Lugano wird gebüsst
Montag, 16. April 2007, 20:21 Uhr - Medienmitteilung / Benjamin Bienz
Die HC Lugano SA wird vom stellvertretenden Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Oliver Krüger, für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern mit einer Busse in der Höhe von CHF 25'000.- belegt. Anlässlich des Play-off-Viertelfinalspiels der Nationalliga A zwischen dem HC Lugano und den Kloten Flyers vom 5. März 2007 in Lugano wurde in der Curva Nord über längere Zeit ein grosses, im Stadion sichtbares Transparent mit der Aufschrift "Steinmann, la tua morte, la nostra giustizia" gezeigt.
Nach Ansicht des stellvertretenden Einzelrichters habe der Satz auf dem Transparent ungebühhrlichen und ehrverletzenden Charakter. Es handle sich um ein verletzendes, bedrohliches, herabsetzendes, ja vernichtendes Werturteil, das jeglichen Respekt vermissen lasse. Das Transparent sei von den Sicherheitsleuten nicht bemerkt oder nicht als ungebührlich aus dem Verkehr gezogen worden. Weiter sei nicht erkennbar, dass der Sicherheitsdienst irgendwelche Bemühungen getroffen hätte, die Aktion zu unterbinden oder zu verkürzen. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die Sicherheitskontrollen und die Inhaltskontrolle des Transparents nicht oder ungenügend erfolgt seien. Bei der Höhe der Busse gelte es zu beachten, dass es sich nicht um den ersten Verstoss der HC Lugano SA gegen das Reglement für Ordnung und Sicherheit handle. Es sei den Clubs zuzumuten, die Kontrollen der Fans derart zu gestalten, dass solche grosse Transparente entdeckt werden. Weiter sei beachtlich, dass die Ehrverletzung sehr schwer wiege. Todeswünsche gegen Richter der Verbandsjustiz seien nicht akzeptabel und müssen im Interesse einer unabhängigen Verbandsjustiz vermieden werden. Strafmildernd sei hingegen zu beachten, dass sich die Verantwortlichen der HC Lugano SA sowohl in der Presse wie auch dem Einzelrichter gegenüber umgehend entschuldigt haben, heisst es im Entscheid des stellvertretenden Einzelrichters Oliver Krüger.Anders gelagert sei der Fall "Konterfei Domenico Pittis". Es könne tatsächlich beweismässig als erstellt betrachtet werden, dass das entsprechende Portrait nicht an der Rückwand der Strafbank, sondern dahinter angebracht worden sei. Aus Sicht des stellvertretenden Einzelrichters könne in der Tat eher von einem Lausbubenstreich ausgegangen werden.