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1.700 Euro Strafe für 1,83-Euro-Diebstahl

  • Senior-Crack
  • 18. Oktober 2010 um 17:45
1. offizieller Beitrag
  • Senior-Crack
    NHL
    • 18. Oktober 2010 um 17:45
    • #1

    Aus kaernten.ORF.at:

    1.700 Euro Strafe für 1,83-Euro-Diebstahl

    Für den Diebstahl eines belegten Kornweckerls ist aber eine 929 mal höhere Strafe als der Warenwert schon ein ordentliches 'Schmalz'! Naja, eine Nötigung war auch noch inkludiert. Trotzdem: Nur die Hälfte dieser Größenordnung könnte doch auch bei allen anderen Diebstählen, Betrügereien, etc. angewendet werden (im Nichteinbringungsfalle natürlich Haft) - das würde sicher abschreckend sein. Allerdings würden da unsere 'Häfen' bald überquellen...

  • #25
    EBEL
    • 18. Oktober 2010 um 17:52
    • #2

    Ziemlich dämliche Schlagzeile, die 1.700 Euro hat er immerhin nicht wegen dem Weckerl bekommen .. :rolleyes:

    PS: ein Kärtner, eh kloar :D

  • Elbart
    Gast
    • 18. Oktober 2010 um 17:56
    • #3

    Sowas kann wirklich nur von einem Winer kommen.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 18. Oktober 2010 um 18:10
    • #4

    Kärtner und Winer: Ihr seid auch so Spezialisten... :P

  • Weinbeisser
    NHL
    • 18. Oktober 2010 um 18:26
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Naja, mit dem Auto auf einen Menschen verletzen zu wollen ist ja doch kein Kavaliersdelikt!

    Und eine Diversion ist auch keine Strafe, daher ist die Artikel-Überschrift doppelt falsch! Aber was tut man nicht alles, um Leser zu gewinnen. :(

  • gm99
    Biertrinker
    • 18. Oktober 2010 um 18:26
    • #6

    Ich wünschte, der ORF würde endlich einmal den Unterschied zwischen diversioneller Erledigung und Strafe lernen...

    Hier gab's nämlich keine Geldstrafe, sondern der Täter hat sich mit der Zahlung eines Geldbetrages (§ 200 StPO) einverstanden erklärt, damit das Vefahren eingestellt wird.

  • xaver unsinn
    Nationalliga
    • 18. Oktober 2010 um 18:31
    • #7

    das roblem an der geschichte ist, dass nötigung im österreichischen strafrecht relativ hoch dotiert ist. wie in dem artikel zu lesen ist, wurde das ganze er diversion erledigt. das heißt, dass sich der angeklagte gegen eine vorstrafe und für eine geldbuße zu gunsten des bundes entschieden hat. diese wird vom gericht in tagsätzen bemessen (und da liegt primär das problem, da eine nötigung ziemlich "teuer" ist) und die tagsätze ergeben sich dann aufgrund des einkommens des angeklagten. würd mal sagen, dass der gute eine entsprechende bzw. ein gutes gehalt bezieht.
    hätte er sich für die variante vorstrafe entschieden, hätte er eine bedingte geldstrafe erhalten, allerdings hätte er die anwalts- und die gerichtskosten (in der regel in einem derartigen verfahren zwischen 100 und 200 €) trotzdem tragen müssen und hätte mit dem eintrag im stragregister leben müssen.

    aus meiner sicht ist es geschmackssache, welchen weg man bevorzugt. billiger ist auf jeden fall eine vorstrafe.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. Oktober 2010 um 18:49
    • #8

    lautet die überschrift auf orf kärnten, die den sachverhalt ganz verzerrt wiedergibt. und weiter:

    "Die Verhandlung endete nach wenigen Minuten mit einer Diversion, der Mann erklärte sich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.700 Euro einverstanden. Dazu kommen die Verfahrens- und Anwaltskosten, weiters akzeptierte er die Zahlung eines Teilschmerzensgeldbetrages. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig."

    gegen den beschuldigten hat die staatsanwaltschaft einen strafantrag wegen zweier delikte eingebracht, wegen diebstahls des leberkäseweckerls im wert von 1,83 euro (strafdrohung: freiheitsstrafe bis zu 6 monaten oder geldstrafe bis 360 tagessätzen) und wegen nötigung des kaufhausdetektivs (strafdrohung: freiheitsstrafe bis zu einem jahr), der dabei auch eine (leichte) körperverletzung, und zwar eine kniegelenksprellung erlitten haben soll - der beschuldigte ist immerhin mit dem auto auf den detektiv zugefahren.

    der beschuldigte hat nicht wegen des diebstahls eines 1,83-euro-leberkäse-weckerls eine "geldstrafe" in höhe von 1.700 euro erhalten, sondern er ist auf jeden fall wegen der mit strengerer strafe bedrohten nötigung - der diebstahl war laut verteidiger ein versehen, dann nicht nicht vorsätzlich begangen und dann straflos - im rahmen einer diversionellen erledigung ohne formellen schuldspruch, daher auch ohne eintragung ins strafregister und mit seinem einverständnis und nach übernahme der verantwortung für die nötigung des detektivs und nach zusicherung, dem detektiv ein schmerzengeld zu zahlen, zur "zahlung eines geldbetrages" ("geldbuße") verhalten worden = "bezahlungs eines geldbetrages im rahem der diversion".

    es ist oft unerträglich, welchen schwachsinn journalisten bei der gerichtsberichterstattung von sich geben und wie wenig ahnung sie haben, selbst wenn sie bereits jahrelang gerichtsberichterstattung betreiben.

    dieser bericht hat in etwa die qualität des folgenden berichts über das foul von lukas an gratton:

    beim fußballländerspiel zwischen den blackwings linz und den vienna capitals hat der eishockeytorwart der linzer, robert lukas, dem urwiener linienrichter gratton bei einem elfmeter die schiedsrichterpfeife aus dem mund geschossen. die schwer verletzte pfeife wurde daraufhin von mitgliedern des österreichischen alpenvereins in einem akia zu tal und dann mit einem rettungshubschrauber ins krankenhaus nach innsbruck gebracht. da sich lukas beim elfmeter deutlich im abseits befunden hatte, hat der trainer der caps das tor zu recht nicht gegeben.

    so etwas sollte sich einmal ein sportreporter erlauben, er wäre weg innerhalb einer stunde.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (18. Oktober 2010 um 19:36)

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 18. Oktober 2010 um 20:17
    • #9

    Also, der Mann hat einen Kornspitz nicht bezahlt und beim Wegfahren den Privat-Poirot vom Billa leicht am Knie verletzt, soweit komm ich noch mit. Aber wo hat er damit jemanden zu was genau genötigt? ?(

  • gm99
    Biertrinker
    • 18. Oktober 2010 um 20:24
    • #10

    Indem der Täter mit dem Auto auf den Detektiv zugefahren ist, hat er diesen mit Gewalt zu einer Handlung ("Aus-dem-Weg-gehen") oder Unterlassung (der weiteren Verfolgung) genötigt.

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 18. Oktober 2010 um 20:45
    • #11
    Zitat von gm99

    Indem der Täter mit dem Auto auf den Detektiv zugefahren ist, hat er diesen mit Gewalt zu einer Handlung ("Aus-dem-Weg-gehen") oder Unterlassung (der weiteren Verfolgung) genötigt.

    ok... danke für die rasche Antwort. :thumbup:
    Ich glaub ich muß meine Methode zum Vertreiben von Parkplatz-Freihaltern nochmal überarbeiten...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. Oktober 2010 um 21:55
    • #12
    Zitat von quasidodo


    ... Ich glaub ich muß meine Methode zum Vertreiben von Parkplatz-Freihaltern nochmal überarbeiten...


    die so begangene (versuchte) nötigung ist eine der am häufigsten vorsätzlichen straftaten österreichs: opfer in der regel weiblich und schwer unter stress, weil im auftrage eines hintermannes tätig, täter fast immer männlich.

  • slava bykov
    Nationalliga
    • 18. Oktober 2010 um 22:35
    • #13
    Zitat von VincenteCleruzio

    l
    ...der beschuldigte hat nicht wegen des diebstahls eines 1,83-euro-leberkäse-weckerls eine "geldstrafe" in höhe von 1.700 euro erhalten...


    ich glaube es war neuburger, sagen sie niemals Leberkäse zu ihm :D

  • ZigaretteDanach
    NHL
    • 19. Oktober 2010 um 00:05
    • #14

    dazu braucht man eh nichts sagen, zum glück gibts ja keine anderen probleme

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 19. Oktober 2010 um 09:14
    • #15
    Zitat von slava bykov

    ich glaube es war neuburger, sagen sie niemals Leberkäse zu ihm :D


    gerade z´fleiß hab ich es trotzdem geschrieben, weil ich lass mir von der werbung nichts vorschreiben. so schaut es nämlich aus.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 19. Oktober 2010 um 10:41
    • #16
    Zitat von VincenteCleruzio

    .....
    gerade z´fleiß hab ich es trotzdem geschrieben, weil ich lass mir von der werbung nichts vorschreiben. so schaut es nämlich aus.


    Vollkommen richtig! Weil der 'Neuburger' ist eben auch nur ein Leberkas... ;)

  • Elbart
    Gast
    • 19. Oktober 2010 um 13:24
    • #17

    Der von Tann ist sowieso besser. :thumbup:

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 19. Oktober 2010 um 14:26
    • #18
    Zitat von Senior-Crack


    Vollkommen richtig! Weil der 'Neuburger' ist eben auch nur ein Leberkas... ;)

    Im landläufigen Sinne sicher, in Hinsicht auf die Kategorisierung der Fleischwürste nach dem Lebensmittelbuch wohl nicht. Soweit aus der Homepage ersichtlich dürfte der Hersteller ein Rezept verwenden, nachdem der "Neuburger" tatsächlich der Brühwurst - Sorte 1b zuzuordnen ist anstatt dem Leber- und Fleischkäse der Sorte 2.
    Diese Einteilung sagt freilich nur etwas über die verwendeten Teilstücke und deren Fettgehalt aus, nichts über Qualität geschweige denn Geschmack des Endproduktes.

    Und außerdem kommt der einzig gscheite Leberkas vom Pferd, das is ja wohl sowieso klar, und wird begleitet von einem Tupfen Ramsa englischen Spezialsenf. 8o

    Einmal editiert, zuletzt von quasidodo (19. Oktober 2010 um 14:41)

  • waluliso1972
    Gast
    • 19. Oktober 2010 um 17:21
    • #19
    Zitat von quasidodo

    Und außerdem kommt der einzig gscheite Leberkas vom Pferd...


    Womit man das Thema quasi schließen könnte, denn wahrere Worte kann man nicht mehr sprechen! :thumbup:


    lg
    Walu

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