber im Großen und ganzen dem Recht entsprechen.

  • KAC-Lennon
    EBEL
    • 15. Mai 2011 um 16:52
    • #19
    Zitat von cm89


    Bezüglich Beschränkung, jede Art von Beschränkung die es EU-Ausländern nicht erlaubt oder erschwert ihrem Beruf nachzugehen sind illegal und würden daher vor keinem Gericht halten. (Der Beruf von Eishockeyspielen ist nicht das trainieren oder das verpflichtet sein)


    Das ist schon richtig - aber wenn du das wörtlich nimmst, dann könnte jeder Backup-Goalie mit Erfolg Klage einreichen. Klar hat es sportliche Gründe, dass einer die Nummer eins und der andere die Nummer zwei ist, aber: wenn wirklich einer klagt, wie soll man so was beweisen? Nehmen wir mal an Hauser hätte geklagt, weil Penker gespielt hat - wie hätte man beweisen sollen, dass Penker aus sportlichen - und nur aus sportlichen - Gründen gespielt hat? Im Prinzip könnte man so jede Trainerentscheidung anfechten, weil notgedrungen immer irgendwer benachteiligt wird.

    Wenn ich das Ganze richtig sehe, dann ist das Augenauswischerei. Wenn eine Liga bestimmt, dass wenigstens einer von zwei Goalies ein Einheimischer sein muss, dann ist das illegal. Wenn ein GA getroffen wird und alle offiziell behaupten, der zweite Goalie ist aus sportlichen Gründen da und nur "zufällig" immer ein Einheimischer, dann ist das legal, obwohl es auf genau dasselbe hinausläuft. Ich meine... es muss doch irgendwie sowas wie eine handfeste Regelung geben, die solche Grauzonen ausschließt (weil dafür sollte das Gesetz ja eigentlich da sein).

    Versteht mich nicht falsch: ich will jetzt nicht für eine Legiobeschränkung Position beziehen - ich will nur als Laie verstehen, wie das Ganze funktioniert, weil mir doch vorkommt, dass sich da ein ganzer Rattenschwanz unvorhergesehener Konsequenzen ergibt.

  • Online
    MacReady
    Johnny Hockey
    • 15. Mai 2011 um 16:56
    • Offizieller Beitrag
    • #20

    Ich bin mir der Problematik sehr wohl bewusst. Aber es gibt sicher Möglichkeiten, die aktuelle Regelung zu überdenken und die Legioanzahl mit Maßnahmen zu reduzieren, die EU-rechtkonform sind. Und das stört mich, dass grundsätzlich dieses Argument als Totschlagargument verwendet wird, obwohl es ganz sicher Lösungen gibt.

    Ich halt von der Punkteregel genau gar nix und ich frag mich, wie wir dann überhaupt mit dieser spielen können, weil diese ist auch nicht ganz EU-koscher. Die Imports werden doch auch benachteiligt, wenn sie nur aufgrund ihrer Nationalität höher bewertet werden. De facto ist das eine Legionärsbeschränkung, weil kein Verein mit 20 Legionären spielen kann.

    Und allen voran, was man mal als erstes machen sollte, ist die Non-EU-Imports zu beschränken, das wäre nämlich gemäß EU-Recht. Dann würds wenigstens wieder mehr Skandinavier usw. in der Liga geben.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • sicsche
    Nightfall
    • 15. Mai 2011 um 17:13
    • #21
    Zitat von MacStasy

    Und allen voran, was man mal als erstes machen sollte, ist die Non-EU-Imports zu beschränken, das wäre nämlich gemäß EU-Recht. Dann würds wenigstens wieder mehr Skandinavier usw. in der Liga geben.


    Klar das könnte man sehr einfach umsetzen und hätte mMn auch andere Effekte (ich schätze EU Imports teurer ein als Non-EU Imports, womit die Vereine hier dann genauer schaun müssten wem sie da engagieren)

    Zitat

    Ich halt von der Punkteregel genau gar nix und ich frag mich, wie wir dann überhaupt mit dieser spielen können, weil diese ist auch nicht ganz EU-koscher


    Naja nur weil du sie nicht magst wirds nich abgeschafft ;) Sie ist aber noch immer näher an der Legalität als eine komplette Beschränkung. Aber wir könnten ja auch gelebte EU Realität einführen: Vorgelebt in den Elitserien. (@Rex die Schweden haben übrigens keine Angst vor deinen Anwalt von der Ostküste, dort darf der arme JM eh spielen wenn er mag/kann ^^)

    lennon um auf dein Goalie Beispiel zu kommen, warum sollte zB Hauser (wäre er halt Finnen oder was auch immer) klagen das er nur 2er ist? Es hindert ihm ja nicht daran einen Vertrag zu erhalten, das ist der springende Punkt. Ich kann als Team ja auch wenn ich lustig bin 3 Euro Import Goalies holen, die Punkteregel hindert mich daran nicht. Ist ja nich so das wir hier vom Semipro/Amateur Sport reden wo quasi pro Spiel bezahlt wird. Sondern die Jungs kriegen alle ihr fixes Gehalt im Monat, maximal Leistungsboni aber das er grundsätzlich einen Vertrag bekommt verhindert die Regelung eben nicht.

  • WiPe
    Eishockeyfan
    • 15. Mai 2011 um 17:35
    • Offizieller Beitrag
    • #22

    Es mag ja durchaus sein das grade Österreich bei solchen EU Rechtsdingen die "Angewohnheit" vorzeigemässig zu handeln.
    Ich kenn es nur aus dem bereich Vergaberecht wo Österreich immer unter den ersten Ländern ist die das entsprechen schnell und vor allem eng auslegen.

    Andere Länder tun sich da weniger an, auch mit dem Wissen das halt grosse Konzerne aus D, F , Spanien etc wohl mehr "Background" haben diverse Verfahren durchzukämpfen.

    Die Frage ist aber nicht ganz unberechtigt ob nicht auch die (benachteiligten) Ü24er berechtigt wären irgendwas einzuklagen. Die Frage ist nur was? Einen "Vorteil" weil sie Inländer sind? Wird sich nicht durchsetzen lassen. Und im Endeffekt ist die Punktewertung ja eine nach den Skills. Und da ist ja auch wieder so das eigentlich manche Imports nicht die 4 Punkte Wert sind (skillmässig gesehen) - Theoretisch könnte das auch eingeklagt werden denke ich oder? Weil eine Einstufung "du kostets 4 Punkte weil du aus XY komsmt) ist ja auch nicht ganz "koscher"

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    MacReady
    Johnny Hockey
    • 15. Mai 2011 um 17:37
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    • #23
    Zitat von sicsche

    aber das er grundsätzlich einen Vertrag bekommt verhindert die Regelung eben nicht.

    Doch, das tut sie eben schon, zwar nicht so schlimm wie bei einer Legiobeschränkung, aber die Regel verhindert das eben schon. Wenn ein Team bereits eine bestimmte Anzahl von Legios unter Vertrag hat, ist kein Platz mehr für einen weiteren und er ist aufgrund dessen, dass er automatisch mit 4 Punkten bewertet wird auch den einheimischen Spielern gegenüber benachteiligt. Was soll das überhaupt heißen, die Regelung ist näher an der Legalität dran? Entweder es ist illegal oder nicht, das ist eine diskrete Entscheidung ohne fließenden Grenzen. Und die aktuelle Punkteregel ist genauso illegal wie eine Legiobeschränkung. Also wie ist es möglich, dass wir mit illegalen Strukturen in der Liga spielen können? Dann könnten wir genauso gut mit einer strengeren Legiobeschränkung spielen, weil der einzige Unterschied ist, dass diese Regelung etwas aufgelockert ist, aber nicht minder illegal.

    Eine Legiobeschränkung würde grundsätzlich auch nicht verhindern, dass ein EU-Spieler einen Vertrag bekommt. Aber es erschwert, und das macht die aktuelle Punkteregel auch.

    Wie ist das dann in Italien möglich? Das ist genau das gleiche, ebenso eine indirekte Legiobeschränkung.

    Genau, jetzt hab ichs noch vergessen: Wipe hats ja auch schon angesprochen. Mit der aktuellen Regelung werden auch Spieler diskriminiert, nämlich aufgrund ihres Alters, und das ist sicher genauso wenig zulässig. Fragt mal beim Willi Lanz nach, der hat heuer keinen Platz in einem EBEL-Team gehabt, weil er ein gewisses Alters erreicht hat. Das ist ebenso Diskriminierung. Die aktuelle Regelung ist doch genauso rechtsunkonform wie eine potentielle Legiobeschränkung.

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    Eishockeyfan
    • 15. Mai 2011 um 17:42
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    • #24

    genau kenn ich die italienische regelung nicht aber ich glaube dort darfst du X Imports verpflichten 8und somit haben sie freie Arbeitsplatzwahl) aber nicht alle einsetzen. Schau dir unseren hufball an da ist es ja auch nicht anders (BSP Red Bull weils grade im TV läuft) da sitzen jede Woche einige auf der tribüne weil einfach nicht so viele am spielbericht stehen dürfen. Oder war da nicht mal ein Championsleague spiel wo kein einziger Spieler am Platz war der aus dem "Heimatland" kam?

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  • RexKramer
    NHL
    • 15. Mai 2011 um 17:44
    • #25

    Leute bitte, die einzige Seite von der eine Importbeschränkung her bekämpft werden würde sind die Klubs. Fertig aus. Ist doch völlig irrelevant herumzusinnieren, welcher Spieler aus welchem Grund gegen eine Beschränkung von 2. und 3. Torhütern oder sonstwas klagen würde.

    Die Spieler sind die Angestellten der Klubs und aus welchem Pool die Klubs ihre Angestellten rekrutieren können hat eine ganz unmittelbare, kostenseitige Auswirkungen auf die Führung ihrer Geschäfte. Und genau aus dem Grund wird eine hinreichend große Anzahl von Klubs eine hinreichend drastische Einschränkung nicht akzeptieren. Sollte die Einschränkung allgemein gelten und auch EU Spieler betreffen wird man EU Recht hernehmen um so eine Regelung zu Fall zu bringen. Von genau der Seite würde der Wind wehen und als erster würde der Schmid auf die Barrikaden steigen und fast alle anderen Klubchefs würden auch wenn sie es vielleicht öffentlich nicht sagen froh drum sein.

    Was die nicht EU Imports betrifft, kann der OEHV vielleicht was vorschreiben, nachdem der Verband aber der Passagier der Klubs ist wird man sich hüten den Vereinen zu nahe treten. Rechtlich wäre das vermutlich auch wackelig, denn was Arbeitnehmer aus nicht EU Staaten betrifft gibt es eine Quote auf Bundes bzw. Länderebene, Hockeyspieler fallen da unter Schlüsselkräfte, da musst nur nachweisen, dass ein gleich qualifizierter Österreicher nicht verfügbar ist (was bei jedem Spieler mit AHL Erfahrung leicht zu argumentieren ist).

    Das alles weiß der OEHV genau und deshalb wird man vermutlich den zu viele Legionäre Mythos auch weiterhin benutzen um von der eigenen (Teil)"schuld" in der Nationalmannschaftsproblematik abzulenken aber abgesehen davon keinen Krieg mit den EBEL KLubs riskieren und höchstens moderate Einschränkungen wie die PUnkteregel, die von den Klubs abgesegnet werden (wo kein Kläger kein Richter), herbeizuhandeln versuchen.

    Und genau das ist auch gut so, die Klubs bezahlen die Spieler und halten das Profieishockey in Ö am Leben, die sollen in den ökonomisch entscheidenden Regulierungsfragen auch vom Verband unabhängig sein.

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