Der Mannheimer Shawn Belle wurde wegen eines Checks gegen den Kopf- und Nackenbereich des Wolfsburgers Matthew Dzieduszycki im dritten Playoff-Viertelfinale nachträglich für zwei Spiele gesperrt sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Das Verfahren war von den Grizzly Adams Wolfsburg eingeleitet worden, nachdem das Foul im Spiel selbst nicht sanktioniert worden war. Entschieden wurde es von DEL-Einzelrichter Jörg Mayr.
Der Spieler Dzieduszycki befindet sich in der linken Ecke der Mannheimer Verteidigungszone im Zweikampf mit dem Mannheimer Spieler Plachta. Dzieduszycki löst sich mit einem schnellen Canadierbogen nach links zur Bande und führt den Puck zunächst mit einer Hand am Schläger in Richtung hinter das Mannheimer Tor. Währenddessen startet der Spieler Belle von einer Position zwischen Torlinie und Bullykreis in Richtung Ecke und checkt Dzieduszycki mit der rechten Schulter gegen den Kopf.
Der Check erfüllt den Tatbestand der IIHF-Regel 540, Check gegen den Kopf und Nackenbereich. Zum einen ist die hauptsächliche Wirkung des Checks zuerst gegen den Kopf und erst dann gegen die Brust gerichtet und nicht umgekehrt. Zum anderen hält Dzieduszycki in seinem Bemühen, den Puck unter Kontrolle zu bringen, zwar den Kopf etwas nach unten, allerdings führt Belle seine Schulter bei Ausführung des Checks in einer Streckbewegung nach oben. Die – entlastenden – Tatbestände der Regelbeispiele Nr. 4 und Nr. 5 sind daher nicht erfüllt.
Aufgrund der Tatsache, dass Dzieduszycki bei dieser Aktion eine Platzwunde an der Nase erlitten hat, hätte zwingend auf Matchstrafe nach lit. c) der IIHF-Regel 540 entschieden werden müssen. § 27 Abs. 1 der Disziplinarordnung der Deutschen Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH sieht für diesen Fall einen Strafrahmen von 4 bis 16 Spielen vor.
Da der Spieler Dzieduszycki das Spiel aber später fortsetzen konnte, kann nach langjähriger Übung des Disziplinarausschusses von einem Check gegen den Kopf und Nackenbereich ohne Verletzung ausgegangen werden, für den die Disziplinarordnung einen Strafrahmen von 2 bis 8 Spielen vorsieht.
Da der Spieler Belle den Check mit angelegtem Arm ausgeführt hat, beide Schlittschuhe Eiskontakt hatten und Belle auch nicht mehr als 3 Schritte Anlauf genommen hat, hält der Einzelrichter die Mindestsperre für angemessen und ausreichend.