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Jobfrage

  • Erinnerungen
  • 16. Februar 2010 um 21:11
1. offizieller Beitrag
  • Erinnerungen
    Moderator
    • 16. Februar 2010 um 21:11
    • #1

    Hallo an alle,

    weiß jemand in welchen Kollektiv ein Vertriebsassistent fällt? Speziell würde mich die Entlohnung brutto interessieren, vl. hat jemand Infos dazu bzw. sogar den passenden KV?
    Brauche keine Werte auf den Cent genau, +/- 100 Euro sollts vielleicht schon sein.

    Herzlichen Dank,

    Rooky

  • 127.0.0.1
    KHL
    • 16. Februar 2010 um 21:17
    • #2

    Welches Branche?

  • Erinnerungen
    Moderator
    • 16. Februar 2010 um 21:41
    • #3

    Vertriebsassistent in einem Fensterwerk

  • 127.0.0.1
    KHL
    • 16. Februar 2010 um 22:29
    • #4

    kann man so nicht sagen:

    Auszug aus: http://www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_oh_3.2

    "Die Zuordnung eines Arbeitsverhältnisses zu einem KV ist nicht immer eindeutig. So gibt es zum Beispiel Fenster erzeugende Betriebe, für die der KV für die holzverarbeitende Industrie gilt, während bei anderen Fenstererzeugern der KV für das metallverarbeitende Gewerbe oder jener für die chemische Industrie anzuwenden ist."


    Des Weiteren kommts auch noch auf Ausbildung, Einstufung etc. an

  • Erinnerungen
    Moderator
    • 16. Februar 2010 um 22:51
    • #5

    Naja, ist der KV-Gehaltsbereich zwischen holz- und metallverarbeitendem Gewerbe so groß? Ich bräuchte ja nur einen ungefähren Wert - wo liegt der KV für einen Einsteiger, wo für einen ausgebildeten Facharbeiter im Vertrieb? Wenn ich weiß, dass ein Vertriebs-Einsteiger 1600 Eur brutto hat und das Fachpersonal 2000 Eur brutto, dann kann ich mir schon ungefähr was vorstellen.

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 17. Februar 2010 um 09:48
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    man müsste schon die branche wissen. außerdem gibt es auch z.B. holzverarbeitende betriebe (also KV Holz&Bau) die die angestellten nach dem handels-KV zahlen. und dass der handels-KV einer der miesesten ist, ist kein geheimnis.
    (dieses beispiel gibt es wirklich - meine freundin)

    • Nächster offizieller Beitrag
  • 127.0.0.1
    KHL
    • 17. Februar 2010 um 09:52
    • #7

    am besten einfach einer Gewerkschaft deiner Wahl beitreten, die können dir da sicher am Besten weiterhelfen!

  • DaveSugarShand
    Nationalliga
    • 17. Februar 2010 um 10:19
    • #8

    Geh, zur Gewerkschaft brauchst wegen so einem Kinkerlitzchen nit gehn. Die helfen dir zwar weiter, aber dafür musst du sofort beitreten ... und zahlen.
    Man findet eh alles im Netz:
    Kollektivvertrag Angestellte Metall 2010 bzw. Übersicht über KV und Lohntabellen Metall
    Übersicht über Links zum Downloaden diverser KVs
    Wennst wirklich Hilfe brauchst, dann am besten zuerst zur Arbeiterkammer gehen, dort beraten dich deren Arbeitsrechtsjuristen gratis (und kompetent). Mir wurde z. B. von der AK Villach Abteilung Arbeitsrecht bei strittigen Fragen meines Arbeitsvertrages gut geholfen, so dass ich meinem Arbeitgeber gegenüber gute Argumente hatte.

    EDIT: Konkret auf deine Frage bezogen:
    Bei folgenden Voraussetzungen:

    • Angestellter,
    • Assistent --> also schätzomativ Verwendungsgruppe III,
    • vorher noch nie gearbeitet --> 1. Verwendungsgruppenjahr

    folgt ein Mindestgehalt von 1.633,27 EUR (brutto, 14 mal pro Jahr)

    3 Mal editiert, zuletzt von DaveSugarShand (17. Februar 2010 um 10:55)

  • Weinbeisser
    NHL
    • 17. Februar 2010 um 11:39
    • Offizieller Beitrag
    • #9
    Zitat von DaveSugarShand

    Wennst wirklich Hilfe brauchst, dann am besten zuerst zur Arbeiterkammer gehen, dort beraten dich deren Arbeitsrechtsjuristen gratis (und kompetent).

    Naja, gratis will ich so auch nicht stehen lassen: Die Kammer zwackt ja für jeden Dienstnehmer einen schönen Zwangsbeitrag vom Gehalt ab. Leider scheint der auf dem Gehaltszettel nicht auf, wodurch das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für diese Beiträge oft nicht vorhanden ist. Die AK-Präsidenten waren ja lange Zeit die Gagenkaiser in Ö und verdienen wahrscheinlich immer noch spitzenmäßig. Da können die Kammern dafür auch was leisten!

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 17. Februar 2010 um 12:07
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    danke Weinbeisser, dass du es schreibst! :thumbup:

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • Erinnerungen
    Moderator
    • 17. Februar 2010 um 14:16
    • #11
    Zitat von DaveSugarShand

    EDIT: Konkret auf deine Frage bezogen:
    Bei folgenden Voraussetzungen:

    • Angestellter,
    • Assistent --> also schätzomativ Verwendungsgruppe III,
    • vorher noch nie gearbeitet --> 1. Verwendungsgruppenjahr

    folgt ein Mindestgehalt von 1.633,27 EUR (brutto, 14 mal pro Jahr)

    Genau so eine Auskunft wollte ich haben. Hintergrund war ein Bewerbungsgespräch, das von dir angegebene Bruttogehalt kommt fast genau hin!
    Thx

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