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Einbürgerung: Werenka ?

    • B-WM 2008 Innsbruck
  • marksoft
  • 7. April 2008 um 17:01
  • avalanche
    EBEL
    • 9. April 2008 um 12:44
    • #26

    kurze frage am rande: ist das nur eine "sportliche" einbürgerung oder hat werenka auch in zukunft vor, dass sein lebensmittelpunkt in österreich ist? die frage mag vielleicht komisch klingen, mich interessierts aber - auch, weil ich überhaupt kein freund davon bin, dass irgendwelche sportler eingebürgert werden, nur weils grad sportlich gut in den kram passt.

    av.

  • schooontn
    nicht liken!
    • 9. April 2008 um 12:49
    • #27
    Zitat von jayjay

    ok, in der quantiät wahrscheinlich nicht, aber rein subjektiv find ich, daß es bei den anderen genannten sportarten immer ruck-zuck geht :)

    wann wurde der letzte fussballer eingebuergert ? ?(

  • Eiskalt
    NHL
    • 9. April 2008 um 12:56
    • #28

    Da waren bzw. sind die Einbürgerungspraxen aufgrund der Weltverbandsregeln andere, -nichtsdestotrotz wette ich viel, daß es bei Steffen Hoffman ruckzuck von Seiten der Politik gegangen wäre, wenn er damit für wichtige Bewerbsspiele spielberechtigt gewesen wär.

    Aber unsere Politiker sonnen sich halt bei de EM und nicht in der "Tiwag Arena".

  • hockeyfan
    EBEL
    • 9. April 2008 um 13:00
    • #29

    Also der Fall Werenka ist einfach genial:
    So wie die meisten hier, bin auch ich gegen Einbürgerungen. Was macht es für einen Sinn einen 35 jährigen Spieler einzubürgern? Verstehe ich einfach nicht.
    Aber auch Bergström hat sich weit aus dem Fenster gelehnt. Immerhin hat er die ganze Vorbereitung mit einem Spieler geplant, der noch nicht einmal spielberechtigt war. Klar kann man sagen, dass man davon ausgegangen ist, dass die Einbürgerung noch vor der WM abgeschlossen sein würde, aber trotzdem.
    Ich finde es schade, dass gerade Bergström nicht von vorn herein gesagt hat: Ich nehm einen anderen!
    Jetzt muss er sowieso reagieren.

    mfg hockeyfan

  • benjo_4711
    Hobbyliga
    • 9. April 2008 um 13:01
    • #30
    Zitat von Eiskalt

    Da waren bzw. sind die Einbürgerungspraxen aufgrund der Weltverbandsregeln andere, -nichtsdestotrotz wette ich viel, daß es bei Steffen Hoffman ruckzuck von Seiten der Politik gegangen wäre, wenn er damit für wichtige Bewerbsspiele spielberechtigt gewesen wär.

    Aber unsere Politiker sonnen sich halt bei de EM und nicht in der "Tiwag Arena".

    ja was willst du von einem land erwarten wo 100.000 € für eine hockey wm schon zuviel sind.........auch wenn es keine A-WM isst..........kann nur immer wieder betonen hauptsache der fußball kommt nicht zu kurz wo wir ja immer so erfolgreich sind.........vorallem international........ :D

  • Nussi
    NHL
    • 9. April 2008 um 13:07
    • #31

    Generell ist diese Einbürgergung lächerlich. Ich mag Darcy , seine Spielweise und daß er schon so lange bei uns in Wien spielt. Allerdings rechtfertigt das in keiner Weise eine Einbürgerung.


    Nur wenn man es schon macht dann sollte man auch seinen Sanktus dafür geben und nicht wieder irgendwelche Pseudo Spielchen treiben und irgendjemand irgendwas auswischen. In anderen Sportarten geht das doch auch ruck zuck ohne Probleme und Fragen. Siehe Handball oder Fußball etc. Schon oarg daß Eishockey immer wieder geschnitten wird und für den ach so tollen erfolgreichen Fußball alles mögliche getan wird

    :thumbdown:

  • cinderella
    KHL
    • 9. April 2008 um 13:10
    • #32

    @ alle "ich mag keine einbürgerungen und überhaupt was solls bringen einen 35jährigen einzubürgern"-sager

    darcy ist schon seit ewigkeiten in österreich,seit ewigkeiten mit einer österreicherin zusammen (vl. sogar schon verheiratet.. das weiß ich aber nicht genau). sollte die hochzeit noch nicht passiert sein, wird diese bald folgen. als ehegatte eines österreichischen staatsbürgers und mit regelmäßigem lebensmittelpunke österreich hat er auch auf "normalem" (d.h. ohne dass ein verband oder verein dahinter ist) weg gute chancen auf eine einbürgerung. die sache jetzt mit dem öehv sollte nur garantieren, dass er schon bei dieser wm spielen darf (d.h. beschleunigung, aber nicht grundsätzliche in-gang-setzung).

    wenn ihr darcy´s einbürgerung für schlecht befindet, dann ist die von einem mike stewart genauso falsch gewesen... von leuten wie andrew verner will ich gar ned erst reden... :whistling:

    lg, cinderella

  • Online
    Fan_atic01
    Leftwing
    • 9. April 2008 um 13:10
    • Offizieller Beitrag
    • #33

    by the way: HIHI!

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Rookie o.t. year
    Bandenchecker
    • 9. April 2008 um 13:14
    • #34

    also das mit der einbürgerung ist mir grundsätzlich egal. sind eh schon 3 andere offensivverteidiger aufgestellt, weitere vier für eine komplette mannschaft kriegen wir grad noch zusammen ;)
    die sinnhaftigkeit, einen 35jährigen aus sportlichen gründen einbürgern zu wollen, sei mal grundsätzlich dahin gestellt. im falle von werenka (nix gegen ihn persönlich) seh ich die notwendigkeit aber ehrlich gesagt überhaupt nicht. vor zwei jahren hätt ich ob seiner performance am eis vielleicht noch anders darüber gedacht :whistling:

    was mich aber massiv ankotzt ist mal wieder die spitzenleistung unserer politiker. erst groß reden und versprechen, um im letzten abdruck wieder mal komplett auszulassen :evil:
    glaube nicht, dass der verband (wie immer man auch zu ihm stehen mag)oder der trainer so blöd sind mit werenka zu planen, ohne eine fixe zusage von höchster stelle gehabt zu haben - wenn doch, nehme ich alles zurück und behaupte das gegenteil ;)

    sieht man aber leider mal wieder, was das alles heut noch wert ist ;(

  • Cathy Miller
    Gast
    • 9. April 2008 um 13:21
    • #35
    Zitat von cinderella

    @ alle "ich mag keine einbürgerungen und überhaupt was solls bringen einen 35jährigen einzubürgern"-sager

    darcy ist schon seit ewigkeiten in österreich,seit ewigkeiten mit einer österreicherin zusammen (vl. sogar schon verheiratet.. das weiß ich aber nicht genau). sollte die hochzeit noch nicht passiert sein, wird diese bald folgen. als ehegatte eines österreichischen staatsbürgers und mit regelmäßigem lebensmittelpunke österreich hat er auch auf "normalem" (d.h. ohne dass ein verband oder verein dahinter ist) weg gute chancen auf eine einbürgerung. die sache jetzt mit dem öehv sollte nur garantieren, dass er schon bei dieser wm spielen darf (d.h. beschleunigung, aber nicht grundsätzliche in-gang-setzung).

    wenn ihr darcy´s einbürgerung für schlecht befindet, dann ist die von einem mike stewart genauso falsch gewesen... von leuten wie andrew verner will ich gar ned erst reden... :whistling:

    lg, cinderella


    Mit Verlaub: Das ist ein ziemlicher Unsinn: Darcy ist eben noch nicht seit Ewigkeiten in Österreich. Wäre er das, nämlich zwölf Jahre lang, unbescholten und hätte seine Deutsch- und Landeskundekurse brav besucht, wie es von jedermann verlangt wird, der nicht das Glück hat, Sportler oder Operndiva zu sein, hätte er einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft, so halt nicht.

    Ich glaube auch nicht, dass die Welt zusammenbricht, weil er nicht dabei ist und darf dich daran erinnern, dass die Caps-Fans in diesem Forum aus ihrer Unzufriedenheit mit seinen Leistungen in der Meisterschaft oft genug kein Hehl gemacht haben. Keine Frage, ein Werenka kann etwas für den Spielaufbau tun; auch wenn er sich immer wieder ordentliche Fehlpasses leistet; aber mit seinem Alter ist er so wie auch Stewart eh keine Zukunftsoption und zumindestens defensiv gibt es Leute, die -wenn es nötig sein sollte- ohne weiteres nachnominiert werden können, zB Pfeffer, Reichel oder Ratz, die alle ganz passable Saisonen gespielt haben. Wenn die Einbürgerung eines Mittdreißigers so unverzichtbar für den Aufstieg in die Weltgruppe ist, dann hätten wir diesen Aufstieg eh nicht verdient.

  • Rookie o.t. year
    Bandenchecker
    • 9. April 2008 um 13:21
    • #36

    @ cinderella

    ich denke nicht, dass die grundsätzliche einbürgerung von einer in ö. lebenden person hier zur diskussion steht, diese steht selbstverständlich auch einem darcy werenka unter berücksichtigung der dafür derzeit gültigen richtlinien frei ;)

    es geht hier wohl ausschließlich um das schnellverfahren aus sportlichen gründen, welches sicher hinterfragt werden darf.

  • #66
    EBEL
    • 9. April 2008 um 13:32
    • #37

    In der Causa gibt es so viele ?? das es schon fast abartig ist.

    Mein Wissenstand ist der das er nach Ende der letzten Saison (Frühjahr 07) seine Langzeitfreundin geheiratet hat. Sie ist Österreichische Staatsbürgerin (das weiß ich aber ganz sicher ;) ). Wenn er sie wirklich geheiratet hat, verstehe ich weder die Aufregung noch die Verzögerungen NICHT!

    Denn beim Darcy ist der Partner der Grund für die Einbürgerung und nicht in irgendein Schäferhund, den seine Ururgroßeltern auf der Durchreise gekauft haben. Wer hier von euch einem Ehepartner die Staatsbürgerschaft des anderen nach einer Heirat vorenthalten will, bei dem mache ich mir dann schon so meine Gedanken. Denn mMn ist das neben einer bereichtigen Flucht und großen Verdiensten um sein Gastland, ein legaler Grund die Staatsbürgerschaft zu bekommen. Eine Staatsbürgerschaft wird verliehen, das sollten wir uns alle wieder ins Gewissen rufen meine Lieben.

    Wie gesagt wenn mein Wissenstand richtig ist, ist der Darcy schon längst "unter der Haube". Der Traumschwiegersohn und "Sir" ist vom Singlemarkt. Für einige Mitmenschen des Landes ist das wohl sehr traurig ;) Aber andererseits bestehen jetzt auch wieder Chancen für Männer wie mich. Danke Darcy das du die Ansprüche so weit raufgeschnaltzt hast :D

    Wie gesagt wenn er verheiratet ist verstehe ich die Vezögerungen nicht. Erstens ist öffentliches Interesse da (so in etwa lautet einer der Verleihungstitel) und andererseits ein Ehepartner. Was ich in den letzten Stunden erfahren habe, soll der Fehler in der Kommunikation zwischen Innenministerium und Kanzleramt liegen. Bzw auch im Kanzleramt selbst. Ein weiteres Ruhmesblatt für unserer Herrn Bundeskanzler und den Herren Sportstaatssekretär.

    Wer in der Causa schuld ist? Es gibt viele die sich diesen "dicken Hund" ankreiden lassen müssen. Fakt ist, das wir uns in der Eishockeyöffentlichkeit wiedereinmal als nicht besonders fähig erwiesen haben. Wir haben uns wiedereinmal ins eigene Knie geschossen. In anderen Ländern müssen Funktionäre nach solchen Vorkommnissen den Hut nehmen. Was passiert in Österreich? Gar nichts. AUch über das sollten einige mal nachdenken. Funktionäre kommt vom Wort funktionieren. Tut leid aber im Sportmanagement der einzelenen Sportvereine (Sportartübergreifend!) gibt es nur eine handvoll guter Funktionäre.

    Darcy wird zu 99,99 % NICHT für Österreich spielen. MMn kein Beinbruch. Denn auch ohne Darcy sollten wir genug Qualität im Kader haben um aufzusteigen. Eine peinliche Aktion ists allemal. Ich hab aufgehört diese peinliche Aktionen zu nummieren. DIe Nummer wird wohl seit dem Jahr 2000 etwa bei 4599 angelangt sein. Vom Ranking der Peinlichkeiten gleich nach der Eis bei der Heim A-WM, der neuen "Mehrzweckhalle in Wien" (kommt gleich nach dem Stronach Stadion in Rothneusiedl!) und den Zuschauerzahlen in einigen Eishockeyhallen des Landes.

    Peinlich, peinlich aber die Show wird weitergehen und wenn Thomas Vanek im Land ist, interessiert die Causa Werenka kein Schwein mehr (darf ich eigentlich Schwein schreiben, ohne eine auf die virtuelle Nuß zu kriegen??).

    lg
    von einer doch sehr nachdenklichen
    #66

  • RexKramer
    NHL
    • 9. April 2008 um 13:33
    • #38

    Ich hätte ihn sehr gerne im Team gesehen auch wenn ich mit seiner Leistung gegen Italien wie berichtet nicht sehr glücklich war. Der Mann spielt seit sehr langer Zeit in Ö, mir kommt er sehr sympathisch rüber und im PP könnten wir einen der den TV mit Schüssen zum abfälschen füttert gut gebrauchen können. Und das Alter ist doch völlig egal, er könnte heuer spielen und vielleicht noch ein paar Jahre, und in Zukunft gibt's dann halt einen Ösi mehr, der NICHT in der Hockeynationalmannschaft spielt - da wär er ja nicht der einzige, oder?

    Wir haben derzeit einen eizigen Austro im Team und ich habe nix dagegen, dass sich Team AUT ein kleines bisschen Entwicklungshilfe holt. Immerhin haben wir ja auch einen nicht Blut und Boden kompatiblen Trainer, oder? Der gehört auch zum Team ist auch eine nicht unwichtige Figur und wenn WIR keine eigenen Trainer herausbringen, dann müssen wir doch damit leben, das der Herbert oder der Kurt das Team (ver)coachen, oder?

  • cinderella
    KHL
    • 9. April 2008 um 13:51
    • #39

    @Heartbreaker

    natürlich wird österreich auch ohne darcy auskommen können..
    und egal was da wie entschieden wird, er wird früher oder später (liebe grüße an die "unbürokratischen" österreichischen behörden) die österreichische staatsbürgerschaft bekommen.
    für die caps ist das sowieso egal, denn obwohl du ihn als "entbehrlich" bezeichnest, wird er wohl trotzdem saftige 4 punkte als ösi wert sein und nicht nur 3,5 oder gar noch weniger.

    mir gings darum, dass einige die einbürgerung von werenka als etwas "vom nationalteam in-gang-gesetztes" darstellen und das ist es definitiv nicht.
    darcy wird nicht österreicher weil es sich der öehv wünscht, sondern weil er ein recht darauf hat so wie jeder andere "einwanderer", der hier lebt, sein geld verdient und mit einer österreicherin verheiratet ist. das erste mal kamen glaub ich vor einem jahr die ersten gerüchte der einbürgerung von darcy in wien auf... das ding läuft schon ewig!

    lg, cinderella

  • Bramburi
    Nationalliga
    • 9. April 2008 um 13:58
    • #40
    Zitat von cinderella

    @Heartbreaker

    natürlich wird österreich auch ohne darcy auskommen können..
    und egal was da wie entschieden wird, er wird früher oder später (liebe grüße an die "unbürokratischen" österreichischen behörden) die österreichische staatsbürgerschaft bekommen.
    für die caps ist das sowieso egal, denn obwohl du ihn als "entbehrlich" bezeichnest, wird er wohl trotzdem saftige 4 punkte als ösi wert sein und nicht nur 3,5 oder gar noch weniger.

    mir gings darum, dass einige die einbürgerung von werenka als etwas "vom nationalteam in-gang-gesetztes" darstellen und das ist es definitiv nicht.
    darcy wird nicht österreicher weil es sich der öehv wünscht, sondern weil er ein recht darauf hat so wie jeder andere "einwanderer", der hier lebt, sein geld verdient und mit einer österreicherin verheiratet ist. das erste mal kamen glaub ich vor einem jahr die ersten gerüchte der einbürgerung von darcy in wien auf... das ding läuft schon ewig!

    lg, cinderella

    er hat sein recht auf eine einbürgerung, wenn er gewisse bedingungen erfüllt, wie jeder andere auch.
    aber glaubst du nicht, dass das interesse vom öehv die einbürgerung beschleunigt? bzw. kenn ich die kriterien nicht genau, aber dass es prinzipiell bei sportlern im normalfall schneller geht, stimmt schon, oder?
    sicher ist bei ihm zu berücksichtigen, dass er mit einer österreicherin verheiratet ist,... aber ob er alle bedingungen, die ein "normalo" erfüllen muss, erfüllt, weiß ich nicht. du?
    bzw. hab ich auch noch nie gesehen, dass sich für einen, der z.b. nicht eishockey spielt, der öehv einsetzt und diese personen speziell "abgearbeitet" werden 8)

  • avalanche
    EBEL
    • 9. April 2008 um 13:59
    • #41
    Zitat von cinderella

    darcy wird nicht österreicher weil es sich der öehv wünscht, sondern weil er ein recht darauf hat so wie jeder andere "einwanderer", der hier lebt, sein geld verdient und mit einer österreicherin verheiratet ist. das erste mal kamen glaub ich vor einem jahr die ersten gerüchte der einbürgerung von darcy in wien auf... das ding läuft schon ewig!

    lg, cinderella


    danke für die aufklärung - genau deswegen hatte ich meine frage gestellt, um einfach zu wissen aus welchem beweggrund die einbürgerung erfolgen soll.

    av.

  • Online
    Fan_atic01
    Leftwing
    • 9. April 2008 um 14:00
    • Offizieller Beitrag
    • #42

    Bramburi:
    deswegen gibts ja auch den passus in den einbürgerrungsrichtlinien: ..."wenn von öffentlichen interesse..."
    oder bezieht sich das nur auf die einbürgerung an sich und nicht auf das tempo.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • #66
    EBEL
    • 9. April 2008 um 14:01
    • #43

    Bramburi

    Du vergisst was. Der Darcy ist mit einer Österreichin verheiratet!!! Da ist die Sachlage leicht anders als bei einem "Einwanderer der die Staatsbürgerschaft verliehen bekommt".

    2. Punkt. Soviel ich weiß, soll der Verband ihm mit Kußhand nehmen, aber auch nicht traurig sein, wenn er heuer nicht darf. Wenn wir aufsteigen, soll er aber eine Fixgröße in der Planung sein.

    lg

  • Thomas D
    EBEL
    • 9. April 2008 um 14:02
    • #44

    Hätte Bergström Werenka erst gar nicht beinberufen, hätte man sich das ganze Theater erspart. Ein Werenka kann dem Team weiterhelfen, ohne Frage, aber in der B-Gruppe würde ein österreichischer Verteidiger wie Ratz, Pfeffer oder von mir aus P. Harand auch genügen. Von den Zukunftsperspektiven im Vergleich zu Herrn Werenka natürlich nicht zu sprechen ...

  • mocoro
    EBEL
    • 9. April 2008 um 14:22
    • #45

    ein hoch auf unsere politiker!

    wieder mal ein armutszeugnis!

  • benjo_4711
    Hobbyliga
    • 9. April 2008 um 14:25
    • #46
    Zitat von mocoro

    ein hoch auf unsere politiker!

    wieder mal ein armutszeugnis!

    hippip hurrrrrrrra hippip hurrrrrrrrraaaaaa :thumbup:

  • gm99
    Biertrinker
    • 9. April 2008 um 14:27
    • #47

    Hier einmal die geltenden Bestimmungen nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 idF BGBl I 4/2008:

    Zitat


    Verleihung

    § 10. (1) Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden, soweit in
    diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nur verliehen
    werden, wenn
    1. er sich seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und
    ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat
    und davon
    zumindest fünf Jahre niedergelassen war;
    2. er nicht durch ein inländisches oder ausländisches Gericht
    wegen einer oder mehrerer Vorsatztaten rechtskräftig zu einer
    Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die der Verurteilung
    durch das ausländische Gericht zugrunde liegenden strafbaren
    Handlungen auch nach dem inländischen Recht gerichtlich
    strafbar sind und die Verurteilung in einem den Grundsätzen des
    Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der
    Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), BGBl. Nr. 210/1958,
    entsprechendem Verfahren ergangen ist;
    3. er nicht durch ein inländisches Gericht wegen eines
    Finanzvergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe
    verurteilt worden ist;
    4. gegen ihn nicht wegen des Verdachtes einer mit Freiheitsstrafe
    bedrohten Vorsatztat oder eines mit Freiheitsstrafe bedrohten
    Finanzvergehens bei einem inländischen Gericht ein
    Strafverfahren anhängig ist;
    5. durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft die internationalen
    Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich
    beeinträchtigt werden;
    6. er nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr dafür bietet, dass
    er zur Republik bejahend eingestellt ist und weder eine Gefahr
    für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt noch
    andere in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannte öffentliche Interessen
    gefährdet;
    7. sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist und
    8. er nicht mit fremden Staaten in solchen Beziehungen steht, dass
    die Verleihung der Staatsbürgerschaft die Interessen der
    Republik schädigen würde.
    (1a) Eine gemäß Abs. 1 Z 2 oder 3 maßgebliche Verurteilung liegt
    nicht vor, wenn sie in Strafregisterauskünfte an die Behörde nicht
    aufgenommen werden darf. Eine gemäß Abs. 1 Z 2 oder 3 maßgebliche
    Verurteilung liegt vor, wenn sie wegen einer Jugendstraftat erfolgt.
    (2) Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden nicht verliehen
    werden, wenn
    1. bestimmte Tatsachen gemäß § 60 Abs. 2 Z 4, 5, 6, 8, 9, 10, 12,
    13 und 14 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I
    Nr. 100, vorliegen; § 60 Abs. 3 FPG gilt;
    2. er mehr als einmal wegen einer schwerwiegenden
    Verwaltungsübertretung mit besonderem Unrechtsgehalt,
    insbesondere wegen § 99 Abs. 1 bis 2 der Straßenverkehrsordnung
    1960 (StVO), BGBl. Nr. 159, wegen § 37 Abs. 3 oder 4 des
    Führerscheingesetzes (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, § 366 Abs. 1
    Z 1 i.V.m. Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl.
    Nr. 194, wegen §§ 81 bis 83 des Sicherheitspolizeigesetzes
    (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, oder wegen einer schwerwiegenden
    Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes 2005, des
    Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I
    Nr. 100/2005, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl.
    Nr. 435/1996, oder des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
    (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, rechtskräftig bestraft worden
    ist; § 55 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG), BGBl.
    Nr. 52/1991, gilt;
    3. gegen ihn ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung anhängig ist;
    4. gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot gemäß § 60 FPG
    besteht;
    5. gegen ihn ein Aufenthaltsverbot eines anderen EWR-Staates
    besteht;
    6. gegen ihn in den letzten zwölf Monaten eine Ausweisung gemäß
    § 54 FPG oder § 10 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I
    Nr. 100, rechtskräftig erlassen wurde oder
    7. er ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder
    terroristischen Gruppierung hat und im Hinblick auf deren
    bestehende Strukturen oder auf zu gewärtigende Entwicklungen in
    deren Umfeld extremistische oder terroristische Aktivitäten
    derselben nicht ausgeschlossen werden können.
    (3) Einem Fremden, der eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt,
    darf die Staatsbürgerschaft nicht verliehen werden, wenn er
    1. die für das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband
    erforderlichen Handlungen unterläßt, obwohl ihm diese möglich
    und zumutbar sind oder
    2. auf Grund seines Antrages oder auf andere Weise absichtlich die
    Beibehaltung seiner bisherigen Staatsangehörigkeit erwirkt.
    (4) Von der Voraussetzung des Abs. 1 Z 1, dem Verleihungshindernis
    nach Abs. 2 Z 2 sowie in den Fällen der Z 2 auch des Abs. 3 ist
    abzusehen.
    1. bei einem Fremden mit Aufenthalt im Bundesgebiet, der durch
    mindestens zehn Jahre die Staatsbürgerschaft ununterbrochen
    besessen und diese auf andere Weise als durch Entziehung
    (§§ 33 oder 34) verloren hat;
    2. bei einem Fremden, der vor dem 9. Mai 1945 die
    Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen
    österreichisch-ungarischen Monarchie hatte oder staatenlos war,
    seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatte und sich damals
    deshalb in das Ausland begeben hat, weil er Verfolgung durch
    Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit
    Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen
    seines Einsatzes für die demokratische Republik Österreich
    Verfolgungen ausgesetzt war oder solche mit Grund zu befürchten
    hatte.
    (5) Der Lebensunterhalt (Abs. 1 Z 7) ist dann hinreichend
    gesichert, wenn feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Erwerb,
    Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder
    Versicherungsleistungen zum Entscheidungszeitpunkt für die letzten
    drei Jahre nachgewiesen werden, die ihm eine Lebensführung ohne
    Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften
    ermöglichen und der Höhe nach den Richtsätzen des § 293 des
    Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955,
    entsprechen. Bei Nachweis der Unterhaltsmittel durch
    Unterhaltsansprüche ist zur Berechnung der Leistungsfähigkeit des
    Verpflichteten dessen pfändungsfreies Existenzminimum gemäß § 291a
    der Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896, nicht zu
    berücksichtigen.
    (6) (Verfassungsbestimmung) Die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1
    und 7 sowie des Abs. 3 entfallen, wenn die Bundesregierung
    bestätigt, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom
    Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden
    außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik
    liegt.

    § 11a. (1) Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und
    ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im
    Bundesgebiet und unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis
    8, Abs. 2 und 3 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn
    1. sein Ehegatte Staatsbürger ist und bei fünfjähriger aufrechter
    Ehe im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebt;
    2. die Ehe weder von Tisch und Bett noch sonst ohne Auflösung des
    Ehebandes gerichtlich geschieden und
    3. er nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach
    § 33 Fremder ist.
    (2) Abs. 1 gilt auch für Fremde ohne Aufenthalt im Bundesgebiet,
    wenn der Ehegatte die Staatsbürgerschaft durch Verleihung gemäß § 10
    Abs. 4 Z 2 oder durch Erklärung gemäß § 58c erworben hat und der
    Fremde seinen Hauptwohnsitz vor dem 9. Mai 1945 im Bundesgebiet
    hatte und sich damals gemeinsam mit seinem späteren Ehegatten ins
    Ausland begeben hat. § 10 Abs. 3 gilt diesfalls nicht.
    (3) Einem Fremden darf die Staatsbürgerschaft gemäß Abs. 1 oder 2
    nicht verliehen werden, wenn er
    1. mit dem Ehegatten das zweite Mal verheiratet ist und
    2. diesem Ehegatten die Staatsbürgerschaft nach Scheidung der
    ersten gemeinsamen Ehe auf Grund der Heirat mit einem
    Staatsbürger verliehen wurde.
    (4) Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen
    Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet und unter den
    Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 die
    Staatsbürgerschaft zu verleihen,
    wenn
    1. ihm der Status als Asylberechtigter zukommt, sofern die
    Asylbehörde auf Anfrage mitteilt, dass weder ein Verfahren nach
    § 7 AsylG 2005 eingeleitet wurde, noch die Voraussetzungen für
    die Einleitung eines solchen Verfahrens vorliegen;
    2. er im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des
    Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen),
    BGBl. Nr. 909/1993, ist;
    3. er im Bundesgebiet geboren wurde oder
    4. die Verleihung auf Grund der vom Fremden bereits erbrachten und
    zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf
    wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder
    sportlichem Gebiet im Interesse der Republik liegt.
    (5) Eine Person, die an Bord eines die Seeflagge der Republik
    Österreich führenden Schiffes oder eines Luftfahrzeuges mit
    österreichischer Staatszugehörigkeit geboren wurde, gilt bei der
    Anwendung des Abs. 4 Z 3 als im Bundesgebiet geboren.

    Alles anzeigen

    Da zeigt sich also recht klar, dass ohne Mithilfe des Ministerrates (und damit implizit des ÖEHV, denn von sich aus kommen Platter & Co. wohl nicht auf die Idee, plötzlich einen Eishackler einzubürgern) Werenka im Moment keine Chance auf Verleihung der Staatsbürgerschaft hätte, da er weder den 10jährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich nach § 10 nachweisen kann noch den sechsjährigen ununterbrochenenen Aufenthalt in Österreich (meines Wissens nach kam er im Sommer 2003 wieder nach Österreich) samt mindestens fünfjähriger Ehe nach § 11a. Wenn also behauptet wird, er bekomme nur das, was jedem anderen Zuwanderer auch zustehe, so stimmt das derzeit ganz offensichtlich nicht.

  • Cathy Miller
    Gast
    • 9. April 2008 um 14:35
    • #48

    cinderella:

    Nein, eben nicht! Lies einmal die §§10-24 Staatsbürgerschaftsgesetz; dann wirst du feststellen können, dass es völlig wurscht ist, ob Werenka seit kurzem mit einer Österreicherin verheiratet ist oder nicht, das wird erst nach fünfjähriger Ehe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft interessant. Rechtsanspruch hat er halt noch keinen; alles andere ist Sache der Ermessensausübung der Behörden im Rahmen des Gesetzes. Ich verstehe aber überhaupt nicht, warum ein österreichischer Pass für Darcy Werenka plötzlich so ein Thema ist, von Caps-Seite heißt es ohnehin immer, dass die Staatsbürgerschaft eines Spielers völig zweitrangig ist.

  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 9. April 2008 um 14:46
    • #49

    <H2>Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches</H2>

    Voraussetzung:

    • Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen .
    • mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz . in Österreich oder
    • mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich bei
    • Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder

    [*]mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, sofern

    • eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger <ABBR lang=de title=beziehungsweise>bzw.</ABBR> einer österreichischen Staatsbürgerin besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
    • der Status "Asylberechtigter" vorliegt oder
    • der Besitz einer <ACRONYM lang=de title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</ACRONYM>-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin in Österreich geboren wurde oder
    • die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt
      Hinweis: Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Ausbildung erbracht werden können.

      für alle nichtjuristen bzw. normalos, so wie ich ;)

      von http://www.help.gv.at/Content.Node/2…0420.html#Recht rüberkopiert

  • icewall
    Nationalliga
    • 9. April 2008 um 14:48
    • #50

    Ich bin ein absoluter Gegner dieser "Speed" Einbürgerungen.

    Auch einer meiner Bekannten kommt aus einem anderen Land und wurde erst
    nach 10 Jahren eingebürgert,obwohl er mit einer Österreicherin
    verheiratet ist,mehrere Kinder mit ihr hat und schon mehr als zehn
    Jahre als erfolgreicher Kinderarzt tätig ist.Bei seiner Einbürgerung
    hat er zusätzlich noch einen Deutschkurs belegen müssen(obwohl er an
    einer österreichischen Universität studiert hat!) und er musste
    mehrmals von Wien nach Budapest fahren um dort (vom Ausland!!!) einem
    Antrag auf Einbürgerung zu stellen.


    Und nun soll Mr.Werenka innerhalb von wenigen Tagen eine österreichsiche Staatsbürgerschaft erhalten?

    Genauso wie die Verners,Matties,Leblers,Doyles usw......und unzählige
    andere die nur wegen Sporz auf kurzfristige Weise eingebürgert werden?

    Wo bleibt da der SPORTLCIHE EHRGEIZ????

    Wenn ich einen Aufstieg nicht mit österreichischen Spielern
    schaffe,dann hab ich in der A-Gruppe (gilt genauso für andere
    Sportarten!) nichts verloren,wir schmücken uns hier ja alle immer nur
    mit fremden Federn!.


    Wenn eine Einbürgerung erfolgt dann bitte für alle STAATSBÜRGER gleich.


    Zu Gusi und Platter möcht ich sowieso kein Wort verlieren.

    Der Dorfgendarm aus dem Tiroler Oberland führt nämlich in Österreich
    gerade ein was in Deutschland von den Bundesrichtern verboten wurde:

    Persönliche Daten von Staatsbürgern unter dem Deckmantel der Sicherheit auszuspionieren!

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