Der Vortrag einiger so bezeichneter Kabarettisten am Juridicum mag ja sehr unterhaltsam gewesen sein, ich frage mich nur:
Wenn irgendjemand, dem aus welchen Gründen auch immer - und derer gibt es meiner persönlichen Erfahrung nach genug - die Lehrbefugnis verliehen wurde, zufällig in Besitz eines Tonbandmitschnittes eines meiner wöchentlichen Telefonate mit der Domina meines Vertrauens kommt - darf der den Inhalt dieses Gespräches dann in einer Lehrveranstaltung einfach wiedergeben?
sowas in der art wollt ich auch schreiben, wusste aber nicht wie genau,
tja wie wir schon länger wissen, ist der linken kunst alles erlaubt, egal ob hier gegen irgendetwas (gesetz, pietät usw) verstoßen wird oder nicht, jedoch sobald mal irgendwer etwas dagegen sagt, wird sich wieder auf den satz "kunst darf alles" berufen.