Eispiraten Crimmitschau erhalten Entschädigung nach Tölz-Pleite
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marksoft -
18. Juni 2011 um 14:43 -
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„Was lange währt wird gut“ – lautet ein Sprichwort was bei den Eispiraten Crimmitschau zutrifft. Nach einem zähen Ringen um eine Entschädigung für den Ausfall der Abstiegsrunde 2009 nach der Tölz-Insolvenz konnte der DEB nun einen Erfolg für die geschädigten Clubs einfahren.
Dank des Engagements von Uwe Harnos (auch DEB-Präsident) als beauftragter Anwalt, erhielt die ESBG nun die Bürgschaft über die Credit Suisse ausgezahlt. Von der Gesamtsumme erhielten die Eispiraten eine Teil-Entschädigung in Höhe von 40.000,00 €, welche zunächst die GmbH im Kapitalbereich entlasten wird.
Im Jahre 2009 hätten die Eispiraten Crimmitschau, die Dresdner Eislöwen und die Tölzer Löwen nach der Meisterschaftsrunde in einer zusätzlichen Endrunde den Klassenerhalt ausspielen müssen. Auf Grund der vorherigen Tölz-Pleite und dem Rückzug noch vor Beginn der Endrunde, fehlten den beiden sächsischen Teams trotz sicherem Klassenerhalt jedoch die Einnahmen der mit Derbys gespickten Doppelrunde zwischen den drei Teams. Demnach verloren die beiden Teams Einnahmen, die laut Durchführungsbestimmungen hätten kommen müssen und die im Regelfall durch die Bürgschaft bei der Lizenzierung zur 2. Eishockey Bundesliga abgedeckt sein sollten. Doch zunächst würde von Seiten der Bürgschaftsgeber die Auszahlung verwehrt und über die Credit Suisse rechtlich bestritten.
Am Ende ohne Erfolg, denn das Landesgericht Frankfurt entschied dank der akribischen Arbeit von Uwe Harnos und der kompletten Prüfung aller Unterlagen, dass zum Einen das Bürgschaftspapier der ESBG rechtlich in Ordnung ist und zudem ein Fall vorliegt, bei dem die Bürgschaftsregelung der 2. Bundesliga greifen muss. Zwar hätte die Credit Suisse nun in die Revision gehen können, entschied sich jedoch für die Auszahlung der Gelder, zum Positiven der beiden geschädigten Clubs. Der Schaden der beiden sächsischen Clubs belief sich jeweils mindestens auf ca. 90.000 €, so dass die Eispiraten Crimmitschau durchaus froh sind, auf Grund der bestehenden Regularien zumindest eine Teilentschädigung zu erhalten.