Ist auch ganz normal, dass mutmaßlich straffällig gewordene Asylwerber von Sicherheitspersonal bewacht werden und warum auch Kranke dorthin kommen, anstatt sie ordentlich zu versorgen bleibt mir ebenso schleierhaft.
Aber vl. kannst du mir die rechtsstaatliche Grundlage dafür erklären.
Das ist für mich der Abgrund... der HJ spricht immer von straffälligen Asylwerbern aber so weit ich weiss wurde niemand der Betroffenen je verurteilt. Weil es seiner primitven "mir san mir" Disposition entspricht (und von einem großen Teil des Elektorates zumindest gebilligt wird, wenn nicht geteilt) setzt der Typ rechtstaatliche Grundpfeiler (Unschuldsvermutung) ausser Kraft...widerlich.