Fall Schennach: Gericht weist Antrag zurück
Das Durchatmen im gesamten deutschen Eishockey dürfte seit letzter Woche groß sein. Denn die beiden Anträge von Anwalt Cech, die er für Benedikt Schennach im Zusammenhang mit der Klage gegen die Kündigung beim SC Riessersee gestellt hat, wurden beide vom DEB-Schiedsgericht abgelehnt.
Ein Antrag auf einstweilige Verfügung ging um den Anspruch Schennachs auf einen deutschen Spielerpass. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da die Kammer keine Eilbedürftigkeit gesehen hat, da Schennach am Trainingsbetrieb in Riessersee teilnehmen darf und auch bei den Vorbereitungsspielen eingesetzt werden kann.
Über den Anspruch Schennachs auf den deutschen Spielerpass wurde dabei aber nicht grundsätzlich entschieden, dies müsste dann in einem Hauptverfahren geschehen. Keinesfalls aber, so DEB-Vizepräsident Uwe Harnos, habe man Schennach einen deutschen Spielerpass zugesagt, wie dessen Anwalt andeutete.
Abgelehnt wurde auch der 2. Antrag, in dem gegen Artikel 63 der Satzung (transferkartenpflichtige Spieler) geklagt wurde. Hier sah das Schiedsgericht weder einen Grund, noch einen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, da in Artikel 63 Ziffer 5 ganz klar erklärt ist, dass es keine Begrenzung der Kontingentspieler bei EU-Staatsangehörigen und assoziierten Staaten gibt.
Dass der Fall damit abgeschlossen ist, ist aber nicht anzunehmen. Zunächst einmal steht Anfang September das Urteil in Schennachs Klage gegen die Kündigung des SC Riessersee aus, bei der Schennach wohl recht behalten wird. Wie dann beide Seiten mit dem Urteil umgehen, bleibt aber abzuwarten.