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"Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • Weinbeisser
  • 7. Dezember 2009 um 22:02
  • Geschlossen
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2014 um 11:14
    • #851
    Zitat von Eisprinz - das Original

    ??? Ist das Dein Ernst? Das wünsche ich mir ganz und gar nicht zurück, zumal meine Familie nie bei den oberen 10.000 war, auch wenn ich ein originaler Prinz bin... .


    Jetzt habe ich Dich echt unterschätzt, ährlich!

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 10. Juli 2014 um 11:18
    • #852
    Zitat von VincenteCleruzio

    Auf Drängen der Bundesländer hat die (SPÖ-Allein)Regierung Kreisky 1971 den Baubeschluss gefasst

    sehe ich jetzt nicht ganz, wie du das NICHT mit Kreisky in Zusammenhang bringst ?(
    Folgekosten von einer Milliarde zu welchem Zeitpunkt? 13,5 Milliarden Schilling 1971, oder eine Milliarde heute? da ist viel Holz dazwischen.
    Ich sehe jetzt auch nicht viel Sinn darin, jeden einzelnen Beschluss der Kreisky Zeit mit dir zu Bereden und zu diskutieren ob es zu hoch, überbordend, dringend notwendig oder genau richtig war.

    Ich akzeptiere, dass du nicht der Meinung bist, dass die Staatsverschuldung ganz stark mit der damaligen Zeit zusammen hängt. Ich sehe das anders.

    Kurz noch zum Ansehen - Finde gerade die Grafik von der Statistik Austria nicht, aber die Grafik in dem Artikel hier, sollte es auch tun. Kann dir garantieren, dass die Charts aus allen Quellen den gleichen Trend im gleichen Zeitablauf zeigen.

    und zum Prinzen:

    hier liegt's stark an der Administrierbarkeit. Ich bin heilfroh, dass wir (fast einzigartig auf der Welt) in einem Land leben, in dem Medikamente für alle zugänglich sind. Der von dir angesprochene Missbrauch (auch im Bereich der Kuren), hängt stark damit zusammen, dass du nicht jedem nachrennen und es extra prüfen kannst (das wäre verschwendung de luxe). Also hast du die Wahl, dass du ein paar Missbräuche im System hast, oder dass du das System so nicht anbieten kannst.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2014 um 11:24
    • #853
    Zitat von VSVrulz

    sehe ich jetzt nicht ganz, wie du das NICHT mit Kreisky in Zusammenhang bringst ?(

    Ich habe das "alleine" (ihm umzuhängen) vergessen einzufügen. Natürlich war er damals voll hinter der Atomkraft und es ist ein großes Glück, dass das Volk mit denkbar knapper Mehrheit "nein" gesagt und dass sich die Regierung daran gehalten und uns letztlich - das vermute ich freilich nur - sogar Geld gespart hat wegen der Folgekosten eines Atomkraftwerks.

    Laut dem zitierten WIKI-Artikel haben die Bau- und Finanzierungskosten für Zwentendorf umgerechnet eine Milliarde Euro betragen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2014 um 16:50
    • #854

    DER STANDARD: "Die prominente PR-Agentur "100% Communications" hat am Donnerstag einen Konkursantrag gestellt, teilte der Gläubigerschutzverband AKV Europa mit. Bekannt wurde die Agentur unter dem Chef und Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Gernot Rumpold als sie für eine Pressekonferenz des Eurofighter-Herstellers EADS 96.000 Euro verrechnete. ..."

    Hochegger pleite, Rumpold pleite, dem Meischi soll es wirtschaftlich auch nicht besonders gut gehen ...

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 10. Juli 2014 um 17:11
    • #855
    Zitat von VincenteCleruzio

    Hochegger pleite, Rumpold pleite, dem Meischi soll es wirtschaftlich auch nicht besonders gut gehen ...


    Mach dir keine Sorgen, wird schon keiner verhungern...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2014 um 18:32
    • #856
    Zitat von Capsaicin


    Mach dir keine Sorgen, wird schon keiner verhungern...


    Mach ich mir Sorgen? Sie haben doch eh ein Hungertuch, an dem sie nagen können: Der Rumpold hat seines in Zypern, der Hochegger in Brasilien, und der Meischi sucht es gerade: "Wo war mein Leistung, äh, mein Hungertuch?"

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (10. Juli 2014 um 18:47)

  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 10. Juli 2014 um 21:25
    • #857

    Ich fand, der Satz hatte einen leicht besorgten Unterton :)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juli 2014 um 16:38
    • #858

    Ui, ui, ui. Am nächsten Montag wäre ein Termin beim Zivilgericht in Wien wahrzunehmen gewesen wegen der Schadenersatzklage, die KGH gegen seinen Ex-Steuerberater Haunold und dessen Kanzlei Deloitte unter dem Titel "Falschberatung" eingebracht hat: KHG habe nur das getan, was ihm der Steuerprofi Haunold geraten hat bezüglich des undurchschaubaren Steueroasen-Firmen-Netzwerks zwecks Versteuerung der Meinl-Provisionen ebendort und nicht in Österreich, weshalb KHG, der bekanntlich noch nie eine Einkommensteuererklärung alleine verfasst hat, weil er sich zu wenig auskennt mit der Einkommensteuer und daher keinen Vorsatz gehabt hat in Richtung Abgabenhinterziehung (es geht um knapp 5 Mio Euro Hinterziehungsbetrag), weil er sich ja auf den Rat eines Profis verlassen hat, der seinen (KHG) Vorsatz ausschließt; Haunold dagegen sagt, KHG habe sich nicht an seine Ratschläge gehalten, sonst wären gar keine Abgaben in Österreich verkürzt worden. Und wegen dieser "Falschberatung" und des dadurch ausgelösten Finanzstrafverfahrens habe KHG und seine Beratungsfirma Kunden verloren und keine neuen Kunden mehr akquirieren können und so großen wirtschaftlichen Schaden erlitten, der ihm gefälligst ersetzt werden soll.

    KHGs Verteidiger Ainedter wollte, nachdem der "Vorhabensbericht" inklusive Anklage wegen Abgabenhinterziehung ruchbar geworden ist, Haunold und Deloitte dazu bewegen, diesen Zivilprozess so lange auf Eis zu legen, bis die Finanzstrafsache rechtskräftig erledigt ist (wenn es, wovon auszugehen ist, zur Anklage deswegen kommt, dann dauert das Verfahren bis zur Rechtskraft des Urteils so zwei, drei Jahre).

    Die von KHG geklagten Haunold und Deloitte haben das aber abgelehnt, sie wollten am Montag in den Ring des Zivilgerichts steigen und anfangen, in der Sache selbst zu verhandeln. Da hätte dann, anders als bisher über die Medien geplaudert worden ist, unter Wahrheitspflicht ausgesagt werden müssen und die Falschaussage einer Partei unter (Nach)Eid wäre sogar gerichtlich strafbar.

    Dazu wird es aber am Montag nicht kommen, wie der Zivilanwalt des KHG, der Ex-Justizminister Böhmdorfer, gestern dem Gericht mitgeteilt hat: KHG ist auf Capri an einer Lungenentzündung erkrankt und daher nicht verhandlungsfähig.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (11. Juli 2014 um 16:56)

  • Elbart
    Hüter des Momentums
    • 11. Juli 2014 um 20:28
    • #859

    Schockschwerenot, meiner Seel'.
    HÜ für heute: drei Ave Maria und ein Unterstützungsstamperl für den Schönsten der Jüngsten der Intelligentesten für eine baldige Genesung.

  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 11. Juli 2014 um 21:27
    • #860

    und der jüngste, schönste usw. hat laut orf teletext noch einen Kinderarzt.

  • Lenny the Swede
    Farfar 1x, morfar 2X
    • 11. Juli 2014 um 22:12
    • #861

    Laut ZIB-Redaktion ist das ärztliche Befund von einen Kinderarzt erstellt worden.

    Daaas fiiinde ich soooooo süüüüüüß!!!!!!!!! :love: :evil:

    Edith: Ups zu spät! Sorry!

  • Online
    Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 12. Juli 2014 um 03:27
    • #862

    KHG! KHG! KHG! :thumbup:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Juli 2014 um 11:34
    • #863
    Zitat von orli

    und der jüngste, schönste usw. hat laut orf teletext noch einen Kinderarzt.


    Es ist von einem Allgemeinmediziner mit Spezialisierung auf Kinderkrankheiten die Rede, was ja bei solch einem Arzt nie ein Nachteil sein kann. Wenn KHG wirklich an einer Lungenentzündung erkrankt ist, auch das ist nicht ausgeschlossen, dann wünsche ich ihm gute Besserung, diese Krankheit ist nicht zu unterschätzen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Juli 2014 um 15:31
    • #864

    PROFIL

    "Die unter dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser vollzogene Teilprivatisierung der Österreichischen Post AG im Mai 2006 wirft neue Fragen auf. Peter Hocheggers Beratungsgesellschaft Valora AG verrechnete der am Börsegang beteiligten Investmentbank Raiffeisen Centrobank AG auf Grundlage eines 2003 geschlossenen Beratervertrages damals eine Erfolgsprovision in der Höhe von 350.000 Euro netto.

    Gemäß Gutachten des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Matthias Kopetzky wurde in weiterer Folge annähernd die Hälfte der Summe, exakt 150.000 Euro, von der Valora AG in zwei Tranchen weitergereicht: an die ursprünglich von Hochegger und Walter Meischberger gegründete Wiener Valora Solutions GmbH, an welcher Grasser sich im Februar 2007 zu einem Drittel beteiligt hatte. Dies auf Grundlage von Rechnungen (Rechnungszweck: "Post-Börsegang"), deren Gehalt vom Sachverständigen angezweifelt wird: "Rein inhaltlich erbrachte die Valora Solutions ... keine Leistungen, was schon zeitlich gesehen auch nicht möglich gewesen wäre, weil die Valora Solutions erst im Jänner 2007 ... gegründet wurde und überdies keine Mitarbeiter hatte, welche die Leistungen erbringen hätten können, der Post-Börsegang jedoch schon im Jahr davor stattgefunden hat." Grasser hat Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit dem Post-Börsegang in der Vergangenheit wiederholt in Abrede gestellt. Im Untersuchungsausschuss 2012 präzisierte er seine Verantwortung dahingehend, dass er von Verträgen der Solutions "nicht profitiert" und seine Anteile 2008 um einen Euro an Meischberger verkauft habe.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (12. Juli 2014 um 17:41)

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 15. Juli 2014 um 15:27
    • #865

    Ich finde ja, gerade wenn mir die Satire ausgeht, Populismus durchaus unterhaltsam.

    Hier kann mir aber vielleicht VincenteCleruzio weiter helfen - passiert es oft, dass der Kläger einer Zivilklage in U-Haft genommen wird?


    http://derstandard.at/2000003092184/…tos-von-Grasser[/url]

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. Juli 2014 um 16:20
    • #866

    Die Frage ist ja nicht, ob der Kläger in einem Zivilprozess in Untersuchungshaft genommen werden kann, sondern ob das Verhalten des KHG im Zivilprozess (mit Lungenentzündung entschuldigtes Fernbleiben und Platzenlassen eines Prozesstermins) ein Indiz für Fluchtgefahr und damit für einen Haftgrund im Strafverfahren abgeben kann.

    Der Genosse Justizsprecher der SPÖ hat mit seiner unverblümten Forderung nach U-Haft für KHG nicht gerade den Beweis pro juristischen Sachverstand, aber definitiv pro unsachlichen Populismus geliefert.

  • Online
    Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 15. Juli 2014 um 16:26
    • #867
    Zitat von VincenteCleruzio

    Die Frage ist ja nicht, ob der Kläger in einem Zivilprozess in Untersuchungshaft genommen werden kann, sondern ob das Verhalten des KHG im Zivilprozess (mit Lungenentzündung entschuldigtes Fernbleiben und Platzenlassen eines Prozesstermins) ein Indiz für Fluchtgefahr und damit für einen Haftgrund im Strafverfahren abgeben kann.


    Bin zwar juristisch ungebildet, aber rein vom Verstand her würde ich sagen: nein.

  • Vaclav Nedomansky
    Austeilgeilist
    • 15. Juli 2014 um 17:58
    • #868

    Da muss man wohl nur die Gegenfrage stellen:

    Warum soll krankheitsbedingtes Fernbleiben (wenn ein ärztliches Attest vorliegt und das Gericht dasselbe anerkennt) Grund für Fluchtgefahr sein?

    Außer, wenn man sich medientechnisch und populistisch profilieren will...

  • VSVrulz
    Brachialpazifist
    • 15. Juli 2014 um 22:32
    • #869

    soweit ich es bis jetzt verstanden habe wird ja gemutmaßt, dass sich der karl-heinz mit dem verfahren gegen seinen steuerberater (in dem der steuerberater nicht mehr der auskunftspflicht unterliegt), selbst für weitere verfahren anpatzen könnte.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. Juli 2014 um 23:00
    • #870
    Zitat von VSVrulz

    soweit ich es bis jetzt verstanden habe wird ja gemutmaßt, dass sich der karl-heinz mit dem verfahren gegen seinen steuerberater (in dem der steuerberater nicht mehr der auskunftspflicht unterliegt), selbst für weitere verfahren anpatzen könnte.

    Darum geht es KHG ganz offensichtlich: Der Steuerberater Haunold hat im Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht und im Verhältnis zu seinem Ex-Mandanten KHG sogar die Pflicht, das Berufsgeheimnis so lange zu wahren, bis ihn KHG nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbindet, was KHG trotz wiederholt gegenteiliger Aussagen in der Öffentlichkeit bis heute nie getan hat. Die Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht (auch im Strafverfahren gegen KHG) würde Haunold von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als Disziplinarvergehen angelastet werden, die schwerste Sanktion dafür wäre der Entzug der Berechtigung zur Berufsausübung.

    Kein Disziplinarvergehen ist es aber, wenn ein Steuerberater von seinem Ex-Klienten vor dem Zivilgericht, so wie hier, zB auf Schadenersatz wegen Fehlberatung geklagt wird und zur Abwehr dieser Klage dem Zivilgericht das Berufsgeheimnis (zB Entwürfe über die Off-Shore-Konstruktionen des KHG) offenbaren muss. Hier ist KHG, der die Schuld für seine finanzstrafrechtliche Misere wegen Fehlberatung seinem Ex-Steuerberater Haunold zuschiebt, einen sehr riskanten Weg gegangen, weil er einerseits demonstrieren will, ich bin das Opfer einer Fehlberatung geworden und habe keinen Hinterziehungsvorsatz gehabt, weil er andererseits aber Haunold jetzt im Zivilverfahren aber die Chance einräumt, gefahrlos alles offenbaren zu dürfen, was der Abwehr der Klage dient und was KHG möglicherweise belastet, was im Strafverfahren dann aber gegen KHG verwertet werden darf.

    Und für Dienstag war ja die Parteienvernehmung Haunolds anberaumt, von der anzunehmen war, dass Haunold "ausgepackt" hätte im Beisein der interessierten (Medien)Öffentlichkeit, was KHG angesichts des "Vorhabensberichts" an die OStA Wien und an das BMJ möglicherweise gar nicht ins Konzept gepasst hätte - also klagen ja, aber prozessieren nein. Das wäre ein Motiv, die Prozesstermine am Montag (Parteienvernehmung KHG) und Dienstag (Parteienvernehmung Haunold) "platzen" zu lassen, KHGs Rechtsanwalt Böhmdorfer freilich verlautbart ohne Unterlass, dass er die Vertagung nicht beantragt hat, sondern dass das Gericht von sich aus vertagt hätte.

    Egal, früher oder später wird Haunold als Partei vernommen werden und seine Sicht der Dinge präsentieren; das kann KHG nur verhindern, wenn er die Klage zurückzieht (und die Kosten des bisherigen Verfahrens trägt und den damit verbundenen Reputationsverlust, so bei ihm noch einer möglich ist, hinnimmt).

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (15. Juli 2014 um 23:08)

  • gm99
    Biertrinker
    • 15. Juli 2014 um 23:09
    • #871
    Zitat von VincenteCleruzio


    Und für Dienstag war ja die Parteienvernehmung Haunolds anberaumt, von der anzunehmen war, dass Haunold "ausgepackt" hätte im Beisein der interessierten (Medien)Öffentlichkeit, was KHG angesichts des "Vorhabensberichts" an die OStA Wien und an das BMJ möglicherweise gar nicht ins Konzept gepasst hätte. Das wäre ein Motiv, die Prozesstermine am Montag (Parteienvernehmung KHG) und Dienstag (Parteienvernehmung Haunold) "platzen" zu lassen, KHGs Rechtsanwalt Böhmdorfer freilich verlautbart ohne Unterlass, dass er die Vertagung nicht beantragt hat, sondern dass das Gericht von sich aus vertagt hätte.

    Wobei die Abwesenheit Grassers ja grundsätzlich die Vernehmung Haunolds nicht verhindert hätte (§ 380 Abs 2 ZPO). Freilich ergibt es oft einen Sinn, die Vernehmung beider Parteien in einem nahen zeitlichen Zusammenhang (idealerweise am selben Verhandlungstag) durchzuführen, um nicht einer Partei den Vorteil zu verschaffen, sich anhand des Protokolls der gegnerischen Aussagen gezielt auf die eigene Einvernahme vorbereiten zu können.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. Juli 2014 um 23:46
    • #872

    Das war ja vermutlich der Grund, warum das Zivilgericht am Montag den Kläger KHG vernehmen wollte und dann am Dienstag den Beklagten Haunold. Und ohne den Kläger KHG vorerst auch nicht Haunold.

    Nachdem das Erscheinen des Klägers vor Gericht aber nicht erzwingbar ist, kann es schon so kommen, dass nur Haunold als Partei vernommen wird. Aber auch dieses Zivilverfahren ist nur einer der vielen Nebenschauplätze.

    Wenn mich nicht alles täuscht, war der Abschlussbericht der Finanzstrafbehörde in der Causa Abgabenhinterziehung/Abgabenbetrug an die StA ja bereits letzten Herbst fertig und in Teilen in einem Nachrichtenmagazin nachzulesen: Es dauert bei uns einfach viel zu oft viel zu lang, bis die Entscheidung getroffen ist, ob eingestellt oder angeklagt wird (letzten November sind ein Mandant von mir in einem kleinen Wirtschaftsstrafverfahren abschließend vernommen und der für meinen Mandanten entlastende Abschlussbericht durch die Kripo verfasst worden; seither ist nichts mehr passiert, außer dass der zuständige Staatsanwalt wiederholt zugesichert hat, dass er bis Ostern seine Entscheidung treffen wird; gestern, also nach über sieben Monaten, habe ich nach zig weiteren Urgenzen und der Ankündigung eines Einstellungsantrags erfahren, dass die Sache endlich eingestellt worden ist; zugestellt wird mir das Schriftstück via Bundesrechenzentrum wahrscheinlich in zehn bis vierzehn Tagen werden; inzwischen ermittelt längst eine ausländische Staatsanwaltschaft gegen meinen Mandanten wegen Geldwäscherei, das Geld soll aus der eben eingestellten Strafsache stammen).

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. Juli 2014 um 13:56
    • #873
    Zitat von VincenteCleruzio

    [Blockierte Grafik: http://www.news.at/_storage/asset…ler-strache.jpg]

    "Sonnenbrillen" brauchte das Land. Genau 4.990 Stück.

    Heimseherfrage: Die Rechnung über 15.508,92 Euro („inkl. Expressherstellung und -lieferung“) wurde von wem beglichen?

    Die Antwort auf diese Frage und weitere Gustostückerln (Uhren um Euro 300.000, Samen, Rauchmelder, I-Pads) liefert exklusiv FORMAT

    Aber jetzt aber! Das Posting stammt vom 4. Juli 2013, und ein Jahr und eine Woche später finden Hausdurchsuchungen statt wegen dieser FPÖ/BZÖ/FPK/FIK-"Werbegeschenke" auf Kosten des Steuerzahlers.

  • Elbart
    Hüter des Momentums
    • 16. Juli 2014 um 14:17
    • #874

    FPÖ-Landesrat Ragger meint aber, dass es nur um den Zeitraum 2008 und 2009 ginge, und auch nur Mitglieder des damaligen BZÖ, welches als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2009 für Wolfsberg einen gewissen Christian Ragger nannte. Die FPÖ, deren Mitglied er heute ist, habe damit nichts zu tun
    http://derstandard.at/2000003131487/…Harald-Dobernig

    Ich bitte um etwas Licht ins Dunkel, vorzugsweise mit FPÖ- BZÖ- FPK- FPÖ-Feuerzeugen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 19. Juli 2014 um 12:24
    • #875

    Im Münchner Untreueprozess - sechs ehemalige Topmanager der Bayrischen Landesbank sind angeklagt, Anteile an der Hype Alpe Adria Bank International viel zu teuer gekauft zu haben (die Bank hat dank des Engagements bei der Hype 3,7 Milliarden Euro Verlust eingefahren) - bahnt sich ein "Deal" zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung an:

    Süddeutsche Zeitung

    "Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft, die Ex-Vorstände der BayernLB seien beim Kauf der Hypo Alpe Adria vorsätzlich viel zu hohe Risiken eingegangen und hätten wissentlich einen viel zu hohen Preis für die österreichische Skandalbank gezahlt, hat sich bei Gericht nicht bestätigt."

    "Bleibt der Vorwurf, die BayernLB habe den damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider mit einem millionenschweren Fußball-Sponsoring in seiner Hauptstadt Klagenfurt bestochen. Die Fußball-Millionen seien Haiders Bedingung für den Verkauf der Kärntner Hypo Alpe Adria nach Bayern gewesen. Dieses Sponsoring hatte nach Erkenntnissen der Ermittler vor allem Landesbank-Chef Schmidt zu verantworten. Sein Vize Rudolf Hanisch soll eingeweiht gewesen sein.

    Nach den Plänen der Staatsanwaltschaft sollen Schmidt und Hanisch wegen Bestechung eines ausländischen Amtsträgers bestraft werden. Das könnte den Ermittlern helfen, den Prozess halbwegs gesichtswahrend zu beenden. Die Frage ist nur, ob Schmidt und Hanisch mitspielen. Oder ob sie das lieber ausstreiten, auch wenn es noch Monate dauern würde. Lenken der Ex-Bankchef und sein Vize ein, dann wäre für sie wohl maximal eine Gefängnisstrafe auf Bewährung die Folge."

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