Linzer Fans verurteilt
Nackte Hinterteile und eine Ranglerei mit der Polizei brachte drei oberösterreichische Eishocky-Fans in Graz vor Gericht. Zwei von ihnen hatten nach einem verlorenen Spiel der Linzer "Black Wings" gegen die Grazer "99ers" am Spielfeld die Hosen heruntergelassen.
Treue Fans der "Black Wings"
"Blumi", "Smoli" und Michi sind drei Linzer Eishockey-Fans, die ihrem Verein schon seit Jahren überall hin zu Spielen folgen. Die heruntergelassenen Hosen wurden von ihnen nicht bestritten, aber die Polizisten habe man nie und nimmer angegriffen, man habe sich höchstens "gegen das Festhalten gewehrt".
"Ich habe die Aussage von fünf Polizisten; sie können sich ihre Chancen also ausrechnen", klärte die Richterin gleich zu Beginn die Fronten. "Vier Monate unbedingt, wenn sie ein Geständnis ablegen", bot sie Blumi an. Die Linzer Fans waren ob dieser Direktheit etwas überrascht.
Applaus für Show-Einlage am Spielfeld
Das mit der angeklagten "öffentlichen unzüchtigen Handlung" schilderte einer der Polizisten so: "Sie haben die Hosen heruntergelassen und durch Hüftbewegungen mit ihrem besten Stück gewedelt".
Die Angeklagten erzählten, die Fans auf den Rängen hätten applaudiert, "da haben wir uns umgedreht und uns verbeugt". Anschließend habe man das Spielfeld wieder verlassen. Dann kam es zu dem Zwischenfall mit der Polizei.
"Eine Polizistin wollte mit dem Einsatzstab auf mich einschlagen, da hab ich den Stab festgehalten, mehr war nicht", beteuerte Blumi. Die Beamtin fühlte sich jedoch von ihm bedroht, und es kam zur Anzeige.
Widerstand gegen Staatsgewalt
Pech für Blumi: Seine 17 Vorstrafen führten zur angekündigten unbedingten Haftstrafe von vier Monaten. Smoli wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.400 Euro verurteilt und Michi, der meinte, "Ich will einen Freispruch, weil ich nichts gemacht habe", wurde zu drei Monaten bedingt verurteilt. Blumi will berufen, die beiden anderen nahmen an.
Freispruch wegen unzüchtiger Handlung
Im Falle der öffentlichen unzüchtigen Handlung erfolgte ein Freispruch: "Es gab keinen erkennbaren Sexualbezug", so die Richterin.
Nackte Hinterteile und eine Ranglerei mit der Polizei brachte drei oberösterreichische Eishocky-Fans in Graz vor Gericht. Zwei von ihnen hatten nach einem verlorenen Spiel der Linzer "Black Wings" gegen die Grazer "99ers" am Spielfeld die Hosen heruntergelassen.
Treue Fans der "Black Wings"
"Blumi", "Smoli" und Michi sind drei Linzer Eishockey-Fans, die ihrem Verein schon seit Jahren überall hin zu Spielen folgen. Die heruntergelassenen Hosen wurden von ihnen nicht bestritten, aber die Polizisten habe man nie und nimmer angegriffen, man habe sich höchstens "gegen das Festhalten gewehrt".
"Ich habe die Aussage von fünf Polizisten; sie können sich ihre Chancen also ausrechnen", klärte die Richterin gleich zu Beginn die Fronten. "Vier Monate unbedingt, wenn sie ein Geständnis ablegen", bot sie Blumi an. Die Linzer Fans waren ob dieser Direktheit etwas überrascht.
Applaus für Show-Einlage am Spielfeld
Das mit der angeklagten "öffentlichen unzüchtigen Handlung" schilderte einer der Polizisten so: "Sie haben die Hosen heruntergelassen und durch Hüftbewegungen mit ihrem besten Stück gewedelt".
Die Angeklagten erzählten, die Fans auf den Rängen hätten applaudiert, "da haben wir uns umgedreht und uns verbeugt". Anschließend habe man das Spielfeld wieder verlassen. Dann kam es zu dem Zwischenfall mit der Polizei.
"Eine Polizistin wollte mit dem Einsatzstab auf mich einschlagen, da hab ich den Stab festgehalten, mehr war nicht", beteuerte Blumi. Die Beamtin fühlte sich jedoch von ihm bedroht, und es kam zur Anzeige.
Widerstand gegen Staatsgewalt
Pech für Blumi: Seine 17 Vorstrafen führten zur angekündigten unbedingten Haftstrafe von vier Monaten. Smoli wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.400 Euro verurteilt und Michi, der meinte, "Ich will einen Freispruch, weil ich nichts gemacht habe", wurde zu drei Monaten bedingt verurteilt. Blumi will berufen, die beiden anderen nahmen an.
Freispruch wegen unzüchtiger Handlung
Im Falle der öffentlichen unzüchtigen Handlung erfolgte ein Freispruch: "Es gab keinen erkennbaren Sexualbezug", so die Richterin.