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"Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • Weinbeisser
  • 7. Dezember 2009 um 22:02
  • Geschlossen
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Oktober 2014 um 11:15
    • #1.001
    Zitat von VincenteCleruzio


    Kartnig hat nicht um "Ausgang zum Besuch einer Opernaufführung" angesucht, sondern um Ausgang "zur Aufrechterhaltung familiärer Bindungen" (§§ 93 Abs 2 iVm 99a Abs 1 Strafvollzugsgesetz): So die Anstaltsleitung entgegen dem zitierten ORF-Steiermark-Bericht, ein Ausgang zum Besuch einer Oper ist nie bewilligt worden und dürfte auch gar nicht bewilligt werden. Kartnig dürfte die Anstaltsleitung beim Stellen des Antrags also schlicht angelogen haben.
    ....
    Und was ist laut ORF Steiermark Kartnigs Sicht der Dinge: "Am Montag musste Hannes Kartnig daher zum „Rapport“ in die Justizanstalt. Im Anschluss daran sagte er: „Ich wurde belehrt, und die Justizanstalt hat mir mitgeteilt, was ich zu tun habe, und daran werde ich mich halten. Gesetzlich war es in Ordnung, aber für die Optik war es nicht gut. Es gibt halt neidige Menschen, die auf mich aufpassen, wenn ich wo bin. Man sieht mich ja immer wieder, ich muss ja arbeiten, ich muss ja Geld verdienen. Das hat mit ‚Tosca‘ nichts zu tun, aber ich habe ja zwölf Stunden frei gehabt, und da kann man machen, was man will, nur ist das von der Optik her für gewisse neidige Menschen nicht in Ordnung“, so Kartnig."


    Entweder war die Belehrung schlecht oder Kartnig hat sie nicht verstanden oder ignoriert.

    Zunächst stellt er einen Antrag auf "Ausgang" zur "Aufrechterhaltung familiärer Bindungen". Der wird ihm genehmigt. Warum eigentlich, wenn er eh dank Hausarrest jeden Abend zuhause bei seiner Frau verbringen muss? Hat der Anstaltsleiter vor Bewilligung des Ausgangs nachgefragt, um welche Bindungen es konkret geht? Wäre eigentlich nahe gelegen. Oder hat Kartnig den Anstaltsleiter, wie von mir vermutet, getäuscht. In die Oper soll er und seine Frau mit einem befreundeten Ehepaar gegangen sein, das wären dann jedenfalls einmal keine "familiären Bindungen", die dem Anstaltsleiter die Bewilligung das Ausgangs aus dem Hausarrest erlaubt hätten.

    Dann wird Kartnig belehrt.

    Und dann macht er mit seinem Bewährungshelfer ein "Geschäftsessen" in Wien aus. Das wäre per se in Ordnung, wenn die Erwebstätigkeit eines selbständigen Unternehmens wie Kartnig in der Vereinbarung, Besprechung von Werbeaufträgen usw besteht. wozu auch Geschäftsessen gehören.

    Wenn aber stimmt, was die Zeitungen schreiben, nämlich dass dieses "Geschäftsessen" in Wahrheit eine ausgewachsene Geburtstagsfeier in einem Hotelrestaurant gewesen ist (zuhause im Hausarrest hätte er sie schon veranstalten dürfen), dann verdient er wegen dieser vermutlich erneuten "Trickserei" den Widerruf des Vollzugs durch Hausarrest und den weiteren Vollzug der Freiheitsstrafe in der Justizanstalt.

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 30. Oktober 2014 um 11:27
    • #1.002

    mir hat's da gestern in der ZiB 2 die Haare aufgestellt, als Kartnigs Anwalt meinte er sei das Opfer seine Prominenz und er hätte viele Klienten, die öfters auf Konzerte gehen mit der Fußfessel. ?(

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 30. Oktober 2014 um 14:08
    • #1.003

    Jetzt weißt du auch, warum man in der Oper nie kurze Hosen sieht.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Oktober 2014 um 16:20
    • #1.004
    Zitat von Capsaicin

    Jetzt weißt du auch, warum man in der Oper nie kurze Hosen sieht.

    Könnte sich aber bald ändern: LINK

    "„Erst letztens woar I in da Oper, do bin I jo no problemlos eini kumma, obwohl I e ned wollt, sondern nur mei Frau“, erzählt etwa Hannes Kartnig. „Oba noch der Scheißvorstellung wollt I no in an Luxusclub eini, a bissl feiern, auf amol sogt da Türsteher zu mir ‘Tut mir Leid, aber mit DEN Fußfesseln kommen Sie hier nicht rein.’“

    [Blockierte Grafik: http://tagespresse.dietagespresse.netdna-cdn.com/wp-content/uploads/2014/10/swarovskifussfessel-700x350.jpg]

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Oktober 2014 um 16:26
    • #1.005

    Und einen hab´ ich noch zu den 500.000 Schwiemu-teste-Deinen-künftigen-Schwieso: DER STANDARD

    "Dabei handelt es sich um die 2005 erfolgte Übersiedelung von 400 Finanzbeamten von der Schnirchgasse in Wien-Erdberg in die Brehmstraße in Wien-Simmering. Das Gebäude wurde von Porr errichtet und vom Finanzministerium gemietet.Der Baukonzern soll über Scheinrechnungen 500.000 Euro Provision gezahlt haben. Das Geld soll von Meischbergers Firma Zehnvierzig GmbH im Empfang genommen worden sein und landete aus Ermittlersicht schließlich in Form von Barzahlungen bei Grasser, so der Behördenverdacht. Sowohl Grasser als auch Meischberger und Plech haben die Vorwürfe immer vehement bestritten.

    Die Angelegenheit führt vom Mittelmeer in die Schweizer Berger und von dort zur Schwiegermutter von Grasser, Marina Giori-Lhota. Es geht um jene 500.000 Euro, die Grasser, damals noch Finanzminister, in mehreren Tranchen in bar und persönlich mit dem Auto nach Wien brachte und dort nach Kassaschluss bei der Meinl-Bank einzahlte. Wie bekannt sagt Grasser, seine Schwiegermutter habe ihm das Geld gegeben, um sein Veranlagungstalent zu testen.

    Verdacht auf Bestechungsgeld

    Die Behörden hingegen vermuten, dass es sich bei den 500.000 Euro um Bestechungsgeld der Porr handelt. Jedenfalls soll Giori-Lhota ausgesagt haben, dass sie nicht die Verfügungsberechtigte jenes Kontos sei, auf dem das Geld landete. Außerdem wollen die Ermittler mit Bewegungsprotokollen beweisen können, dass die Schwiegermutter zu fraglicher Zeit gar nicht in der Schweiz war."

    FORMAT:

    "Die Porr-Provision für die Brehmstraße soll am Ende bei KHG gelandet sein, vermuten die Ermittler, weil sie festgestellt haben: "Meischi“ erhielt die halbe Million von der Porr-Tochter am 14. Juni 2005 und überwies 330.000 Euro am 22. Juni auf ein Subkonto, wo es später bar ausgezahlt wurde. Die Verwendung der Cashbeträge konnte Meischberger den Ermittlern nicht glaubhaft erklären. Sie haben aber eine Erklärung parat: Im Ferint-Konto bei der Meinl Bank landeten von Juli 2005 bis Februar 2006 exakt 500.000 Euro Cash. Der größte Batzen machte 330.000 Euro aus. Dass die Bargeldsummen rein zufällig ident sind, ist für die Ermittler nur schwer vorstellbar."

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (31. Oktober 2014 um 18:42)

  • Elbart
    Hüter des Momentums
    • 30. Oktober 2014 um 20:06
    • #1.006

    In wie vielen Verfahren ist der GröFMaZ nun schon involviert? Ich habe den Überblick verloren.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Oktober 2014 um 23:40
    • #1.007

    Ich auch.

    Ein Finanzstrafverfahren wg gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung/Abgabenbetrug durch Nichtversteuerung der Einkünfte im Zusammenhang mit Meinl International Power.

    Bestechlichkeit/Amtsmissbrauch durch Betrauung eines Freundes von Lehman Brothers beim Börsegang der Post, durch Verrat des Konkurrenzangebots und Annahme eines Teils der 9,6 Millionenprovision bei der Privatisierung der BUWOG und Annahme einer Provision bei der Privatisierung des Dorotheum, durch Einmietung Linzer Finanzämter in den Terminal Tower der PORR und Wiener Finanzbeamter in ein Gebäude der PORR samt jeweils Zahlungen von ein paar Hunderttausend Euro, durch Cash for Laws beim Versuch der Liberalisierung des Glückspielgesetzes samt 100.000 Euro von Novomatic.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 5. November 2014 um 16:14
    • #1.008

    Kein Prozess für Skylink-Verantwortliche
    http://www.austrianaviation.net/news-regional/…twortliche.html

  • Senior-Crack
    NHL
    • 6. November 2014 um 08:15
    • #1.009

    Das hat zwar mit Wirtschaftskriminalität nichts zu tun, aber es ist schon skurill und leichtfertig, wie mit unseren sauer verdienten Steuergeldern herumgeworfen wird:

    Kritik an Mindestsicherungsbescheidzulage (eine Bezeichnung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss...):

    WIEN. Industriellen-Präsident Kapsch kritisiert das Ausgabenproblem Österreichs.

    In der Industriellenvereinigung ist die Mindestsicherungszulage derzeit ein geflügeltes Wort. Zu den 1400
    Zulagenformen (!!!), die es für Beamte der Stadt Wien gibt, ist die Mindestsicherungszulage eine noch recht junge. Beamte würden diese Zulage bekommen, wenn sie Bescheide zur Mindestsicherung richtig
    ausstellen.

    Für den Präsidenten der IV, Georg Kapsch, ist diese Zulage nur eines von vielen Beispielen für das Ausgabenproblem des Staates, das in der Diskussion um die Steuerreform seiner Meinung nach zu kurz kommt.

    Dabei gebe es zahlreiche Ideen für Einsparungen, die unterschiedlich viel bringen, aber sich summieren. Würde etwa jedes Bundesland bei den Leistungen so gut sein wie das jeweils beste, würde sich der Staat 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ersparen. "Und warum Innsbruck für 120.000 Einwohner mit 1300 Magistratsmitarbeitern auskommt, während St. Pölten für 60.000 Einwohner doppelt so viele Leute
    benötigt, muss man auch erst einmal erklären"
    , sagt Kapsch, der auch die Notwendigkeit von neun Bundesländervertretungen in Frage stellt.

    Potenzial sieht Kapsch auch bei der Parteienförderung pro Kopf. Diese betrage in Deutschland 2,40 Euro, in Österreich dagegen 30,80 Euro.

    Die Pro-Kopf-Ausgaben für die Hoheitsverwaltung lagen in Österreich 2012 bei 1315 Euro und damit um gut 40 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Die Abgabenquote sei seit 1965 von 34 auf 45 Prozent gestiegen. Dennoch sei der Spielraum für den Staat kleiner geworden, kritisiert der Industriellenchef.

    (Quelle: OÖN)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. November 2014 um 17:54
    • #1.010

    Gehört zwar schon eher hierher und wäre interessant, was der Präsident der Industriellenvereinigung Kapsch wohl dazu sagt, was er heute zB in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG lesen konnte.

    Bin schon neugierig, ob sich der Herr KAPSCH überhaupt zu dieser Problematik äußern wird.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 7. November 2014 um 09:00
    • #1.011

    Kärnten will in Causa teurer Seenkauf klagen
    http://derstandard.at/2000007804503/…Seenkauf-klagen

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 7. November 2014 um 12:20
    • #1.012

    Und schon wieder eine Hausdurchsuchung wegen der Weißen Weste. Verdacht der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Börsegang der Post.

    Nach KHG-induzierten Hausdurchsuchungen in Räumen der Novomatic und eines ihrer Ex-Managers sowie des Trauzeugen/Mitunternehmers "Bar auf´s Handerl" und "Wo war mein Leistung" Meischi und des Mitunternehmers Plech auf Ibiza in den letzten Wochen, ist jetzt auch noch die Österreichische Industrieholding AG, die die Beteiligungen der Republik an (teil)verstaatlichten Unternehmen verwaltet, einer Inspektion zum Zwecke des Findens von Beweismaterial zum Be-/Entkräften des Tatverdachts gegen KHG unterzogen worden:

    FORMAT:

    "Zeitnah zum ungebetenen Besuch bei der ÖIAG wurden auch die Büros von Gerhard Grund und Eva Marchart in der Raiffeisen Centrobank (RCB) durchsucht. Die RCB-Manager Grund und Marchart weisen den von der WKStA geäußerten Bestechungsverdacht vehement zurück. Zur Erinnerung: Die RCB erhielt ein Mandat beim Post-Verkauf, das ihr 3,9 Millionen Euro Honorar brachte. Als Gegenleistung für die Mandatsvermittlung zahlte die RCB 350.000 Euro an Peter Hocheggers Valora AG. Hochegger wiederum soll das Honorar mit Walter Meischberger und KHG geteilt haben. Ein Teil des RCB-Honorars floss als Einlage in die Errichtung der Valora Solutions GmbH. Pikant: Valora Solutions war eine gemeinsame Firma von Hochegger, Meischberger und KHG:"

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (7. November 2014 um 17:55)

  • Senior-Crack
    NHL
    • 8. November 2014 um 11:30
    • #1.013

    Verbund: Strafvorschreibung für alle vier Vorstände
    http://www.profil.at/articles/1445/…bung-vorstaende

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. November 2014 um 13:18
    • #1.014

    Heute hat also Kartnig zur primären Geldstrafe in Höhe von 5,5 Mio Euro (Ersatzfreiheitsstrafe, wenn er nicht zahlt, 15 Monate) und zur (Neben)Freiheitsstrafe in Höhe von ebenfalls 15 Monaten für die Abgabenhinterziehung (beide Sanktionen bereits rechtskräftig)

    wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (Verpflichtung zu teurer Spieler zu einem Zeitpunkt, als Sturm Graz bereits zahlungsunfähig war) und wegen Versuchs des schweren Betrugs zu Lasten des Landes Steiermark, von dem er durch Täuschung die Haftung für einen 1,2 Mio Kredit zu erschleichen versucht hatte; sowie wegen vollendeten Betrugs zu Lasten diverser Lieferanten, die um ihr Entgelt umgefallen sind,

    eine Zusatzstrafe von 4 Jahren und einem Monat samt Fußfesselverbot ausgefasst (Schuldspruch wegen Rechtsmittelverzichts rechtskräftig, nicht aber die Sanktionen, weil die Staatsanwaltschaft bereits Berufung angemeldet hat).

    ORF: "Doch für Kartnig ist die Sache noch nicht vorbei - gleich nach der Urteilsverkündung wurde gegen ihn und seine vier Mitangeklagten weiterverhandelt: Dabei geht es darum, ob Kartnig durch den Schwarzverkauf von Eintrittskarten nicht nur die Finanz, sondern auch die Bundesliga und den steirischen Fußballverband geschädigt hat - die Abgaben für die einzelnen Verbände errechneten sich nämlich aus den falsch angegebenen Einnahmen. Ein Urteil in diesem Verfahren wird es erst in den nächsten Wochen geben."

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (12. November 2014 um 13:38)

  • sonne
    EBEL
    • 12. November 2014 um 16:37
    • #1.015

    Schon Ok.
    Funktionäre von Vereinen werden ja gerne Verurteilt. Unschuldig ist er ja nicht, der Karting.

    Was ist aber mit KHG, Meischi, Hochegger und co??

    Wie alt muss ich werden um eine rechtskräftige Verurteilung und Strafzahlungen in Millionen Höhe dieser drei, zu erleben?

  • 2stein
    EBEL
    • 12. November 2014 um 16:57
    • #1.016
    Zitat von sonne

    Schon Ok.
    Funktionäre von Vereinen werden ja gerne Verurteilt. Unschuldig ist er ja nicht, der Karting.

    Was ist aber mit KHG, Meischi, Hochegger und co??

    Wie alt muss ich werden um eine rechtskräftige Verurteilung und Strafzahlungen in Millionen Höhe dieser drei, zu erleben?

    so alt kannst du gar nicht werden, als das du den KHG jemals hinter schwedischen Gardinen sehen wirst :D ...........Kartnig war halt einfach zu teppert !!!

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 12. November 2014 um 17:49
    • #1.017
    Zitat von 2stein

    so alt kannst du gar nicht werden, als das du den KHG jemals hinter schwedischen Gardinen sehen wirst ...........Kartnig war halt einfach zu teppert !!!

    glaub's natürlich auch erst, wenn ich es sehe. aber fürn karli wird's langsam wirklich eng glaube ich. Hauptsächlich auch weil sich da in Wien bei der WKSta (schreibt man da so?) wirklich was zu tun scheint.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 13. November 2014 um 20:00
    • #1.018

    Der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Ernst Strasser, hat heute seine Gefängniszelle in der Haftanstalt Wien-Simmering bezogen, um seine dreijährige Freiheitsstrafe zu verbüßen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. November 2014 um 13:03
    • #1.019
    Zitat von VincenteCleruzio

    ORF: "Doch für Kartnig ist die Sache noch nicht vorbei - gleich nach der Urteilsverkündung wurde gegen ihn und seine vier Mitangeklagten weiterverhandelt: Dabei geht es darum, ob Kartnig durch den Schwarzverkauf von Eintrittskarten nicht nur die Finanz, sondern auch die Bundesliga und den steirischen Fußballverband geschädigt hat - die Abgaben für die einzelnen Verbände errechneten sich nämlich aus den falsch angegebenen Einnahmen. Ein Urteil in diesem Verfahren wird es erst in den nächsten Wochen geben."

    Dafür hat Kartnig heute noch einmal sieben Monate unbedingt ausgefasst.

    Endstand also:
    15 Monate für die Abgabenhinterziehung;
    4 Jahre und 1 Monat für den Versuch des Betrugs zu Lasten des Landes Steiermark (Haftung für einen Millionenkredit), vollendeten Betrug zu Lasten von Lieferanten und grob fahrlässige Gläubigerbeeinträchtigung;
    7 Monate heute wegen Betrugs zu Lasten der Bundesliga (53.000 Euro Schaden) und des steirischen Fußballverbands (25.000 Euro Schaden), weil die Zwei nicht ihren wahren Anteil an den (zum Teil schwarz) verkauften Tickets erhalten haben.

    Macht summa summarum:

    71 Monate unbedingt = 5 Jahre und 11 Monate; dazu kommen noch, wenn er die Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung in Höhe von 5,5 Mio Euro nicht bezahlen kann, 15 Monate Ersatzfreiheitsstrafe, macht dann insgesamt 86 Monate oder 7 Jahre und 2 Monate. Bedingte Entlassung zur Halbzeit frühestens möglich = nach 3 Jahren und 7 Monaten, Fußfessel, wenn er sie noch einmal kriegt, frühestens in zwei Jahren und sieben Monaten (immer vorausgesetzt, dass diese Strafen rechtskräftig werden).

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (18. November 2014 um 13:58)

  • tiQui.taQua
    skydiver
    • 18. November 2014 um 22:24
    • #1.020

    dee alte fuchs wusste, was ihm blüht, deshalb die aktionen in der oper und im hotel :)
    wieviel seiner strafe hat er denn schon abgesessen?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. November 2014 um 23:29
    • #1.021

    1Monat war er in Untersuchungshaft (2007). Dürfte bereits auf die Strafen angerechnet sein.

    Seit 16. September ist er im Strafvollzug, also hat er gerade einmal 2 Monate verbüßt.

    Im zweiten Rechtsgang ist die Freiheitsstrafe von 5 Jahren auf 5 Jahre und 11 Monate gestiegen, die Geldstrafe allerdings von 6,6 auf 5,5 Mio gefallen.

    Und von wegen “Fuchs“: Der Operbesuch und die Geburtstagsfeier des Sympathen erhöhen die Chance auf die bedingte Entlassung zur Halbzeit samt elektronischen Hausarrest ein Jahr davor nicht unbedingt.

    PS: Der Serious Streeter hat laut ORF als Bibliothekar einen neuen Job gefunden.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 21. November 2014 um 18:03
    • #1.022

    Bei der Hypo läuft alles schief
    Die Ost-Töchter der Hypo Alpe Adria werden mit Multimillionen-„Mitgift“ verschenkt. Die Abwicklung hat schon 8,6 Milliarden gekostet, 18 Milliarden Risiko lagert noch in der Bad Bank.
    http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4601466/Bei-der-Hypo-laeuft-alles-schief?_vl_backlink=/home/wirtschaft/economist/1557859/index.do&direct=1557859
    [Blockierte Grafik: http://diepresse.com/images/uploads_540/6/7/a/4601466/43C14167-ADD1-43DA-9597-35E2EA6B3341_v0_h.jpg]

    Damit wird der Gesamtschaden, den die Kärntner Katastrophenbank für den österreichischen Steuerzahlern verursacht hat, wohl deutlich im zweistelligen Milliardenbereich zu liegen kommen: Die „bis zu vier Milliarden Euro“, die der damalige Hypo-Chef Alexander Picker zu Beginn dieses Jahres als Abwicklungskosten für die Bank genannt hat, wird der Staat allein heuer in die (Anfang November in die Heta Asset Resolution übergeführte) Bank stecken. 2,9 Milliarden davon sind noch offen, die werden im Budget noch vor Jahresende defizitwirksam. Rund 4,5 Milliarden Euro sind schon bisher an Kapitalzuschüssen in die Bank geflossen. Der Schaden liegt also schon jetzt deutlich über der Acht-Milliarden-Euro-Grenze.

    Dazu kommen noch mindestens 18 Milliarden Euro an faulen Krediten, die in die Bad Bank übergeführt wurden und deren Verwertung wohl nur einen Bruchteil des Nominalwerts erbringen wird. Die vorjährige „Presse“-Schätzung eines Gesamtschadens im Ausmaß von zehn bis zwölf Milliarden Euro dürfte also recht deutlich zu tief gegriffen sein.

    (Quelle: Die Presse)


    Hypo-Desaster: Jetzt wird es obszön
    Die rasche Einrichtung einer Hypo-Bad-Bank wurde ewig verschleppt. Eigentlich müsste dies ein Strafbestand sein.

    von Rainer Nowak
    (DiePresse.com)

    Trotz aller Skepsis wegen möglicher Showeinlagen politischer Kleindarsteller gibt es einen weiteren Grund, den Hypo-U-Ausschuss fast herbeizusehnen. Das Bekanntwerden einer weiteren Kapitalspritze von 2,9 Milliarden Euro, die offenbar schon absehbar, weil im Budget eingestellt war, zeigt: Mit allen Kapitalmaßnahmen und den zu erwartenden Verlusten fast aller schmutzigen Kredite in der Bad Bank steuern wir auf einen Totalausfall zwischen 15 und 20 Milliarden Euro zu. Das ist nicht mehr nur skandalös,
    sondern obszön.
    Die 500 Millionen, die nun dem Käufer der Balkan-Tochter geschenkt werden, auf dass er sich damit plage, fallen fast nicht mehr ins Gewicht. Alle Diskussionen über Steuerreform (fünf oder sechs Milliarden?) muten da völlig lächerlich, surreal an.

    Einmal editiert, zuletzt von Senior-Crack (21. November 2014 um 18:08)

  • Senior-Crack
    NHL
    • 26. November 2014 um 19:26
    • #1.023

    Zur Abwechslung einmal ein Blick nach Salzburg:
    Finanzskandal: Mehr als 350 Mio. Schaden
    http://salzburg.orf.at/news/stories/2681448/

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 28. November 2014 um 16:25
    • #1.024

    kenn mich da jetzt zwar rechtlich nicht so aus, aber für mir sieht das ein bisschen nach "bis zur verjährung und noch viel, viel weiter!" aus...

    http://derstandard.at/2000008749871/…-fuer-Rueckstau

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 28. November 2014 um 21:36
    • #1.025

    Die Lösung findest Du im § 112 Strafprozessordnung.

    Auch beim Rechtsanwalt T., dem damaligen Strafverteidiger des Meischi, wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Er widerspricht der Sicherstellung der gesuchten Dokumente und verlangt, dass die sichergestellten Dokumente "versiegelt" (in einem Behälter) verwahrt werden, weil auch Unterlagen unbeteiligter Dritter dabei sein können, die mit der Buwog-Sache gar nichts zu tun haben, und Informationen, die der Anwalt bei der Verteidigung des Meischi erst geschaffen hat (Notizen über Gespräche mit dem Meischi, Kalender über Termine von Besprechungen Klient - Verteidiger): Das alles unterliegt dem Anwaltsgeheimnis, darüber dürfte der Anwalt als Parteienvertreter die Aussage verweigern.

    Und jede Umgehung dieses Aussageverweigerungsrechts eines Anwalts zB durch Sicherstellungen von Dokumenten im Rahmen einer Hausdurchsuchung und die Verwertung dieser Dokumente im Strafverfahren sind nichtig und machten das Strafurteil, so es sich darauf bezieht, nichtig.

    Hinsichtlich der "versiegelten" sichergestellten Dokumente muss ein Gericht im Ermittlungsverfahren entscheiden, ob die Unterlagen dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und nicht verwertet werden würden; oder nicht dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und schon verwertet werden dürfen: Dann entscheidet das Gericht, dass diese sichergestellten Unterlagen "entsiegelt" und in den Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

    Bevor das Gericht entscheidet, ist der Anwalt, der die "Versiegelung" verlangt hat, aufzufordern, binnen einer bestimmten Frist dem Gericht zu sagen, welche Unterlagen dem Anwaltsgeheimnis unterliegen; und welche nicht, um dem Gericht die Arbeit zu erleichtern.

    Kommt der Anwalt dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, dann sind sämtliche sichergestellten Unterlagen in den Staatsanwaltschaftsakt zu transferieren und zu verwerten.

    Die Aufforderung, binnen einer bestimmten Frist dem Gericht zu sagen, welche Unterlagen dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und welche nicht, hat das Landesgericht für Strafsachen Wien dem damaligen Verteidiger des Anwalts T. geschickt, der auch eine Zustellvollmacht gehabt hat.

    Allerdings hatte der Anwalt T. seinem damaligen Verteidiger bereits das Mandat entzogen - ob das Gericht das bereits gewusst hat oder nicht, weiß ich nicht -: Jedenfalls hat der Anwalt T. die Aufforderung nie erhalten, sie ist ihm nie zugestellt worden.

    Das muss jetzt nachgeholt werden. Und der Anwalt T. kann die Entscheidung des Gerichts, welche Dokumente in den Staatsanwaltschaftsakt gehören und verwertet werden dürfen (wo sie jetzt aber schon gewesen sind, aber jedenfalls vorläufig vergessen werden müssen) und welche nicht verwertet werden dürfen, beim OLG mit Beschwerde anfechten, was die Entscheidung des Justizministers über die längst vorhandene Anklageschrift wieder um Monate hinauszögert.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (28. November 2014 um 21:42)

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