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"Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • Weinbeisser
  • 7. Dezember 2009 um 22:02
  • Geschlossen
  • ZigaretteDanach
    NHL
    • 25. Januar 2011 um 00:57
    • #351
    Zitat von quasidodo

    Der Vortrag einiger so bezeichneter Kabarettisten am Juridicum mag ja sehr unterhaltsam gewesen sein, ich frage mich nur:
    Wenn irgendjemand, dem aus welchen Gründen auch immer - und derer gibt es meiner persönlichen Erfahrung nach genug - die Lehrbefugnis verliehen wurde, zufällig in Besitz eines Tonbandmitschnittes eines meiner wöchentlichen Telefonate mit der Domina meines Vertrauens kommt - darf der den Inhalt dieses Gespräches dann in einer Lehrveranstaltung einfach wiedergeben? ?(

    sowas in der art wollt ich auch schreiben, wusste aber nicht wie genau,

    tja wie wir schon länger wissen, ist der linken kunst alles erlaubt, egal ob hier gegen irgendetwas (gesetz, pietät usw) verstoßen wird oder nicht, jedoch sobald mal irgendwer etwas dagegen sagt, wird sich wieder auf den satz "kunst darf alles" berufen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. Januar 2011 um 01:14
    • #352
    Zitat von quasidodo

    Der Vortrag einiger so bezeichneter Kabarettisten am Juridicum mag ja sehr unterhaltsam gewesen sein, ich frage mich nur:
    Wenn irgendjemand, dem aus welchen Gründen auch immer - und derer gibt es meiner persönlichen Erfahrung nach genug - die Lehrbefugnis verliehen wurde, zufällig in Besitz eines Tonbandmitschnittes eines meiner wöchentlichen Telefonate mit der Domina meines Vertrauens kommt - darf der den Inhalt dieses Gespräches dann in einer Lehrveranstaltung einfach wiedergeben? ?(

    nach herrschender lehre und nach der rechtsprechung darf das transkript der tonaufnahme einer nicht öffentlichen äußerung einem dritten, für den sie nicht bestimmt war, auch ohne einwilligung des sprechenden zugänglich gemacht werden (ob im lehrsaal oder nicht, macht keinen unterschied); bei sonstiger strafe darf aber nicht die tonaufnahme selbst einem dritten vorgespielt werden (§ 120 Abs 2 StGB).

    eine mindermeinung will auch das veröffentlichen des transrkripts unter diese strafdrohung fallen lassen, weil es für den schutz des vertraulichen worts keinen unterschied macht, ob der "originalton" oder die "abschrift" des originaltons weitergegeben wird (dieses thema haben wir schon einmal abgehandelt beim abspielen der aufnahme "part-of-the-game"-wortspende eines der scheuchbrüder auf der website von, glaublich, NEWS).


    Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten

    § 120. (1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.
    (2a) Wer eine im Wege einer Telekommunikation übermittelte und nicht für ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehenden Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
    (3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (25. Januar 2011 um 11:58)

  • 127.0.0.1
    KHL
    • 25. Januar 2011 um 11:45
    • #353
    Zitat von ZigaretteDanach

    tja wie wir schon länger wissen, ist der linken kunst alles erlaubt, egal ob hier gegen irgendetwas (gesetz, pietät usw) verstoßen wird oder nicht

    leicht immer noch nicht verkraftet?

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  • Whaler
    EBEL
    • 25. Januar 2011 um 14:24
    • #354

    Sehr amüsant sich das Ganze mal anzuhören. Freunderlpartie in Reinkultur. ABER...

    ich würde mich dieser Mindermeinung anschließen, für mich spielt es keine Rolle ob hier das Original abgelesen oder das Orginal selbst abgespielt wird. Und dies dann auch noch der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen halte ich für skandalös. Hier wird durch die Medien bereits in der breiten Öffentlichkeit eine Vorverurteilung vorgenommen, dass macht mMn ein reguläres, faires Strafverfahren gegen die Herren Meischberger und Konsorten unmöglich.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. Januar 2011 um 19:46
    • #355
    Zitat von Whaler


    ich würde mich dieser Mindermeinung anschließen, für mich spielt es keine Rolle ob hier das Original abgelesen oder das Orginal selbst abgespielt wird. Und dies dann auch noch der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen halte ich für skandalös...


    und würdest du dann - das wäre konsequent - auch das publizieren, vorlesen einer mitschrift unter strafe stellen, die ein gesprächsteilnehmer während und über eine nicht öffentliche unterhaltung angefertigt hat ?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. Januar 2011 um 20:35
    • #356

    Finanz prüft Grassers Penthouse-Kredit

    Falter: Verdacht der Steuerhinterziehung durch günstige Finanzierung über Liechtenstein-Stiftung

    Wien - Neuigkeiten aus Karl-Heinz Grassers Finanzstrafverfahren berichtet das Magazin "Falter" in seiner morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Laut dem Vorausbericht ermitteln Staatsanwaltschaft und Finanzamt in einem Firmengeflecht rund um Grassers Stiftungen in Liechtenstein, "Silverland" und "Waterland". Es bestehe der Verdacht, dass er "dem Inland zurechenbare Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften bezogen" und diese nicht versteuert habe. Dabei gehe es um einen günstigen Millionenkredit an Grasser zur Finanzierung seines Wiener Penthouse. Der frühere Finanzminister hat alle Vorwürfe von Steuerhinterziehung entschieden zurückgewiesen.

    keine fremdüblichen darlehenszinsen (fix 2 % bei einer laufzeit von 20 jahren!!) vereinbart mit der eigenen stiftungstochter und bei der offenlegung der stiftung gegenüber der finanz ("supersauber!") das darlehen verschwiegen, tja, korl-heinz, das schaut wirklich nicht gut aus ...

    aber die FIONA steht zu dir:"

    .. Wegen des medialen und politischen Dauerfeuers gegen ihren Ehemann Karl-Heinz Grasser in Sachen Buwog und Co ist Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser offenbar der Kragen geplatzt. "Dieser ganze Gossip, gegen den sich Menschen wie mein Mann mit Anwälten verteidigen müssen, ist doch verrückt. Das ist wie im Fall Silvio Berlusconi - ob der jetzt mit drei oder fünf Mädchen Sex gehabt hat oder nicht, das ist doch egal, solange die Politik im Lande in Ordnung ist", befand sie in einem Interview."

    6 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (25. Januar 2011 um 22:06)

  • Whaler
    EBEL
    • 25. Januar 2011 um 22:39
    • #357
    Zitat von VincenteCleruzio


    und würdest du dann - das wäre konsequent - auch das publizieren, vorlesen einer mitschrift unter strafe stellen, die ein gesprächsteilnehmer während und über eine nicht öffentliche unterhaltung angefertigt hat ?


    Wenn er dies in einer breiten Öffentlichkeit ohne Zustimmung der übrigen Protagonisten dieser Unterhaltung tut, dann ja. Aber als juristischer Laie würde ich sagen, dass man dies ohnehin nicht darf bzw. man sich als Geschädigter in diesem Fall den Zivilrechtsweg offen halten kann. Ich lass mich aber germ belehren, wie dies nun wirklich ist.

    Aber für mich entscheidend ist, dass durch die Veröffentlichung von - in diesem Fall in dieser Art sicher nicht für die Öffentlichkeit gedachten Protokolle - ein wirklich fairer Prozess unmöglich gemacht wird. Denn die breite Masse wird sich aufgrund dieser - von selbstherrlichen Kabarettisten vorgetragenen - Protokolle bereits eine fertige Vormeinung bilden. Und diese heisst schuldig, egal ob man den Herrschaften Meischberger und Co. mögliche Straftaten dann wirklich konkret nachweisen kann. Und zumindest bin ich immer noch der Meinung, dass die Justiz aufgrund von Beweisen und nicht aufgrund vorgefertigter Meinungen Straftaten zu ahnden hat.

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 25. Januar 2011 um 23:32
    • #358

    mal eine frage:
    bei so nem prozeß gibts da denn schöffen,
    sonst wär ja das argument mit vorgefertigter meinung nicht mehr ganz so schlagend ;)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 26. Januar 2011 um 00:07
    • #359
    Zitat von Whaler


    ... Wenn er dies in einer breiten Öffentlichkeit ohne Zustimmung der übrigen Protagonisten dieser Unterhaltung tut, dann ja.


    dann gehen wir noch einen konsequenten schritt weiter: zwei unterhalten sich privat, der gesprächsinhalt ist nicht für die öffentlichkeit bestimmt, einer der zwei bricht die vereinbarte vertraulichkeit und erzählt einem dritten vom inhalt dieses gesprächs - dass der inhalt des vertraulichen gesprächs einer "breiten öffentlichkeit" bekannt wird, diese sachverhaltserweiterung hast du jetzt vorgenommen, vorher war davon nicht die rede.

    soll die "ratschkatl" deiner meinung nach auch vor dem strafgericht landen?

    Zitat von Whaler


    Aber als juristischer Laie würde ich sagen, dass man dies ohnehin nicht darf bzw. man sich als Geschädigter in diesem Fall den Zivilrechtsweg offen halten kann. Ich lass mich aber germ belehren, wie dies nun wirklich ist.


    wenn du damit einen zivilrechtlich relevanten (vermögens)schaden verursachts, dann bist du heute ohnedies schon schadenersatzpflichtig.

    es herrscht konsens darüber, dass das gerichtliche strafrecht erst dann zum einsatz kommen soll, wenn ganz, ganz schwere rechtsverstöße vorliegen und dabei andere rechtssanktionen (zivilrechtliche schadenersatzpflicht, verwaltungs- und verwaltungsstrafsanktionen) nicht mehr ausreichen. wenn ich bei jeder rechtsverletzung gleich mit dem gerichtlichen strafrecht auffahre, zB wegen falschparkens schon vor dem bezirksrichter lande, dann stumpft diese waffe ab, weil dann eh jeder gerichtlich vorbestraft ist usw.

    ein kluger gesetzgeber bringt das gerichtlich strafrecht so wenig wie möglich in stellung.

    Zitat von Whaler


    Aber für mich entscheidend ist, dass durch die Veröffentlichung von - in diesem Fall in dieser Art sicher nicht für die Öffentlichkeit gedachten Protokolle - ein wirklich fairer Prozess unmöglich gemacht wird. Denn die breite Masse wird sich aufgrund dieser - von selbstherrlichen Kabarettisten vorgetragenen - Protokolle bereits eine fertige Vormeinung bilden. Und diese heisst schuldig, egal ob man den Herrschaften Meischberger und Co. mögliche Straftaten dann wirklich konkret nachweisen kann. Und zumindest bin ich immer noch der Meinung, dass die Justiz aufgrund von Beweisen und nicht aufgrund vorgefertigter Meinungen Straftaten zu ahnden hat.

    selbstverständlich unterliegen die protokolle über die überwachten telefongespräche der amtsverschwiegenheit. wahrscheinlich unter verletzung des amtsgeheimnisses (§ 310 StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) sind sie dem FALTER zugespielt worden. der hat sie nicht publizieren dürfen, ja, nicht einmal den inhalt dieser protokolle referieren dürfen - nach § 7c mediengesetz hätten die von der publikation betroffenen meischberger, plech und grasser jeweils einen entschädigungsanspruch bis zu 50.000 euro gehabt. außerdem hätte sich der journalist, der den inhalt in einem medium wie dem FALTER veröffentlicht hätte, wegen verbotener veröffentlichung nach § 301 StGB strafbar gemacht (Freiheitsstrafe bis zum eimem Jahr).

    jetzt ist der inhalt dieser gespräche aber, der den verdacht der korruption nährt bei der privatisierung der 60.000 buwogwohnungen durch khg, beim umzug von linzer finanz- und wiener zollbeamten - zuständiger minister: khg - und wiener wirtschaftsuniversitätsbediensteten aus bundesgebäuden in bürogebäude der porr und die damit verbundenen mietzahlungen durch uns steuerzahler auf unbestimmte zeit an die porr (und bei der wu wien an einen jetzt anderen eigentümer dieses gebäudes; der scheint nicht mitbekommen zu haben, dass die wu dort bald ausziehen wird, weil sie ein neues gebäude erhalten wird),

    von höchstem öffentlichem interesse. für uns steuerzahler und wähler. und auch und gerade für die nationalräte, deren aufgabe es auch ist, die regierung und ihre verwaltung zu kontrollieren.

    deshalb hat die grüne abgeordnete moser, die den machinationen der "berater, lobbyisten usw" im dunstkreis von khg schon seit jahren auf der spur ist, mehrere parlamentarische anfragen gestellt unter zitierung des inhalts der überwachungsprotokolle, um damit "licht ins dunkel" zu bringen.

    und über diese parlamentarischen vorgänge inklusive der überwachungsprotokolle darf jetzt ohne gefahr straf- und zivilrechtlicher folgen in den medien berichtet werden. das ist demokratiepolitisch wichtig und nur begrüßenswert.

    um das strafverfahren ("fairer prozess") würde ich mir an deiner stelle keine zu großen sorgen machen. die hauptverhandlung ist noch nicht absehbar und ab erhebung der anklageschrift gelten dann für die medien im hinblick auf vorverurteilungen ohnedies strengere regeln.

    und khg bekommt, wie meines wissens noch kein beschuldigter je vor ihm, sendezeit im radio und fernsehen ohne ende eingeräumt, um seine weiße weste wortreich vorführen zu können.

    Zitat von Powerhockey

    mal eine frage:
    bei so nem prozeß gibts da denn schöffen,
    sonst wär ja das argument mit vorgefertigter meinung nicht mehr ganz so schlagend ;)

    wenn es zur anklage kommt, dann sind schöffengerichte (ein berufsrichter, zwei laien) zuständig. bin mir aber nicht sicher, ob schöffen hinsichtlich vorverurteilung durch medien immer stärker gefährdet sind als berufsrichter - das kommt ganz auf die persönlichkeit der berufsrichter und laien an.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (26. Januar 2011 um 00:14)

  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 26. Januar 2011 um 07:39
    • #360
    Zitat von ZigaretteDanach

    sowas in der art wollt ich auch schreiben, wusste aber nicht wie genau,

    tja wie wir schon länger wissen, ist der linken kunst alles erlaubt, egal ob hier gegen irgendetwas (gesetz, pietät usw) verstoßen wird oder nicht, jedoch sobald mal irgendwer etwas dagegen sagt, wird sich wieder auf den satz "kunst darf alles" berufen.


    jo genau und in der rechten kunst nicht, stichwort lanser und störkraft....

  • Whaler
    EBEL
    • 26. Januar 2011 um 13:45
    • #361
    Zitat von VincenteCleruzio

    dann gehen wir noch einen konsequenten schritt weiter: zwei unterhalten sich privat, der gesprächsinhalt ist nicht für die öffentlichkeit bestimmt, einer der zwei bricht die vereinbarte vertraulichkeit und erzählt einem dritten vom inhalt dieses gesprächs - dass der inhalt des vertraulichen gesprächs einer "breiten öffentlichkeit" bekannt wird, diese sachverhaltserweiterung hast du jetzt vorgenommen, vorher war davon nicht die rede.

    soll die "ratschkatl" deiner meinung nach auch vor dem strafgericht landen?

    Der konsequente Schritt in diesem Fall wäre ja dann, dass nicht die "Ratschkatl" vor Gericht landet, sondern der Dritte, welches das "Geheimnis" dann an die große Glocke gehängt hat. ....


    Zitat von VincenteCleruzio

    wenn du damit einen zivilrechtlich relevanten (vermögens)schaden verursachts, dann bist du heute ohnedies schon schadenersatzpflichtig.

    es herrscht konsens darüber, dass das gerichtliche strafrecht erst dann zum einsatz kommen soll, wenn ganz, ganz schwere rechtsverstöße vorliegen und dabei andere rechtssanktionen (zivilrechtliche schadenersatzpflicht, verwaltungs- und verwaltungsstrafsanktionen) nicht mehr ausreichen. wenn ich bei jeder rechtsverletzung gleich mit dem gerichtlichen strafrecht auffahre, zB wegen falschparkens schon vor dem bezirksrichter lande, dann stumpft diese waffe ab, weil dann eh jeder gerichtlich vorbestraft ist usw.

    ein kluger gesetzgeber bringt das gerichtlich strafrecht so wenig wie möglich in stellung.


    Wenn die von Dir genannte zivilrechtliche Schadenersatzpflicht resp. Verwaltungsstrafsanktionen für die Abstrafung ausreichend sind, dann wirds wohl nicht notwendig sein ein Strafgericht zu bemühen. Bloss weil man sich einmal verplappert hat bedarfs sicher keiner gerichtlichen Vorstrafe.

    Anders ist es sicher, wenn die "Ratschkatl" dem Betroffenen bewußt schaden bzw. sich auf dessen Kosten profilieren will - läuft eh meistens Hand in Hand. Im konkreten Fall lässt mich das Gefühl aber nunmal nicht los, dass es den Herrn Scheuba und Co. vielmehr um eigenen Profit als um Gerechtigkeitssinn geht. Wo waren diese Herrschaften als es zB um die BAWAG bzw. den Atomic-Konkurs ging - war wohl die falsche Reichshälfte betroffen um sich dermaßen zu engagieren.


    Zitat von VincenteCleruzio

    selbstverständlich unterliegen die protokolle über die überwachten telefongespräche der amtsverschwiegenheit. wahrscheinlich unter verletzung des amtsgeheimnisses (§ 310 StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) sind sie dem FALTER zugespielt worden. der hat sie nicht publizieren dürfen, ja, nicht einmal den inhalt dieser protokolle referieren dürfen - nach § 7c mediengesetz hätten die von der publikation betroffenen meischberger, plech und grasser jeweils einen entschädigungsanspruch bis zu 50.000 euro gehabt. außerdem hätte sich der journalist, der den inhalt in einem medium wie dem FALTER veröffentlicht hätte, wegen verbotener veröffentlichung nach § 301 StGB strafbar gemacht (Freiheitsstrafe bis zum eimem Jahr).

    jetzt ist der inhalt dieser gespräche aber, der den verdacht der korruption nährt bei der privatisierung der 60.000 buwogwohnungen durch khg, beim umzug von linzer finanz- und wiener zollbeamten - zuständiger minister: khg - und wiener wirtschaftsuniversitätsbediensteten aus bundesgebäuden in bürogebäude der porr und die damit verbundenen mietzahlungen durch uns steuerzahler auf unbestimmte zeit an die porr (und bei der wu wien an einen jetzt anderen eigentümer dieses gebäudes; der scheint nicht mitbekommen zu haben, dass die wu dort bald ausziehen wird, weil sie ein neues gebäude erhalten wird),

    von höchstem öffentlichem interesse. für uns steuerzahler und wähler. und auch und gerade für die nationalräte, deren aufgabe es auch ist, die regierung und ihre verwaltung zu kontrollieren.

    deshalb hat die grüne abgeordnete moser, die den machinationen der "berater, lobbyisten usw" im dunstkreis von khg schon seit jahren auf der spur ist, mehrere parlamentarische anfragen gestellt unter zitierung des inhalts der überwachungsprotokolle, um damit "licht ins dunkel" zu bringen.

    und über diese parlamentarischen vorgänge inklusive der überwachungsprotokolle darf jetzt ohne gefahr straf- und zivilrechtlicher folgen in den medien berichtet werden. das ist demokratiepolitisch wichtig und nur begrüßenswert.

    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe: Da Abgeordnete Moser im Nationalrat - und damit bereits in der Öffentlichkeit - Teile dieser Überwachungsprotokolle verlesen hat, können diese von diversen Medien etc. in deren Sinne eingesetzt werden?
    Ich nehme weiter an, dass die Abgeordnete Moser aber diese Protokolle auszugsweise ja gar nicht hätte verlesen dürfen - mit Verweis auf die von dir genannte Verletzung des Amtsgeheimnisses. Frau Moser hätte sich ja somit - rein theoretisch, da sie aufgrund von Immunität eh nicht belangt werden kann - strafbar gemacht. Und wenn ich dies nun konsequent zu Ende denke, hätten die Herren Scheuba und Co. daraus keine öffentliche Lesung bzw. keine Politsatire machen dürfen.
    Ob ein solches Vorgehen als demokratiepolitisch wichtig und als nur begrüßenswert bezeichnet werden darf, erlaube ich mir dezent zu bezweiflen.

    Dass diese Vorgänge lückenlos aufgeklärt werden sollten, steht auf einem anderen Blatt Papier. Ob es sich bei den Zahlungen um reguläre Provisionsgeschäfte, Korrruptionszahlungen und/oder Steuerhinterziehung gehandelt hat, wird ein langwieriger Prozess zu klären haben. Dies ist Sache der Justiz, sicher nicht Angelegenheit einiger Selbstdarsteller.


    Zitat von VincenteCleruzio

    um das strafverfahren ("fairer prozess") würde ich mir an deiner stelle keine zu großen sorgen machen. die hauptverhandlung ist noch nicht absehbar und ab erhebung der anklageschrift gelten dann für die medien im hinblick auf vorverurteilungen ohnedies strengere regeln.

    Dass dann bei Anklagerhebung für die Medien strengere Regeln gelten kann mMn in solchen Fällen nur als Farce bezeichnet werden, der Schaden ist doch schon längst angerichtet bzw. steht die öffentliche Meinung doch schon längst fest. Überspitzt formuliert wird das Volk Blut sehen wollen, und dass wird es auch bekommen. Ob es dann dabei die wirklich Richtigen erwischt, was spielt das für eine Rolle wenn "der Volkszorn besänftigt und der Gerechtigkeit Genüge getan wurde".

    Für mich wäre es überhaupt kein Problem, wenn aus dieser Sache nach einer erfolgten rechtskräftigen Verurteilung eine Politsatire gemacht wird, aber nicht bereits davor. Hier wird eine Brandmarkung vorgenommen, die mMn einer Hetze und Vorverurteilung gleichkommt.

    Zitat von VincenteCleruzio

    und khg bekommt, wie meines wissens noch kein beschuldigter je vor ihm, sendezeit im radio und fernsehen ohne ende eingeräumt, um seine weiße weste wortreich vorführen zu können.

    Diese Medienzeit steht im auch zu, seine "Ankläger" bekommen ja auch reichlich davon. Für mich in diesem Fall recht und billig.


    Zitat von VincenteCleruzio

    wenn es zur anklage kommt, dann sind schöffengerichte (ein berufsrichter, zwei laien) zuständig. bin mir aber nicht sicher, ob schöffen hinsichtlich vorverurteilung durch medien immer stärker gefährdet sind als berufsrichter - das kommt ganz auf die persönlichkeit der berufsrichter und laien an.

    Du kannst eben selbst nicht ausschließen, dass selbst Berufsrichter nicht von Vorurteilen gefeit sind. Und wenn man sich bei denen nicht mehr sicher sein kann, dass nur auf Basis von Fakten geurteilt wird, dann ist eine faire Prozessführung nicht mehr möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Whaler (26. Januar 2011 um 13:50)

  • Elbart
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 19:21
    • #362
    Zitat

    Wieder Zeugenschwund beim Hypo-Ausschuss
    Im Landtag ist am Donnerstag der Hypo-Untersuchungsausschuss
    mit einer öffentlichen Zeugenbefragung fortgesetzt worden. Ein Zeuge
    blieb unentschuldigt fern, für Ende Februar sind Karl-Heinz Grasser und
    Tilo Berlin geladen.

    http://kaernten.orf.at/stories/495254/

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 26. Januar 2011 um 23:54
    • #363

    KURIER

    Grassers Stiftung finanzierte nicht nur einen Kredit des Ex-Ministers. Auch seine Firma bekam Geld überwiesen.

    Karl-Heinz Grasser ist sauer, und seit Mittwoch ist das schriftlich dokumentiert. In einem Brief an die Justizministerin beschwert sich der ehemalige Finanzminister, dass vertrauliche Dokumente seines Finanzstrafverfahrens weitergegeben wurden, um ihn "zu denunzieren". Für Grasser kommen nur die Ermittler als Täter in Frage. Ob dem so ist, hat die Justiz zu klären.

    Eines scheinen die jüngst vom Falter veröffentlichten Zusammenhänge jedenfalls zu belegen: Der Ex-Minister hat - wie im Mittwoch-Blatt berichtet - von seiner Stiftung nicht nur profitiert, indem ihm ein Sub-Unternehmen der Stiftung ein kostengünstiges Darlehen gegeben hat (3,7 Millionen Euro auf 20 Jahre, Zinssatz: 2 Prozent).

    Geldfluss

    Laut dem KURIER vorliegenden Informationen ist nun außerdem klar, dass auch die Grasser zu 100 Prozent gehörende GmbH "Valuecreation" von dem komplexen Firmengeflecht profitiert hat - sie bekam ebenfalls Geld aus der Grasser-Stiftung überwiesen. Laut Eigendefinition verdient "Valuecreation" mit "Projektberatung und -vermittlung" sowie mit "Waren aller Art" ihr Geld. Nennenswerte Zuwendungen, nämlich Beträge von mehreren Hunderttausend Euro, hat die Firma, die an Grassers Privat-Adresse residiert, von der "Silverwater Invest & Trade Inc." erhalten - und die ist, wie seit Dienstag feststeht, ein Sub-Unternehmen einer Grasser-Stiftung.

    Zusammengefasst bedeutet das: Der ehemalige Finanzminister hat eine Stiftung in Liechtenstein gegründet. Diese hat zum Teil in der Karibik registrierte Sub-Unternehmen ins Leben gerufen.

    Und über diese Briefkastenfirmen sind sechsstellige Euro-Beträge an Grassers GmbH geflossen. Wofür hat Grassers Firma das Geld bekommen? Hat Grasser aus dem Vermögen der GmbH möglicherweise private Lebenserhaltungskosten gedeckt? Fragen wie diese werden von den Behörden überprüft.

    Meinl Power

    Weitgehend unbestritten scheint, woher das Geld für die Gründung seiner Stiftungen stammt: Wie Grasser mehrfach bestätigte, stammte das Geld aus seinem Drittelanteil an der Gesellschaft MPM, die für den Investmendfonds Meinl International Power (MIP, heute Power International) beratend tätig war. Zwischen 2007 und 2009 flossen von der MIP an die MPM 16,15 Millionen Euro, davon gingen 5,38 Millionen an Grasser.

    dazu passend ein älterer Artikel im FORMAT

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (27. Januar 2011 um 00:00)

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 27. Januar 2011 um 00:18
    • #364

    whaler sorry,
    aber bei so vielen indizien wird wahrscheinlich eine kleine befangenheit der (laien-)richter auch schon wuascht sein,
    wenn sie denn überhaupt auftritt...

  • Whaler
    EBEL
    • 27. Januar 2011 um 00:29
    • #365

    Indizien gibts sicher genug - und ich kann mir auch gut vorstellen, dass auch stichhaltige Beweise gefunden werden. Und bitte sei mir nicht bös, wenns um dich persönlich ginge, wäre die eine "kleine Befangenheit" der (Laien-)Richter sicher nicht wurscht.

    Die Causa gibt sicher eine hervorragende Politsatire ab, die Protokolle sind ja nahezu ein Spiegelbild der in Österreich so weit verbreiteten "Freunderlwirtschaft". Aber so gehts mMn nicht.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 27. Januar 2011 um 01:34
    • #366

    [quote='Whaler','index.php?page=Thread&postID=531933#post531933']

    Der konsequente Schritt in diesem Fall wäre ja dann, dass nicht die "Ratschkatl" vor Gericht landet, sondern der Dritte, welches das "Geheimnis" dann an die große Glocke gehängt hat. ....

    du würdest also auch und gerade den medien verbieten, darüber zu berichten. das hätte zur folge, dass die bevölkerung und auch die strafverfolgungsorgane (kripo, staatsanwaltschaften) zB über korruption im öffentlichen bereich gar nichts mehr erfahren vom "watchdog der demokratie", wie der europäische gerichtshof die medien nennt - sowohl die demokratie, als auch die strafjustiz würde unter diesem verbot leiden

    Wenn die von Dir genannte zivilrechtliche Schadenersatzpflicht resp. Verwaltungsstrafsanktionen für die Abstrafung ausreichend sind, dann wirds wohl nicht notwendig sein ein Strafgericht zu bemühen. Bloss weil man sich einmal verplappert hat bedarfs sicher keiner gerichtlichen Vorstrafe.

    Anders ist es sicher, wenn die "Ratschkatl" dem Betroffenen bewußt schaden bzw. sich auf dessen Kosten profilieren will - läuft eh meistens Hand in Hand. Im konkreten Fall lässt mich das Gefühl aber nunmal nicht los, dass es den Herrn Scheuba und Co. vielmehr um eigenen Profit als um Gerechtigkeitssinn geht. Wo waren diese Herrschaften als es zB um die BAWAG bzw. den Atomic-Konkurs ging - war wohl die falsche Reichshälfte betroffen um sich dermaßen zu engagieren.

    also die "vorlesung" haben scheuba, palfrader und maurer ohne remuneration = gratis gehalten! beim atomic-konkurs sind die drei wahrscheinlich noch in den kindergarten gegangen und ob sie zur bawag-geschichte geäzt haben oder nicht, weiß ich nicht. ich verstehe, für dich hat die ganze geschichte eine linke schlagseite.
    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe: Da Abgeordnete Moser im Nationalrat - und damit bereits in der Öffentlichkeit - Teile dieser Überwachungsprotokolle verlesen hat, können diese von diversen Medien etc. in deren Sinne eingesetzt werden?

    wenn sie gegenstand einer öffentlichen sitzung des nationalrats sind, wozu auch die veröffentlichten schriftlichen parlamentarischen anfragen an minister gehören, dann ja

    Ich nehme weiter an, dass die Abgeordnete Moser aber diese Protokolle auszugsweise ja gar nicht hätte verlesen dürfen - mit Verweis auf die von dir genannte Verletzung des Amtsgeheimnisses.

    mitglieder des nationalrats machen sich nie strafbar im rahmen ihrer parlamentarischen tätigkeit (berufliche immunität) - in einer parlamentarischen anfrage zB dürfen sie straflos alles tun, auch völlig unbeteiligte bürger beleidigen, verleumden und ihnen übel nachreden usw - ich selber bin schon opfer von verleumdungen durch abgeordnete des nationalrats und des kalabrischen landtags geworden, die ihr fragerecht im dienste eines vermutlich geisteskranken mißbraucht haben, ohne jede chance für mich, diese abgeordneten zivil- und strafrechtlich zur verantwortung ziehen zu können; im gegensatz zu journalisten müssen abgeordnete, wenn sie zB anfragen stellen und darin tatsachenbehauptungen aufstellen, nicht einmal den betroffenen hören und seine sicht der dinge auch publizieren, sie trifft keine "journalistische" sorgfalt und keine pflicht zum schadenersatz, wenn sie diese sorgfalt nicht einhalten, das ist tatsächlich eine rechtliche lücke.

    moser hat aber gar keine straftat begangen, weil das amtsgeheimnis längst gebrochen war. sie durfte die dem FALTER zugespielten telefonüberwachungsprotokolle verwenden und in ihren anfragen zitieren usw.

    Frau Moser hätte sich ja somit - rein theoretisch, da sie aufgrund von Immunität eh nicht belangt werden kann - strafbar gemacht.

    nein, wenn das amtsgeheimnis bereits gebrochen worden ist durch die weitergabe der protokolle an den FALTER, ist es kein geheimnis mehr, das erneut gebrochen werden kann: und angestiftet hat sie den ermittler nicht zur weitergabe der protokolle und damit auch nicht zum bruch des amtsgeheimnisses

    Und wenn ich dies nun konsequent zu Ende denke, hätten die Herren Scheuba und Co. daraus keine öffentliche Lesung bzw. keine Politsatire machen dürfen.

    doch, weil ja, wie bereits gesagt, kein geheimnis mehr besteht

    Ob ein solches Vorgehen als demokratiepolitisch wichtig und als nur begrüßenswert bezeichnet werden darf, erlaube ich mir dezent zu bezweiflen.

    doch: es ist sogar sehr wichtig, dass die bevölkerung erfährt, was meischberger, plech und kgh konkret besprechen und wie sie das tun bezüglich der zahlungen der porr an meischi und plech: "wo war mei leistung?" fragt der meischi in bezug auf eine 800.000 euro rechnung, die er der porr gestellt hat, die ihm diese summe auch überwiesen hat. das riecht verdammt streng nach korruption

    Dass diese Vorgänge lückenlos aufgeklärt werden sollten, steht auf einem anderen Blatt Papier. Ob es sich bei den Zahlungen um reguläre Provisionsgeschäfte, Korrruptionszahlungen und/oder Steuerhinterziehung gehandelt hat, wird ein langwieriger Prozess zu klären haben. Dies ist Sache der Justiz, sicher nicht Angelegenheit einiger Selbstdarsteller.

    geh bitte: die drei tragen dazu bei, dass der justiz auf die sprünge geholfen wird, die in dieser causa nicht wirklich den eindruck vermittelt, besonders eifrig zu ermitteln

    Dass dann bei Anklagerhebung für die Medien strengere Regeln gelten kann mMn in solchen Fällen nur als Farce bezeichnet werden, der Schaden ist doch schon längst angerichtet bzw. steht die öffentliche Meinung doch schon längst fest. Überspitzt formuliert wird das Volk Blut sehen wollen, und dass wird es auch bekommen. Ob es dann dabei die wirklich Richtigen erwischt, was spielt das für eine Rolle wenn "der Volkszorn besänftigt und der Gerechtigkeit Genüge getan wurde".

    richter, auch laienrichter, können ganz gut umgehen mit dem öffentlichen druck: denk an den kaprunstrafprozess: über 150 tote, sogar die verurteilungen fordernde weltpresse vor ort, der einzelrichter hat samt und sonders freisprüche gefällt!

    Für mich wäre es überhaupt kein Problem, wenn aus dieser Sache nach einer erfolgten rechtskräftigen Verurteilung eine Politsatire gemacht wird, aber nicht bereits davor. Hier wird eine Brandmarkung vorgenommen, die mMn einer Hetze und Vorverurteilung gleichkommt.

    ich weiß nicht, wie viele den FALTER lesen, wie viele auf YOU TUBE die filmchen gesehen haben, solange nicht die ganz großen medienorgeln (ORF, KRONE usw) tag um tag darüber berichten, ist die öffentliche wirkung wahrscheinlich nicht allzu groß. ich verstehe auch nicht, warum du darin eine POLITSATIRE siehst, Meischi ist politisch derzeit wo? (fpö nicht mehr),kgh war zunächst bei der fpö, zuletzt aber auf einem ticket der övp in der regierung und plech war bei der fpö, keine ahnung, ob er das noch ist. die fpö hat sich von diesen dreien, glaublich, seit jahren distanziert.

    ich hab in der vorlesung im audimax nie an parteipolitik gedacht, eher an die dinger, die da offensichtlich gedreht worden sind.

    Du kannst eben selbst nicht ausschließen, dass selbst Berufsrichter nicht von Vorurteilen gefeit sind. Und wenn man sich bei denen nicht mehr sicher sein kann, dass nur auf Basis von Fakten geurteilt wird, dann ist eine faire Prozessführung nicht mehr möglich.

    ich würde das nicht so "schwarz-weiß" sehen. dass sich berufs-, wie laienrichter von der öffentlichkeit beeinflussen lassen und mit einem vorurteil in eine hauptverhandlung gehen, lässt sie nie ganz vermeiden, auch dann nicht, wenn jede berichterstattung vor dem prozess verboten wäre; aber der ausschluss der beeinflussung eines gerichts ist nicht ein absoluter zweck; information der bürger ist eine anderer zweck: hier gilt es eben, wie so oft im leben, einen ausgleich zwischen beiden zwecken zu erreichen, und das ist im medienrecht ganz gut gelungen, das insbesondere die beweiswürdigung ab erhebung der anklage, also in zeitlicher nähe zur hauptverhandlung bei sonstiger strafe verbietet.

    und das österreichische gericht möchte ich sehen, das sich von dem auftritt scheubas, maurers und palfraders im audimax zu einem vorurteil gegen meischberger usw hinreißen lassen würde.

    ich weiß aber aus eigener erfahrung, dass berufs- wie laienrichter sich des problems der (durch medien verursachten) vorurteils schon bewußt sind und damit im regelfall ganz gut umgehen können.

    und dann ist es auch und gerade aufgabe des strafverteidigers, dafür zu sorgen, dass das entlastende in der hauptverhandlung auch auf den tisch kommt und entsprechend gewürdigt wird.

    war selbst vor nicht allzu langer zeit in einem medienwirksamen strafverfahren hier in kalabrien als verteidiger erfolgreich dabei, in einem von einer politischen partei und ihr nahestehenden medien stark beeinflussten strafverfahren einen bereits gefällten schuldspruch doch noch in einen freispruch zu verwandeln - die staatsanwaltschaft hat sich von der politischen partei augenscheinlich instrumentalisieren lassen, der richter, der den schuldspruch gefällt hat, ist auch einer beweismittelfälschung aufgesessen, und dann haben das landesgericht und oberlandesgericht nach aufhebung dieses schuldspruchs völlig unbeeindruckt von politik und medien entschieden und freigesprochen.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (27. Januar 2011 um 10:54)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 27. Januar 2011 um 13:12
    • #367

    FORMAT

    der "supersaubere" kgh hat also zwischen 2002 und 2008 EDITH: spekulationsgewinne, zins- und dividendeneinkünfte Zinseinkünfte aus Wertpapieren in einem Wertpapierdepot in Kanada (zwischen 2000 und 2007 war er finanzminister) in seinen einkommensteuererklärungen verschwiegen und so einkommensteuer hinterzogen. kurz vor seiner vernehmung als beschuldigter im buwog-verfahren im herbst 2010 hat er dann selbstanzeige erstattet und die verkürzten abgaben (18.000 euro) nachgezahlt und ist so straffrei geworden.

    FORMAT schreibt: "Was vor 2002 geschah, gilt für die Finanz als verjährt."

    was FORMAT nicht dazu schreibt, dass ausgerechnet auf grund einer gesetzesinitiative des finanzministers kgh die verjährungsfrist für die festsetzung vorsätzlich hinterzogener abgaben von ehemals 10 jahren, auf 7 jahre verkürzt worden ist - deshalb musste kgh bei seiner selbstanzeige zur erlangung der straffreiheit nur die verkürzten steuern der letzten sieben jahre nachentrichten (plus 1 jahr, wenn bereits abgabenbehördliche schritte gesetzt worden sind): dadurch hat er sich die nachzahlung von allenfalls verkürzten abgaben während weiterer 3 (2) jahre erspart. (berlusconi hat, wenn es eng geworden ist, immer die verjährungsfristen für die jeweils in frage kommenden delikte im parlament so verkürzen lassen, dass er und seine droogs gerade straffrei geworden sind, bevor sie verurteilt werden konnten). diese verkürzung von 10 auf 7 jahre hat, wie böse zungen behaupten, den zweck verfolgt, dass kgh nach ablauf der legislaturperiode und seinem ausscheiden aus dem finanzministerium nicht einmal die schenkungssteuer aus der home-page-affaire nachzahlen muss!

    ab 1.1.2011 gilt wieder, wie vor kgh, die alte 10-jahres-frist für die festsetzung vorsätzlich hinterzogener abgaben (auch im falle einer selbstanzeige).

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (27. Januar 2011 um 14:26)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 28. Januar 2011 um 14:33
    • #368

    DER STANDARD stellvertretend für all die andere Medien, deren Mitarbeiter seine Version ebenso unreflektiert weiterverbreiten.

    "In einem Interview für das ORF-Radio gesteht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitagmorgen erstmals auch Fehler in der Steuerfrage ein. "Ja, da ist ein Fehler passiert. Auch wenn's absurd ist, dass man bei einem Verlust von 10.000 Euro in Summe auch noch Steuern zahlen muss. Hätte ich wissen müssen, mein Fehler, tut mir leid", sagt der Ex-Finanzminister im Radio. Auf die Frage, warum er es erst so spät angezeigt habe, antwortet Grasser: "Weil ich meine Steuerberater gebeten habe im Zuge dieser ganzen Diskussion und der Vorwürfe gegen mich: 'Schaut's euch bitte meine Steuerseite ganz genau an. Ich möchte nichts falsch machen.' Und, wie gesagt, sobald ich's wusste, habe ich gesagt: 'Zeigen wir das dem Finanzamt an, zahlen sofort die rund 20.000 Euro zurück.' Das haben wir dann auch gemacht. Daher unterm Strich: Klar mein Fehler. Soll, darf einem ehemaligen Finanzminister nicht passieren. Ich hab's selbst sofort korrigiert. Daher glaube ich, dass es - so hoffe ich - doch ein entschuldbarer Fehler sein soll.

    Wie es zu der Steuerschuld gekommen ist, erklärt Grasser so: "Ich hab in der Zeit, wo ich noch in der Privatwirtschaft tätig war, eine Vermögensverwaltung in Kanada aufgemacht. Hab begonnen mit 35.000 Euro meines Geldes, die ich dorthin eingezahlt habe. Ich habe das dann komplett aus den Augen verloren, weil ich überhaupt keine Zeit hatte, mich nicht damit beschäftigt habe und gesehen hab, dass das Geld dort leider Gottes immer weniger wurde. Vor ein paar Jahren habe ich dann das Ganze beendet und habe 25.000 Euro zurückbekommen. Ich bin da ja nicht einmal auf die Idee gekommen, dass ich dafür Steuern zahlen müsste."

    #### EDITH: Inzwischen ist bekannt geworden, dass KHG nicht Dividenden, sondern Spekulationsgewinne nicht versteuert hat.

    Wenn KGH, wie er selbst sagt, im Zuge der Selbstanzeige wegen der nicht in seinen Einkommensteuererklärungen deklarierten kanadischen Kapitalerträge Spekulationsgewinne, die bei Verkauf der Papiere vor Ablauf eines Jahres der Einkommensteuer unterlegen sind, "20.000 Euro" Einkommensteuer (nach)zahlen hat müssen und wenn für ausländische Kapitalerträge seit 2003 Steuer in Höhe von 25 % eingehoben werden dafür der Spitzensteuersatz von höchstens 50 Prozent zu bezahlen gewesen wäre, wie hoch waren dann seine Kapitalerträge Spekulationsgewinne in Kanada?

    Genau: 80.000 mindestens 40.000 Euro - diesen Gewinn muss er auch realisiert haben zB durch Verkauf der Wertpapiere, sonst wäre keine Steuerpflicht entstanden (so viel zum Thema: ".... habe das dann aus den Augen verloren ...").

    Saldo: Zieht man von den 80.000 40.000 Euro Kapitalertrag Spekulationsgewinn die 20.000 Euro Steuer ab, die er im Zuge der Selbstanzeige nachgezahlt hat, bleibt ein

    Gewinn von 60.000 Gewinn von mindestens 20.000 Euro

    "Auch wenn's absurd ist, dass man bei einem Verlust von 10.000 Euro in Summe auch noch Steuern zahlen muss ...quack, quack, quack"

    .

    7 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (3. Februar 2011 um 19:29)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 30. Januar 2011 um 11:35
    • #369

    "An einem Umstand ist jedenfalls nicht zu rütteln: Karl-Heinz Grassers Freund Peter Hochegger kassierte für nebulose Leistungen über mehrere Jahre rund 20 Millionen Euro – von einem teilprivatisierten Unternehmen (gemeint die TELEKOM), das einst auch in Grassers Verantwortungsbereich stand."

    die Details hier im PROFIL

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 1. Februar 2011 um 05:47
    • #370

    Meinte Herr Auer-Welsbach gestern, nachdem ihn das Gericht trotz Schuldbekenntnisses zu 8 Jahren unbedingter Haft, unter Anrechung der Vorhaft, verurteilt hat, für gewerbsmäßigen schwerern Betrug, Untreue, betrügerischer Krida und Beweismittelfälschung. Zu 37 der 450 verspekulierten Millionen fehlt leider jede Spur. Den geschädigten Anlegern wurden jeweils 500 Euro zugesprochen.

    edit: Gnädigerweise hat sich der verurteile Casinokapitalist dazu durchgerungen, daß alle noch ev. auftauchenden Gelder zum Decken der Ansprüche der von ihm Geprellten verwendeten werden! Man möchte Tränen vergießen ob dieser Mildtätigkeit...

    2 Mal editiert, zuletzt von quasidodo (1. Februar 2011 um 07:29)

  • Senior-Crack
    NHL
    • 1. Februar 2011 um 06:45
    • #371
    Zitat von quasidodo

    .....
    Den geschädigten Anlegern wurden jeweils 500 Euro zugesprochen.


    Den 12.500 Anlegern, vor allem den 9.000 Geschädigten, die sich dem Prozess angeschlossen hatten, bleibt vom Schuldspruch nicht viel mehr, als die emotionale Genugtuung. Jene 500 Euro, die jedem einzelnen der Privatbeteiligten zugesprochen wurden, werden sie wohl nie erhalten. Wer etwas haben will, wurde auf den zivilen Rechtsweg verwiesen...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 1. Februar 2011 um 23:47
    • #372
    Zitat von VincenteCleruzio


    Exklusiv: Telekom zahlte 25 Millionen an Grasser-Freund Hochegger ...

    KURIER

    Als die TELEKOM Austria privatisiert und als Aktiengesellschaft an die Börse gebracht worden ist, hat man ihren Managern als Belohnung dafür, dass sie das Unternehmen gut führen und so den Kurs der Telekom Austria steigern, wie international üblich, "BONI" vertraglich zugesichert.

    "Konkret wurde beim Börsegang der TA im Jahr 2000 für den Vorstand und rund 100 weitere Manager ein Aktien-Optionsprogramm aufgelegt. Demnach sollten die Manager Prämien von rund neun Millionen Euro erhalten, wenn der Aktienkurs vom 20. bis 26. Februar 2004 im Durchschnitt mindestens 11,70 Euro ausmachte.

    Der für die Prämien notwendige Aktienkurs wurde am 26. Feber in den letzten Handelsminuten an der Börse mit 11,73 Euro auch erreicht. Mithilfe einer Kauforder für mehr als 900.000 TA-Aktien im Wert von rund 10,7 Millionen Euro. Geordert hatte die Aktien - wie ein nachfolgende Untersuchung der Finanzaufsichtsbehörde FMA ergab - die Wiener Euro-Invest- Bank .

    Deren Auftraggeber blieb allerdings auch nach den FMA-Ermittlungen geheim, sie endeten ergebnislos. Die Euro Invest (eine Spezialbank für den Wertpapierhandel von Johannes Wanovits) musste ein paar Tausend Euro Strafe wegen "Schädigung des Rufs der Börse" zahlen.

    Tatsächlich könnte der Auftrag für den Aktienkauf, argwöhnen Eingeweihte - von der Telekom gekommen sein. Über Hochegger. Indiz dafür: Im Zuge der Hausdurchsuchungen bei dem Berater fand die Justiz 2010 eine Rechnung von der Euro Invest Bank über 170.000 Euro. Offiziell für eine Studie über "Investitionsmöglichkeiten in Erneuerbare Energie". Ein Thema, mit dem sich Börsehändler kaum beschäftigen.

    Schadenersatz?

    Sollte der Deal so gelaufen sein, hätte es für die Telekom heute keine Konsequenzen mehr. Die FMA kann den Fall nicht neu aufrollen, weil sich der Tatbestand "Marktmanipulation" im damaligen Börsegesetz auf das Verbreiten von kursrelevanten Gerüchten und Schein-Aktiengeschäfte beschränkte. Ob die TA rechtliche Schritte gegen die Ex-Manager überlegt, wollte sie nicht kommentieren."

    ###

    Anmerkung des Forumsbildungsbeauftragten: Wenn die Manager der TELEKOM damals mit Hilfe von Hochegger den Kurs über die magische Grenze von 11,70 Euro getrieben haben, um 9 Millionen Euro Boni kassieren zu können, und dann als Dank dafür dem Hochegger für zum Teil minderwertige bis nichtsnutzige Leistungen Aufträge im Wert von insgesamt 25 Millionen Euro auf Rechnung der von ihnen vertretenen Telekom zugeschanzt haben, dann sind sie wegen schwerer Untreue fällig (Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre). Und die verjährt erst nach zehn Jahren. Auf geht´s, ihr Staatsanwälte in Wien.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (2. Februar 2011 um 00:03)

  • Senior-Crack
    NHL
    • 2. Februar 2011 um 16:52
    • #373

    In der Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt tauchen Verbindungen zur Hypo auf.
    Vorstand Walter Striedinger dienstfrei gestellt.
    Der Vorstand erstattete Anzeige wegen Geldwäsche.
    Aufsicht und Revision prüfen.
    Geldwäscheverdacht in RBB Klagenfurt
    (Quelle: derstandard.at)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 2. Februar 2011 um 17:25
    • #374
    Zitat von Senior-Crack

    In der Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt tauchen Verbindungen zur Hypo auf.
    Vorstand Walter Striedinger dienstfrei gestellt.
    Der Vorstand erstattete Anzeige wegen Geldwäsche.
    Aufsicht und Revision prüfen.
    Geldwäscheverdacht in RBB Klagenfurt
    (Quelle: derstandard.at)

    die Pointe dieser Geschichte ist die: die hype alpe adria mit dem für das süd(kredit)geschäft verantwortlichen günter striedinger finanziert mittels eines darlehens den bau eines ganzen stadtteils am stadtrand belgrads ("BLOK 67"). die errichtergesellschaft kann den kredit nicht zurückzahlen. also erwirbt die hype alpe adria die geschäftsanteile der errichtergesellschaft. und zwar um 13 millionen euro. und diese 13 millionen euro verkaufserlös landen auf konten der "Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt".

    "Eines der drei Vorstandsmitglieder, Walter Striedinger (der Bruder von Ex-Hypo-Vizechef Günter Striedinger, der auch für den Markt Kroatien zuständig war) wurde vorigen Freitag für unbestimmte Zeit seiner Funktionen enthoben."

    warum?

    "Dem Vernehmen nach landete der Großteil des Verkaufserlöses (Anm: der Errichtergesellschaft des BLOK 67) "auf Konten der RBB Klagenfurt - und ging 2006 von dort zum Teil in bar, zum Teil per Überweisungen weiter. An frühere Hypo-Manager bzw. deren Gesellschaften und Stiftungen, an Hypo-Berater und Großkunden."

    der verdacht: günther striedinger hat als hype alpe adria vorstandsmitglied einen batzenkredit an die errichtergesellschaft des BLOK 67 vergeben, an der er selbst und personen aus seinem umfeld beteiligt gewesen sind, und dann, als das geschäft mit der errichtung von BLOK 67 nicht funktioniert hat und die kreditrückzahlungen an die hype alpe adria nicht mehr zu leisten waren, als vorstandsmitglied der hype alpe adria die (defizitäre) errichtergesellschaft um 13 millionenim namen und auf rechnung der hype alpe adria gekauft und den verkaufserlös, die 13 millionen, auf ein konto der rbb überwiesen, in der zufälligerweise sein bruder vorstandsmitglied ist und bei einem allfälligen geldwäschereiverdacht "die augen zudrücken" und die obligate anzeige unterlassen könnte.

    fein sein, beinander bleibn! hoffentlich auch in schlechten zeiten.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (2. Februar 2011 um 17:36)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 3. Februar 2011 um 21:49
    • #375

    Neues aus dem Parlament: Abg. zum NR Moser und Freundinnen, Parlamentarische Anfrage an die Bundesministerin für Justiz, betreffend Ermittlungen in der Causa BUWOG, Anstiftung zum Bruch des Amtsgeheimnisses und Amtsmissbrauch, Teil 2

    Meischberger: "Mich hat der Kulini Franzi angerufen heite nachmittag und warnt mich, was da gerade passiert ..:"

    ...

    Grasser: "Ich bin irgendwie sprachlos bei den Dingen, die du mir sagst. Dass das Land so korrupt ist und so beschissen funktioniert und so politisch gelenkt ist, macht mich wirklich sprachlos...."

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. Februar 2011 um 10:57)

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