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“Pyrotechnik Ist Kein Verbrechen”

  • TsaTsa
  • 9. Juli 2010 um 17:42
  • TsaTsa
    Nordlicht
    • 9. Juli 2010 um 17:42
    • #1

    nachdem dieser Artikel im "Szene-Rappi Forum" aufgetaucht ist, möchte ich mal nachfragen.

    http://www.pyrotechnik-ist-kein-verbrechen.at/2010/07/bundesliga-und-initiative/

    ist es bei euch in den eishallen erlaubt, pyros zu zünden?

    bei uns unter den fans ist es immer wieder ein leidiges thema, und viele regen sich fürchterlich auf, weil dies bei uns nicht erlaubt ist. Ich persönlich finde es oke, dass es in unseren Eisstadien verboten ist. wenn diese draussen gezündet werden ist mir das eigentlich egal.

    grosses thema auch in unseren Fussballstadien, was mir wurscht ist, da ich nie in diesen anzutreffen bin. Aber im Fussball sind die stadien offen was für mich ein grosser unterschied macht zu den Eishallen, welche normalerweise geschlossen sind, ausser in Ambri.

  • AlexR
    EBEL
    • 9. Juli 2010 um 20:09
    • #2

    aus dem Gestz:

    § 43. (1) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F2, T1, P1, P2 und S1 sowie
    pyrotechnische Signalmittel dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer
    Menschenansammlungen nicht verwendet werden.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem
    Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung
    1. nicht besessen und
    2. nicht verwendet
    werden.

    Für die Fussballstadien ist es etwas anderes...so hat "mein" Klub eine Sondergenehmigung der Stadt Innsbruck und darf daher Pyros zünden, natürlich mit Auflagen. Für die Anhänger in Wien, Graz gelten andere Bestimmungen, ist das Abbrennen von Pyros laut §43 verboten....komplizierte Geschichte, kenne mich ehrlich gesagt selbst zu wenig mit diesem Gesetz aus, da für mich Pyros nicht wichtig sind!!

    In Eisstadien wurden meines Wissens noch keine Pyros gezündet oder???


    hier der ganze Gesetzestext: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/…name_166176.pdf

  • TsaTsa
    Nordlicht
    • 9. Juli 2010 um 20:38
    • #3

    merci für die information :thumbup:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2010 um 11:11
    • #4
    Zitat von HCIFan

    aus dem Gestz:[/url]

    ich habe jetzt aus interesse nahgeschaut, du zitierst aus dem "Entwurf" des Pyrotechnikgesetzes, die vom Parlament beschlossene Gesetzesbestimmung mit einer anderen Paragraphenbezeichnung lautet so:

    Besitz und Verwendung unter besonderen Umständen

    § 39. (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden.
    (3) Die Behörde kann dem Veranstalter auf Antrag zeitlich und örtlich beschränkte Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 2 für bestimmte Anlässe bewilligen. Für die Bewilligung des Besitzes und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen der Kategorien F3, F4, T2, P2 oder S2 gilt § 28. Für Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1, F2, T1, P1 oder S1 kann die Bewilligung erteilt werden, wenn die Person nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a oder b oder Z 2 das nach § 15 maßgebliche Lebensjahr vollendet hat, verlässlich ist sowie unter Bedachtnahme auf die Umstände der beabsichtigten Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände oder Sätze gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden; die Behörde ist ermächtigt, Auflagen, Bedingungen und Befristungen im Sinne des § 28 Abs. 3 vorzuschreiben.
    (4) Die Verbote nach Abs. 2 gelten nicht für aktive Teilnehmer an Sportveranstaltungen sowie für Personen, die für den Ablauf einer Sportveranstaltung maßgebliche Funktionen ausüben, soweit sie der betreffenden Sportart immanente pyrotechnische Gegenstände, wie insbesondere Notsignale oder Startschusspistolen, mit sich führen.

    Wer gegen § 39 Abs 2 Pyrotechnikgesetz verstößt, also "im (sachlichen, örtlichen oder zeitlichen) Zusammenhang" mit einer Sportveranstaltung pyrotechnische Gegenstände "besitzt" (mit sich führt) oder "verwendet" (abbrennt usw), weil die zuständige Behörde nicht wie die Bundespolizeidirektion Innsbruck für Spiele des FC Wacker jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilt (ich weiß nicht, ob das stimmt),

    begeht, so er sich nicht strafbar macht wegen einer mit schwererer Strafe bedrohten (gerichtlich) strafbaren Handlung - er verletzt zB einen anderen Zuschauer - eine Verwaltungsübertretung nach § 40 Abs 1 Z 2 Pyrotechnikgesetz: Die Strafdrohung lautet "Geldstrafe bis zu 4 360 €" oder "Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen".

  • TsaTsa
    Nordlicht
    • 10. Juli 2010 um 11:54
    • #5

    auch dir lieber vincente merci villmal für die Infos.

  • Kronwalled
    1HasserVongMenschen
    • 10. Juli 2010 um 12:15
    • #6
    Zitat von HCIFan

    In Eisstadien wurden meines Wissens noch keine Pyros gezündet oder???


    in Graz in Zeiten der Uhrturmfront immer wieder ;)
    in der Halle muss das absolut nicht sein...

  • TsaTsa
    Nordlicht
    • 10. Juli 2010 um 12:24
    • #7

    bei uns kommt es leider immer wieder vor. krass war es letzte saison im spiel EV Zug - ZSC Lions in Zug.Dabei erlitten zuschauser reizungen der augen, nase und hals. das spiel musste unterbrochen werden um den rauch abziehen zu lassen.

    pyros gehören einfach nicht in geschlossene stadien X(

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 10. Juli 2010 um 14:24
    • #8

    Vor ein paar Jahren haben ein paar Grazer während eines Viertelfinales einmal in der Klagenfurter Halle mit der Räucherei angefangen. Nachdem es zum zweiten Mal losgegangen ist hat die Polizei die Herren aber blitzartig aus der Halle befördert.

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