
Winfried Rac hat in Linz unterschrieben!!
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mhm man hörte ja immer wieder was über VSV-Cracks die nach Linz kommen sollen. ALso deine Quelle klingt sehr glaubwürdig
Es sei denn jemand hat sich im Rausch für Winfried Rac gehalten. Finde das aber sehr positiv!!! Weiter so
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Rac steht im Transfergeflüster beim KAC als Abgang, spielte aber doch in Villach !?
Kann mir jemand genaueres über ihn sagen? Welche Reihe hat er gespielt usw.!
Danke
MFG -
Nur eine Frage:
Bei welchem Verien soll er denn unterschrieben haben?
Ich meine in Linz gibt es einen insolventen und einen, der nicht exisitiert.
Was bedeuten würde, er kann dort nicht unterschrieben haben! -
...Liwest....Linz unterschrieben!!
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Zitat
Original von SektoreUno
Nur eine Frage:
Bei welchem Verien soll er denn unterschrieben haben?
Ich meine in Linz gibt es einen insolventen und einen, der nicht exisitiert.
Was bedeuten würde, er kann dort nicht unterschrieben haben!@ SektoreUno
Im Prinzip hast Du sicher recht. Der EHC Liwest Linz ist noch nicht gegründet, sondern bis jetzt ist nur einmal die beabsichtigte Bildung bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich, Vereinsreferat, Nietzschestr. 33, 4021 Linz, Vereinsbehörde angezeigt worden. Erst dann kann eine konstituierende Generalversammlung der neuen Vereinsmitglieder die Wahl der Funktionäre erfolgen. Es werden dabei die gesetzlich erforderlichen 6 Vorstandsmitglieder (Obmann, Schriftführer und Kassier mit jeweils einem Stellvertreter) und 2 Rechnungsprüfer gewählt.
Im § 2 Vereinsgesetz 2002 ist die Vereinsgründung geregelt:
Gründung des Vereins§ 2. (1) Die Gründung eines Vereins umfasst seine Errichtung und seine Entstehung. Der Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) errichtet. Er entsteht als Rechtsperson mit Ablauf der Frist gemäß § 13 Abs. 1 oder mit früherer Erlassung eines Bescheids gemäß § 13 Abs. 2.
(2) Die ersten organschaftlichen Vertreter des errichteten Vereins können vor oder nach der Entstehung des Vereins bestellt werden. Erfolgt die Bestellung erst nach der Entstehung des Vereins, so vertreten die Gründer bis zur Bestellung der organschaftlichen Vertreter gemeinsam den entstandenen Verein.
(3) Hat ein Verein nicht innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung organschaftliche Vertreter bestellt, so ist er von der Vereinsbehörde aufzulösen. Die Frist ist von der Vereinsbehörde auf Antrag der Gründer zu verlängern, wenn diese glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Frist einzuhalten.
(4) Für Handlungen im Namen des Vereins vor seiner Entstehung haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (Gesamtschuldner). Rechte und Pflichten, die im Namen des Vereins vor seiner Entstehung von den Gründern oder von bereits bestellten organschaftlichen Vertretern begründet wurden, werden mit der Entstehung des Vereins für diesen wirksam, ohne dass es einer Genehmigung durch Vereinsorgane oder Gläubiger bedarf.Es können daher die Gründer des Vereins bereits Verträge zwischen Spielern und den neuen Black Wings vereinbaren bzw. abschließen. Ebenso verhält es sich mit den Sponsorverträgen und anderen Vereinbarungen. Und es ist nicht vorstellbar und auch sehr unwahrscheinlich, dass Dr. Wilfrid Wetzl als Rechtsanwalt, Gründer, designierter Präsident des neuen Vereines und ehemaliger Eishockey-Profi nicht weiß, wie er in dieser Phase vorgehen muß.
Durch die Insolvenz des EHC Superfund Black Wings Linz ist nun einmal ein Schritt gesetzt worden, der verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen wird bzw. kann.
Unter anderem sind dabei besonders die Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht zu beachten:
Arbeitsrechtlich gesehen liegt bei jenen Spielern, die vom neuen Verein verpflichtet werden, nämlich ein Betriebsübergang vor. Erfolgt ein solcher Betriebsübergang aus einem Konkurs, so gibt es keine Haftung des Übernehmers (EHC Liwest Linz) für offene Verbindlichkeiten (Anzahl der offenen Monatsgehälter) des Übergebers (EHC Superfund BW Linz). Wird jedoch der Konkurs mangels Vermögensdeckung abgewiesen - was bei der Finanzlage des EHC Superfund durchaus möglich ist - dann greift dieses Haftungsprivileg nicht, das heißt der Erwerber (EHC Liwest) müsste für die offenen Gehälter der "übernommenen" Spieler aufkommen. Außerdem: sobald wiederum eine Haftung des Übernehmers besteht, ist der Insolvenz-Fonds nicht mehr verpflichtet, die offenen Gehälter auszuzahlen. Somit geht es hier also auch um finanzielle Interessen der Spieler, die weiterhin in Linz bleiben wollen.Ich könnte mir allerdings sehr gut vorstellen, dass die Aktiva bei der Konkurseröffnung viel zu hoch angesetzt wurden. Und dann könnte es ja in der Folge zu dem von Steinmayr angestrebten Zwangsausgleich kommen. Wie die rechtliche Lage für den neuen Verein unter diesem Aspekt aussieht, das muss ich mir erst einmal näher anschauen.
Auf alle Fälle eröffnen sich nun für den neu zu gründenden Verein erst jetzt alle Perspektiven für die beabsichtigten Vorhaben. Wir müssen halt in dieser Phase als Fans einfach auch noch Geduld und Vertrauen aufbringen. Es wird sicher rechtzeitige und umfassende Informationen geben, vielleicht sogar schon in den nächsten Tagen. Die neue Crew wird momentan sicher mit Hochdruck an der Umsetzung der ergeizigen Ziele arbeiten!
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@ BWL4EVER
Es spielte 2004/2005 eine Herbert RATZ, Verteidiger beim KAC und
Winfried RAC, Stürmer beim VSV. Um den VSV - Stürmer dürfte es sich wohl drehen.Vom Typus her ein hart spielender Stürmer der auch dort hin geht wo es weh tut. Stocktechnisch ist er aber nicht so stark.
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ZitatOriginal von eisi
@ BWL4EVEREs spielte 2004/2005 eine Herbert RATZ, Verteidiger beim KAC und
Winfried RAC, Stürmer beim VSV. Um den VSV - Stürmer dürfte es sich wohl drehen.Wa sgenau willst du mir damit sagen? Rac stand bis gestern als Abgang beim KAC, niicht Ratz sonder Rac!!
MfG
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wenn das stimmt dann kann es nur heißen: winfried rac, willkommen in linz, der stadt mit den besten eishockeyfans österreichs!!!! wir haben sicher eine schöne saison vor uns! :]
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Naja... Solche Stürmer fehlen uns eh! Die sollten dann einen Szücs oder Salfi entlasten!
Sehr wichtig! Weil die beiden nur rackern. Und jetz ist auch einer da, der sie schützt! -
lasst mal bei Rac die Kirche im Dorf - der VSV wollte Rac unbedingt los werden insofern ist er alles andere als eine Topverstärkung. Aber für die 3. u. 4. Linie eine gute Ergänzung. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
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Naja... ich denke, mann könnte ihn auch in die 2. stellen. Wenn er sich gut einfügt könnte er sehr wichtig erden nächste Saison!
Und Arbeitstiere sind in Linz schon immer erwünscht gewesen und genau so eines ist er! -
Ich rate euch , sämtliche Ventilatoren in Bars abzubauen bzw. höher zu hängen
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Wieso des?*gg*
Randaliert er gerne?*gg*
MfG!Oliver!=) -
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ZitatOriginal von Schierli99
Wieso des?*gg*
Randaliert er gerne?*gg*
MfG!Oliver!=)nein, aber er probiert damit seine finger sich selber zu amputieren ...
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Zitat
Original von seanton
Ich rate euch , sämtliche Ventilatoren in Bars abzubauen bzw. höher zu hängenstimmt da war doch was in zell oder?!
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yo
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Na toll, wir haben so ungefähr 20 Ventilatoren. Ich will da nicht Schuld sein, wenn er seine Finger im Windspiel haben will
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ZitatOriginal von Pia
Na toll, wir haben so ungefähr 20 Ventilatoren. Ich will da nicht Schuld sein, wenn er seine Finger im Windspiel haben willhab ich grade zu einem freund gesagt das wir den ned ins cheeese lassen dürfen ... *ggg*
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Zitat
Original von Senior-Crack
Unter anderem sind dabei besonders die Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht zu beachten:
Arbeitsrechtlich gesehen liegt bei jenen Spielern, die vom neuen Verein verpflichtet werden, nämlich ein Betriebsübergang vor. Erfolgt ein solcher Betriebsübergang aus einem Konkurs, so gibt es keine Haftung des Übernehmers (EHC Liwest Linz) für offene Verbindlichkeiten (Anzahl der offenen Monatsgehälter) des Übergebers (EHC Superfund BW Linz). Wird jedoch der Konkurs mangels Vermögensdeckung abgewiesen - was bei der Finanzlage des EHC Superfund durchaus möglich ist - dann greift dieses Haftungsprivileg nicht, das heißt der Erwerber (EHC Liwest) müsste für die offenen Gehälter der "übernommenen" Spieler aufkommen. Außerdem: sobald wiederum eine Haftung des Übernehmers besteht, ist der Insolvenz-Fonds nicht mehr verpflichtet, die offenen Gehälter auszuzahlen. Somit geht es hier also auch um finanzielle Interessen der Spieler, die weiterhin in Linz bleiben wollen.meiner bescheidenen meinung nach kannst hier wohl nicht von einem betriebsübergang nach avrag ausgehen, da bei neugründung eines vereins lediglich die arbeitnehmer eines "alten" unternehmens übernommen werden; arbeitsstätte bleibt zwar gleich, aber der "betrieb" wird ja nit fortgeführt ...
deshalb auch mE egal ob aus konkursmasse oder nicht....bin aber kein arbeitsrechtsexperte..
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vermutlich wird rac dann kniebügel ersetzen, denk ich mir, sicherlich in etwa das gleicht potential und beides rackerer
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rac ist ein center?
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Wird mir in Villach nicht wirklich sehr abgehen. Ist ein relativ schneller Spieler, der viel kämpft. Wenn Linz solche Leute braucht...
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