... Nochmal: Das gehört eingeschränkt, ob EU-Gesetz oder nicht, lasse ich nicht gelten ...
was du hinsichtlich des eu-rechts nicht gelten lässt, ist aber schon so etwas von "powidl".
die entscheidung des europäischen gerichtshofs im fall "bosman" auch zur "arbeitnehmerfreizügigkeit" innerhalb der eu ist jetzt bereits 15 jahre alt. das wesentliche dazu stünde allgemein verständlich aufbereitet hier.
Auszug: "Der Gerichtshof verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme für den Wechsel eines Spielers von einem EU-Staat in einen anderen nach Vertragsende. Auch die in einigen Ländern geltenden Ausländerregelungen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften, wurden – soweit Spieler aus den EU-Staaten davon betroffen waren – für ungültig erklärt."