Offener Brief des Vorsitzenden des Straf- und Beglaubigungssenats der EBEL
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marksoft -
28. Februar 2006 um 13:38 -
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Nicht lange warten lassen hat die Antwort des Vorsitzenden des Straf- und Beglaubigungssenats der EBEL, Dr. Helmut Gartner, auf den heutigen Brief der Graz 99ers zur Causa "Penalty Skandal". In einem offenen Brief meldet sich Gartner gegenüber der Presse zu Wort...Offener Brief des Vorsitzenden des Straf- und Beglaubigungssenats der EBEL
Sehr geehrter Herr KR Mag. Jochen Pildner-Steinburg!
Zu Ihrem mir im Wege der Geschäftsstelle des ÖEHV am 27.02.2006 zugemittelten EMail
nehme ich namens des Straf- und Beglaubigungssenates der EBEL und auch im
eigenen Namen wie folgt Stellung: Der Straf- und Beglaubigungssenat der EBEL
spricht sich eindeutig gegen die Formulierung und Inhalt Ihres Schreibens in der
vorliegenden Fassung als unakzeptabel und den tatsächlichen Gegebenheiten in
keiner Weise Rechnung tragend aus. Wir halten die von Ihnen gewählte
Vorgangsweise in der gegenständlich bereits erhitzten bzw. bereits überhitzten
Situation für in keiner Weise zielführend.
Ungeachtet Ihrer Ausführung, in der gegenständlichen Angelegenheit neutral zu
bleiben, ergreifen Sie zu wiederholtem Male die Gelegenheit, gegen den ÖEHV, die
Arbeit des Straf- und Beglaubigungssenates der EBEL und insbesondere meine
Person zu polemisieren. Hiebei übersehen Sie offensichtlich, dass der Straf- und
Beglaubigungssenat vor allem über Wunsch Ihrer Person und von Diplomkaufmann
Schmid über einstimmigen Beschluss sämtlicher EBEL-Vereinspräsidenten neu
installiert worden ist. Auch die personelle Besetzung des Senates erfolgte
entsprechend einem einstimmigen Wunsch und Beschluss sämtlicher EBEL-Vereine.
Darüber hinaus haben sämtliche Vereine ebenfalls einstimmig beschlossen, dass
gegen Senatsentscheidungen zumindest in der laufenden Saison kein Rechtsmittel
zulässig sein soll. Aus diesen tatsächlichen Vorgängen kann nur der Schluss
abgeleitet werden, dass man dem Strafsenat volles Vertrauen schenkt und seine
Leistungen akzeptieren wird. Umso überraschender ist nunmehr insbesondere auch
Ihre gegenständliche Reaktion, die nicht nachvollziehbar ist. Dies deshalb, da es
ungewöhnlich und unakzeptabel ist, gegen ein selbst mitinstalliertes Gremium auf Ihre
gegenständliche Weise vorzugehen. Diese Erwägungen gelten auch hinsichtlich des
EV Vienna Capitals, der für sich jedoch zumindest in Anspruch nehmen kann, direkt
von der Senatsentscheidung betroffen zu sein.
Ich kann Ihnen versichern, dass es sich der Straf- und Beglaubigungssenat im
vorliegenden Fall nicht leicht gemacht hat. Angesichts des Umstandes und des
Wissens, dass durch die zu treffende Entscheidung nicht nur die beiden unmittelbar
beteiligten Vereine, sondern noch drei weitere Vereine der EBEL, sohin beinahe das
gesamte österreichische Spitzeneishockey, betroffen sein werden, hat der Senat
sämtliche vorhandenen Beweismittel erörtert und erwogen, sogar fernmündlich
Auskünfte bzw. Ratschläge gewichtiger Persönlichkeiten des IIHF eingeholt und hat er
letztlich nach bestem Wissen und Gewissen seine Entscheidung getroffen.
Hiebei war dem Senat auch klar, dass, wie immer auch seine Entscheidung ausfallen
würde, von welcher Seite auch immer, Wehklagen und Beschwerden erfolgen würden.
Es war dem Senat aber nicht vorhersehbar, dass seine Entscheidung derartige
Konsequenzen und Weiterungen nach sich ziehen wird, die nicht nur völlig einseitig
betrachtet verlaufen und äußerst bedauerlich sind, auch deshalb, weil offenbar jedes
sportliche Denken abhanden gekommen ist.
Nun noch einige Worte zum Inhalt Ihres E-Mails: Soweit Sie Mitteilungen meinerseits
aus einem Schreiben vom 15.03.2005 zitieren, stehe ich nach wie vor vollinhaltlich zu
diesen Ausführungen. Gegenständlich sind diese Ausführungen jedoch nicht
anzuwenden, da keine sogenannte „schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung“
vorgelegen ist, sondern in einer auch international nicht geregelten Situation der
Headschiedsrichter eine aus Sicht des Senates nicht nachvollziehbare und sohin
falsche Entscheidung getroffen hat. Da ich davon ausgehe, dass Sie nicht umfassend
Kenntnis von den gesamten Vorgängen beim streitgegenständlichen Spiel haben und
Ihre Informationen von dritter Seite bzw. aus der medialen Berichterstattung, die
gegenständlich zum Teil unobjektiv und in unqualifizierbarer Weise erfolgt, haben
dürften, schließe ich das komplette Senatserkenntis diesem Schreiben an, dies in der
Hoffnung, Ihnen eine objektivere Beurteilung der Sachlage zu ermöglichen.
Mit sportlichen Grüßen
Dr. Helmut Gartner
Vorsitzender des Straf- und Beglaubigungssenates der EBEL