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Urteil gegen Didulica

  • Mitch Buchanan
  • 25. April 2006 um 21:42
  • Mitch Buchanan
    Nationalliga
    • 25. April 2006 um 21:42
    • #1

    Frage an die Juristen im Forum:

    Seht Ihr irgendwelche Auswirkungen des Gerichtsurteils gegen Austria-Wien-Torwart Joey Didulica (60.000€ Geldstrafe nach einem Foul im Spiel) fürs Eishockey?

    Könnte ein Spieler, der z.B in einem Fight oder durch einen Crosscheck verletzt wird, seinen Gegner vor Gericht verklagen?

  • gm99
    Biertrinker
    • 25. April 2006 um 22:13
    • #2

    Genaugenommen hat ja Axel Lawaree Joey Didulica nicht geklagt, sondern es gab eine Strafanzeige (eines Zuschauers, wenn ich richtig informiert bin) gegen Didulica, worauf die Staatsanwaltschaft aktiv wurde und einen Strafantrag gegen ihn einbrachte (nachdem er die Gelegenheit, das Strafverfahren außergerichtlich im Wege der Diversion durch Leisten eines freiwilligen Sozialdiensts, ausgeschlagen hatte).

    Fürs Eishockey hat sich meiner Meinung nach nichts geändert, sondern hatte das Eishockey insofern sogar eine Vorreiterrolle, als es in der Vergangenheit bereits Strafverfahren gegen Eishockey-Spieler, die vorsätzlich während eines Spielers einen Gegner verletzt haben. Da es hier im Forum nicht erwünscht ist, Namen zu nennen, sage ich nur dass es sich um einen ehemaligen VSV-Legionär zu Beginn der 90er sowie einen ehemaligen Feldkirch-Spieler vor ein paar Jahren gehandelt hat.

    Es kommt eben immer darauf an, ob sich die Verletzungshandlung im Rahmen des im jeweiligen Sports anerkannten Risikobereiches befindet oder darüber hinausgeht. Mit anderen Worten, Sport soll keine Entschuldigung für eine (vorsätzliche) Körperverletzung darstellen, andererseits ist das Limit dessen, was erlaubt ist, doch deutlich höher anzusetzen als im "normalen" Leben. So wird im Eishockey eine Verletzung als Folge eines, wenn auch regelwidrigen, Checks noch zu tolerieren sein, nicht aber, dass ein Spieler mit dem Schläger voll gegen den Kopf eines Gegners durchzieht.

  • Linzer88
    NHL
    • 26. April 2006 um 19:22
    • #3

    Einsperrn in einem raum und schlüssel weg! :D
    Neine gerechtes Urteil nach dieser absichtlichen aktion!

  • CCCP
    Hobbyliga
    • 26. April 2006 um 19:56
    • #4
    Zitat

    Original von gm99
    Genaugenommen hat ja Axel Lawaree Joey Didulica nicht geklagt, sondern es gab eine Strafanzeige (eines Zuschauers, wenn ich richtig informiert bin) gegen Didulica, worauf die Staatsanwaltschaft aktiv wurde und einen Strafantrag gegen ihn einbrachte (nachdem er die Gelegenheit, das Strafverfahren außergerichtlich im Wege der Diversion durch Leisten eines freiwilligen Sozialdiensts, ausgeschlagen hatte).

    Fürs Eishockey hat sich meiner Meinung nach nichts geändert, sondern hatte das Eishockey insofern sogar eine Vorreiterrolle, als es in der Vergangenheit bereits Strafverfahren gegen Eishockey-Spieler, die vorsätzlich während eines Spielers einen Gegner verletzt haben. Da es hier im Forum nicht erwünscht ist, Namen zu nennen, sage ich nur dass es sich um einen ehemaligen VSV-Legionär zu Beginn der 90er sowie einen ehemaligen Feldkirch-Spieler vor ein paar Jahren gehandelt hat.

    Es kommt eben immer darauf an, ob sich die Verletzungshandlung im Rahmen des im jeweiligen Sports anerkannten Risikobereiches befindet oder darüber hinausgeht. Mit anderen Worten, Sport soll keine Entschuldigung für eine (vorsätzliche) Körperverletzung darstellen, andererseits ist das Limit dessen, was erlaubt ist, doch deutlich höher anzusetzen als im "normalen" Leben. So wird im Eishockey eine Verletzung als Folge eines, wenn auch regelwidrigen, Checks noch zu tolerieren sein, nicht aber, dass ein Spieler mit dem Schläger voll gegen den Kopf eines Gegners durchzieht.

    Dem ist nichts hinzuzufügen. Und die Attacke von Didulica war auch eine vorsätzliche Körperverletzung ohne jeden Bezug zum "erlaubten Risiko". Das daraus resultierende Strafverfahren und Urteil war notwendig und auch richtig.

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