Eine Saudumme Aktion!
Damit hat sich der Golaie selbst ins Abseits befödert.
Eine Saudumme Aktion!
Damit hat sich der Golaie selbst ins Abseits befödert.
Eine Saudumme Aktion!
Damit hat sich der Golaie selbst ins Abseits befödert.
Zum raufen gehören immer 2.
Hätte nicht der goalie sondern der andre spieler x eine gehirnerschütterung erlitten, wär es eine saudumme aktion vom spieler x.
Zum raufen gehören immer 2.
Hätte nicht der goalie sondern der andre spieler x eine gehirnerschütterung erlitten, wär es eine saudumme aktion vom spieler x.
es hat ja spieler x eine Gehirnerschütterung erlitten. [kaffee]
es hat ja spieler x eine Gehirnerschütterung erlitten. [kaffee]
Das ist mir schon klar. Deswegen auch mein Post.
Zum raufen gehören immer 2.
Hätte nicht der goalie sondern der andre spieler x eine gehirnerschütterung erlitten, wär es eine saudumme aktion vom spieler x.
Nix gegen dich, aber ich glaub ich bin irgendwie zu deppat um dieses post zu kapieren. Wenn du nämlich sagst, dass zum Raufen immer 2 gehören, brauchst du ja nicht zu differenzieren, wer jetzt mehr und wer weniger Schuld usw. hat.
Ausserdem war mit 99,99%-iger Wahrscheinlichkeit niemand von uns allen dort anwesend. Also .... [kaffee]
Nix gegen dich, aber ich glaub ich bin irgendwie zu deppat um dieses post zu kapieren. Wenn du nämlich sagst, dass zum Raufen immer 2 gehören, brauchst du ja nicht zu differenzieren, wer jetzt mehr und wer weniger Schuld usw. hat.
Ausserdem war mit 99,99%-iger Wahrscheinlichkeit niemand von uns allen dort anwesend. Also .... [kaffee]
Meine post war eine anlehnung an wipes post. Er sagt sau dumme aktion vom goalie und das er sich selbst ins abseits geschossen hat weil halt der andre jetzt eine gehirnerschütterung hat.
Jedoch hätte Spieler x den goalie ordentlich verprügelt das er jetzt eine gehirnerschütterung hätte dann wäre der andere der böse gwesn.
Aber wie gesagt just wuascht
also du musst da was verwechseln, ich hab nix von saudummer aktion geschrieben, das war DW50 !
also du musst da was verwechseln, ich hab nix von saudummer aktion geschrieben, das war DW50 !
aso ja stimmt, kommt aber aufs selbe raus... hehe klingt verwirrend.
einfach doch mal zugeben, dass du einen blödsinn geschrieben hast, passiert uns allen doch oft genug
und klar waren wir nicht dabei, aber wenn es sich wirklich so zugetragen hat, wie es im bericht stand (sicher, hab auch meine zweifel, ob es 1:1 so war), dann kannst nich einfach sagen, zum raufen gehören 2,
oder denkst dir auch, wenn einer "88" schreit (ich bin mir sicher, du verstehst was ich mein) und jemand sagt dann: "das brauchen wir hier nicht" und der bekommt dann seine watschen: "naja zum raufen gehören 2"
also jemand mit zivilcourage, wie es uU der stürmer bewiesen hat, ist genauso "schuldig", wie der, der zuschlägt?
ich sag mal so: sehr ungewöhnliches rechtsempfinden
einfach doch mal zugeben, dass du einen blödsinn geschrieben hast, passiert uns allen doch oft genug
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und klar waren wir nicht dabei, aber wenn es sich wirklich so zugetragen hat, wie es im bericht stand (sicher, hab auch meine zweifel, ob es 1:1 so war), dann kannst nich einfach sagen, zum raufen gehören 2,
oder denkst dir auch, wenn einer "88" schreit (ich bin mir sicher, du verstehst was ich mein) und jemand sagt dann: "das brauchen wir hier nicht" und der bekommt dann seine watschen: "naja zum raufen gehören 2"
also jemand mit zivilcourage, wie es uU der stürmer bewiesen hat, ist genauso "schuldig", wie der, der zuschlägt?
ich sag mal so: sehr ungewöhnliches rechtsempfinden
100% dir rechtgeben tuen tu!!!!!!
So ein komplett von mir erfundenes beispiel:
Mein freund will betrunken Autofahren, er schlägt auf mich ein, ich setze mich zur wehr und schlage 1X zu, treffe ihn so unglücklich das er mit dem kopf gegen sein auto schlägt und eine Gehirnerschütterung hat, BIN JETZT ICH AN ALLEM SCHULD????????????????????? [kopf] [kopf] [kopf] [kopf] [kopf] [kopf] [kopf]
Ich würde das so auslegen:
Es ist mein recht meinen betrunkenen freund vom fahren abzuhalten (allgemeines Anhalterecht), dann bekomm ich ein Paar drauf was unter den Tatbestand der Körperverletzung nach §83 bzw. bei einer gesunheitsschädigung von mehr als 24 Tage eine Schwere Körperverletzung nach §84 fällt (oder sogar §85,87). So lange dieser gefährliche Angriff auf mein Leib, Leben oder Gesundheit ist habe ich auf jeden fall ein Notwehrrecht von dem ich gebrauch machen kann, ich kann also zur Abwehr dieses gefährlichen Angriffes "zurückschlagen". Natürlich schlage ich nur so lange hin bis der gefährliche angriff beendet ist und mein sog. Freund von mir ablässt. Eigentlich ist es dann sogar egal welche verletzung dabei rauskommt, es handelte sich hierbei um eine Notwehrsituation, also wird mir nicht vbiel passieren, mein freund kann sich jedoch auf ein "tolles" verfahren freuen!
Somit würde ich den Satz, es gehören immer 2 zum Streiten, doch ein bisschen entschärfen, denn es passiert doch immer wieder das man ganz unschuldig dazukommt, weil man einfach nur helfen wollte!
Kritik und anregungen erwünscht (ausser es handelt sich um kritik an meiner rechtschreibung )
Danny G.
einfach doch mal zugeben, dass du einen blödsinn geschrieben hast, passiert uns allen doch oft genug
!00% agree.
Angeblich wechselt Bartholomäus zum EK Zell und Seidl kehrt dafür zur VEU zurück.
Angeblich wechselt Bartholomäus zum EK Zell und Seidl kehrt dafür zur VEU zurück.
quelle ?!?
!00% agree.
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quelle ?!?
https://www.eishockeyforum.at/www.hockey-news.info
oder Rinne???
Bin gespannt ob man das wirklich durchzieht [kopf]
Es ist mein recht meinen betrunkenen freund vom fahren abzuhalten (allgemeines Anhalterecht) ... Kritik und anregungen erwünscht (ausser es handelt sich um kritik an meiner rechtschreibung
)
caro dany!
das kann man - leider - nicht uneingeschränkt sagen.
um allfälligen "mißverständnissen" inklusive nachfolgenden schlägereien und irrtümern über rechtfertigende sachverhalte vorzubeugen: das "allgemeine Anhalterecht" (siehe unten § 80 Abs 2 strafprozessordnung) besteht nur dann, wenn die person, die angehalten werden soll, im begründeten verdacht steht, eine gerichtlich strafbare handlung gerade auszuführen oder unmittelbar vorher ausgeführt zu haben (plus fahndung deswegen nach ihr).
1. ein betrunkener, der sich anschickt, mit seinem auto wegzufahren, steht nicht im verdacht, bereits eine gerichtlich strafbare handlung auszuführen.
2. betrunken mit dem auto (auch fahrrad , etc) am öffentlichen verkehr bereits teilzunehmen, ist in österreich nicht gerichtlich strafbar, sondern stellt nur eine verwaltungsübertretung dar. hinsichtlich verwaltungsübertretungen gilt das allgemeine anhalterecht, das privatpersonen zusteht, gerade nicht - nur polizisten dürfen einen betrunkenen am fahren hindern/aus dem verkehr ziehen.
3. wenn ein betrunkener mit dem auto bereits unterwegs ist, dann gilt das allgemeine anhalterecht für privatpersonen nur unter bestimmten umständen, zB wenn der betrunkene unmittelbar vorher andere verkehrsteilnehmer verletzt oder zumindest konkret gefährdet hat oder dabei ist, andere konkret zu gefährden, zB weil er einen fußgänger auf einem schutzweg, der seine gesundheit/leben gerade noch mit einem sprung zur seite retten konnte, beinahe niedergefahren hat oder weil er gerade dabei ist, von der autobahnraststätte, auf der sich den rausch angesoffen hat, auf die viel befahrene autobahn aufzufahren: die fahrlässige körperverletzung (§ 88 StGB) und die (fahrlässige) gefährdung der körperlichen sicherheit (§ 89 StGB) sind gerichtlich strafbare handlungen, die, wenn sie bereits begangen werden oder unmittelbar vorher begangen worden sind, das allgemeine anhalterecht begründen.
so lässt einen die österreichische rechtsordnung ziemlich im stich, wenn man als privatperson einen betrunkenen am autofahren hindern will. was einen aber trotzdem nicht hindern soll, es jeweils - ohne gewalt!, aber mit viel schmäh oder list - trotzdem zu versuchen.
allegra, vincente.
§ 80. (1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.§
§ 80. (1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.§
Dankeschön für die kleine "ausbesserung"
Hab jetzt auf die schnelle auf die gterichtlich strafbare Handlung vergessen, war zu faul um die Gesetze jetzt zu suchen sondern hab das ganze noch aus dem schon leicht verschwommenen gedächtnis zusammengeschrieben!
Um zurück zu meinem bericht zu kommen, es wird dir trotzdem niemand einen strick daraus drehen wenn man jemanden der betrunken ist vom autofahren abhalten will, wo würden ma denn da hinkommen?
Zivilcourrage ist auf jeden fall immer gut, egal wie genau diese im Gesetz geregelt ist!
Mfg danny
https://www.eishockeyforum.com/wcf/js/www.hockey-news.info
oder Rinne???
Bin gespannt ob man das wirklich durchzieht [kopf]
geh davon aus dass an dem gerücht nicht wirklich was dran ist, für feldkirch hätte der wechsel auf den ersten blick wohl nur nachteile.
geh davon aus dass an dem gerücht nicht wirklich was dran ist, für feldkirch hätte der wechsel auf den ersten blick wohl nur nachteile.
Sorry, war die letzten 24 Stunden nicht da.
Ja, die Quelle war https://www.eishockeyforum.at/www.hockey-news.info
Mittlerweile hat sich das ja erledigt, Florian Weisskircher heißt der neue Goalie der Zeller, da die VEU die Zeller zu lange zappeln ließ sahen sie sich anderswo um, aus meiner Sicht auch beiderseitig verständlich....
Ich denke nicht, dass Weisskircher die beste Lösung ist. Gerade in den Play Offs brauchen die Eisbären einen besseren Goalie!
Flo ist auf jeden Fall die richtige Lösung!
Er hat seine NL tauglichkeit in 2 Jahren Kapfenberg eindrucksvoll bewiesen. Er hat Klasse und das nötige Können. Zell ist sogar besser aufgestellt mit Weisskircher im Vergleich zum Seidl.
Seine Einsätze in Wien bei den Caps waren geprägt von den nicht vorhandenen Vertrauensbeweisen des Caps Managements und Trainerteams an IHN. Zell wird sehr viel Freude mit Flo haben...und die Caps können nun bei Rudi Hummel langsam und bedächtig anfangen einen weiteren österr. Goalie zu zerstören.
Ich weiß nicht, ob Weißkircher über Seidl zu stellen ist, aber für Zell war es mit Sicherheit die beste Variante zu diesem Zeitpunkt. Alle österreichischen Goalies sind vergeben und daher nicht bzw. nur mehr schwer zu haben, Weißkircher ist finanziell und sportlich sicher eine gute Lösung. Und sollte er überhaupt nicht entsprechen, wovon ich aber nicht ausgehe, kann bis zum 31.01 immer noch ein Legionär geholt werden, die Frist für Österreicher läuft in wenigen Tagen (31.12.) aus.
Wäre die ganze Geschichte vor 1-2 Wochen passiert hätten wir mit Bartholomäus sofort einen Ersatzmann gehabt, aber so war es schwer Seidl zu ersetzen, mMn hat der EKZ Vorstand das Bestmögliche daraus gemacht!