beide freigesprochen wurden. so ein schaß ha?
was heißt beide? freigesprochen worden sind gestern nicht weniger als sechs (in zahlen: 6) angeklagte von einem wiener und von einem grazer gericht:
in wien:
* zwei spendable russen, die den zerschellten nur "angefüttert" (war zur fütterungszeit noch nicht und ist zur zeit wieder nicht mehr strafbar, soll aber auch wegen der üblichen beweisschwierigkeiten wieder unter strafe gestellt werden) und die trotz dieser millionenschweren anfütterung österreichische staatsbürger geworden sind - einen "direkten" zusammenhang zwischen dem "anfüttern" mit 1,9 millionen us-dollar für friesachers formel-eins-abenteuer und der verleihung der staatsbürgerschaft durch die kärntner landesregierung nach interventionen des zerschellten beim wirtschaftsminister und vor allem beim - nach dem überraschenden tode von lise prokop - auch kurzzeitinnenminister und bundeskanzler wolfgang schüssel - die bundesregierung wurde zur bestätigung des interesses der republik österreich an der verleihung dieser staatsbürgerschaften - konnte die richterin trotz der einschlägigen zwei mahnbriefe des zerschellten, mit dem er die zwei zuletzt genannten bundesregierungsmitglieder zur eile bei der ausstellung der bestätigung gedrängt hat - schließlich ist die bundesregierung dafür zuständig -, also diesen direkten zusammenhang zwischen der anfütterung des zerschellten und der verleihung der zwei staatsbürgerschaften durch die kärntner landesregierung konnte die richterin beim besten willen nicht erkennen. daher freispruch vom vorwurf der bestechung des zerschellten. diese freisprüche sind noch nicht rechtskräftig, werden aber sicher halten, wenn die staatsanwaltschaft wien berufung erhebt, weil eine solch überzeugende begründung habe ich schon lange nicht mehr gehört.
* ein wiener anwalt, der den zwei russen zur hand gegangen ist auf ihren wegen zur austriakischen staatsbürgerschaft und der als beitragstäter zur bestechnung des zerschellten angeklagt war. weil das aber keine strafbare bestechung, sondern eine straflose anfütterung gewesen ist, war auch er konsequenterweise freizusprechen.
* der schöne franz, der aus villach, dem geldwäscherei vorgeworfen worden ist, weil er das auf dem friesacherkonto verbleibene restgeld aus dem frolic-sack der anfütternden russen (rund 190.000 Euro) nach überweisungen auf weitere konten, die wegen der stückelung der beträge auf unter 15.000 euro damals nicht legitimiert werden mussten (ich habe, ehrlich gesagt, keinen schimmer, warum das so gemacht worden ist), in bar abgehoben und dem zerschellten direkt zum futtern, verfüttern oder zu sonst was übergeben hat: geldwäscherei setzt eine vortat wie bestechung voraus, weil die vortat aber nur straflose anfütterung war, ist auch die wäscherei straflos.
in graz:
,* ein deutscher aus der schweiz, der das "moschee baba" spiel (im schweizer original "moschee attack") programmiert hat und der vom vorwurf der verhetzung deshalb freigesprochen worden ist, weil die "muezzine", auf die geballert werden musste, nicht wirklich gestorben sind (das hat nur so ausgeschaut), sondern nach kurzem niedersinken und verschwinden wieder ums eck gebogen sind, damit sie wieder "weggebeamt" werden können durch auf sie geworfenen wattebauschen - eigentlich eine art lustiges "bin schon weg, bin schon wieder da" spiel, bei dem keine "gewalt", sondern nur ein art elektronische bewegungstherapie für muezzine propagiert worden ist - das kann beim besten willen keine verhetzung sein, weil die verlangt ja das auffordern zB zur gewalt gegen zB angehörige einer religion wie den islam.
* ein steirischer fpö-politiker, dem dieselbe verhetzung vorgeworfen worden ist, weil er das schweizer bewegungstherapiespiel für 400 euro aus der schweiz für den steirischen landtagswahlkampf importiert hat, um steirische jungwähler zu wählern der fpö zu machen, weil sie mit anderen botschaften, wie er sich verantwortet hat (der mann kennt seine jungwähler, keine frage), nicht ansprechbar gewesen wären. mit solch einfach gestrickten botschaften (ballern auf muezzine) kann man diese wähler motivieren, die fpö anzukreuzen. außerdem habe er das spiel nie gesehen, nie gespielt, daher auch gar nicht gewusst, worum es in diesem spiel geht, daher konnte er gar keinen verhetzungsvorsatz haben (unkenntnis schützt vor strafe, der gegenteilige altgermanische grundsatz ist juristisch falsch). außerdem hat er es sofort vom netz nehmen lassen, als er erfahren hatte, dass werbung gemacht wird für dieses spiel von bekennenden nazis einer nazi-website. überdies war er als fpö-politiker nie gegen moscheen, sondern nur gegen die minarette, die seiner meinung nach nichts anderes sind als der arrogante ausdruck der überlegenheit des islam gegenüber den kleinen kirchtürmen der zahlreichen griechisch-orthodoxen synagogen in der steiermark. deshalb wurde das spiel, das in der schweiz unter "moschee attack" gelaufen ist, ja auch umprogrammiert in "moschee baba" und nicht in "minarett baba". dass das gericht diesen überzeugenden ausführungen mit einem freispruch gefolgt ist, finde ich gerecht, nicht aber, dass es freispruch mit einem "gerade noch keine verhetzung" kommentiert hat: eine perfidie, sonder gleichen.
der siebente freispruch wird sicher wieder in graz erfolgen. kann mir nach all dem nicht vorstellen, dass das olg graz die verurteilung des uwe scheuch aufrecht erhält und ihm einen allinclusive-urlaub auf kalau schenkt.