Jetzt einmal einige Fragen - was sind eigentlich Eishockeyspieler? Arbeiter? Angestellte?
Der OGH hat das zwar in Bezug auf Eishockeyspieler bisher immer elegant offen gelassen (vgl den Hinweis in der Harand-Entscheidung, dass die Bestimmungen übers Probemonat für Arbeiter und Angestellte gleich geregelt sind), Berufsfußballer jedoch als Arbeiter und nicht Angestellte qualifiziert (RS0119179); ich denke, für Eishackler kann nichts anderes gelten.