Sperren gegen Patrick Spannring und Pascal Morency
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marksoft -
21. November 2011 um 17:45 -
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Rasch reagiert hat der Strafsenat der Erste Bank Eishockey Liga - und dabei unerwartet milde Strafen gegen Patrick Spannring (Linz) und Pascal Morency (Zagreb) ausgesprochen. Beide werden für eine Partie gesperrt.
Der Strafsenat der Erste Bank Eishockey Liga (Vorsitzender: Karl Korentschnig; Beisitzer: Bogdan Jakopic und Dr. Alexander Gruber) hat am Montag Patrick Spannring von EHC Liwest Linz nach dessen Matchstrafe im Meisterschaftsspiel gegen den EC-KAC vom 20.11.2011 für ein Spiel gesperrt. Pascal Morency von KHL Medvescak Zagreb wird nach dessen Matchstrafe in der Partie gegen HDD Tilia Olimpija Ljubljana vom 18.11.2011 ebenfalls für ein Spiel gesperrt. Da der Kanadier seine zweite Spieldauerdisziplinarstrafe der Saison erhielt, muss Morency auch noch am Dienstag gegen HK Acroni Jesenice zusehen.
Die Begründung des Strafsenats zu Patrick Spannring:
„Aus dem Videobeweis und einem Zusatzbericht des Schiedsrichters ergibt sich, dass der Körperkontakt in der Weise abgelaufen ist, dass der Spieler Spannring den Gegenspieler mit der Hand gegen den Rücken drückte und damit gegen die Bande stieß. Für einen solchen Check wird üblicherweise eine große Strafe samt Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen. Im Hinblick darauf, dass wegen Checks gegen die Bande eine Matchstrafe verhängt wurde, ein regelwidriger Körperangriff tatsächlich vorliegt und eine Mindeststrafe einer Sperre für zwei Spiele vorgesehen ist, aber die Regelwidrigkeit einen Grenzfall darstellt, konnte mit einer teils bedingten, teils unbedingten Strafe das Auslangen gefunden werden.“
Die Begründung des Strafsenats zu Pascal Morency:
„Nach Angaben des Schiedsrichters und nach Einsicht in den Videobeweis erhielt der Spieler Pascal Morency seine zweite Spieldauerdisziplinarstrafe der Saison in demselben Spiel ausgesprochen, wofür automatisch eine Sperre von einem Spiel nach dem Regulativ verbunden ist. Auch nach dem Verlassen der Eisfläche verharrte der Spieler in provozierendem Verhalten und hielt Nahe der gegnerischen Spielerbank an und begann wild gestikulierend die Spieler der anderen Mannschaft zu provozieren. Daraufhin wurde über den Spieler zusätzlich eine Matchstrafe verhängt. Nach § 35 DO ist für ein solches Verhalten eine Sperre von einem Spiel bis Sperre auf Lebenszeit vorgesehen. Aufgrund des erstmaligen Fehlverhaltens und dem Umstand, dass aus dem Verhalten keinerlei weiteren Ausschreitungen resultierten und ohnehin schon automatisch eine Sperre von einem Spiel aufgrund seiner zweiten Spieldauerdisziplinarstrafen die Folge ist, konnte mit der Mindeststrafe einer Sperre für ein weiteres Spiel das Auslangen gefunden werden.“