- Offizieller Beitrag
Zitat
Bitte keine Namen der Spieler
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Bitte keine Namen der Spieler
geil, vor 30 min sind in der orf geschichte noch die namen gestanden
der goalie name steht ja eh noch drinnen!
Sie wurden aus gutem grund entfernt hier sollten diese auch nicht auftauchen siehe
Wann darf die Identität eines Verdächtigen/Verurteilten hier im Forum gelüftet werden?
http://www.eishockey.at/9117.html
Diese Page nimmts wohl nicht so genau mit den Namen.....
PS: Hoffe den Link hier reinzuschreiben ist erlaubt..
Schade ist ja das die anscheinend ja positiv gemeint war wenn ein Spieler einen anderen vom autofahren in anscheinend fahruntauglicher Verfassung abhalten will.
laola auch nicht :
http://www.laola1.at/397+M5b7571e45bd.html
und der Obmann selbst hat heute im radiointerview die Namen genannt!
nachzuhören auf http://salzburg.orf.at
Ein absoluter Klassiker!
Nur der namentlich nicht genannte Torhüter hat nun wohl seinen Platz im Team verspielt.
Die anderen Vereine der Nationalliga werden es wohl dem "Alkohol" danken, dass ER nun nicht mehr mitdabei ist.
Trotzdem ist es eine Aktion die niemals zwischen Teamkameraden passieren darf schon gar nicht wenn es um etwas geht was jedem normalen Menschen selbst wenn er besoffen ist nicht ausrasten lassen sollte. :wall: :wall: [kopf] [kopf]
F.K. gute Besserung
laola auch nicht :
http://www.laola1.at/397+M5b7571e45bd.html
und der Obmann selbst hat heute im radiointerview die Namen genannt!
nachzuhören auf http://salzburg.orf.at
nach dem es der orf rausgegeben hat, hat es laola auch gemacht
wohl lieber einmal zuviel rausnehmen als einmal zu wenig
in den zeitungen sind auch die namen der beteiligten gestanden, und in diversen internet foren sind sie nachzulesen - teilweise auch zitiert von orf.at und laola1.at, also rechtlich kann da wohl nichts passieren, oder?
Die Zeitungen werdens ich da schwer tun die Namen wieder rauszunehmen.
in den zeitungen sind auch die namen der beteiligten gestanden, und in diversen internet foren sind sie nachzulesen - teilweise auch zitiert von orf.at und laola1.at, also rechtlich kann da wohl nichts passieren, oder?
theoretisch bis zu 20.000 euro "entschädigung für die erlittene kränkung" sowohl für den namentlich genannten verdächtigen, als auch für das namentlich genannte opfer.
besser zwei haben sich den Schädel eingeschlagen, als das sich etwas viel schlimmeres auf der Straße ereignet hätte...
theoretisch bis zu 20.000 euro "entschädigung für die erlittene kränkung" sowohl für den namentlich genannten verdächtigen, als auch für das namentlich genannte opfer.
gilt das mit der "erlittenen Kränkung" auch fürs fanmatch? es hat mich nämlich sehr gekränkt das du so einfach ein tor schiessen konntest
theoretisch bis zu 20.000 euro "entschädigung für die erlittene kränkung" sowohl für den namentlich genannten verdächtigen, als auch für das namentlich genannte opfer.
bei einem eishockeyspieler in den beiden obersten spielklassen österreichs trifft dies zu: "überwiegendes öffentliches Interesse gibt"
edit Begründung: Der Spieler versucht seinen Marktwert in der Öffentlichkeit zu steigern. Somit setzt er sich bewusst ins Rampenlicht. ("Publikumsliebling ....")
bei einem eishockeyspieler in den beiden obersten spielklassen österreichs trifft dies zu: "überwiegendes öffentliches Interesse gibt"edit Begründung: Der Spieler versucht seinen Marktwert in der Öffentlichkeit zu steigern. Somit setzt er sich bewusst ins Rampenlicht. ("Publikumsliebling ....")
bist du dir sicher, dass das öffentliche interesse an den namen zweier zweit-liga-eishockeyspielern überwiegt, von denen nicht einmal die meisten hier im eishockeyforum je gehört haben? und meinst du wirklich, dass sich die zwei ins "rampemlicht stellen" wollten, um ihren marktwert durch eine alkoholschwangere post-weihnachtsfeier-schlägerei zu steigern?
wenn ich redakteur eines mediums wäre, würde ich es nicht darauf ankommen lassen. dass zB das landesstudio salzburg ihre namen wieder entfernt hat von seiner website, ist wohl auf dieselben überlegungen zurückzuführen.
bei einem eishockeyspieler in den beiden obersten spielklassen österreichs trifft dies zu: "überwiegendes öffentliches Interesse gibt"
Also ich hab dass eigentlich so verstanden, daß es "öffentliches Interesse" gibt, wenn's im Interesse der Öffentlichkeit ist über etwas informiert zu werden, und nicht so, daß öffentliches Interesse (sprich: schlussendlich Neugier einer Teilöffentlichkeit) an irgendwem/etwas die Veröffentlichung rechtfertigt.
Wie ist das nun amico mio? [kaffee]
Gilt nicht der Grundsatz, je berühmter die Person, desto mehr Öffentlichkeit muss sie ertragen? Dies trifft aber auf die beiden Eishockeyspieler mit Sicherheit nicht zu - wer kennt die schon? ...
Die Zeller HP bestätigt nun offiziell den Abgang eines Spielers.
Sorry für ot aber fügt das "h" in die überschrift ein. [winke]
Sorry für ot aber fügt das "h" in die überschrift ein. [winke]
Vielleicht war aber auch ein 2. "n" statt einem "h" gemeint?
oh f..., bin schon herunten von der leitung [kopf]
bist du dir sicher, dass das öffentliche interesse an den namen zweier zweit-liga-eishockeyspielern überwiegt, von denen nicht einmal die meisten hier im eishockeyforum je gehört haben? und meinst du wirklich, dass sich die zwei ins "rampemlicht stellen" wollten, um ihren marktwert durch eine alkoholschwangere post-weihnachtsfeier-schlägerei zu steigern?
wenn ich redakteur eines mediums wäre, würde ich es nicht darauf ankommen lassen. dass zB das landesstudio salzburg ihre namen wieder entfernt hat von seiner website, ist wohl auf dieselben überlegungen zurückzuführen.
naja, mit dieser aktion wollten sie sich nicht ins rampenlicht stellen. aber will sich der bankmanager mit seinen 50 mrd dollar betrag ins rampenlicht stellen? wohl auch kaum.
mit welcher rechtfertigung veröffentlichen dann alle medien die namen gedopter sportler (a-probe!)?
übrigens: ich zweifel hier nicht an irgendeiner kompetenz - aber man muss ja alles ausloten ...
auf krone.at kann man auch die namen der beiden lesen!
naja, mit dieser aktion wollten sie sich nicht ins rampenlicht stellen. aber will sich der bankmanager mit seinen 50 mrd dollar betrag ins rampenlicht stellen? wohl auch kaum.mit welcher rechtfertigung veröffentlichen dann alle medien die namen gedopter sportler (a-probe!)?
übrigens: ich zweifel hier nicht an irgendeiner kompetenz - aber man muss ja alles ausloten ...
medienrechtliche fragen zu beantworten, ist immer schwierig - kompetenz hin oder her. und zwar deshalb:
ich habe einmal das vergnügen gehabt, mit dem leider schon verstorbenen journalisten alfred worm vor fachpublikum über das spannungsfeld "informationsfreiheit versus persönlichkeitsschutz" zu diskutieren - worm hat dabei erzählt, dass er in seinem langen berufsleben über 1.000 medien(straf)verfahren durchzustehen gehabt hat und dass er/sein medium nur ein paar mal verurteilt worden ist.
worm hat auch erzählt, dass er viele jahre lang an der universität wien einen lehrauftrag für medienrecht gehabt hat und dass ihn "seine" publizistikstudenten oft (auch nach dem studium) gefragt haben, ob sie das eine oder andere (noch) schreiben/berichten dürfen. diese frage, hat er seinen studenten meist so beantwortet: "das entscheidet letztlich das strafgericht!".
alleine die von dir zitierte gesetzesstelle "überwiegendes öffentliches interesse" sagt doch eh schon alles.
diese frage im einzelfall richtig zu beantworten, ist sehr, sehr schwierig, dafür gibt es - bevor das strafgericht entschieden hat - nie eine bombensichere antwort. deshalb wird ein journalist, dem die persönlichkeitsrechte anderer nicht (völlig) gleichgültig sind, eher vorsichtig sein und auf die befriedigung der "gier" seiner leser/zuschauer/zuhörer "nach namen" verzichten. sachinformation kann auch ohne namensnennung oft wunderbar vermittelt werden.
1. du hast vom "ins-rampenlicht-stellen-um-den-marktwert-zu-erhöhen" der zwei zeller spieler geschrieben. mir ist der zusammenhang zum mediengesetz insoweit nicht klar, weil man durch eine schlägerei abseits des eises nach einer feuchtfröhlichen weihnachtsfeier ja nicht unbedingt den marktwert als eishockeyspieler steigert und weil die zwei ja schon gar nicht die öffentlichkeit gesucht haben dürften bei dieser schlägerei abseits des ice-rinks.
hier fehlt mir jeder zusammenhang mit der ausübung des eishockeysports, auch insofern sehe ich kein wie immer geartetes "öffentliches interesse" an der namensnennung - für mich ist dieser fall nicht anders zu behandeln wie jede x-beliebige wirtshausschlägerei von nobodies.
etwas anderes wäre es, wenn die zwei als gegnerische spieler bei einem match auf dem eis so heftig aneinander geraten wären: aber selbst dann versuchen zeitungen, denen der persönlichkeitsschutz von menschen ein anliegen ist, die anonymität, so gut es eben geht, zu wahren. so wie kürzlich das "giornale calabrese" aka tiroler tageszeitung in seiner/ihrer berichterstattung über den strafprozess wegen einer vorsätzlichen körperverletzung bei einem eishockeyspiel in der tiroler landesliga.
wenn daher Bullykönig26 versucht, einen auf ganz schlau zu machen ("ich will ja keinen namen nennen, aber ..."), dann schadet er nur dem von ihm namentlich genannten, weiters diesem forum und seinen nach dem mediengesetz verantwortlichen - und wem nützt Bullykönig26 mit der namensnennung?
maverick - dass die kronenzeitung in diesem punkt nicht immer zimperlich ist, setze ich als bekannt voraus: es muss ja schließlich einen unterschied zu qualitätsvolleren medien geben. detto, dass diese zeitung auch in rechtsdingen gelegentlich für die unterste schublade zuständig ist.
die kronenzeitung kann aber auch die im mediengesetz vorgesehenen entschädigungen aus der portokasse zahlen. Bullykönig26 vielleicht auch, er hat sicher nichts dagegen, seine geldbörse zu öffnen, wenn ihn die forumsverantwortlichen dazu auffordern werden.
2. die namen eines mutmaßlich gedopten sportlers in einem medium zu nennen, ist in österreich derzeit medienrechtlich noch unproblematisch, weil das dopen selbst ja nicht gerichtlich strafbar ist.
aber selbst dann, wenn es einmal gerichtlich strafbar sein sollte - beim nächsten skandal von der dimension eines österreichischen bergkönigs bei der tour de france wird das auch bei uns kommen -, wäre die veröffentlichung des namens eines mutmaßlich gedopten sportlers von zumindest nationalem oder gar internationalem rang wohl im "überwiegenden öffentlichen interesse", weil beim doping ein direkter zusammenhang mit der ausübung des sports und der diesbezüglichen wettbewerbsverzerrung besteht.
allegra, vincente.