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Fans legen selbst Hand an
mein gott, das auch noch!
als ob mit dem ticketschwarzhandel und der dvd-brennerei nicht schon genug juristische frischeluftderbyprobleme zu lösen gewesen wären. kann nicht ein anderer juristische ratschläge erteilen, was beim "Selbst-Hand-Anlegen" :pinch: zu beachten ist, um die verwirklichung des tatbestandes der erregung öffentlichen ärgernisses zu vermeiden und den jugendschutz hinreichend zu gewährleisten.