- Offizieller Beitrag
hier der auszug aus den heurigen durchführungsbestimmungen:
(3) Sonderregelung Punktewert für 20010/2011:
Unabhängig vom tatsächlich ermittelten Wert wird einem: Transferkartenspieler der
Punktwert 4 (vier); max. drei namentlich vom Verein genannte U20-
Transferkartenspieler (Jahrgänge 1991 und jünger) der Punktwert 2 (zwei) - ab dem
vierten U20-TK-Spieler im 22-Mann-Kader gilt die Regelung wie für einen Transferkartenspieler
(= 4 Punkte); Nationalen U22-Spielern und nationalen U22-Tormännern
(Jahrgänge 1989 und jünger) der Punktwert 0 (null), nationalen U24-Spielern und nationalen
U24-Tormännern (Jahrgang 1987) der Punktwert von 1 (eins), nationalen U28-
Tormänner (Jahrgänge 1983-1986) der Punktwert von 1,5 (eins komma fünf) und nationalen
Ü28-Tormännern (Jahrgang 1982 und älter) der Punktwert von 2 (zwei) zugewiesen.