Stellungnahme des ÖEHV zum "Penalty Skandal"
-
marksoft -
28. Februar 2006 um 13:33 -
2.099 Mal gelesen -
0 Kommentare
Aufgrund der unterschiedlichen Zeitungsmeldungen sieht sich der ÖEHV veranlasst mitzuteilen, dass die Entscheidung über die Wiederholung des Penaltyschießens der dreiköpfige Strafsenat der Erste Bank Eishockey Liga getroffen hat.Dieser wurde am Beginn der Saison 2005/06 im Zuge der Selbständigkeitsbestrebungen von der Erste Bank Eishockey Liga selbst installiert.
Die EBEL wollte die in der Meisterschaft vorkommenden Vorfälle durch diesen unabhängigen Strafsenat geregelt wissen und ist im Zuge der Installierung sogar den etwas ungewöhnlichen Weg gegangen, dass dieser Strafsenat endgültige Entscheidungen trifft und daher Berufungen gegen Entscheidungen dieses Senates nicht möglich sind.
Wenn nun der ÖEHV auf Ersuchen des EV Vienna Capitals diese Causa an sich gezogen hätte, wäre diesem von der EBEL selbst bestellte Dreiersenat die Grundlage entzogen worden. Denn jeder Verein, dem eine Entscheidung des Dreiersenates nicht passt, hätte sich künftighin an den ÖEHV-Vorstand wenden können, um eine Entscheidung dieses Gremium zu suchen.
Der ÖEHV stellt unmissverständlich fest, dass er gerne bereit ist, den in der Kooperationsvereinbarung festgesetzten Rechtsweg abzuändern. Dies kann aber nur für Entscheidungen gelten, die in der Saison 2006/07 anfallen. Es geht aber nicht an, dass der ÖEHV verantwortlich gemacht wird, wenn eine Entscheidung einem oder mehreren Vereinen nicht passt, besonders, da die Selbständigkeit der EBEL ansonsten immer besonders hervorgehoben wird. Die EBEL muss bereit sein, nicht nur positive, sondern auch negative Dinge mit zu tragen.